4.  Die  gesetzlichen  Leistungen.  239

Für  Betriebe  mit  höchstens  5  Versicherten  kann  ein
Pauschbetrag  gerechnet  werden.

Für  die  Verteilung  des  Jahresbedarfes  stellt  die  Genossenschaft
  eine  Heberolle  auf.  Ein  Auszug  daraus
wird  jedem  Mitgliede  mit  der  Aufforderung  zugestellt,
den  festgesetzten  Beitrag  zur  Vermeidung  der  Zwangsbeitreibung
  (bei  freiwilliger  Versicherung  zur  Vermeidung
des  Ausschlusses)  binnen  2  Wochen  zu  zahlen.  Binnen
2  Wochen  können  die  Mitglieder  gegen  die  Beitragsfeststellung
  Einspruch  erheben.

4.  Die  gesetzlichen  Leistungen.

Voraussetzung  für  den  Anspruch  auf  den  Ersatz  des
Schadens,  der  durch  Körperverletzung  oder  Tötung
infolge  eines  nicht  vorsätzlich  herbeigeführten  Betriebsunfalles
  entstanden  ist,  ist  Erwerbsunfähigkeit  (beschränkte
  und  völlige).  Als  Betriebsunfall  ist  nur  ein
plötzliches,  bestimmtes  schädigendes  Ereignis  anzusehen,
das  in  ursächlichem  Zusammenhange  mit  dem  Betriebe
steht.  Die  Versicherung  erstrecht  sich  auch  auf  häusliche
und  andere  Dienste,  zu  denen  hauptsächlich  im  Betriebe
beschäftigte  Personen  herangezogen  werden.  ·

Da  ein  großer  Teil  der  gegen  Unfall  Versicherten
gleichzeitig  der  Krankenversicherung  angehört,  so  schließen
sich  die  Leistungen  der  Unfall-  und  Krankenversicherung
in  dem  Sinne  aus,  daß  der  Entschädigungsanspruch
zwar  gegen  beide  gegeben  ist,  daß  aber  die  Leistung
nur  einmal  gefordert  werden  kann.

Um  die  Betriebsgefahren  zu  vermindern,  haben  die
Berufsgenossenschaften

Unfallverhütungsvorschriften

zu  erlassen  über
1.  die  Einrichtungen  und  Anordnungen,  welche  die
Mitglieder  zur  Verhütung  von  Unfällen  in  ihren
Betrieben  zu  treffen  haben,