90  III.  Die  sächs.  Staatsbehörden.  E.  Min.  d.  Kultus  usw.

ausgebildet.  Aach  bestandener  Schulamtskandidatenprüfung
  erfolgt  die  Anstellung  als  Hilfslehrer.  Nach
2  jähriger  Hilfslehrertätigkeit  unterzieht  sich  der  Schulamtskandidat
  der  Wahlfähigkeitsprüfung;  ihr  Bestehen
  bildet  die  Voraussetzung  der  Anstellung  als  ständiger
  Volksschullehrer.

Die  Lehrerstellen  werden  in  der  Weise  besetzt,  daß
der  Schulvorstand  von  drei  durch  den  Kollator  vorzuschlagenden
  geeigneten  Bewerbern  —  in  der  Regel  nach
Abhaltung  einer  Lehrprobe  —  einen  auswählt.  In
Orten,  an  deren  gesamten  Volksschulen  der  konfessionellen
  Mehrheit  mindestens  10  Lehrer  angestellt  sind,
steht  das  Patronats=  und  Kollaturrecht  über  die
Schulen  der  Gemeindeobrigkeit  (Stadtrat,  Gemeinderat),
bei  allen  übrigen  Stellen  dem  Rultusministerium  zu.

Die  Bestätigung  (Konfirmation)  des  Gewählten  erfolgt
  durch  das  Kultusministerium,  die  Verpflichtung
und  Amtseinweisung  durch  den  Bezirksschulinspektor.

Die  Lehrer  haben  Anspruch  auf  Gehalt  und  freie
Wohnung  oder  Wohnungsentschädigung.  Es  ist  gesetzlich
  ein  Mlindestgehalt  vorgeschrieben;  dieses  erhöht  sich
durch  gesetzliche  staffelmäßige  Alterszulagen.  Die  Lehrer
und  ihre  Hinterbliebenen  haben  ferner  Anspruch  auf  Pension
etwa  im  selben  Umfange  wie  Staatsdiener  (S.  30).

Die  Pension  wird  aus  der  Lehrerpensionskasse  und
der  Lehrerwitwen=  und  --waisenkasse  gewährt,  der  Staat
leistet  erhebliche  Zuschüsse.

Gegenüber  unwürdigen,  nachlässigen  und  untüchtigen
Lehrern  kann  ein  Disziplinarverfahren  von  der  obersten
Schulbehörde,  die  Dienstentsetzung  oder  Entlassung  vom
Amte  verfügt  werden.  Bei  Verletzung  und  Versäumung
der  Dienstpflicht  oder  unangemessenem  Verhalten  ist  zunächst
  das  Besserungsverfahren  einzuleiten.

HSchulaussicht.

Die  Volksschulen,  sowie  die  Privatunterrichtsanstalten
und  Privatlehrer  stehen  ohne  Büchsicht  auf  konfessionelle