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Ehesachen,  wenn  beide  Teile  der  katholischen  Religion  angehörten,
in  welchem  Falle  das  katholische  Konsistorium  kompetent  war.  Die
Untergerichte  waren  teils  Stadtgerichte,  teils  kombinierte  Patrimonial=
  oder  Kreisgerichte,  teils  Domänen-Justizämter.  Von  den
ersteren  gab  es  sechs:  Bromberg,  Inowrazlaw,  Strzelno,  Deutsch-Krone,
  Jastrow  und  das  Stadtgericht  der  vier  kombinierten  kleinen
Städte  Mogilno,  Zuin,  Wilatowo  und  Kwieciszewo.  Die  Städte
Gonsawa  und  Kruschwitz  wurden  zu  Strzelno  geschlagen.  Die
übrigen  Städte  erhielten  keine  besonderen  Stadtgerichte,  sondern
wurden  mit  den  nächstbelegenen  Patriomonialgerichten  verbunden,
so  jedoch,  daß  die  Gerichtsbarkeit  in  jeder  Stadt  unter  der  Bezeichnung
  Stadtgericht  verwaltet  wurde.  Kombinierte  Patrimonialgerichte
  wurden  errichtet  in  Fordon,  Inowrazlaw,  Labischin,  Exin,
Nakel,  Lobsens,  Zempelburg,  Krojanke,  Flatow,  Schneidemühl,  Margonin,
  Czarnikau,  Schönlanke,  Märkisch-Friedland  und  Filehne;
Domänen-Justizämter  zu  Bromberg,  Inowrazlaw,  Nakel  und
Schneidemühl.

Eine  besondere  Vorsicht  erheischte  die  Behandlung  der  kirchlichen
  Angelegenheiten  des  neuerworbenen  Gebietes.  Das
Land  war  angefüllt  mit  Klöstern  der  verschiedensten  Orden.  Klosterund
  Weltgeistliche  vertraten  durchgängig  den  national-polnischen
Standpunkt  und  übten  durch  Beichtstuhl  und  Unterricht  einen  gewaltigen
  Einfluß  auf  den  Adel  sowie  auf  die  Masse  des  niederen
Volkes  aus.

Zur  Zeit  der  Besitzergreifung  fanden  sich  folgende  Orden
im  Netzedistrikt  vertreten:  Jesuiten  (Bromberg),  Karmeliterinnen
(Bromberg),  Bernhardinerinnen  (Bromberg),  Klarissinnen  (Bromberg),
  Augustiner  (Wissek),  Bernhardiner  (Gollantsch,  Gorka  bei
Lobsens),  Benediktiner  (Mogilno),  Karmeliter  (Markowitz  in  Kujavien,
  Exin),  Cisterzienser  (Polnisch-Krone),  Dominikaner  (Znin),
Franziskaner  (Inowrazlaw),  Reformaten  (Labischin,  Pakosch),  Prämonstrantenserinnen
  (Strelno).“)

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1)  Beheim-Schwarzbach  S.  244.