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häusern  oder  im  Amte  selbst,  bei  Vermeidung  nachdrücklicher  Beahndung
auf  Credit  zu  verabreichen,  auch  zu  gleicher  Zeit  die  Justizbeamte  an—
zuweisen,  bei  der  ihnen  nach  der  näheren  Erklärung  des  Justizämter-Reglements
  übertragenen  executorischen  Beitreibung  der  bäuerlichen  Zinsreste
  blos  auf  die  zu  Unserer  Casse  fließenden  rückständig  gebliebenen
Gefälle,  nie  aber,  bei  Vermeidung  der  strengsten  Verantwortung,  auf  Bierund
  Branntwein-Schulden,  es  sei  unter  welchem  Prätext  es  wolle,  Rücksicht
  zu  nehmen  und  die  Unterthanen  zu  deren  Berichtigung  anzuhalten.
Berlin  den  23.  Juni  1778.
Friedrich.

An  den  Oberpräsidenten  v.  Domhardt.

Instandsetzung  der  Domainengebäude  in  Westpreußen;  Colonisation,  Ausbau
  der  Städte  ete.

Wenn  Ich  künftiges  Jahr  die  letzten  100/m  Thlr.  zu  Instandsetzung
der  Gebäude  auf  Meinen  Aemtern  und  Vorwerken  hergegeben  und  wir
damit  fertig  sind,  alsdenn  müsset  Ihr  darauf  denken,  in  Westpreußen
mehr  kleine  Familien  und  Büdner,  auf  den  Fuß,  wie  es  hier  geschiehet,
auf'm  Lande  anzusetzen,  wozu  wir  denn  teutsche  Leute  aus  dem  Reiche
nehmen  wollen,  so  viel  wir  deren  nur  kriegen  und  da  unterbringen
können,  damit  wir  das  Pohlnsche  Zeug  mehr  los  werden,  und  auch
mehr  teutsche  Leute  dorten  hin  kriegen,  es  auch  zur  Zeit  des  Krieges,
wenn  die  Artillerie  und  Proviant  Knechte  aus  dem  Lande  weg  sind,
sodann  nicht  an  Leuten  so  sehr  fehlet.  Ihr  habt  also  deshalben  eine
Untersuchung  anzustellen  und  genau  anzusehen,  sowohl  bei  Meinen  Aemtern,
  als  auch  auf  den  Adelichen  Gütern  und  überall,  wo  es  nur  immer
angeht,  dergleichen  Büdener  Etablissements  zu  machen,  und  sodann  einen
ordentlichen  Plan  und  Ueberschlag  zu  fertigen,  wieviel  dergleichen  kleine
Familien  und  Büdener  in  Westpreußen  untergebracht,  auch  wo,  und  an
welchen  Orten  solche  angesetzt  werden  können  und  was  das  kosten  wird,
welchen  Ueberschlag  Ihr  sodann  an  Mich  einzureichen.  Und  da  Ich
auch  künftig  Jahr  den  Ausbau  der  Städte,  als  zu  Culm,  Bromberg  und
der  Orten  wieder  vornehmen  werde,  so  muß  vorher  nachgesehen  und
untersucht  werden,  was  vor  Professionisten  ohngefähr  sie  dorten  noch
am  nöthigsten  gebrauchen,  als  Sattler,  Schmiede,  Stellmacher  und  dergleichen
  mehr:  davon  muß  sodann  eine  Liste  an  Mich  eingeschickt  werden,
daß  man  im  Voraus  sehen  kann,  solche  von  auswärts  hereinzuschaffen,
damit  wenn  die  Häuser  fertig  sind,  diese  Leute  alsdann  darin  gesetzet
werden.  Ihr  werdet  daher  keinen  Anstand  nehmen,  alles  hierunter  erforderliche
  zu  verfügen  und  zu  besorgen,  damit  Ich  sowohl  den  Ueberschlag
  von  den  auf'm  Lande  anzusetzenden  Büdnern,  als  auch  die  Anzeige
von  den  fehlenden  Professionisten  in  den  Städten,  sobalde  es  angehet,
erhalte.

Potsdam  den  10.  Juli  1779.

Friedrich.