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Erbteilung  gleich  nach  dem  Tode  des  Erblassers  vor  sich  gehen  konnte.
Außerdem  wurden  Veranstaltungen  getroffen,  Depositen-,  Pupillenund
  Kirchengelder  sicher  und  nutzbringend  bei  der  Bank  oder  hypothekarisch
  unterzubringen.  Der  Verkauf  adliger  Güter  an  Bürgerliche
  wurde  prinzipiell  freigegeben,  wodurch  wiederum  eine  beträchtliche
  Wertsteigerung  derselben  eintrat.  Den  Gutsbesitzern,  welche
in  Polen  Wojwoden  oder  Castellane  waren,  gestattete  Friedrich
auch  fernerhin  die  Teilnahme  an  den  Senatssitzungen  zu  Warschau,
untersagte  dagegen  den  Eintritt  der  Vasallen  in  fremde  Dienste
ohne  seine  lehnsherrliche  Genehmigung,  wie  er  es  auch  nur  sehr
ungern  sah,  daß  der  größte  Teil  des  polnischen  Adels  seine  Renten
meist  im  Auslande  verzehrte,  und  durch  allerhand  Maßnahmen
dieser  Gewohnheit,  der  er  direkt  nicht  entgegentreten  konnte,  wenigstens
  indirekt  zu  begegnen  versuchte.  So  sollte  die  Vorausbezahlung
der  Pacht  auf  Jahre  hinaus  aufhören;  denjenigen  Gutsbesitzern,
die  sich  nicht  da  aufhielten,  wo  sie  den  meisten  Grundbesitz  hatten,
wurde  mit  Vorenthaltung  aller  Vergünstigungen  gedroht,  schließlich
der  Aufenthalt  in  Polen  geradezu  untersagt.

Für  die  ersten  zwölf  Jahre  sollten  keine  militärischen
Aushebungen  stattfinden.  Nach  Ablauf  dieser  Frist  wurde  für  die
ganze  Provinz  eine  Kantoneinteilung  für  4  Regimenter  Infanterie
und  4  Garnisonbataillone,  für  1  Husarenregiment  und  für  die  Verstärkung
  der  Artillerie  um  1000  Mann,  wozu  für  den  Kriegsfall
die  Einberufung  von  6000  Artillerieknechten  vorgesehen  war,  getroffen.
  Die  Gesamtziffer  der  an  jedem  Termin  auszuhebenden
Mannschaften  belief  sich  ohne  Hinzurechnung  jener  letzteren  auf
6600  Mann.  Das  Heer  erhielt  in  Folge  der  Erwerbung  Westpreußens
  einen  Zuwachs  von  5  Füsilierregimentern,  3150  Mann  Garnisontruppen,
  einem  Husaren--  und  einem  Artillerieregiment,  wodurch
  die  Gesamtstärke  im  mobilen  Zustande  um  25,200  Mann
vermehrt  wurde.  Die  barbarische  Strenge  des  Dienstes  veranlaßte
einen  großen  Teil  der  Cantonisten,  sich  ihrer  Dienstpflicht  durch
die  Flucht  zu  entziehen,  so  daß  sich  der  König  veranlaßt  sah,  den
—  .WI  Möglichste  Schonung  und  Vorsicht-  bei
Anzeige  von  der  gewaltsamen  Art  der  Anwerbung  machte,  wmalche
sich  die  Regimenter  erlaubten,  um  auf  eine  wohlfeile  Art  zu  ihren
Rekruten  zu  kommen,  dankte  ihm  Friedrich  für  die  Nachricht  und