Noch  Tabelle  F:  Die  Taubstummen  nach  Berufsarten  am  1.  Dezember  1900

a)  Nach  Staaten  und

Laufende  Nr.

Berufsarten

Taubstumm
  seit
frühester
Jugend

Später
taubstumm

geworden


M.  w  s

m.  W.

Taub.
stumm
ohne
Angabe

*'

Summen  8

m.  w.“  zus.

ändig

m.  w.

J  Stellung  im  Beruf

Nicht  selbständig

(Gehilfen,
Gesellen,
Lehrlinge
usw.)

M.  w.

Ohne
nähere
Angabe



m.  w.

Laufende  Nr.

Taubstumm
  seit

frühester

Jugend

Später
taubstumm

geworden


m.  w.

18

19
20
21
22

23

24

25

Landwirtschaft,  Gärtnerei
und  Tierzucht
Forstwirtschaft  und  Fischerei

Bergbau-,  Hütten=  und
Salinenwesen,  Torfgräbere

Industrie  der  Steine  und
Erden
Metallverarbeitung
Maschinen,  Werkzeuge,
Instrumente,  Apparate
Chemische  Industrie
Forstwirtschaftliche  Nebenprodukte,
  Leuchtstoffe,
Fette,  Ole  und  Firnisse
  ...

Papier
Holz=  und  Schnitzstoffe.
Nahrungs-  und  Genußmittel

Bekleidung  und  Reinigung

Baugewerbe
Polygraphische  Gewerbe
Künstler  (Kunstmaler  und
Kunstbildhauer)  und
künstlerische  Betriebe  für
gewerbliche  Zwecke  (mit
Ausnahme  von  Musik,
Theater  und  Schaustellung)
  ..  ..  ..  ..  ...  .
Fabrikanten,  Fabrikarbeiter,
  Gesellen  und  Gehilfen,
  deren  nähere  Erwerbstätigkeit
  zweifelhaft
  bleibt
Handelsgewerbke
Versicherungsgewerbe
Verkehrsgewerbe
Beherbergung  und  Erquickuagaga

Häusliche  Dienste  (einschließlich
  persönliche
Bedienung),  auch  Lohnarbeit
  wechselnder  Art
Militär-,  Hof-,  bürgerlicher
  und  kirchlicher
Dienst,  auch  sogenannte
freie  Berufsarten
Ohne  Beruf  und  Berufsangabe


11111

–I

21.  Fürstentum  Schaumburg-Lippe.

1

eo

1

2

1

28

S
S

SS-17



23

24
25

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6

11—

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2

23  23

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