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tungen  um  o  weniger  —  erben  möchten.  “  Dafür  Nieß  er
ihnen  jährlich  50  9  in  Ledet  von  dem  Reinertrage  seuskahlen,

vergrößerte,  kam  der  zann  dem  Staate  zu  89  —  *  ¾WöJ  hierin
auch  eine  Schmälerung  der  Einnahmen  des  Klerus,  so  hatte  er  anderseits
  in  der  Tat  dadurch  den  Vorteil,  jeder  Sorge  um  die  Wirtchaftsangelegenheiten
  überhoben  zu  sein  und  über  ein  von  den
Abgaben  freies,  bestimmtes  Jahresemnkommen  zu  verfügen.  Auach
die  Liegenschaften  und  das  bewegliche  Vermögen  des  Jesuitenkollegiums
  zu  Bromberg  zog  der  König  ein,  nachdem  dieser  Orden  durch
Clemens  XIV.  aufgehoben  worden  war.  Die  durch  die  Abtretung
politisch  von  ihren  Bistümern  und  Dekanaten  getrennten  Pfarreien
beließ  der  König  gleichwohl  in  ihrer  kirchlichen  Zugehörigkeit  zu
denfelben.  Die  geistliche  Gerichtsbarkeit  wurde  auf  eine  geringe
Anzahl  von  Fällen  beschränkt:  Amtsvergehen  der  katholischen
Geistlichen,  Streitigkeiten  in  inneren  kirchlichen  Dingen  ünd  Ehescheidungsprozesse,
  wenn  beide  Teile  katholisch  waren.  Für  die  geistlichen
  Erlasse  war  vor  der  Publikation  die  Genehmigung  der  Justizbehörden
  einzuholen.  Bezüglich  der  Verminderung  der  Feiertage
wurde  ein  Einverständnis  mit  der  Turie  erzielt,  dahingehend,  daß
es  in  diesem  Punkte  wie  in  Schlesien  gehalten  werden  solle.  In
allem  Uebrigen  beließ  der  König  der  katholischen  Kirche  ihre  volle
Selbständigkeit,  was  nicht  wenig  zu  dem  guten  Einvernehmen  beitrug,
  das  während  seiner  ganzen  Regierung  nicht  nur  zwischen
ihm  und  dem  Klerus,  sondern?  auch  zwischen  der  katholischen  und
protestantischen)  epötterung  üobgewaltet  hat.  So  bot  der  kutpo-1)

  Die  größte  gahl  der  Güter  un  hatte  das  Domkapitel  von  r  zufavien,
das  Kapitel  in  Kruschwitz  15,  die  Benediktiner  in  Mogilno  16,  das  Kapitel  zu
Gnesen  und  der  Erzbischof-Primas  von  Gnesen  je  13.  Beheim-Schwarzbach  a.  a.  O.