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polnischen  Zeit;  nur  ging  sie,  wie  dies  stets  zu  geschehen  pflegt,
wenn  ein  bisher  der  Anarchie  verfallenes  Land  einem  geordneten
Staatswesen  einverleibt  wird,  einigermaßen  über  das  nötige  Maß
hinaus.  Herrschte  früher  gar  keine  Ordnung,  so  wurde  jetzt  viel
zu  viel  regiert,  und  eine  allzugroße  Anzahl  von  Behörden  und
Beamten  erschwerte  den  Gang  der  Verwaltung,  verzögerte  die  Raschheit
  und  Einfachheit  derselben.  Diese  Mißstände  wurden  bereits
wenige  Jahre  nach  der  Besitznahme  des  Landes  von  hervorragenden
preußischen  Beamten  empfunden  und  besprochen.

Die  Starostei=  oder  königlichen  Kronlehen-Güter  und  die  eingezogenen
  Klostergüter  zusammen  mit  den  aus  Staatsmitteln  angekauften
  Grundherrschaften  wurden  zu  Domänen  umgewandelt.
Das  erste  Jahr,  bis  zum  17.  Juni  1773,  wurden  sie  administriert,
um  ihre  Ertragsfähigkeit  kennen  zu  lernen,  alsdann  auf  Zeiträume
von  je  3  Jahren  verpachtet.  Der  Unterschied  der  Einnahmen
aus  den  Domänen  zwischen  ihrem  ersten  und  letzten  Etat  aus
der  Regierungszeit  Friedrichs  betrug  fast  30  Prozent.  Den  bisherigen
  Inhabern  der  eingezogenen  Starosteien  gewährte  der  König
  eine  billige  Entschädigung,  dagegen  beließ  er  die  sogenannten
Gratialgüter,  d.  h.  solche,  die  wegen  besonderer  geleisteter  Dienste
auf  bestimmte  Jahre  oder  Geschlechtsfolge  übertragen  worden  waren,
  sofern  die  in  der  Verschreibung  festgesetzte  Zeit  noch  nicht
abgelaufen  war,  den  im  Besitz  derselben  befindlichen  Personen.
Später,  nach  Ablauf  der  Fristen,  wurden  nur  wenige  dieser  Güter
  eingezogen,  die  Mehrzahl  hingegen  nach  Ablösung  der  auf
ihnen  ruhenden  besonderen  Abgabe,  der  Quarte,  zu  adeligen  Rechten
  ausgegeben.  Die  Bewirtschaftung  der  Starosteigüter  war  zu
polnischer  Zeit  die  denkbar  schlechteste  gewesen:  nicht  nur,  daß  der
Staat  keine  Rente  von  ihnen  bezog,  sie  wurden  von  ihren  Detentoren
  nicht  einmal  in  baulichem  Zustand  erhalten.  Da  sie  im
Netzedistrikt  nicht  sehr  belangreich  waren,  so  wurden  mit  ihnen
die  eingezogenen  Klostergüter  vereinigt.  Die  Hälfte  der  Einkünfte
dieser  letzteren  erhielten  die  übrig  bleibenden  Konventualen  als
Kompetenz  zugewiesen,  die  andere  Hälfte  wurde  als  Kontribution
an  die  Kriegskasse  abgeführt.  Eine  andere  Gelegenheit  zur  Vergrößerung
  der  Domänen  ergab  sich,  als  nach  dem  Sturze  des
Ministers  von  Görne,  der  mit  königlichem  Gelde  viele  Güter  im
Netzedistrikt  gekauft  hatte,  dessen  Vermögen  eingezogen  wurde.  Die