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übernahm  19jährig,  nach  des  Vaters  Tode,  dessen  Pachtung  der
königlichen  Domäne  Ragnit.  Ausdauernd  in  der  Arbeit,  eifrig
und  gediegen  in  seinen  landwirtschaftlichen  Verbesserungsbestrebungen,
  erwarb  er  sich  König  Friedrich  Wilhelms  I.  besondere  Zufriedenheit.
  Von  Friedrich  dem  Großen  bald  nach  der  Thronbesteigung
zum  Kriegs=  und  Domänenrat  ernannt  und  mit  der  alleinigen
Aufsicht  über  das  königliche  Gestüt  Trakehnen  betraut,  stieg  er,
infolge  genauer  und  umsichtiger  Erledigung  belangreicher,  ihm  unmittelbar
  vom  König  erteilter  Geschäfte,  kurz  vor  Ausbruch  des
Krieges  1756  zum  zweiten  Direktor  der  litauischen  Kammer,  im
folgenden  Jahre  zum  Präsidenten  derselben  auf.  1762  ernannte
ihn  der  König,  namentlich  im  Hinblick  auf  seine  politische  Tätigkeit,  die  er
bei  der  Besetzung  Ostpreußens  durch  die  Russen  bezeigt  hatte,  zum
Präsidenten  der  beiden  dortigen  Kammern.  Domhardt's  Bemühungen
  brachten  die  durch  den  Krieg  hart  geschädigte  Provinz
bald  zu  neuer  Blüte.  Der  König  erteilte  ihm  in  Anerkennung
dessen  1771  den  erblichen  Adel  und  ernannte  ihn  das  Jahr  darauf
zum  Präsidenten  der  vier  preußischen  Kammern.  Schon  1771
war  Friedrich  mit  ihm  wegen  der  bevorstehenden  neuen  Erwerbung
  in  Korrespondenz  getreten,  indem  er  Nachweise  über  die
Ertragsfähigkeit  des  zu  acquirierenden  polnischen  Gebiets  verlangte.
Im  Oktober  desselben  Jahres  schrieb  er  für  Domhardt  eigenhändig
die  „Grundsätze,  wonach  die  neue  Einrichtung  im  Königreich  Preußen
  soll  gemacht  werden,“  nieder.  Die  adeligen  Güter  sollten
auf  denselben  Fuß  wie  in  den  alten  Provinzen  gesetzt  werden,
ebenso  die  Kontribution.  Die  Starostei-:1)  und  bischöflichen  Güter
  sollen  zu  Domänen  eingezogen  und  von  dem  Pachtertrag  die
bisherigen  Nutznießer  entschädigt  werden.  In  den  Städten  soll
die  Accise  eingeführt  werden,  „aber  mit  aller  Behutsamkeit,  um
das  Commerce  nicht  zu  hindern,  jedoch  mit  aller  Sorgfalt  den
Debit  der  Manufacturen  zu  befördern“.  Demnächst  reihen  sich  Bestimmungen
  wegen  mliitärischer  Einrichtungen  an:  es  sollen  4  Regimenter
  Infanterie,  4  Garnisonbataillone,  1  Husaren-Regiment
und  1000  Mann  Artillerie,  im  Ganzen  6000  Mann  (nebst  6000

1)  Den  Starosten  war  für  ihre  Amtstätigkeit  die  Nutznießung  gewißer
dem  Staate  gehöriger  Güter  eingeräumt.