1.  Gewerbefreiheit  und  ihre  Beschränkungen.  195

Die  Erlaubnis  zur  Gast-  und  Schankwirtschaft  und
zum  Kleinhandel  mit  Branntwein  und  Spiritus  ist  zu
versagen,  wenn  gegen  den  Nachsuchenden  Tatfachen  vorliegen,
  die  die  Annahme  rechtfertigen,  daß  er  das  Ge—
werbe  zur  Förderung  der  Völlerei,  des  verbotenen  Spieles,
der  Hehlerei  oder  der  Unsittlichkeit  mißbrauchen  werde
und  ferner,  wenn  das  zum  Betriebe  des  Gewerbes  be—
stimmte  Lokal  wegen  seiner  Beschaffenheit  oder  Lage
den  polizeilichen  Anforderungen  nicht  genügt.  Die  Er—
laubnis  kann  außerdem  von  dem  Aachweise  eines  vor—
handenen  Bedürfnisses  abhängig  gemacht  werden,  so  in
Sachsen  gemäß  VO.  vom  31.  Juli  1879  für  Orte  mit
weniger  als  15  000  Einwohnern  schlechthin,  für  größere
kann  dies  durch  Ortsstatut  festgesetzt  werden.  Die  Gastund
  Schankwirtschaften  unterstehen  der  polizeilichen  Aufsicht;
  es  Kann  eine  bestimmte  Schlußzeit  (Polizeistunde)
für  sie  angeordnet  werden,  deren  Aichteinhaltung  bestraft
  wird.

Die  Erlaubnis  zu  einem  der  unter  3  genannten  Gewerbe
  kann  nur  aus  Gründen  versagt  bzw.  entzogen
werden,  die  im  Gesetze  bei  den  betreffenden  einzelnen
Gewerben  als  Untersagungsgründe  angegeben  sind.  Die
Untersagung  muß  in  erster  oder  zweiter  Instanz  durch
eine  kollegiale  Behörde  erfolgen;  über  Schankkonzessionsgesuche
  wird  stets  schon  in  erster  Instanz,  also  vom
Stadtrat  oder  der  Amtshauptmannschaft,  kollegial  entschieden.


4.  Es  gibt  ferner  eine  ganze  Reihe  von  Gewerben,
zu  deren  Betriebe  zwar  Reine  Erlaubnis  erforderlich  ist,
deren  Betrieb  jedoch  bei  Unzuverlässigkeit  des  betreffenden
  Gewerbetreibenden  in  bezug  auf  diesen  Gewerbebetrieb
  untersagt  werden  kann.  Hierher  gehört:
Tanz-,  Turn=  und  Schwimmunterricht,  Badeanstaltsbetrieb,
  Trödelhandel,  Kleinhandel  mit  Garnabfällen
u.  dgl.,  Handel  mit  Dynamit  oder  anderen  Sprengstoffen,
  Handel  mit  Lotterielosen,  lebenden  Vögeln,  Rechtskonsulenten,
  Immobilienmakler=  und  Auktionatorgewerbe,
Darlehns=  und  Heiratsvermittlung,  Drogenhandel,  Bau-13“

