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eifrige  Anhängerin  Preußens  nicht  mit  Unrecht  für  ihre  Güter  in
Polen  fürchtete,  bewegen,  die  neue  preußische  Grenze  noch  über
Labischin  hinauszuschieben,  so  daß  nicht  Rynarzewo,  wie  bestimmt,
das  äußerste  Grenzziel  wurde,  sondern  daß  noch  die  Luboczinischen
und  Borozinischen  Güter  wie  Koczkowa-Hauland  eingeschlossen  wurden,
  auf  denen  fast  lauter  Deutsche  lebten.  So  ward  Schulitz
die  Endgrenze.  Friedrich  II.  war  damit  zufrieden  und  begehrte
bald  noch  mehr,  da  gar  kein  Widerstand  erfolgte.  Im  Februar  1773
ließ  er  noch  weitere  15  Städte  und  516  Dörfer  mit  46.812  Seelen
besetzen.  Am  1.  September  1773  genehmigte  der  polnische  Reichstag
die  Schmälerung  des  Reiches,  wie  sie  die  Nachbarn  unter  einander
ausgemach:  hatten.  Aber  Friedrich  sann  auf  größeren  Erwerb  und
erweiterte  seinen  Staat  bis  tief  in  die  Inowrazlawer  Wojwodschaft,
indem  er  (1774)  noch  13  Städte  und  350  Dörfer  mit  18.179
Seelen  besetzen  ließ.  Am  22.  Mai  1775  mußte  ihm  in  Inowrazlaw
die  Huldigung  von  den  Ständen  und  Insassen  des  Netzedistriktes
geleistet  werden.  Brenkenhof  nahm  sie  an  des  Königs  Stelle  ab.
Die  nachträglichen  Gebietsbesetzungen  hatten  indes  doch  Widerspruch
  hervorgerufen,  so  daß  sich  Friedrich  genötigt  sah,  Powidz
wieder  herauszugeben.  Die  Grenze  lief  nun  so,  daß  die  letzten
Hreußischen  Städte  Filehne,  Radolin,  Budzin,  Margonin,  Exin,
Znin,  Gonsawa,  Mogilno,  Gembitz,  Strelno  und  Gniewkowo  waren.

Die  Besitzergreifung  selbst  ging  ohne  jedwede  Störung  vor  sich.)
Brenkenhof  wurde  mit  einem  Fähnrich  und  zwölf  Dragonern  —
die  Oesterreicher  kommandierten  mehrere  tausend  Soldaten  zu  diesem
Zwecke  —  zu  diesem  Geschäfte  kommittiert.  Die  polnischen  Garnisonen
  zogen  sich  ohne  Widerstand  zurück,  die  Bevölkerung  verhielt
sich  vollkommen  teilnahmslos.  Für  die  Besitznahme  der  einzelnen
Kreise  komittierte  Brenkenhof  besondere  Bevollmächtigte.  Es  ward

1)  In  Schloppe  erklärten  die  Magistrats=  und  Gerichtspersonen  vor  dem
Kommissarius,  sie  schätzten  sich  „glücklich,  den  Scepter  des  Königs  von  Preußen
zu  küssen“,  sie  hofften  dabei  aber  „daß  es  ihnen  weder  als  ein  Ungehorsam  noch
Widersetzlichkeit  würde  ausgeleget  werden,  wenn  sie  wegen  großer  Armut  der  Stadt
sich  außer  Stande  befinden,  durch  Deputierte  auf  der  Huldigung  zu  erscheinen,  die
sie  jedoch  an  dem  bestimmten  Tage  in  ihren  Herzen  mit  innigster  Freude  verrichten
  und  sich  der  Gnade  ihres  Landesherrn  empfehlen,  ihm  auch  allen  Segen
von  Gott  erbitten  wollten,  in  welcher  Gesinnung  sie  dieses  Protokoll  unterschrieben“.
Meisner,  Gerichtsverfaßung  und  Rechtspflege  im  Netze-Distrikt  unter  Fried  rich  dem
Großen  in  der  „Zeitschrift  d.  hist.  Ges.  f.  d.  Prov.  Posen  VII.  S.  267.