76  III.  Die  sächs.  Staatsbehörden.  C.  Kriegsministerium.

den-N.,  Leipzig  J  und  II,  Zwickau,  Chemnitz),  denen  die
Eisenbahnbauämter  unterstellt  sind.

Die  Maschinen-,  Telegraphen=  und  Werkstätteninspek—
tionen.

Die  Domänen,  die  Meißner  Porzellanmanufaktur,  die
Schifferschulen  in  den  Elbstädten,  die  Landeslotterie  mit
der  Lotteriedarlehnskasse,  die  Postverwaltung  (in  Ab—
hängigkeit  vom  Reichspostamte).

Die  Landrentenbank,  eine  unter  staatlicher  Garantie
  stehende  Anstalt,  die  zugleich  die  Geschäfte  der
Landeskulturrentenbank  und  der  Altersrentenbank
führt.

Die  Landrentenbank  vereinnahmt  die  durch  Ab—
lösung  gewisser  Dienstbarkeiten  auf  den  verpflichtet
gewesenen  Grundstücken  haftenden  vierprozentigen  Landrenten.


Als  Landeskulturrentenbank  vermittelt  sie  die  Beschafftung
  und  Tilgung  von  Anlagekapitalien  für
Landeskulturzweche,  also  Ent=  und  Bewässerungsanlagen
  für  landwirtschaftliche  Grundstüche,  Wasserlaufsberichtigungen,
  Straßenherstellungen  innerhalb  der
Ortschaften  usw.

Als  Altersrentenbank  gewährt  sie  gegen  gewisse
Einzahlungen  eine  feste  jährliche  Rente  von  einem  durch
den  Einzahlenden  bestimmten  Zeitpunkte  ab  auf  Lebenszeit
  oder  bis  zu  einem  gewissen  Altersabschnitte.

C.  Kriegsministerium.

Das  Kriegsministerium  führt  die  sächsischen  Militärangelegenheiten
  für  das  Beich.  Es  zerfällt  in  die
Allgemeine  Armeeabteilung,  die  Armee-Verwaltungsabteilung,
  die  Justiz=  und  Versorgungsabteilung,  die
Abteilung  für  die  persönlichen  Angelegenheiten,  die
Medizinalabteilung.  Ihm  sind  unterstellt  die  Militärersatzbehörden
  und  die  Prüfungskommissionen  für  Einjährig-Freiwillige.
