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auf  das  platte  Land  ausdehne.  „Je  älter  man  wird,  desto  mehr
überzeugt  man  sich,  welch  ein  Schaden  der  Gesellschaft  erwächst
durch  eine  vernachlässigte  Erziehung  der  Jugend.  Ich  bemühe  mich
auf  alle  Weise,  diesen  Fehler  zu  verbessern,  und  bilde  die  Gym—
nasien,  die  Universitäten,  ja  selbst  die  Dorfschulen  um;  aber  es
sind  30  Jahre  nötig,  um  Früchte  zu  sehen;  ich  werde  sie  nicht
genießen.  Jedoch  ich  tröste  mich  damit,  daß  ich  meinem  Vaterlande
diesen  Vorteil  verschafft  habe,  dessen  dasselbe  entbehrte.“  Aber
so  sehr  auch  dem  König  die  Angelegenheit  der  öffentlichen  Schulen
in  den  neuacquirierten  Landesteilen  am  Herzen  lagu),  so  war  es
ihm  doch  nicht  möglich,  während  der  beiden  ersten  Jahre  nach  der
Besitznahme  Westpreußens  deutsche  Schulmeister  dorthin  zu  senden.
Erst  am  6.  Juni  1774  war  er  in  der  Lage,  zu  bestimmen,  daß
jeder  auf  einem  Domänenamt  anzustellende  Schulmeister  einen
Magdeburger  Morgen  Gartenland,  24  Fuder  Holz  aus  den  könig—
lichen  Forsten  und  ein  baares  Gehalt  von  60  Tlr.  jährlich  haben
sollte.  Der  König  wies  200,000  Tlr.  an,  die  in  Gütern  angelegt
werden  sollten,  um  aus  deren  Ertrag  Landschullehrer  zu  besolden.
Der  beabsichtigte  Ankauf  der  Herrschaft  Schönlanke,  dessen  Sub—
hastierung  in  Aussicht  stand,  zog  sich  in  die  Länge  und  blieb  schließlich
  unausgeführt,  weil  nähere  Ermittelungen  diesen  Grundbesitz
als  gänzlick  devastiert“  erwiesen.  Nach  anderweitigen  vergeblichen
Versuchen,  das  Kapital  im  Lande  geeignet  unterzubringen,  lieh
der  König  dasselbe  endlich  Anfang  1776  der  ostfriesischen  Landschaft
gegen  5  Prozent  unter  der  Bedingung  der  Kündigungsbefugnis,
sobald  sich  eine  vorteilhafte  Gelegenheit  zum  Güterkauf  ergebe.  Aus
dem  Zinserträgnis  wurden  bis  zum  Jahre  1780  nach  und  nach  163
Schulmeister  angestellt.  Die  katholisch-deutschen  Lehrer  kamen  aus
Schlesien;  „was  aber  die  katholisch-polnischen  Schulhalter  betrifft“
—  so  verfügt  der  König  —  „deshalb  muß  sich  die  Rammer  an  den
Bischof  von  Ermland  wenden;  der  wird  solche  schon  anzuschaffen

1)  „Beyläufig  gebe  dem  Kammer-Präsidenten  von  Domhardt  auch  auf“«  —
schreibt  er  am  6.  Juni  1772  —  „daß,  um  den  gemeinen  Mann  um  so  eher  von
der  polnischen  Selaverey  zurückzubringen  und  zur  preußischen  Landesarth  anzuführen,
derselbe  demnächst  dahin  sehe  und  bedacht  sein  soll,  daß,  so  wie  ehedem  im  Cottbusschen
  und  in  Ober-Schlesien  geschehen,  teutsche  Schulmeister  in  denen  kleinen
Städten  und  auf  denen  Dörfern  mit  angesetzet,  und  die  Einwohner  mehr  und
mehr  mit  Teutschen  melirt  werden.“