4.  Sicherung  der  Sonntagsruhe.  305

Der  Besuch  öffentlicher  Tanzvergnügen  ist  Schulkindern
  und  Fortbildungsschülern  untersagt.  Alaskenund
  Kostümbälle  dürfen  nur  in  der  Zeit  vom  7.  Januar
bis  mit  Fastnachtsdienstag  stattfinden  (Verordnung  vom
12.  Dezember  1912).  Zur  Abhaltung  nichtöffentlicher
Tanzvergnügungen  ist  Erlaubnis  nur  dann  erforderlich,
wenn  solche  in  Wirtschaften  abgehalten  werden  sollen,
für  die  keine  Tanzberechtigung  erteilt  ist.

Jeder  Tanzwirt  hat  ein  Tanzbuch  zu  führen.

4.  Sicherung  der  Sonntagsruhe.

Die  Polizei  hat  die  Beachtung  der  Bestimmungen  über
die  Sonntagsfeier  und  die  Sonntagsruhe  zu  überwachen.
  Uber  die  Sonntagsruhe  in  Handel  und  Gewerbe
s.  S.  207,  212.  Açeben  diesen  Bestimmungen  der  Gewerbeordnung
  verbietet  das  Sächsische  Sonntagsgesetz
vom  10.  September  1870  allgemein  alles,  was  die  für
Sonn--,  Fest=  und  Bußtage  nötige  Ruhe  oder  die  Feier
des  öffentlichen  Gottesdienstes  beeinträchtigen  Bönnte.
Selbst  die  Behörden  sollen  amtliche  Handlungen  nur  in
dringenden  Fällen  vornehmen.  Gewöhnliche  Hantierungen
  im  Bereiche  der  Landwirtschaft,  die  außerhalb
der  Wohnungen  und  Okonomiegebäude  stattfinden,  sowie
  jede  Arbeit,  die  sich  durch  Geräusch  nach  außen  bemerkbar
  macht,  sind  verboten.  Ausnahmen  gelten  auch
hier  für  dringliche  Arbeiten,  insbesondere  Erntearbeiten.
Störendes  Geräusch,  zumal  Fuhrwerk,  ist  in  der  Aähe
der  Kirchen  während  des  Gottesdienstes  zu  vermeiden;
aller  lärmende  Verkehr,  Karten-,  Billard=  und  Kegelspiel
in  Gast=  und  Schankhäusern,  deren  Vorplätzen  und
Gärten,  ist  von  2  Uhr  morgens  an  bis  nach  beendigtem
Vormittagsgottesdienste  verboten.  Konzerte  und  geräuschvolle
  Vergnügungen  an  öffentlichen  Orten  sind  an  den
Bußtagen,  dem  Karfreitage  und  dem  Totenfestsonntage
gänzlich,  an  den  übrigen  Fest=  und  Sonntagen  vor  beendigtem
  Vormittagsgottesdienste  verboten.  Morgenkonzerte
  sind  jedoch  an  den  Sonn=  und  Festtagen  unter

Merkel,  Der  Gemeindebeamte.  2.  Aufl.  20