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eher  die  englische  Wirthschaft  einzuführen,  wozu  Se.  Königl.  Majestät
auch  wohl  selbst  in  etwas  zur  Hülfe  kommen  wollen,  weil  solches  den
Unterthanen  zu  schwer  fallen  würde.  Hiernechst  muß  dahin  gesehen  werden,
Leute  aus  dem  Mecklenburgischen  und  aus  der  Lausnitz  hierher  zu  ziehen
und  anzusetzen,  daß  sind  gute  fleißige  Wirthe;  und  wenn  ein  paar
Familien  hin  und  wieder  etwa  eine  Meile  von  einander  etabliert  werden,
so  wird  deren  Wirtschaft  denen  hiesigen  Leuten  zum  Exempel  dienen
und  sie  werden  dadurch  gereitzet,  denen  fremden  nachzuahmen,  und  auch
mehr  Fleiß  und  Mühe  sich  zu  geben.

Alles  hierin  vorgeschriebene  muß  demnach  von  der  Cammer  pflicht—
mäßig  befolget,  besonders  aber  auf  einen  soliden  Plan  wegen  aller  in
den  Westpreußischen  Städten  anzusetzenden  nöthigen  und  nützlichen  Pro—
fessionisten  mir  Fleiß  gedacht  und  solche  bald  möglichst  eingereichet  werden.

Graudentz  den  8.  Juni  1777.

Friedrich.

An  die  Westpreußische  Kammer.

Gegen  das  Verfahren  der  Domainenbeamten,  die  Amtsunterthanen  durch
Gewährung  von  Kredit  zum  Branntweintrinken  zu  verleiten.

Wir  haben  in  Erfahrung  gebracht,  wie  sehr  die  Beamten  (Domainen--Beamten),
  ohne  auf  die  Conservation,  Gesundheit  und  Lebensdauer
  der  Amts-Unterthauen  Rücksicht  zu  nehmen,  nicht  sowohl  um  Unser
Interesse  zu  befördern,  sondern  vielmehr  ihren  Eigennutz  zu  sättigen,
Csich  bisher  bestrebt  haben,  den  Bier=  und  Branntwein-Debit  unerlaubter
Weise  auf's  höchste  zu  poussieren  und  diesem  zufolge  denen  Unterthanen
bei  Ausrichtungen  und  anderen  Zusammenkünften  das  Getränke  aufzudringen,
  denenselben,  um  ihnen  die  Waaren  angenehmer  zu  machen,
und  —  da  der  Bauer  nur  selten  nach  Grundsätzen  zu  handeln  gewohnt
ist  und  sich  um  die  Folgen  wenig  bekümmert  —,  bei  dem  Mangel
des  baaren  Geldes  dasselbe  auf  Credit  zu  verabreichen  und  sie  auf  solche
Weise  in  ein  Labirynth  von  Noth  und  Mangel  zu  stürzen,  daß  sie
weder  ihre  Existenz  bei  ihren  Hufen  finden,  noch  weniger  aber  die  Gefälle
an  Unsere  Cassen.  gehörig  abtragen  können.

Dieses  ist  denn  auch  die  alleinige  und  wahre  Ursach  des  bei  denen
dortigen  Unterthanen  so  sehr  überhand  genommenen  Hanges  zur  Schwelgerei
  und  der  daraus  natürlicher  Weise  entstandenen  Dürftigkeit.  Und
da  Uns  zu  viel  daran  gelegen  ist,  dieses  tief  eingewurzelte  Uebel  möglichst
aus  zurotten,  ohne  auf  den  etwa  zu  besorgenden  Ausfall,  der  sich  bei
denen  Brau=  und  Brennereien  in  der  Folge  ergeben  könnte,  zu  reflektieren,
da  der  Wohlstand  Unserer  Unterthanen  und  deren  Gesundheitsdauer  den
Vorzug  vor  einen  blos  scheinbaren,  nie  aber  wesentllichen  Gewinn  behalten
muß.  So  befehlen  Wir  Euch  hiemit  in  Gnaden,  Angesichts  dieses  sämmtlichen
  Beamten  zu  inhibieren:  keinem  Unterthan  das  mindeste  an  Bier
oder  Branntwein,  weder  in  denen  Krügen,  noch  in  denen  Schänk-