1.  Bergbau.  273

Die  Bergwerke  werden  zumeist  von  Ahtiengesellschaften
  oder  besonderen  bergrechtlichen  Gesellschaften,
den  Gewerkschaften,  betrieben.  Die  Anteile  einer
Gewerkschaft  heißen  Kuxe;  die  Mitglieder  nehmen  nach
der  Zahl  ihrer  Kuxe  an  Gewinn  und  Verlust  teil.  Sie
sind  zur  Leistung  von  Zuschüssen  verpflichtet,  Können
aber  ihre  Kuxe  zugunsten  der  Gewerkschaft  aufgeben.

Beim  Erzbergbau  bestehen  zur  Wahrnehmung  der
gemeinschaftlichen  Rechte  und  Interessen  sämtlicher  Bergwerkseigentümer
  eines  Gebietes  oder  bestimmter  Klassen
von  ihnen  sog.  Revierausschüsse.

Besondere  Vorschriften  bestehen  über  die  (Erb-)  Stolln
und  die  Benutzung  der  Bergwerkswässer.

Bergbehörde  erster  Instanz  ist  das  Bergamt  zu  Freiberg,
  das  in  Gemeinschaft  mit  den  Berginspektoren  die
Bergpolizei  ausübt.  Die  Berginspektionen  haben  ihren
Sitz  in  Dresden,  Freiberg,  Leipzig,  Olnitz  i.  E.  und  in
Zwickau.  Für  Streitigkeiten  der  Bergarbeiter  mit  ihren
Arbeitgebern  bestehen  fünf  Bergschiedsgerichte,  die
auch  als  Einigungsämter  tätig  werden.  Auf  Bergarbeiter
  finden  die  Vorschriften  der  Gewerbeordnung
nur  da  Anwendung,  wo  sie  das  ausdrücklich  bestimmt.
Dem  Bergamte  gebührt  die  Aufsicht  über  die  Knappschaftskassen,
  die  Prüfung  der  Arbeitsordnungen  u.  a.  m.
Für  alle  Bergarbeiter  —  nicht  nur  die  minderjährigen
—  werden  besondere  Arbeitsbücher  ausgestellt,  in  denen
auch  Einträge  über  das  VBerhalten  der  Arbeiter  bewirkt
werden.  Bergwerbbesitzer  und  Bergarbeiter  müssen
Knappschaftskassen  als  Kranken=  und  Pensionskassen
errichten  (S.  229).  Die  oberste  Instanz  in  Bergsachen
ist  das  Finanzministerium.  Der  fiskalische  Erzbergbau
in  Freiberg  steht  unter  der  Oberdirektion  der  Königlichen
  Erzbergwerke,  die  fiskalischen  Hüttenwerke  zu
Freiberg  sowie  die  Königliche  Münze  auf  der  Muldner
  Hütte  dem  Oberhüttenamte  zu  Freiberg.  Auf  der
Bergakademie  in  Freiberg  werden  die  höheren  Bergund
  Hüttenbeamten,  auf  den  Bergschulen  in  Freiberg
und  Zwichau  die  unteren  herangebildet.

Merkel,  Der  Gemeindebeamte.  2.  Aufl.  18