für  das  Königreich  Preußen  erlassenen  Handwerks-Ordnung  von
1733  entgegen  sind,  werden  als  aufgehoben  erklärt  und  den  ein—
zelnen  Zünften  anbefohlen,  ihre  Zunftrollen  an  die  Kriegs=  und
Domänenkammer  abzuliefern.  An  die  Stelle  der  alten  Handwerks—
ordnungen  sollen  künftig  von  Amtswegen  für  jedes  Handwerk  be—
sondere  Privilegien  auf  Grund  der  neuen  allgemeinen  Handwerks-Ordnungen
  erlassen  werden,  und  werden  die  einzelnen  Gewerke
aufgefordert,  sich  deshalb  bei  der  Kriegs-  und  Domänenkammer
zu  melden.  Die  gewöhnlichen  Zusammenkünfte  der  Gewerke  werden
von  nun  an  nur  alle  halbe  Jahre  gestattet.  Jedem  Gewerbe  soll
behufs  Aufsichtsführung  ein  Beisitzer  aus  dem  Magistrat  zugeordnet
  werden.  Die  üblichen  Zunftschmäuse  sollen  künftighin  ganz
in  Wegfall  kommen.  Wenn  ein  Geselle  Meister  werden  will,  muß
er  vorerst  den  Regimentsabschied  beibringen,  weiter  den  Bürgerrechts-,
  Geburts=  und  Lehrbrief,  sodann  den  Nachweis,  daß  er
einige  Jahre  gewandert  hat.  Die  Verheiratung  mit  einer  Meistertochter
  und  die  Geburt  als  Meisterssohn  berechtigen  zu  keiner  Verminderung
  des  Meistergeldes.  Unangetastet  bleibt  die  Einrichtung
des  Meisterstückes.  Jeder  Handwerksmeister  kann  sich  Gesellen  halten,
so  viel  er  will.  Uneheliche  Kinder,  sowie  Kinder,  deren  Eltern
einem  für  unehrlich  gehaltenen  Beruf  angehören  (Stadtknechte,  Gerichtsdiener,
  Turm-,  Holz=  und  Feldhüter,  Totengräber,  Nachtwächter,
  Bettelvögte,  Gassenkehrer,  Schäfer  u.  dgl.)  dürfen  nicht
mehr  vom  Handwerk  zurückgewiesen  werden  usw.
Außerordentlich  viel  geschah  für  den  Wiederaufbau  der  Städte
und  deren  bessere  Ausstattung.  Kirchen,  Schulen,  Rathäuser,  Wohnhäuser
  wurden  gebaut,  das  Armen-,  Feuerlösch=  und  Reinigungswesen
  wurde  organisiert,  beziehungsweise  verbessert.  Zur  Aufbesserung
  des  städtischen  Verkehrs  und  Vermögens  wurden  regelmäßige
  Jahr=  und  Wochenmärkte  eingerichtet  und  Militär-Garnisonen
  in  die  bedeutenderen  Plätze  gelegt.  So  erhielt  beispielsweise
Bromberg  vier  Jahrmärkte.  „Man  muß  suchen,“  schrieb  der  König
dem  Kammerdirektor  v.  Gaudi,  „den  Polen  bei  Fordon  alles  ihr
Korn  und  andere  Produkte  abzukaufen,  und  zwar  in  der  Art,  wie
es  die  Danziger  machen,  und  ihnen  dagegen  das,  was  sie  brauchen
und  von  Danzig  holen,  dort  und  zu  Bromberg  zu  verschaffen,  besonders
  die  Art  Wollenwaren  und  die  Art  Wagen,  wie  sie  solche
gern  haben.“  Das  Berliner  Maß  und  Gewicht  wurde  eingeführt