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Separation  der  Ländereien,  ferner  für  die  Teilung  zu  großer
Bauerngüter  und  die  Besetzung  des  Treugutes  mit  den  jüngeren
Söhnen.  In  letztgenannter  Beziehung  sagt  der  König,  es  liege
ein  großer  Fehler  in  der  Einrichtung  der  Provinz  darin,  daß
die  Bauern  zum  Teil  im  Besitz  zu  weitläufiger  Ländereien  seien,
die  sie  nicht  ordentlich  bestellen  könnten.  Innerhalb  des  Kolonisationswerkes
  zählen  die  Anordnungen  zur  Aufstellung  von  Beispielen
  besserer  Wirtschaftsführung  durch  Ansetzung  guter  Ackerbauer
  aus  landwirtschaftlich  vorgeschrittenen  Ländern.  „Es  muß“
—  äußert  sich  der  König  hierüber  in  einer  ausführlichen  Ordre
an  die  Kammern  in  Westpreußen  vom  8.  Juni  1777  —  „dahin
gesehen  werden,  Leute  aus  dem  Mecklenburgischen  und  aus  der
Lausnitz  hierher  zu  ziehen  und  anzusetzen;  das  sind  gute  und  fleißige
  Wirthe,  und  wenn  ein  paar  Familien  hin  und  wieder  etwa
eine  Meile  von  einander  etablirt  werden,  so  wird  deren  Wirtschaft
  denen  hiesigen  Leuten  zum  Exempel  dienen  und  sie  werden
dadurch  gereizet,  den  Fremden  nachzuahmen.“  Ferner  sollen  die
landwirtschaftlich  geschulten  Räte  der  Kriegs=  und  Domänenkammern
  persönlich  auf  die  Verbesserung  des  Ackerbaues  einwirken,
„indem  sie  auf  die  Ackerkultur  der  Landleute  Acht  haben  und
sie  bedeuten,  wie  es  besser  zu  machen  ist.“  Durch  Ordre  vom
3.  Februar  1782  ernennt  der  König  einen  Oekonomieverständigen
für  die  Aufgabe,  umherreisend  denjenigen  Anbauern  unter  den
Kolonisten,  welche  nicht  genügend  mit  dem  Ackerbau  bekannt  sind,
mit  Rat  und  Tat  beizustehen.  Nicht  geringere  Sorge  zeigt  sich
für  den  städtischen  Ackerbau.  „Es  muß“  —  sagt  die  genannte
Ordre  —  „cschlechterdings  in  jeder  Stadt  eine  Magistratsperson
sein,  der  ein  praktischer  Oekonom  ist  und  dessen  Schuldigkeit  darin
  bestehet,  auf  die  Bewirthschaftung  der  Aecker  Acht  zu  haben
und  solche  in  einen  besseren  Stand  zu  bringen.  Versäumt  sie
das,  so  soll  der  Departementsrat  in  Ansehung  der  Aecker  der
Dorfschaften  und  der  Bürgermeister  in  Ansehung  der  städtischen
Ackerwirthschaft  davor  responsabel  gemacht  und  zur  Verantwortung
gezogen  werden.“  Vor  Allem  sollen  die  Pächter  der  königlichen
Domänen  mit  landwirtschaftlichen  Verbesserungen  vorangehen,  „damit
  die  anderen  Leute  es  sehen  und  lernen.  Wenn  sie  erst  den
Vorteil  wahrnehmen,  dann  folgen  sie  eher  nach.“  „Edelleute“,
sagt  eine  andere  Ordre,  „die  eine  gute  Kultur  (auf  ihren  Gütern)