4.  Leistungen.  b)  Altersrente.  c)  Hinterbliebenenrenten.  251

Für  jede  Beitragswoche  werden  angesetzt

also  Rente
Lohnklasse  Grundbetrag  Steigerungssatz  (und  50  M.
Reichszuschuß)
1  12  Pf.  (60  Ml.)  3  Pf.  125  M.
2  14  „  (70  „)  6  „  150  „
3  16  ,„  (80,)  8  „  170  „
4  18  „  (90  „)  10  „  190  „
5  20  „  (100  „  )  12  „  210  „

b)  Altersrente.

Altersrente  erhält  der  Versicherte  vom  vollendeten
70.  Lebensjahre  an,  auch  wenn  er  noch  nicht  invalide
ist.  Auch  hier  muß  die  Wartezeit  erfüllt  und  die  Anwartschaft
  aufrechterhalten  worden  sein.

Die  Wartezeit  beträgt  1200  Beitragswochen  (rund
24  Jahre).

Die  Altersrente  besteht  aus  dem  BReichszuschusse  von
50  Ml.  jährlich  und  einem  Jahresbetrage  von  60,  90,
120,  150  und  180  M.  in  den  Lohnklassen  1—5.  Sind
Beiträge  in  verschiedenen  Lohnklassen  entrichtet  worden,
so  wird  der  entsprechende  Durchschnitt  eingestellt.

c)  Hinterbliebenenrenten
und  zwar  —

1.  Witwen-  und  Witwerrente.

Witwenrente  erhält  die  dauernd  invalide  Witwe
nach  dem  Tode  ihres  versicherten  Mannes.

Nach  dem  Tode  der  versicherten  Ehefrau  eines  er—
werbsunfähigen  Ehemannes,  die  den  Lebensunterhalt
ihrer  Familie  ganz  oder  überwiegend  aus  ihrem  Arbeits—
verdienste  bestritten  hat,  steht  dem  Manne  Witwerrente
  zu,  solange  er  bedürftig  ist.

Die  Rente  beträgt  3/10  der  Invalidenrente  (ohne  den
Beichszuschuß),  die  der  Ernährer  zur  Zeit  seines  Todes