46  III.  Die  sächsischen  Staatsbehörden.  A.  Justizwesen.

willigung,  Genehmigung  —,  Fristen  und  Termine,
Verjährung,  Ausübung  der  Rechte,  Selbstverteidigung,
Selbsthilfe,  Sicherheitsleistung.

Das  zweite  Buch,  das  Recht  der  Schuldverhältnisse,
umfaßt  die  allgemeinen  Bestimmungen  über  den  Inhalt
der  Schuldverhältnisse,  Schuldverhältnisse  aus  Verträgen,
das  Erlöschen  der  Schuldverhältnisse,  die  Ubertragung
der  Forderung,  die  Schuldübernahme,  die  Mehrheit  von
Schuldnern  und  Gläubigern,  und  trifft  dann  im  einzelnen
Bestimmungen  über  die  einzelnen  Schuldverhältnisse,
insbesondere  Kauf,  Tausch,  Schenkung,  Miete,  Pacht,
Leihe,  Darlehen,  Dienst=  und  Werkvertrag,  Auftrag,
Verwahrung,  Gesellschaft,  Bürgschaft,  Vergleich,  Anweisung,
  ungerechtfertigte  Bereicherung,  unerlaubte  Handlungen.


Im  dritten  Buche,  dem  Sachenrechte,  finden  sich
die  Bestimmungen  über  Besitz  und  Eigentum  an  beweglichen
  und  unbeweglichen  Sachen,  allgemeine  Vorschriften
über  Rechte  an  Grundstücken,  Erbbaurecht,  Dienstbarkeiten,
  Reallasten,  Hypothek,  Grundschuld,  Rentenschuld,
Pfandrecht  an  beweglichen  Sachen  und  Rechten.

Das  vierte  Buch,  Familienrecht,  handelt  von  der
bürgerlichen  Ehe  —  Verlöbnis,  Eingehung  der  Ehe,
-ichtigkeit  und  Anfechtung  der  Ehe,  vom  ehelichen  Güterrechte,
  Scheidung  der  Ehe,  von  der  ehelichen  wie  unehelichen
  Berwandtschaft  und  von  der  Vormundschaft.

Im  fünften  Buche,  dem  Erbrechte,  ist  die  Erbfolge,
  die  rechtliche  Stellung  des  Erben,  Testament,  Erbvertrag,
  Pflichtteil,  Erbunwürdigkeit,  Erbverzicht,  Erbschein
  und  Erbschaftskauf  geregelt.

Das  Bürgerliche  Gesetzbuch  trägt  den  modernen  Anschauungen
  und  dem  modernen  Verkehre  in  hohem
Grade  BRechnung,  es  läßt  dem  freien  richterlichen  Ermessen,
  der  Berückhsichtigung  von  Treu  und  Glauben
im  Verkehre  und  der  guten  Sitten  sowie  der  Verkehrssitte
  weiten  Spielraum;  es  schützt  den  wirtschaftlich
Schwachen  gegen  Ausbeutung  und  sucht  die  Rechte  der
Persönlichkeit  streng  zu  wahren.