8.  Heer  und  Marine.  21

Das  Heer  ist  in  25  Armeekorps  eingeteilt.  Davon  stellt
Sachsen  das  zwölfte  und  neunzehnte.  Ein  Armeekorps
zerfällt  in  2  bis  3  Divisionen,  eine  Division  in  mehrere
Brigaden,  eine  Brigade  in  2  Regimenter;  ein  Regiment
bei  der  Infanterie,  Fußartillerie,  den  Eisenbahntruppen
in  2—3  Bataillone,  bei  der  Kavallerie  in  5  Eskadrons,
bei  der  Feldartillerie  in  2,  ausnahmsweise  3  Abteilungen.


Für  den  Krieg  wird  das  Heer  vom  Kaiser  durch  die
Mobilmachung  bereitgestellt.  Die  Kriegspräsenzstärke  ist
nicht  fest  bestimmt,  sie  beträgt  über  das  Doppelte  der
Friedenspräsenzstärke.  Die  Kriegsarmee  teilt  sich  in  die
Feldarmee,  Ersatz=  und  Besatzungstruppen.  Die  Heeresverstärtung
  wird  durch  Einziehung  der  Reserve  und
der  jüngeren  Landwehrjahrgänge  bewirkt.  Der  Landsturm
  wird  nur  bei  unmittelbarer  Kriegsgefahr  aufgeboten.


Sowohl  für  den  Frieden  wie  den  Krieg  ist  die  Allgemeinheit
  zu  Leistungen  für  das  Heer  verpflichtet.  Die
Friedensleistungen  bestehen  in  Quartier=  und  Naturalleistungen
  (Hergabe  von  Räumen  für  die  Einquartierung,
Lieferung  von  Lebensmitteln,  Furage,  Vorspann).  Für
alle  diese  Leistungen  werden  von  den  Mlilitärbehörden
zunächst  die  Gemeinden  in  Anspruch  genommen;  diese
verteilen  sie  auf  die  Gemeindemitglieder  nach  ihrer  Leistungsfähigkeit.
  Für  das  Geleistete  wird  die  gesetzlich
bestimmte  Entschädigung  gewährt;  die  Auszahlung  erfolgt
  durch  die  Vermittlung  der  Gemeindebehörde.  Flurschäden
  infolge  von  Truppenübungen  werden  durch  eine
besondere  Abschätzungskommission  festgestellt.  Weiter  besteht
  eine  Unterstützungspflicht  der  Gemeinden  den  Familien
  der  zu  Ubungen  einberufenen  Mannschaften  gegenüber.
  Die  Kriegsleistungen  gehen  noch  weiter,  z.  B.
müssen  die  Pferdebesitzer  ihre  kriegstauglichen  Pferde
der  Armee  überlassen.  Alle  diese  Leistungen  werden
vom  Beiche  vergütet,  und  zwar  nach  bestimmten  Durchschnittsmarktpreisen.


Die  Kriegsmarine  des  Reiches  ist  eine  einheitliche