2.  Registerführung.  183

Die  Haupteintragungen  sind  in  deutscher  Sprache  —
auch  bezüglich  der  Aamen  —  durch  Ausfüllung  des
Formularvordrucks  unter  fortlaufender  Aummer  zu  be—
wirken.  Wesentliche  Zahlen  (Jahr,  Tag  und  Stunde
der  Geburt  und  des  Todes,  Jahr  und  Tag  der  Eheschließung,
  Alter  der  Eheschließenden)  sind  in  Buchstaben
auszuschreiben.  Die  Eintragungen  werden  auf  Grund
mündlicher  oder  schriftlicher  Mitteilung  vom  Standesbeamten
  persönlich  oder  in  seiner  Gegenwart  durch  einen
Schreiber  besorgt.  Bei  Unklarheiten  in  den  Mitteilungen
kann  der  Standesbeamte  durch  Befragung  Dritter  oder
auf  andere  Weise  den  wahren  Sachverhalt  erforschen.
Über  die  Persönlichkeit  der  Beteiligten  bei  der  Beurkundung
  muß  er  sich  vergewissern;  auf  welche
Weise  dies  geschehen  ist,  hat  er  in  der  Eintragung
zu  vermertken.

Ort  und  Zeit  der  Beurkundungshandlung  sind  in
jedem  Eintrage  anzugeben.  Die  Erschienenen  sind  mit  dem
Familiennamen  und  sämtlichen  Vornamen,  deren  Reihenfolge
  eingehalten  werden  muß,  in  richtiger  Schreibweise
aufzuführen.  Uber  die  Namensführung  gelten  die  Vorschriften
  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs.

Eheliche,  für  ehelich  erklärte  und  durch  nachfolgende
Ehe  legitimierte  Kinder  tragen  den  Familiennamen  des
Vaters,  außereheliche  den  Alädchennamen  der  Mrutter,
an  Kindes  Statt  angenommene  den  Familiennamen  des
Annehmenden,  nimmt  ein  Ehepaar  das  Kind  an,  den
des  Ehemannes.  Die  Ehefrau  erhält  bei  der  cEheschließung
  den  Familiennamen  des  Mannes;  der  Tod
des  Mannes  und  in  der  Regel  auch  die  Scheidung
ändern  daran  nichts.

Das  über  eine  Amtshandlung  aufgenommene  Protokoll
  ist  den  Beteiligten  vorzulegen  und  von  ihnen  sowie
  vom  Standesbeamten  zu  unterschreiben.

Abkürzungen,  Radierungen,  Durchstreichungen  und
andere  Korrekturen  sind  unzulässig.  Machen  sich  Zusätze
  oder  Anderungen  vor  der  Beendigung  der  Eintragung
  nötig,  so  sind  sie  am  Rande  zu  vermerken  und