5.  Gemeindeanstalten.  b)  Leihhaus.  119

wird  also  durch  Leistung  an  jeden  Inhaber  des  Quittungsbuches
  frei,  ohne  dessen  Legitimation  prüfen  zu  müssen;
sie  ist  aber  zur  Zahlung  an  den  bloßen  Inhaber  nicht
verpflichtet.

Die  Sparkasse  selbst  ist  keine  besondere,  neben  der
Gemeinde  bestehende  juristische  Person,  sondern  eine  Gemeindeeinrichtung.
  Berechtigt  und  verpflichtet  aus  Sparkassenforderungen
  wird  also  die  Gemeinde  direkt.  Für
die  Vertretung  der  Sparhkasse  gilt  dasselbe  wie  für  die
Vertretung  anderer  Gemeindeanstalten,  insbesondere  auch
hinsichtlich  der  Mitwirkung  der  Stadtverordneten.  Die
Gemeinden  unterliegen  ferner  auch  wegen  der  Sparkassen
der  staatlichen  Aufsicht.  Aussichtsbehörden  sind  also  in
revidierten  Städten  die  Kreis-,  im  übrigen  die  Amtshauptmannschaften.
  —  Ein  Sparkassengesetz  gibt  es  noch  nicht,
dagegen  regeln  Alinisterialverordnungen  das  Sparkassenwesen
  und  oberverwaltungsgerichtliche  Entscheidungen
geben  Leitsätze  an  die  Hand.

b)  Leihhaus.

Leihhäuser  oder  Leihämter,  die  zumeist  nur  in  großen
Gemeinden  bestehen,  sind  ebenfalls  Gemeindeanstalten.
Uber  ihre  Zwechmäßigkeit  läßt  sich  streiten,  indessen
bieten  sie  immerhin  eine  Gewähr  gegen  Ubervorteilung
Geldbedürftiger  durch  private  Pfandleiher.  Ein  Leihamt
hat  den  Zweck,  unter  Gewährleistung  durch  die  Gemeinde
  gegen  Pfandbestellung  Geld  auszuleihen.  Die
näheren  Bestimmungen  trifft  jede  Gemeinde  in  der  Leihhausordnung.
  Als  Pfänder  werden  Gold=  und  Silbersachen,
  Uhren,  Schmucksachen,  Porzellan,  Wertpapiere,
Sparkassenbücher,  Kleider=  und  Wäschestücke  u.  dgl.  angenommen.
  Die  Pfänder  werden  durch  Taxatoren  abgeschätzt.
  In  der  Regel  werden  Pfänder  nur  zu  2/8
des  Taxwertes  beliehen.  Wertpapiere,  Gold=  und  Silbersachen,
  Sparkassenbücher  werden  höher  beliehen.  Uber
jede  Verpfändung  wird  ein  Pfandschein  ausgestellt.  Die
gewährten  Darlehen  sind  im  allgemeinen  zu  6  bis  8%