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An  die  Westpr  eußische  Kammer  und  Kammer-  Deputation.

hürderuna  des  Obstbaues  in  Westpreußen  durch  Ansebung  pfälzischer
Gärtner:  Colonisation  überhaupt.

Wir  haben  unter  andern  Höchstselbst  bemerkt,  daß  besonders  in.
der  Gegend  zwischen  Driesen  und  Vordon,  es  noch  sehr  an  nöthigen
und  guten  Obst  fehlt.  Da  nun  vorzüglich  die  Leute  in  der  Pfalz  mit

Anbflanzung  der  Obstbäume,  Anlegung  nusbarer  Iumschulen,  ra

aus  der  PFfalz  als  GColonisten  engugiret  und  für  R  Etablissement  eorget.
als  von  welchen  die  alten  Einwohner  alsdann  das  Anpflanzen,  Propfen
und  Zuziehen  der  Obstbäume  gleichfalls  erlernen  und  sich  durch  Trocknung
  des  Obstes,  wenn  etwa  einer  oder  anderer  Artikel  ihrer  sonstigen
Einnahmen  ausfallen  mögten,  eine  Ressource  verschaffen  und  einigermaßen
  helfen  können.

Wir  wollen  Cuch  übrigens  die  Ansetzung  der  Colonisten  hierdurch
wiederhelentlich  bestens  empfohlen  haben  und  habt  Ihr  hierbey  Eure
Attention  außer  vorgedachten  Pfälzern,  auf  Sächsische,  Thüringische,
Meklenburgische  und  deutsche  Polen  zu  richten,  schlechterdings  aber  keine
Stockpolen  anzunehmen,  sonst  aber  Euch  das  Etablissement  vorerwehnter
Celonisten  sorgfältig  angelegen  seyn  zu  lassen.

Berlin,  den  20.  Januar  1776.

Friedrich.

Andie  Westpreußische  Kammerund  Kammer-Deputation.

Resolution  wegen  Verkaufs  abliger  polnischer  Güter  an  Personen
bürgerlichen  Standes.

Da  Wir  Allerhöchst  resolviret  haben,  daß  auch  Leute  bürgerlichen
Standes  in  Westpreußen,  nicht  aber  in  Ostpreußen,  adliche  Güter,  welche
von  polnischen  Edelleuten  bisher  besessen  worden,  ankaufen  können,  so
machen  Wir  Euch  diese  Unsere  Allergnädigste  Willensmeinung  zur  Nachricht
  und  Achtung  hierdurch  bekannt,  mit  dem  Befehl,  dieserhalb  das
Nöthige  bei  burkommenden  Fällen  mit  der  dortigen  Regierung  zu  concertiren.


gamie  bei  ihren  Gütern,  evngferdirel,  dahingegen  auf  den  bisherigen
polnischen  Güthern  durch  die  neuen  Käufer  nicht  die  alte  polnische  Wirtschaft
  fortgejsetzt,  sondern  folche  ordentlich  und  regelmäßig  eingerichtet
werden  muß.  z
Berlin,  den  20.  Januar  1776.  ——
Zriedrich.