264  XV.  Bauwesen.

oder  einen  gewölbten  Raum  mit  feuersicherem  Fußboden
aufweisen.

Umfassungen  und  Dachwände  in  weniger  als  1,75  m
Entfernung  von  der  Aachbargrenze  müssen  als  Brand—
mauern,  also  von  Grund  aus  selbständig  und  massiv
von  solcher  Stärke  und  Beschaffenheit  aufgeführt  werden,
daß  sie  die  Fortpflanzung  eines  Feuers  verhindern.  Sie
dürfen  keinerlei  Offnungen  haben.  Fenster  und  andere
Offnungen  darin  kann  die  Baupolizeibehörde  ausnahmsweise
  so  lange  gestatten,  als  das  Nachbargrundstück  bis
auf  3,5  m  Entfernung  von  dem  betreffenden  Gebäude
noch  unbebaut  ist.  Durch  Ortsgesetz  kann  die  Errichtung,
  Unterhaltung  und  Benutzung  gemeinsamer  Brandmauern
  geregelt  werden.

Alle  Baulichkeiten  sind  mit  feuersicherem  Stoffe  einzudechen.
  Größere  Vorräte  leicht  brennbarer  Stoffe  sind
in  geschlossenen  Häuservierteln  nur  in  unbewohnten  Gebäuden
  zu  lagern,  die  allseitig  durch  Brandmauern  abgegrenzt
  sind.

Kein  Punkt  eines  von  Menschen  benutzten  Gebäuderaumes
  darf,  horizontal  gemessen,  weiter  als  30  m  von
einer  Treppe  entfernt  sein.  Diese  Treppen  müssen  unmittelbaren
  Ausgang  nach  der  Straße  oder  dem  Hofe
haben  und  gegen  Feuer  widerstandsfähig  hergestellt  sein.

Für  Kirchen,  Schulen,  Fabriken,  größere  ANiederlagen,
Waren=  und  Geschäftshäuser,  Theater,  Konzerthäuser,
Tanz=  und  Versammlungssäle,  größere  Gasthöfe  und
ähnliche  Gebäude,  in  denen  größere  Mengen  von  Mienschen
  verkehren,  ebenso  für  Dampfkessel--  und  Motoranlagen,
  Fahrstühle  und  Warenaufzüge  kann  die  Baupolizeibehörde
  auch  über  die  obigen  Bestimmungen  hinaus
die  durch  die  besondere  Art  und  Gefährlichkeit  der  Anlage
  gebotenen  Anforderungen  stellen.  Die  Feuerschutzverordnung
  vom  1.  Juli  1909/10.  Dez.  1911  trifft
hier  weitgehende  Bestimmungen.  Andererseits  sind  in
kleineren  ländlichen  oder  unbemittelten  Orten  allgemeine
Ausnahmen  zulässig,  dafern  nur  Sicherheit  und  Gesundheit
  gewahrt  bleibt.