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ihnen  aufgegeben,  alle  in  den  betreffenden  Distrikten  befindlichen
Stücke  zu  ergreifen  und  an  den  Rathäusern  und  Toren  den  preußischen
  Adler  ansthlagen  zu  lassen,  in  jeder  Stadt  die  Konvokations-Patente
  zur  Huldigung  in  deutscher,  polnischer  und  lateinischer
Ausfertigung  den  Bürgermeistern  zu  insinuieren  und  ihnen  auf  ihre
Verantwortung  aufzugeben,  daß  von  Stund  an  keine  anderen  als
königlich  preußische  Befehle  befolgt,  auch  in  gerichtlichen  Sachen
bis  auf  nähere  Bekanntmachung  nichts  vorgenommen  werden  dürfe,
ferner  die  in  den  Städten  befindlichen  Registraturen  und  Archive
sogleich  bei  der  Ankunft  in  jeder  Stadt  mit  dem  königlichen  Siegel
zu  versiegeln  und  die  Grodgerichte  zu  schließen.  Ebenso  sollten
die  Konvokations-Patente  dem  Wojwoden  von  Posen,  zu  dessen
Amtssprengel  der  abgetretene  Bezirk  bisher  gehört  hatte,  den
Starosten,  Bischöfen,  so  weit  sie  Amtsrechte  oder  Güter  in  demselben
  besäßen,  den  Abteien,  Klöstern  und  Konventen,  Gerichtspersonen
  und  Geistlichen  eingehändigt  und  ihnen  deren  Weiterverbreitung
  aufgetragen  werden.  Ueber  alle  diese  Handlungen  und
Vorgänge  sollten  genaue  und  vollständige  Protokolle  abgefaßt  und
an  Brenkenhof  eingesandt  werden.  Den  Magistraten  und  Gerichtsobrigkeiten
  sollte  anbefohlen  werden,  bei  Strafe  vierfacher  Ersetzung,
alle  herrschaftlichen  Abgaben  künftighin  lediglich  an  die  dazu  autorisierten
  preußischen  Behörden  abzuführen.  Weiter  sollten  die  Spezialbevollmächtigten
  nach  der  Höhe  der  Abgaben,  nach  den  in  dem
Distrikt  gelegenen  Starosteigütern  und  deren  Ertrag  Umfrage  halten
und  den  Pächtern  und  Verwaltern  derselben  anbefehlen,  die  eingehenden
  Gelder  in  Zukunft  nicht  mehr  an  die  Starostei  abzugeben.
Ein  Gleiches  sei  den  Pächtern  von  Gütern  wohltätiger  Stiftungen,
von  Klöstern,  Abteien  und  Magistraten  zu  insinuieren.  Die  Eigentümer
  adeliger  Güter  sollten  bedeutet  werden,  von  den  bisher
zur  Schatzkammer  geflossenen  Kopf-,  Salz-,  Juden=  und  anderen  dergleichen
  Geldern  nichts  mehr  bis  auf  weitere  Ordre  zu  bezahlen.
Alle  Einwohner  der  abgetretenen  Bezirke  sollten  künftighin  ihren
Salzbedarf  nur  aus  den  königlichen  Salzfaktoreien  zu  Hochzeit,
Filehne  und  Bromberg  beziehen.

Die  Huldigung  fand  am  27.  September  1772  in  Marienburg
statt.  So  groß  war  die  Zahl  der  zu  derselben  Erschienenen,  daß  „die
Stadt  nur  den  wenigsten  Teil  davon  einnehmen  können,  sondern  die
mehresten  ihr  Unterkommen  in  den  benachbarten  Dörfern  suchen