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für  Pommern,  die  Neumark  und  Westpreußen  ein  Landschullehrer-Seminar
  zu  Stettin.
Schließlich  noch  einige  Worte  über  die  von  Friedrich  geplante
ssimilierung  der  polnischen  mit  der  deutschen  Bevölkerung.  Die
Absichten  des  Königs  in  dieser  Richtung  werden  uns  u.  a.  klar  aus
folgenden  Vorschlägen,  die  ihm  Domhardt  unterbreitete:

1.  Landräte,  Magistrats-  und  Justizbeamte  dürfen  bei  100  Thlr.
Strafe  keinem  polnischen  Mann  und  keinem  polnischen  Mädchen
die  Erlaubnis,  sich  zu  verehelichen,  erteilen,  als  bis  sie  vollkommen
deutsch  sprechen  und  (von  1782  an)  auch  deutsch  lesen  können.

2.  Den  Chefs  der  Regimenter  muß  befohlen  werden,  den  ihnen
unterstellten  Polen  keinen  Urlaub,  auch  keinen  Trauschein  zu  erteilen,
  als  bis  sie  deutsch  sprechen.

3.  Jeder  Schulhalter,  der  nicht  binnen  einem  halben  Jahre
deutsch  und  polnisch  liest,  spricht  und  schreibt,  wird  abgesetzt.

4.  Die  Religionsbücher  der  Polen  werden  halb  deutsch,  halb
polnisch  gedruckt  und  in  den  Schulen  täglich  die  deutsche  Bibel
gelesen,  „um  den  Aberglauben  und  die  blinde  Anhänglichkeit  an
den  intoleranten  Priester  zu  mildern.“  1)

Mit  so  radikalen  Mitteln  arbeitete  man  vor  130  Jahren  für
die  Germanisierung  des  Landes.

Kurz,  wohin  wir  auch  blicken,  überall  begegnen  wir  der  unermüdlich
  schaffenden  und  umgestaltenden  Tätigkeit  des  großen  Königs.
Statt  uns  jedoch  weiter  in  die  Einzelheiten  derfelben  einzulassen,
ziehen  wir  es  vor,  unfern  Lesern  diese  Tätigkeit  durch  ein  Quellenmaterial
  zu  erläutern,  wie  es  authentischer  kaum  gedacht  werden
kann,  indem  wir  im  Nachfolgenden  eine  Anzahl  Kabinets-Ordres
Friedrichs  des  Großen  betreffend  die  Verwaltung  des  Netzedistriktes
mitteilen.

1)  Beheim-Schwarzbach  S.  261—  262.