4.  Gewerbebetrieb  im  Umherziehen.  199

Waren  feilbietet;

Warenbestellungen  aufsucht  oder  Waren  bei  anderen
Personen  als  bei  Kaufleuten,  oder  an  anderen  Orten
als  in  offenen  Verkaufsstellen  zum  Wiederverkaufe
ankauft;

gewerbliche  Leistungen  anbietet;

Musikaufführungen,  Schaustellungen,  theatralische
Vorstellungen  oder  sonstige  Lustbarkeiten  ohne  höheres
künstlerisches  oder  wissenschaftliches  Interesse  darbietet.
Den  Bestimmungen  über  den  Gewerbebetrieb  im  Um—

herziehen  unterliegen  auch  die  sog.  Wanderlager,  d.  h.
diejenigen  Unternehmungen,  in  denen  außerhalb  des
Wohnorts  des  Unternehmers  und  außerhalb  des  Meßund
  Alarktverkehrs  vorübergehend  Waren  von  einer
festen  Berkaufsstelle  aus  ohne  gleichzeitige  Begründung
einer  dauernden  gewerblichen  NMiederlassung  gewerbsmäßig
  feilgehalten  werden  (S.  v70).

Die  Befugnis  zum  Wandergewerbebetriebe  steht  grundsätzlich
  nur  Deutschen  zu;  Ausländern  kann  der  Gewerbebetrieb
  im  Umherziehen  jedoch  auch  gestattet  werden.
Gewisse  Waren,  so  geistige  Getränke,  gebrauchte  Kleider,
Gold=  und  Silberwaren,  Lotterielose,  Waffen,  Gifte,
Schmuckhsachen  u.  a.  m.  sind  vom  Ankbaufe  oder  Feilbieten
  im  Umherziehen  ausgeschlossen.  Wer  Druchschriften
und  Bildwerke  im  Umherziehen  feilbieten  will,  muß  ein
von  der  Polizeibehörde  seines  Wohnorts  genehmigtes
Verzeichnis  derselben  mit  sich  führen.

Ausgeschlossen  vom  Gewerbebetriebe  im  Umherziehen
ist  ferner  die  Ausübung  der  Heilkunde  durch  nichtapprobierte
  Personen,  das  Aufsuchen  von  Bestellungen
auf  Lotterielose  und  Wertpapiere,  desgleichen  auf  Branntwein
  und  Spiritus  bei  Personen,  in  deren  Gewerbebetriebe
  dieselben  keine  Berwendung  finden,  das  Feilbieten
  von  Waren,  sowie  das  Aufsuchen  von  Bestellungen
auf  Waren,  sofern  diese  auf  Abzahlung  gegen  Eigentumsvorbehalt
  geliefert  werden  sollen  u.  a.  m.

Wer  den  Gewerbebetrieb  im  Umherziehen  betreiben
will,  bedarf  dazu  eines  Wandergewerbescheines,  es