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Domänenämter  Bialasliwe  und  Mrotzen  sind  auf  diese  Weise  entstanden.
  Von  dem  Grafen  Ridzinski  wurde  die  Herrschaft  Wirsitz
angekauft  und  zum  Domänenamt  umgewandelt.  Im  Ganzen  ent—
standen  bis  zum  Jahre  1793  im  Netzedistrikt  20  Domänenämter,
welche  6995  Hufen,  6030  Feuerstellen  und  43,711  Seelen  enthielten
und  gegen  80,000  Thaler  ertrugen;  doch  kamen  von  dieser  Einnahme
die  an  die  Klöster  zu  bezahlenden  Kombetenzgelder  im  Betrag
von  ungefähr  17,000  Tlr.  noch  in  Abzug,  so  daß  nach  Abrechnung
  aller  Ausgaben  noch  etwa  50,000  Tlr.  in  die  Generaldomänenkasse
  gelangten.  Das  umfangreichste  Domänenamt  war
das  von  Koronowo,  das  aus  den  Besitzungen  der  aufgehobenen
Cisterzienserabtei  gebildet  war  und  über  10,000  Thaler  abwarf,
Zunächst  folgten  dann,  was  Größe  und  Ertragsfähigkeit  anlangt,
die  früheren  Starosteien  Neuhof  und  Lebehnke.  Da  der  Boden
  durchschnittlich  ein  guter  war  und  das  Getreide  mäßig  veranschlagt
  wurde,  die  Preise  aber  von  Jahr  zu  Jahr  eine  Steigerung
  erfuhren,  so  war  die  Lage  der  Domänenpächter  durchwegs
eine  gute.  Den  Domänenpächtern  stand  zugleich  das  Propination
genannte  Getränkedebit  zu.

Eine  der  ersten  Maßregeln  der  Regierung  war  die  Aufhebung
der  Leibeigenschaft  in  den  königlichen  Aemtern.  Die  Dienste  und
sonstigen  Pflichten  der  Gutsuntertanen  gegen  ihre  Gutsherrn  sollten
  jedoch  durch  diese  Aufhebung  keineswegs  berührt,  sondern  nur
„demjenigen  Mißbrauch  Einhalt  getan  werden,  welcher  sich  noch
hin  und  her  aus  den  alten  Zeiten,  wo  die  Leibeigenschaft  einer
Sklaverei  sehr  ähnlich  war,  beibehalten  hat.“  Aber  auch  von
der  Grunduntertänigkeit  sollten  die  Verpflichteten  losgelassen  werden,
wenn

1)  ein  noch  nicht  ansässiger  Untertan  Gelegenheit  findet,
an  einem  anderen  Orte  in  Ost=  und  Westpreußen  ein
eigentümliches  Grundstück  zu  acquirieren  und  sich  ansässig
zu  machen,  oder  durch  Einwerbung  in  eine  Zunft  zum
Meister  sein  erlerntes  Handwerk  in  einer  königlichen  Stadt,
darin  er  Meister  wird,  zu  treiben;

2)  ein  Untertan  sich  den  Studien  widmen  will  und  auf

häöhere  Schulen  zu  gehen  imstande  ist;

3)  eine  Untertanin  sich  anderwärts  zu  verbeiraten  Gelegenheit
  findet;