1.  Haushaltplan.  355

Es  empfiehlt  sich,  den  Haushaltplan  in  Konten  an—
zulegen,  und  zwar  dergestalt,  daß  die  Konten,  die  Mehreinnahmen
  aufweisen  (Uberschußkonten),  von  denen,  die
Mehrausgaben  aufweisen,  also  Zuschüsse  erfordern  (Zuschußkonten),
  getrennt  aufgeführt  werden.

Die  Hauptabschnitte  eines  Haushaltplanes  können
hiernach  folgende  sein:

A.  Uberschüsse:

1.  Abschnitt:  Bermögensnutzungen.

2.  „  Unternehmungen  —  Gewinnanteile  —.

3.  »  Steuern,  Gerechtsame  und  Gebühren.

4.  R„  Berschiedene  Einnahmen.

B.  Zuschüsse:

5.  „  Allgemeine  Gemeinde=  und  Polizeiververwaltung.


6.  R„  Gemeinnützige  Ausgaben,  Stadttheater,
Sammlungen  u.  dgl.

7.  »  Finanzverwaltung.

8.  »  BauwefenundVerkehr.

9.  „  Gemeinnützige  Anstalten  und  Einrichtungen.


10.  „  Armenwesen.

11.  »  Schulwesen.

Unter  den  Vermögensnutzungen  sind  zu  verbuchen  die
Erträgnisse  der  städtischen  Vermögensstücke,  also  der
Felder,  Wiesen,  Steinbrüche,  Hausgrundstücke,  der  Jagd
usw.

Für  die  werbenden  Unternehmungen  und  Betriebe,
also  Gasanstalt,  Elektrizitätswerk,  Wasserwerk,  Markthalle,
  Schlachthof,  aber  auch  die  Sparkasse  sind  Sonderhaushaltpläne,
  vom  eigentlichen  Haushaltplan  getrennt,
aufzustellen;  ihre  Uberschüsse  sind  unter  Abschnitt  2  zu
verbuchen.  Dem  Gesamthaushaltplane  ist  die  Hauptübersicht
  voranzustellen.  Diese  gibt  ein  übersichtliches
Bild  über  die  gesamten  Einnahmen  und  Ausgaben  und
den  gesamten  Fehlbetrag.

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