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Behuf  dienliche  Hülfsmittel,  nehmlich  Laub,  Wald=  und  Bruch-Moos,
Movorerde,  ausgebuchte  Asche,  welches  demnächst  der  Dünger  zur  gehörigen
Zeit  ins  Feld  gebracht,  da  wo  die  Gelegenheit  vorhanden,  der  Mist  aus
den  benachbarten  Städten  und  Niederungen,  im  Winter  oder  schon  schicklichen
  Jahreszeit  geholet  und  vom  Landmann  sich  zu  Nutze  gemacht,
der  Acker  wohl  gearbeitet  und  sodann  mit  reinen  Saamen  in  der  besten
Saatzeit  bestellet  werde.  Wobey  denn  auch  die  Düngung  der  Wiesen,
deren  Schonung  und  Bewässerung  bis  zum  1.  Mai,  ingleichen  die  successive
  Besaamung  eines  verhältnismäßigen  Stück  Landes  mit  weißem  oder
rothem  Klee-Saamen  bestens  zu  empfehlen  und  bey  dieser  Art  der  alljährlichen
  Verbesserung  des  Futters  auch  auf  die  jährliche  Zuzucht  zur
Vermehrung  des  Viehstandes  nachdrücklich  zu  helfen,  damit  wenn  Se.
Königl.  Majestät  die  hiesige  Provinz  wieder  passiren,  Allerhöchstdieselben
die  Saaten  und  Aecker  in  nutzbarem  Zustande,  auch  gut  bestellte  Obstund
  Küchen-Gärten  finden.  Wie  denn  Se.  Königl.  Majestät  zu  befehlen
geruhet  haben,  daß,  wo  sich  schlechter  9jähriger  Acker  befindet,  solcher
lieber  gar  nicht  beseet,  sondern  dagegen  mehr  Fleiß  auf  den  tragbaren
Acker  gewandt  und  solcher  besser  bearbeitet  und  bedünget  werden  soll.
Marienwerder,  den  24.  Juni  1780.
Friedrich.

An  den  neuernannten  Direktor  der  Westpreußischen
Kammer  v.  Korckwitz.

Instruktion  für  die  Kultur  Westpreußens.

Da  Se.  Königl.  Maj.  den  bisherigen  Land  Rath  v.  Korckwitz  zum
Ersten  Director  bey  Dero  Westpreußischen  p.  Cammer  zu  ernennen  geruhet,
so  lassen  Höchstdieselben  ihm  folgendes  zu  seinem  Verhalten  hiedurch  bekannt
machen,  wornach  er  sich  zu  richten  hat:

1.  ist  es  nöthig,  daß  er  auf  4  Wochen  etwa  nach  Berlin  gehet,
um  sich  daselbst  von  den  Cassen  Sachen  und  von  dem  gantzen  Cameral
Wesen  gründlich  zu  informiren,  zu  welchem  Ende  der  nunmehrige  Cammer
Director  v.  Korckwitz  sich  dorten  bey  Dero  Etats  Minister  Michaelis  zu
melden  hat,  der  dahin  angewiesen  ist,  ihm  alles  zu  sagen  und  zu  weisen,
wie  das  bei  der  Berlinschen  Cammer  ist,  wie  auch  von  den  Sätzen  der
Vergütigungen,  wie  solche  und  in  welchen  Fällen,  auch  in  welcher
Art  die  Remissions  geschehen,  wie  die  Vorspann=  und  andern  dergleichen
Vergütigungen  vertheilet  und  gegeben  werden;  überhaupt  wie  alles  hier
bey  der  Cammer  ist,  damit  er  es  dorten  auch  so  einführen  kann,  wie  er
es  hier  gesehen  und  gelernt  hat.  2.  Hiernechst  muß  er  auch  in  Ansehung
der  Regie  Sachen  in  West-Preußen  zu  dem  Geheimen  Finanz  Rath  de
Launay  gehen,  und  sich  von  dem  auch  au  kait  setzen  lassen,  besonders
wegen  der  Brauereyen  und  Brantweinbrennereyen,  die  in  vorigen  Zeiten
die  Starosten  denen  Städten  entzogen  und  für  sich  haben,  und  die  nothwendig
  denen  Städten  wieder  beigeleget  werden  müssen,  wenn  selbige