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wo  die  Städte  größtentheils  ihre  Nahrung  aus  Pohlen.  haben,  und  davon
leben:  eben  also  muß  das  auch  in  Westpreußen  eingerichtet  und  es  müssen
die  Städte  daselbst  auch  soweit  aufgeholfen  werden,  daß  sie  den  nehmlichen
Vortheil  von  den  Pohlen  ziehen,  und  sich  von  daher  ihre  Nahrung  verschaffen,
  so  wic  es  mit  den  Städten  in  Schlesien  ist.  Diese  Absicht  wird
auch  gar  nicht  schwer  seyn  nach  und  nach  zu  erreichen,  wenn  die  Cammer
sich  pflichtmäßig  angelegen  seyn  lässet,  darauf  alle  Attention  zu  wenden  und
vorzüglich  sich  bemühet,  in  einer  jeden  der  dortigen  Städte  auf  das
Etablissement  dergleichen  Professionisten  und  Handwerker  zu  sehen,  die
sich  dahin  schicken  und  die  auch  für  die  Polen  diejenigen  Waaren  und  Sachen
machen  und  verfertigen,  die  die  Pohlen  gern  haben  und  gebrauchen.
Se.  Königl.  Maj.  empfehlen  der  Cammer  diese  beyden  Sachen  auf  das
ernstlichste:  nemlich  die  Cultur  des  Ackerbaues  daselbst  in  bessere  Ordnung
  zu  bringen  und  auch  auf  die  Wiederherstellung  des  Nahrungs-Standes
  der  dortigen  Städte  alle  Attention  zu  wenden,  wie  solches  ihre
Pflicht  und  Schuldigkeit  erfordert.
Berlin  den  20.  Dezember  1779.
Friedrich.

An  die  Westpreußische  Re  egierung.
Wegen  der  in  Westpreußen  begüterten  polnischen  Edelleute.

Da  Se  Königl.  Majestät  Allerhöchste  Willensmeinung  dahin  gehet,
daß  die  Pohlnischen  Edelleute,  die  Güter  in  Westpreußen  besitzen,  sich
nunmehro  erklären  sollen,  was  sie  sehn  wollen:  Pohlen  oder  Preußen,
und  daß  diejenigen,  die  in  Pohlen  bleiben  wollen,  Anstalt  machen  sollen,
ihre  Güter  zu  verkaufen,  so  befehlen  Höchstdieselben  Dero  Westpreußische
Regierung  hierdurch  in  Gnaden,  allen  diesen  Pohlnischen  Edelleuten  solches
nochmals  ernstlich  anzudeuten,  daß  sie  ohne  weiteren  Anstand  ihre  Erklärung
  darüber  abgeben  sollen,  damit  deshalben  die  nöthige  Verfügung
getrossen  werden  könne;  denn  das  Geld  geht  immermehr  aus  dem  Lande.
Wenn  sie  die  Revenues  von  ihren  hiesigen  Gütern  in  Pohlen  verzehren
wollen  das  dauert  in  der  Länge  nicht  und  darum  soll  das  nicht  mehr
seyn.  Die  Regierung  hat  sich  also  hiernach  zu  achten  und  alles  hierunter
erforderliche  ohne  Verzug  zu  besorgen,  auch  wie  solches  geschehen,  zu
berichten.

Potsdam  den  17.  Januar  1780.

T  Friedrich.

An  den  Gehe  imen  Finanzrat  v.  Bre  uchenhoff.
Wegen  Unordnungen  im  Rechnungswesen  für  den  Bromberger  Kanal.

Ich  kann  Euch  auf  Euren  Bericht  vom  12.  dieses,  die  Eurem  Anführen
  nach  aus  der  Brombergschen  Canal  Bau  Casse  geschehene  Vorschüße
  zu  anderen  Behuf  betreffend,  nicht  verhalten,  daß  bey  aller  Curer