Erwerb.  159

angehörigkeit  bei,  solange  er  sie  nicht  aufgibt.  Ein
Deutscher  kann  also  die  Staatsangehörigkeit  in  mehre—
ren  Bundesstaaten  zugleich  besitzen.  Jedem  Sachsen  ist
auf  seinen  Antrag  von  der  Kreishauptmannschaft  eine
Bescheinigung  über  seine  Staatsangehörigkeit  (sog.
Heimatsschein)  zum  Zwecke  seines  besseren  Fortkommens
außerhalb  Sachsens  auszustellen.

5.  Naturalisation  von  Ausländern.  Aaturali—
sation  ist  die  „Aufnahme“  von  Ausländern.  Einen
Anspruch  auf  Aufnahme  hat  kein  Ausländer.  Die  NVaturalisationsurkunde
  darf  an  Ausländer  (durch  die  Kreis—
hauptmannschaft)  nur  erteilt  werden,  wenn  der  Betreffende
  nach  den  Gesetzen  seiner  bisherigen  Heimat
verfügungsfähig  ist,  einen  unbescholtenen  Lebenswandel
geführt  hat,  an  dem  Orte,  wo  er  sich  niederlassen  will,
eine  eigene  Wohnung  findet  und  nach  den  dortigen
Verhältnissen  sich  und  seine  Angehörigen  zu  ernähren
imstande  ist.  Vor  Erteilung  der  Naturalisationsurkunde
  ist  die  Gemeindevertretung  —  tunlichst  auch
die  Stadtverordneten  —  bzw.  der  Armenverband  des
-iederlassungsortes  zu  hören.

6.  Anstellung.  Eine  von  der  Regierung  oder  von
einer  Zentral=  oder  höheren  Verwaltungsbehörde  eines
Bundesstaates  vollzogene  oder  bestätigte  Bestallung  für
einen  in  den  Staats-,  Kirchen-,  Schul-  oder  Kommunal-=dienst
  aufgenommenen  Ausländer  oder  Angehörigen
eines  andern  Bundesstaates  vertritt  die  Stelle  der
Naturalisations=  bzw.  Aufnahmeurkunde,  sofern  nicht
ein  entgegenstehender  Vorbehalt  in  der  Bestallung  ausgedrückt
  ist.

Die  Naturalisations=  bzw.  Aufnahmeurkunde  wird
in  Sachsen  durch  die  untere  Verwaltungsbehörde  ausgehändigt,
  nachdem  der  Betreffende  den  Untertaneneid
geleistet  hat.  Die  Aushändigung  begründet  alle  mit
der  Staatsangehörigkeit  verbundenen  Rechte  und
Pflichten.

Die  Verleihung  der  Staatsangehörigkeit  erstreckt  sich,
sofern  nicht  das  Gegenteil  in  der  Urkunde  bestimmt