94  III.  Die  sächs.  Staatsbehörden.  F.  Das  Min.  d.  Innern.

Ministeriums  des  Kultus  und  öffentlichen  Unterrichts.
Für  die  Universitätslehrer  besteht  volle  Freiheit  der
wissenschaftlichen  Forschung.

2.  Die  übrigen  Hochschulen.

Die  technische  Hochschule  zu  Dresden  vermittelt  in
ihren  5  Abteilungen  die  wissenschaftliche  Ausbildung  für
die  technischen  und  mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fächer.

Die  Bergakademie  zu  Freiberg  und  die  Forstakademie
  zu  Tharandt  unterstehen  dem  Finanzministerium;
  die  Tierärztliche  Hochschule  zu  Dresden
dem  Ministerium  des  Innern,  desgleichen  die  Handelshochschule
  zu  Leipzig.

D.  Die  Fachschulen.

Die  Fachschulen  vermitteln  die  für  einen  bestimmten
Beruf  erforderliche  Borbildung,  so  die  technischen  Staatslehranstalten
  in  Chemnitz,  das  Technikum  in  Mittweida,
die  Gewerbeschulen,  die  staatlichen  Baugewerkeschulen,
ferner  Web-,  Wirk-,  Posamentier-,  Klempner-,  Gerberschulen
  u.  dgll.  Handelsschulen  und  landwirtschaftliche
Schulen  bestehen  an  vielen  Orten.  Sämtliche  Fachschulen
unterstehen  dem  Alinisterium  des  Kultus  und  öffentlichen
  Unterrichts.

F.  Das  Ministerium  des  Innern.

Das  Ministerium  des  Innern  ist  die  oberste  Staatsbehörde
  für  die  innere  Verwaltung.  Die  Staatsverwaltung
  selbst  wird  unmittelbar  von  den  dem  Mini—
sterium  des  Innern  untergeordneten  Kreishauptmannschaften
  und  Amtshauptmannschaften  ausgeübt.  Dem
Ministerium  des  Innern  sind,  dem  vielseitigen  Wesen
der  inneren  Verwaltung  entsprechend,  die  mannigfachsten
Behörden  und  Anstalten  untergeordnet: