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ernähren  können;  besonders  hin  und  wieder  in  theils  Städten  gute  Apo—
theker,  auch  Roth-  und  Weißgerber,  sodann  Leute,  die  Acker-  und  Wirthschafts-Geräthe
  für  die  Bauern  auf  dem  Lande  anfertigen,  desgleichen
Schmiede,  Schlosser,  Wagen-  und  Stellmacher,  Schneider,  Schuster  und
dergleichen.  Ueberhaupt  muß  die  Kammer  darauf  sehen,  was  jeden  Orts
für  Handwerker  fehlen,  und  solche  anzuschaffen  und  anzusetzen  bemühet
sein;  woferne  sie  dergleichen  Leute  nicht  hinlänglich  dorten  bekommen
kann,  so  hat  sie  von  den  fehlenden  eine  Designation  an  Sr.  Königl.
Maj.  einzusenden.  Höchstdieselben  wollen  sodann  sehen,  solche  anderwärts
anschaffen  zu  lassen,  und  dorten  hinschicken.  Im  Uebrigen  haben  Se.
Königl.  Maj.  in  Ansehung  des  Güter-Ankaufs  behufs  der  Schulanstalten
die  Kammer  noch  erinnern  wollen,  daß  sie  die  darauf  haftende  Prästenda
und  öffentliche  Lasten  und  andere  Abgaben  in  genaue  Erwägung  ziehen,
und  solche  von  dem  Kaufprätio  vorher  gehörig  absetzen  muß,  sonsten
sie  sich  dadurch  großen  Nachtheil  bei  dem  Kauf  zufügen  und  die  Güter
über  den  eigentlichen  Werth  und  wirklichen  Ertrag  bezahlen,  und  nicht
auf  die  Interessen  kommen  würde.  Worauf  also  alle  Intention  zu  nehmen.
Potsdam,  den  3.  Dezember  1775.
Friedrich.

An  den  Kammerdirektor  v.  Gaudi.
elioration  in  Westpreußen;  Pflege  des  Hopfenbaues.

Da  es  in  den  Netze-Distrikten  sehr  an  Hopfen  fehlt  und  solcher
behufs  der  Brauereyen  bisher  aus  fremden  und  entlegenden  Landen
geholt  worden.  so  will  Ich  gerne,  daß  solcher  mehr  gebaut  werde,  damit
das  Geld  im  Lande  bleibt.  Ihr  habt  dahero,  wenn  Ihr  zuvor  überschlaget,
  wie  viel  Hopffen  jährlich  zur  Brauerey  erfordert  wird,  in  Erwägung
  zu  ziehen,  wie  der  Bedarf  im  Lande  gebaut  werden  kann  durch
Ansetzung  von  Hopffengärtnern,  oder  auch  daß  ein  jeder  Eigenthümer
selbst  etwas  Hopffen  mit  bauet;  besonders  wird  sich  bey  Austrocknung
der  Brücher  und  Moräste  an  der  Netze  und  zwischen  denen  Armen-Güthern
  Gelegenheit  finden,  Hopffengärtner  zu  etabliren.  Wenn  Ihr
dahero  soweit  gekommen,  daß  Ihr  wisset,  was  von  diesen  Brüchern  und
Morästen  zu  Meinen  Domainen  gehöret,  so  müsset  Ihr  bey  Anfertigung
des  Ctoblissements-Plans  von  diesen  Gegenden  auf  die  Ansetzung  von
Hopfsengärtnern  und  den  Anbau  des  Hopffens  mit  reflectiren  und  den
Plan  darauf  mit  einrichten.  Ueberhaupt  müsset  Ihr  Cuch  angelegen
seyn  lassen,  den  Hopffenbau  im  dortigen  Departement  so  weit  zu  befördern,
  daß  kein  fremder  mehr  nöthig  ist.  Wozu  sich  denn  der  sogenannte
Jesuiter-See,  der  in  den  Speisekanal  abgelassen  worden,  gut  schicket,
auch  sonst  in  den  geistlichen  Güthern  sich  noch  mehr  Gelegenheiten  finden
werden,  wo  der  Hopffenbau  betrieben  werden  kann.

Potsdam,  den  16.  Dezember  1775.

Friedrich.