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Sachen  von  hier  erhalten  können  und  das  gantze  Commerce  nach  und
nach  hierher  gezogen  wird.

2.  Haben  Se.  Königl.  Majestät  wahrgenommen,  daß  die  Acker  Cultur
in  Pomerellen  sehr  schlecht  betrieben  wird;  besonders  sindet  sich  das
bei  Hammerstein  und  der  Gegend;  die  Leute  besäen  da  mehr  Land,
wie  sie  mit  Dünger  bestreiten  können;  das  macht,  daß  dort  kein  ordent—
licher  Amtman  ist,  der  darnach  siehet,  und  die  Witwe  verstehet  das
nicht  und  der  zeitige  Administrator  giebt  sich  darum  keine  Mühe.  Denn
wenn  die  Leute  nur  den  3.  Teil  von  dem  Felde  besäeten,  so  viel  sie
etwa  im  Dünger  unterhalten  können,  so  würden  sie  mehr  gewinnen,
als  von  dem  weitläuftigen  Felde,  wo  sie  zum  Theil  kaum  die  Aussaat
wieder  kriegen  werden.  Alles  dieses  ist  ein  Beweis,  daß  Niemand  dar—
nach  siehet  und  keiner  sich  darum  bekümmert,  und  die  Leute  zurechte
weiset.  Selbst  hier  zu  Graudentz  ist  die  üble  Gewohnheit,  daß  die  Leute
den  Mist  ins  Wasser  schmeißen,  anstatt  sich  solchen  auf  ihre  Sand
Felder  zu  bringen,  und  diese  dadurch  zu  verbessern  bemühet  seyn  solten.
Es  giebt  hier  zu  Graudentz  Sand-Land  genug,  wo  der  Mist  von  großem
Nutzen  seyn  würde,  allein  die  Leute  sind  zu  träge  und  niemand  siehet
darnach.  Se.  Königl  Maj.  wollen  demnach,  daß  ein  Bürger-Meister
in  jeder  Stadt  seie,  der  auf  die  Acker  Wirtschaft  sehen  und  die  Leute
zurechte  weisen  soll,  wie  sie  damit  umgehen  müssen,  um  die  Aecker  gehörig
  zu  bestellen  und  solche  recht  zu  nutzen;  der  sie  anhalten  soll,  den
Mist  auf  den  Acker  zu  fahren,  und  solchen  gehörig  auseinander  zu  bringen,
damit  das  gantze  Feld  damit  bedeckt  wird.  Denn  wenn  das  nicht  geschiehet
  und  der  Mist  bleibt  auf  Klumpen  liegen,  so  hilft  das  wieder
nicht,  sondern  wo  der  Mist  lieget,  da  wächset  das  Getreide  wohl  etwas,
wo  aber  kein  Dünger  hingekommen,  da  bleibt  es  wie  zuvor,  und  darum
muß  schlechterdings  in  jeder  Stadt  eine  Magistrats-Person  sehn,  der
ein  praktischer  Oeconom  ist,  und  dessen  Schuldigkeit  darin  besteht,  auf
die  Bewirthschaftung  der  Aecker  acht  zu  geben,  und  solche  in  einen  bessern
Stand  zu  bringen.  Und  so  wie  dieses  von  dem  Bürger-Meister,  der  ein
Oeconom  ist,  gefordert  wird,  so  ist  es  auch  die  Pflicht  derer  Departements-Räthe,
  daß  sie  auf  die  Aecker  Cultur  der  Landleute  Acht  haben,  und  sie
darunter  lehren  und  zurechte  weisen;  wozu  selbige  dann  auch  mit  allem
Ernste  angewiesen  werden  müssen,  daß  sie  bei  Bereisung  ihrer  Departements
  Untersuchungen  anstellen,  und  die  Bauern  bedeuten,  wie  sie  es
besser  machen  sollen,  um  mehrern  Nutzen  und  Gewinn  davon  zu  haben.
Versäumen  sie  aber  das,  so  soll  der  Departements-Rath  in  Ansehung
der  Städtischen  Acker  Wirthschaft  dafür  responsable  gemacht  und  zur
Verantwortung  gezogen  werden.  Außerdem  sind  auch  die  Beamte  schuldig
und  müssen  mit  Ernst  dahin  angehalten  werden,  darauf  zu  sehen,  wie  die
Unterthanen  ihre  Felder  bestellen  und  sie  zurechte  weisen,  wie  sie  es
ordentlich  anfangen,  und  den  Ackerbau  gehörig  bestellen  und  abwarten
sollen.  Die  Hauptsache  ist  und  bleibt  immer,  daß  von  dem  gantz  schlechten
Lande  nur  wenig  und  gut  bestellet,  und  daß  auf  den  Fall  gesuchet  wird,