II.  Das  Königreich  Sachsen.  1.  Geschichte  usw.  25

Truppenteilen  und  dem  Bezirke  vermittelnden  Behörden;
ihrer  Kontrolle  unterstehen  die  Beurlaubten,  sie  wirken
bei  den  Ersatzgeschäften  mit.

II.  Das  Rönigreich  Hachsen.

1.  Geschichte.

Die  Mark  Meißen  (965  gegründet)  ist  das  Stammland
  des  Königreichs  Sachsen;  1423  wurde  Sachsen
Kurfürstentum.  1485  wurde  der  gesamte  Länderbesitz  der
Wettiner  geteilt;  seitdem  regiert  in  den  sächsisch-thüringischen
  Staaten  die  Ernestinische,  in  Sachsen  die  Albertinische
  Linie.  Seit  1806  ist  Sachsen  Königreich.  1815
wurde  es  wegen  seiner  Anhänglichkeit  an  Napoleon  geteilt.
  Jetzt  umfaßt  es  ein  Gebiet  von  272  Quadratmeilen
  (knapp  15000  aqkm)  mit  über  4,8  Millionen
Einwohnern.  Diese  sind  zu  94%  ev.-luth.,  zu  4,7½%
röm.-kath.  Konfession.  Sachsen  ist  der  dichtestbevölkerte
deutsche  Staat  (320  Personen  auf  1  qkm),  und  hauptsächlich
  nezan.  In  den  fünf  Großstädten  kon—
zentriert  sich  von  der  Gesamtbevölkerung  über  ein
Drittel,  in  den  Städten  überhaupt  über  die  Hälfte.

2.  Rechtliche  Natur.

Sachsen  ist  eine  konstitutionelle  Monarchie,  d.  h.  dem
Könige  steht  die  Gesetzgebungsgewalt  nicht  allein,  sondern
  zusammen  mit  den  Vertretern  des  Volkes  gemäß
der  Verfassung  (Konstitution)  zu.  Die  Verfassungsurkunde
  vom  4.  September  1831  ist  die  Grundlage  für
die  staatlichen  Verhältnisse  im  Königreiche  Sachsen.

Das  Königreich  Sachsen  ist  nach  der  Verfassung  unteilbar.
  Die  Regierung  kann  also  nicht  an  mehrere
Söhne  eines  Königs  übergehen.  Die  wenigen  Sonderrechte
  der  Oberlausitz  sind  unwesentlich.