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und  damit  der  Buntscheckigkeit,  die  in  dieser  Beziehung  zu  polnischer
  Zeit  geherrscht  hatte,  ein  Ende  gemacht.  Um  der  Bettelei
au  steuern,  welche  sehr  überhand  genommen,  sollte  der  Oberpräsident
auf  Anlegung  einiger  Arbeiterhäuser  in  unbenutzten  Schlössern  be—
dacht  sein,  wo  dergleichen  liederliches  Volk  dem  Staate  nutzbar
gemacht  werden  könnte.  Der  König  versprach  ihm  eine  in  Schweden
erfundene  Maschine  zu  senden,  mit  deren  Hilfe  die  besten  Suppen
aus  Knochen  mit  sehr  geringen  Kosten  und  weniger  Feuerung  bereitet
werden  könnte;  bei  öffentlichen  Armenanstalten  und  in  Schulen
ließe  sich  davon  Gebrauch  machen.

Zur  Förderung  der  Gesundheitspflege  wurde  für  jeden  Kreis
wenigstens  ein  Physilus  bestellt,  in  den  Städten  Apotheken  errichtet
und  die  Niederlassung  von  Badern  und  Feldscherern  veranlaßt.
Beim  Ausbruch  epidemischer  Krankheiten  ließ  der  König  durch  das
Berliner  Obermedicinal-Kollegium  ausgearbeitete  Verhaltungsvorschriften
  bekannt  machen,  namentlich  auch  von  den  Kanzeln  ablesen,
„Überdem  auch  noch  denen  einfältigen  Leuten  durch  die  Geistlichen
auf  dem  Lande  noch  eigentlicher  erklären.“

Ein  Hauptaugenmerk  richtete  Friedrich  auf  die  Besserung  des
landschaftlichen  Kreditsystems,  das  er  ganz  auf  den  in
den  alten  Provinzen  geltenden  Fuß  einrichtete.  Bekanntlich  waren
es  die  Leiden  des  siebenjährigen  Krieges,  durch  welche  namentlich
der  ländliche  Grundbesitz  in  die  tiefste  Verschuldung  geraten  war,
gewesen,  die  den  großen  König  zur  Aufrichtung  eines  Kreditsystems
veranlaßten,  durch  das  der  Zinsfuß  vermindert  und  der  Wert
der  Güter  gesteigert  werden  sollte.  Der  Erfolg  war  ein  äußerst
günstiger  gewesen.  1777  fand  nun  diese  Einrichtung  auch  in  Westpreußen
  und  im  Netzedistrikte  Eingang.  Der  König  schenkte  ein
Kapital  von  200,000  Thlr.  als  Grundstock.  Der  leitende  Gedanke
dieser  neuen  Kreditbank  war  der,  daß  sämtliche  Besitzer  adliger
Güter  sich  gegenseitig  dahin  verpflichteten,  für  alle  regelmäßig  aufgenommenen
  Anlehen  gegenseitig  solidarisch  haften  zu  wollen.  Die
Darlehenszinsen  zu  4½  %  bezahlte  der  Schuldner  pünktlich  an  die
Direktion  der  Kreditbank,  bei  Strafe  der  Exekution  und  Sequestration
  seiner  Güter,  die  Direktion  aber  in  halbjährigen  Raten
mit  4%  an  die  Gläubiger;  das  übrig  bleibende  halbe  Prozent
diente  zur  Bestreitung  der  Verwaltungskosten.  Zu  diesem  Behufe
wurde  ein  Generallandschaftskollegium  mit  einem  Präsidenten,  einem