1.  Das  Deutsche  Reich.

1.  Geschichte.

Das  Deutsche  Reich  in  seiner  jetzigen  Gestalt  hat  mit
dem  alten  deutschen  Reiche  wenig  mehr  als  den  Namen
gemein.  Als  der  letzte  Kaiser  des  römisch-deutschen
Reiches,  Franz  II.,  1806  die  Kaiserkrone  niederlegte,  war
das  Reich  Kaiser  Karls  des  Großen  dahin  (1806—1813
der  Rheinbund  unter  französischer  Oberhoheit).  An  seine
Stelle  trat  der  deutsche  Bund,  ein  völkerrechtlicher  Verein,
  ein  Staatenbund  (kein  Bundesstaat),  zu  dem  sich
1815  die  souveränen  Fürsten  und  freien  Städte  unter
Österreichs  Führung  zusammenschlossen.  Der  deutsche
Bund  löste  sich  1866  infolge  des  Krieges  zwischen
Preußen  und  Osterreich  auf.  Osterreich  verzichtete  auf
seine  Zugehörigkeit  zu  dem  deutschen  Staatenverbande
im  Prager  Frieden  (23.  August  1866),  und  Preußen
schloß  mit  21  norddeutschen  Staaten  den  Norddeutschen
Bund,  und  dieser  mit  den  süddeutschen  Staaten  1867
den  Zollvereinigungsvertrag,  der  dem  Norddeutschen
Bunde  nachgebildet  war,  sowie  besondere  Schutzbündnisse
für  den  Kriegsfall.  Diese  letzteren  bewiesen  ihre  Kraft  im
deutsch-französischen  Kriege  1870,  der  Nord=  und  Süddeutschland
  vereinte.  In  den  Versailler  oder  Aovember-Verträgen
  von  1870  wurde  der  Norddeutsche  Bund
durch  Beitritt  der  süddeutschen  Staaten  zum  Deutschen
Reiche  erweitert,  am  18.  Januar  1871  die  Wiederherstellung
  der  Kaiserwürde  zu  Versailles  proklamiert

Mertkel,  Der  Gemeindebeamte.  2.  Aufl.  1