E.  Ministerium  des  Kultus  und  öffentl.  Unterrichts.  77

D.  Ministerium  der  auswärtigen
Angelegenheiten.

Das  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten
überwacht  und  unterhält  die  Beziehungen  des  KRönigreichs
  Sachsen  und  des  Königshauses  zum  Reiche,  zu
den  Bundesstaaten,  den  auswärtigen  Regierungen  und
Höfen.

Die  sächsischen  Bundesratsbevollmächtigten  erhalten
hier  ihre  Instruktionen,  die  Korrespondenz  mit  dem
Reichskanzler  über  Reichsangelegenheiten  wird  hier  geführt,
  die  fürs  Ausland  bestimmten  gerichtlichen  Urkunden
  werden  hier  legalisiert  usw.  Ihm  unterstehen
die  Kgl.  Sächs.  Gesandtschaften.

Zurzeit  führt  der  Mlinister  des  Innern  auch  die  auswärtigen
  Angelegenheiten.

E.  Ministerium  des  RKultus  und
öffentlichen  Unterrichts.

Wie  sein  Name  besagt,  führt  das  Ministerium  des
Kultus  und  öffentlichen  Unterrichts  die  oberste  Aufsicht
über  die  geistlichen  Behörden  aller  Konfessionen  und  das
gesamte  Unterrichtswesen,  mit  Ausnahme  der  dem
Ministerium  des  Innern  untergeordneten  Schulen  und
Lehranstalten.  Unter  ihm  stehen  auch  die  drei  Stifter  zu
Meißen,  Wurzen  und  Bautzen,  sowie  die  zwei  Klöster
Marienstern  und  Marienthal.

1.  Kirchenverfassung.

Durch  die  Verfassungsurkunde  ist  jedem  Sachsen
Gewissensfreiheit  und  Schutz  in  der  Gottesverehrung
seines  Glaubens  gewährleistet.  Die  freie  öffentliche
Religionsausübung  steht  jedoch  nur  den  „staatlich
aufgenommenen“  Kirchen  zu,  also  der  evangelischlutherischen
  Landeskirche,  der  römisch-katholischen,  refor-