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        <title>Friedrich der Große und der Netzedistrikt.</title>
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            <idno>meyer_friedrich_netzedistrikt_1908</idno>
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        Friedrich  der  Große

Netzedistrikt

—.–

Von
Dr.  Christian  Ueuer
Staats-Mrchioar  a.  D.

Zweite  vermehrte  und  verbesserte  Huflage.

Bromberg  u.  Leipzig
1908
C.  Hechi'sche  Verlagsbuchh#andlung.
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        Zu  den  dankbarsten,  aber  auch  —  bei  dem  Mangel  an  Vor—
arbeiten  —  schwierigsten  Aufgaben  der  posener  provinziellen  Ge—
schichtsschreibung  gehört  die  Tätigkeit  Friedrichs  des  Großen  und
seiner  beiden  Regierungsnachfolger  für  die  Hebung  des  durch  die
polnische  Verwaltung  namentlich  in  wirtschaftlicher  Beziehung  tief
gesunkenen  Landes.  Wir  werden  versuchen,  an  der  Hand  des
überaus  reichen  Quellenmaterials  des  Posener  Staatsarchivs  ein
möglichst  umfassendes  und  genaues  Bild  jener  segensvollen  Tätigkeit
  zu  geben,  wie  sie  sich  in  Wirtschaft  und  Verwaltung,  Recht
und  Verfassung  entfaltet  hat.

Friedrich  der  Große  war  nicht  der  erste  preußische  Regent,
der  seinen  Landen  die  aufmerksamste  unermüdliche  Fürsorge  zu
Teil  werden  ließ.  Schon  der  große  Kurfürst  hatte  an  der  Wiederherstellung
  des  durch  den  dreißigjährigen  Krieg  furchtbar  heimgesuchten
  Volkswohlstandes  mit  einer  Beharrlichkeit  gearbeitet,  die
um  so  bewunderungswürdiger  erscheint,  als  gerade  dieser  Fürst
fast  während  seiner  ganzen  Regierung  in  Kriege  und  politische
Händel  verwickelt  war,  die  eine  minder  energische  und  pflichtbewußte
  Natur  jener  friedlichen  Tätigkeit  abspenstig  gemacht  haben
  würden.  Sein  Sohn  und  Nachfolger  versäumte  es,  in  dieser
Beziehung  in  die  Fußstapfen  des  Vaters  zu  treten.  Dagegen  führte
Friedrich  Wilhelm  I.  wieder  mit  einer  Hingebung  und  Ausdauer
ohnegleichen  die  wirtschaftlichen  Reformen  des  Großvaters  weiter
fort.  Gegenüber  den  schwankenden  und  vielfach  erfolglosen  Versuchen
  seines  Vaters,  wie  sie  vor  allem  in  dem  Erbpachtsystem
der  Domänen  zutage  treten,  erscheint  die  Persönlichkeit  dieses  Monarchen
  in  ihrer  eisernen  Willenskraft  und  konsequenten  Staatsraison
  um  so  anziehender.  Mit  dem  vollen  Bewußtsein  seiner  Aufgabe
  sehen  wir  ihn  die  germanisierende  Tätigkeit  seiner  Vorgängänger
  wieder  aufnehmen,  wenn  er  durch  Kolonisierung  und  Einführung
  deutscher  Wirtschaft  im  steten  Widerspruch  mit  den  lo-1
        <pb n="4" />
        —  2  —

kalen  Interessen  die  preußischen  und  litauischen  Lande  aus  ihrer
Verkommenheit  zu  heben  sucht.  Hand  in  Hand  damit  gehen  die
Bestrebungen,  die  Leibeigenschaft  der  Bauern  aufzuheben  oder  wenigstens
  ihr  Los  gegenüber  der  Willkür  und  Barbarei  ihrer  Grundherren
  menschlicher  zu  gestalten.

Mit  pietätvoller  Liebe  hegte  der  Sohn  das  Erbe  des  Vaters.
In  der  härtesten  Schule,  unter  dem  barbarischen  Druck  eines  Erziehungssystems
  groß  geworden,  das  eine  weniger  elastische  Natur
  sicher  vernichtet  haben  würde,  hatte  Friedrich  gleichwohl  den
unter  rauher  Schale  liegenden  gesunden  Kern  in  der  Regierungstätigkeit
  seines  Vaters  kennen  und  achten  gelernt.  Als  nach  dem
mißlungenen  Fluchtversuch,  der  seinen  Jugendfreund  Katte  aufs
Schaffot  gebracht  hatte,  auch  ihm  das  gleiche  furchtbare  Schicksal
drohte,  hatte  ihn  der  Vater,  halb  zur  Strafe,  halb  zur  Besserung,
der  Küstriner  Kammer  zur  Dienstleistung  überwiesen.  „Er  soll
dort  die  Oekonomie  aus  dem  Fundamente  lernen,“  lautete  eine
der  Anweisungen  für  die  Ausbildung  des  Kronprinzen,  welche  dem
Präsidenten  der  dortigen  Regierung  von  dem  Könige  erteilt  worden
waren.  Demnach  hatte  der  Kronprinz,  in  Begleitung  eines  dazu
bestimmten  Rates  der  Küstriner  Kammer  und  zunächst  von  diesem
unterrichtet,  die  Domänenämter  der  Umgegend  zu  besuchen,  um
sich  mit  dem  praktischen  Wirtschaftsbetri.  bekannt  zu  machen.
Weiterhin  waren  von  dem  Kronprinzen  Nacht--  und  Betriebsanschläge
  sowie  Meliorationsprojekte  anzufert  gen,  welche  er  dem  Könige
  zur  Prüfung  einzusenden  hatte.  Die  willige  Unterordnung
unter  die  strenge,  aber  heilsame  Zucht  des  Vaters,  die  bald  ein
lebhaftes  Interesse  und  Verständnis  für  die  neue  Aufgabe  erzeugte,
gewann  dem  jungen  Friedrich  mehr  als  alles  Andere  wiederum
die  Zuneigung  und  Achtung  des  Vaters.  Im  Herbste  1735  schickte
ihn  dieser  nach  Ostpreußen,  um  die  dortige  Wirtschaft  und  Landesart
  kennen  zu  lernen  und  daraufhin  Aenderungsvorschläge  machen
  zu  können.  Und  als  er  dem  Vater  ausführlich  über  die  dortigen
  Zustände  berichtet,  schreibt  ihm  dieser:  „Ihr  habt  in  allen
Stücken  recht  und  approbire  ich  alles,  was  Ihr  gethan  und  veranstaltet
  habet,  und  könnet  Ihr  versichert  sein,  daß  Eure  Application
  und  Einsicht  ein  besonderes  Vergnügen  bey  mir  verursachet
und  ich  vollkommen  zufrieden  bin.“  In  der  rauhen,  gegen  jeden
Widerspruch  aufbrausenden  Art,  welche  der  König  schon  von  früh
        <pb n="5" />
        —3  —

an  gegen  den  Kronprinzen  eingehalten  hatte,  und  wie  er  insbeson—
dere  dessen  nach  der  Pflege  des  Schönen  und  Idealen  dürstenden
  Geist,  sein  weich  angelegtes  Gemüt  in  die  Bahnen  zu  zwin—
gen  versuchte,  die  er  für  die  allein  richtigen  hielt  —  in  diesem
von  Tag  zu  Tag  fortgesetzten  eisernen  Zwang  überhaupt  hatte
eine  furchtbare  Schule  für  den  Kronprinzen  bestanden.  Noch  in
späten  Jahren  klagte  er  über  seine  geopferte  Jugend,  aber  nicht
ohne  sich  gleichzeitig  in  der  pietätvollsten  Weise,  sowohl  über  die
Regentengröße,  wie  über  die  Absichten  des  Vaters  und  was  er
ihm  zu  danken  habe,  auszusprechen.  Und  was  er,  was  der  Staat
dieser  eisernen  Schule  zu  danken  hatte,  war  Großes.  In  ihr
hatte  Friedrich  gelernt,  sich  selbst  zu  bezwingen,  seinen  Genius  dem
Staate  dienstbar  zu  machen.  Vor  allem  ist  dies  deutlich  ersichtlich
in  der  Pflege  der  Landeskultur,  in  der  hervorragenden  Schätzung
des  Ackerbaues,  den  er  selbst  als  „die  erste  der  Künste“  bezeichnet.
Deutlich  läßt  der  Sohn  den  Vater  erkennen  in  der  Kenntnis  und
Würdigung  des  Details,  bei  seinen  Kulturunternehmungen  in  der
vorhergehenden  scharfen  Prüfung  und  Rechnung,  der  unwandelbaren
  Beharrlichkeit  der  Durchführung.  Wandelt  er  so  in  den
Mitteln  ganz  in  den  Bahnen  des  Vaters,  so  weitet  er  doch  andererseits
  dieselben  aus,  vervielfältigt  sie  und  beseelt  den  überlieferten
  Organismus  mit  der  Fülle  seines  Genies.

Der  Kulturarbeit  des  großen  Königs  an  unserer  Provinz
kam  der  Umstand  sehr  vorteilhaft  zu  statten,  daß  diese  erst  im
letzten  Drittel  seiner  Regierungszeit  an  Preußen  fiel.  So  konnte
hier  die  ganze  Fülle  der  in  andern  Provinzen,  namentlich  dem
gleichfalls  neu  erworbenen  Schlesien  geschöpften  Erfahrungen  verwandt
  werden,  und  die  Sicherheit,  mit  der  alle  zur  Melioration
des  Netzedistrikts  gemachten  Projekte  und  Berechnungen  ausgeführt
wurden,  ist  insbesondere  auch  jener  langjährigen  Uebung  des  Königs
  zuzuschreiben.

Der  Zustand,  in  dem  Preußen  dieses  Land  überkam,  spottete
aller  Beschreibung.  Der  Flächeninhalt  des  abgetretenen  Netzedistrikts
  betrug  132  Quadratmeilen,  die  Einwohnerzahl  167,542)

1)  Nach  Holsche,  Der  Netzedistrikt  1797.  Von  diesen  Zahlen  ist  in  Abrechnung
  zu  bringen,  daß  1776  durch  die  Warschauer  Vereinigung  der  größte
Teil  des  Goplokreises  an  Polen  zurückgegeben  wurde.  Beheim-Schwarzbach,

Der  Netzedistrikt  zur  Zeit  der  ersten  Teilung  Polens  (Zeitschrift  d.  hist.  Gesellschaft
  f.  d.  Prov.  Posen  VII.  S.  190).

1%
        <pb n="6" />
        Seelen  (heute  über  eine  halbe  Million).  Die  Fruchtbarkeit  des
Bodens  war  eine  sehr  ungleichartige.  Die  bevorzugtesten  Gegen—
den  waren  der  Netzebruch  und  die  Gegend  um  Inowrazlaw.  Da—
gegen  fand  sich  bei  Bromberg  nur  sehr  magerer  und  schlechter
Boden  vor.  Zwischen  der  Netze,  Weichsel,  Drage  und  der  pommerellen'schen
  Grenze  lagen  zusammen  27  Städte,  die  kaum  den
Namen  von  Marktflecken  verdienten  und  größtenteils  nur  von
Juden  bewohnt  waren.  Ein  Viertel  des  Bodens  lag  gänzlich  ohne
jede  Kultur.  Wo  noch  Handel  und  Wandel  einigermaßen  kümmerliche
  Blüten  trieben,  war  es  in  den  deutschen  und  protestantischen
  Orten.  Die  Städte  hatten  bessere  Zeiten  gesehen,  waren  sie
doch  fast  alle  im  13.  Jahrhundert  mit  dem  sogenannten  Magdeburgischen-Recht
  ausgestattet  worden,  das  die  Bürger  der  gerichtlichen
  Gewalt  der  königlichen  Beamten  enthob  und  ihnen  einen
freigewählten  Rat  und  eigenes  Recht  gewährte.  Aber  die
ständigen  inneren  und  äußeren  Kriege  und  im  Gefolge  derselben
einherziehende  furchtbare  Epidemien  und  Brände,  Bedrängnisse
aller  Art  seitens  der  auf  die  „Deutschen“  scheel  blickenden  polnischen
  Schlachzizen  und  der  gegen  die  „Dissidenten“  unduldsamen  und
verfolgungswütigen  Jesuiten  hatten  allgemach  den  vollständigen  Ruin
dieser  Städte  herbeigeführt.  Sie  waren  verödet,  es  gab  in  ihnen  fast
dreimal  soviel  wüste  Baustellen  als  Gebäude.  Einige  Städte  glichen
mehr  Trümmerhanfen  als  menschlichen  Ansiedlungen.  Noch  zwanzig
Jahre  später  wies  beispielsweife  Bromberg  zahlreiche  Häuserruinen  auf;
bei  der  Besitzergreifung  waren  nur  5—600  Einwohner  vorhanden,
welche  sich  kümmerlich  nährten.  Die  Wohnhäuser,  sämtlich  niedrig
und  schlecht,  waren  größtenteils  mit  hölzernen  Spähnen  eingedeckt.
  In  den  Straßen  mußte  man  einige  Fuß  tief  graben,  bis
man  unter  Schutt  und  Unrat  das  Straßenpflaster  vorfand.  Uebelriechende
  Sümpfe  an  den  Stadtmauern  und  andern  Stadtgrenzen
  belästigten  das  Geruchsorgan.  Vergebens  erspähte  das  Auge
einen  Garten;  nicht  einen  einzigen  Obstbaum  konnte  man  finden.
Nicht  nur  in  der  Erde  alter  Baustellen,  sondern  auch  in  vielen
noch  brauchbaren  Kellern  fand  man  menschliche  Gerippe.  Als
Inowrazlaw  im  Sommer  1775  abgebrannt  war,  äußerte  der  König,
  dies  nehme  ihn  nicht  Wunder,  da  er  keine  miserabler  gebaute
Stadt  gesehen.  Die  jährlichen  Einkünfte  der  Croner  Stadtkämmerei
waren  derart,  daß  man  kaum  einen  Stadtdiener  besolden  konnte.
        <pb n="7" />
        —  5  —

polnische  Gewohnhei,  Aecker,  beten.  Ertragssähigkeit  rama  wur
weg  zu  Wald  liegen  zu  lassen.  „Das  Land  ist  wüste  und  leer“
–  sagt  u.  a.  ein  offizieller  Bericht  aus  jener  Zeit  —  „die  Viehracen
  sind  schlecht  und  entartet,  das  Ackergeräthe  höchst  unvoll-.
  bis  auf  die  Pflugschaar  ohne  Gisen  die  Aecker
der,  um  das  Holz  zu  ruerkrnsen,  unordentlich  umgehauen  und
gelichtet.  Die  alten  festen  Städte,  Schlösser  genannt,  liegen  in
Schutt  und  Trümmern;  ebenso  die  meisten  kleineren  Städte  und
Dörfer.  Die  meisten  der  vorhandenen  Wohnungen  scheinen  größtenteils
  kaum  geeignet,  menschlichen  Wesen  zum  Aufenthalt  zu
dienen,  die  roheste  Kunst,  der  ungebildetste  Geschmack,  die  ärmlichsten
  Mittel  haben  aus  Lehm  und  Stroh  elende  Hütten  zusammengestellt.
  Durch  unaufhörliche  Kriege  und  Fehden  der  vergangenen
  Jahrhunderte,  durch  Feuersbrünste  und  Seuchen,  durch
die  mangelhafte  Verwaltung  ist  das  Land  entvölkert  und  entsittlicht.
  Die  Justizpflege  liegt  ebenso  im  Argen,  wie  die  Verwaltung.
  Der  Bauernstand  ist  ganz  verkommen,  ein  Bürgerstand
existiert  gar  nicht.  Wald  und  Sumpf  nehmen  die  Stätten  ein,
wo  vordem,  nach  den  vorhandenen  altgermanischen  Begräbnißplätzen
  zu  urtheilen,  eine  zahlreiche  Bevölkerung  Platz  gefunden
hatte.“  Die  größere  Hälfte  der  Bevölkerung  waren  Leibeigene,
recht=  und  schutzlos,  von  ihren  Herren  kaum  besser  als  das  Vieh
behandelt,  in  Lethargie  versunken.

Sofort  nach  Uebernahme  der  Provinz  schritt  der  König  zu
seiner  großartigen  Kulturarbeit.  Schon  vorher,  im  Oktober  1771,
als  mit  Rußland  bereits  ein  Einverständnis  wegen  Polen  erzeelt,
die  Verträge  aber  noch  nicht  abgeschlossen  waren,  hatte  er  eigenhändig
  einen  Organisationsplan  entworfen,  mit  dessen  Ausführung
er  nun  den  Präsidenten  der  beiden  ostpreußischen  Kammern  von
Domhardt  betraute.  Dieser  treffliche  Mann  hat  sich  um  den  Netzedistrikt
  so  bedeutende  Verdienste  erworben,  daß  wir  es  für  angezeigt
erachten,  hier  einige  Notizen  über  seine  Persönlichkeit  beizufügen.
1712  als  der  Sohn  eines  Landwirts  im  Harzlande  geboren,  erhielt
  er  im  Halberstädter  und,  als  später  der  Vater  nach  Litauen
auswanderte,  im  Tilsiter  Gymnasium  eine  gute  Schulbildung  und
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        —6  —

übernahm  19jährig,  nach  des  Vaters  Tode,  dessen  Pachtung  der
königlichen  Domäne  Ragnit.  Ausdauernd  in  der  Arbeit,  eifrig
und  gediegen  in  seinen  landwirtschaftlichen  Verbesserungsbestrebungen,
  erwarb  er  sich  König  Friedrich  Wilhelms  I.  besondere  Zufriedenheit.
  Von  Friedrich  dem  Großen  bald  nach  der  Thronbesteigung
zum  Kriegs=  und  Domänenrat  ernannt  und  mit  der  alleinigen
Aufsicht  über  das  königliche  Gestüt  Trakehnen  betraut,  stieg  er,
infolge  genauer  und  umsichtiger  Erledigung  belangreicher,  ihm  unmittelbar
  vom  König  erteilter  Geschäfte,  kurz  vor  Ausbruch  des
Krieges  1756  zum  zweiten  Direktor  der  litauischen  Kammer,  im
folgenden  Jahre  zum  Präsidenten  derselben  auf.  1762  ernannte
ihn  der  König,  namentlich  im  Hinblick  auf  seine  politische  Tätigkeit,  die  er
bei  der  Besetzung  Ostpreußens  durch  die  Russen  bezeigt  hatte,  zum
Präsidenten  der  beiden  dortigen  Kammern.  Domhardt's  Bemühungen
  brachten  die  durch  den  Krieg  hart  geschädigte  Provinz
bald  zu  neuer  Blüte.  Der  König  erteilte  ihm  in  Anerkennung
dessen  1771  den  erblichen  Adel  und  ernannte  ihn  das  Jahr  darauf
zum  Präsidenten  der  vier  preußischen  Kammern.  Schon  1771
war  Friedrich  mit  ihm  wegen  der  bevorstehenden  neuen  Erwerbung
  in  Korrespondenz  getreten,  indem  er  Nachweise  über  die
Ertragsfähigkeit  des  zu  acquirierenden  polnischen  Gebiets  verlangte.
Im  Oktober  desselben  Jahres  schrieb  er  für  Domhardt  eigenhändig
die  „Grundsätze,  wonach  die  neue  Einrichtung  im  Königreich  Preußen
  soll  gemacht  werden,“  nieder.  Die  adeligen  Güter  sollten
auf  denselben  Fuß  wie  in  den  alten  Provinzen  gesetzt  werden,
ebenso  die  Kontribution.  Die  Starostei-:1)  und  bischöflichen  Güter
  sollen  zu  Domänen  eingezogen  und  von  dem  Pachtertrag  die
bisherigen  Nutznießer  entschädigt  werden.  In  den  Städten  soll
die  Accise  eingeführt  werden,  „aber  mit  aller  Behutsamkeit,  um
das  Commerce  nicht  zu  hindern,  jedoch  mit  aller  Sorgfalt  den
Debit  der  Manufacturen  zu  befördern“.  Demnächst  reihen  sich  Bestimmungen
  wegen  mliitärischer  Einrichtungen  an:  es  sollen  4  Regimenter
  Infanterie,  4  Garnisonbataillone,  1  Husaren-Regiment
und  1000  Mann  Artillerie,  im  Ganzen  6000  Mann  (nebst  6000

1)  Den  Starosten  war  für  ihre  Amtstätigkeit  die  Nutznießung  gewißer
dem  Staate  gehöriger  Güter  eingeräumt.
        <pb n="9" />
        —–  7.—

Artillerieknechten  für  den  Kriegsfall)  aufgebracht  werden.  In  Friedenszeiten
  betrage  dies  drei  Prozent  der  männlichen  Bevölkerung,
was  nicht  zuviel  sei.  Am  folgenden  Tage  fordert  der  König  von  Domhardt
  einen  Kantonplan  en  gros,  der  sich  nach  der  Besitznahme
des  Landes  rektifizieren  ließe.  Am  26.  Februar  1772  teilte  er
ihm  mit,  es  sei  seine  Absicht,  mit  den  Geistlichen  wie  in  Rußland
zu  verfahren,  den  Starosten  und  Pfaffen  ihr  mäßiges  Auskommen
  in  Geld  zu  geben,  ihre  Besitzungen  aber  —  um  zunächst  zu
wissen,  was  dieselben  wirklich  einbringen  —  das  erste  Jahr  administrieren,
  dann  aber  auf  preußischen  Fuß  verpachten  zu  lassen,
da  diese  Grundstücke  sicherlich  höher  als  bisher  zu  näützen  sein
dürften.  „Um  mich  wegen  des  Commerce  von  Danzig  zu  dedommagiren,
  bin  ich  gewillt,  die  Weichsel  und  Netze  durch  einen  Kanal
zu  combiniren,  die  Nogat  mehr  räumen  und  schiffbar  machen  zu
lassen  und  so  den  Danziger  Verkehr  unvermerkt  nach  Elbing  und
Bromberg  zu  ziehen.“  „Die  Unterthanen“  —  schreibt  er  am  2.
März  1772  an  Domhardt  —  „werden  für  freie  Leute  deklarirt  und
die  Leibeigenschaft  aufgehoben,  auch  dergestallt  gesetzet,  daß  kein
Bauer  die  Woche  hindurch  mehr  als  drei  Tage  Hofedienst  thut;  und
dieserhalb  müssen  auch  alle  zu  den  Starosteien  gehörigen  Vorwerke,
  wo  keine  Brauereien  sind,  zu  Dörfern  gemacht  werden.  Zur
Einrichtung  der  Accise  in  den  Städten  werde  ich  von  hier  aus
jemand  hinschicken.“  Ermeland  sollte,  wie  billig,  zu  Ostpreußen,
der  Netzedistrikt  und  einige  kleinere  Stücke  zur  Neumark  und  zu
Pommern  kommen,  das  übrige  dagegen  unter  eine  in  Marienwerder
  als  in  der  Mitte  des  Landes  neu  einzusetzende  Kammerdeputation
  gestellt  werden.

Als  Domhardt  dem  Könige  für  seine  menschenfreundlichen
Absichten  dankt,  erwidert  dieser  am  1.  April  1772:  „Ich  glaube,
daß  die  Einwohner,  besonders  in  Pomerellen,  welche  meist  polnischer
Nation,  die  ihnen  zugedachte  Wohltat  nicht  nach  ihrem  wahren
Wert  einsehen  und  erkennen  werden.  Das  sicherste  Mittel,  um
diesen  slavischen  Leuten  bessere  Begriffe  und  Sitten  beizubringen,
wird  immer  sein,  solche  mit  der  Zeit  mit  Deutschen  zu  meliren,
und  wenn  es  nur  anfänglich  mit  zwei  oder  drei  in  jedem  Dorfe
geschehen  kann.“  Uebrigens  empfand  es  Friedrich  recht  unangenehm,
  daß  der  Generalmajor  von  Belling  in  Polen  sehr  übel
gehaust  und  kein  Brot,  geschweige  denn  Saatkorn  übrig  gelassen  hatte.
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        —  8  —

Er  befahl,  die  Sache  näher  zu  untersuchen  und  die  schuldigen
Offiziere  in  Arrest  zu  setzen;  zugleich  aber  wurden  in  Bromberg
Vorräte  an  Sommergetreide  zusammengebracht,  damit  man  den
armen  Leuten  sogleich  nach  geschehener  Besitzergreifung  zu  helfen
wermöge.

Im  Februar  1772  verlangt  der  König  von  Domhardt  Aufschluß
über  die  in  der  neuen  Erwerbung  mit  Gütern  angesessenen  adeligen
und  andern  Familen,  sowie  auch  wie  viel  Starosteien  in  sämtlichen
Distrikten  vorhanden  und  ob  deren  Inhaber  Preußen  oder  Polen
sind.  Unterm  2.  April  eröffnet  der  König  Domhardt  gegenüber
seine  Absicht,  die  kleinen  Land-  und  Ackerstädte  auf  den  Kontri—
butionsfuß  zu  setzen,  in  den  handel-  und  gewerbetreibenden  Städ—
ten  dagegen  die  Accise  einzuführen.  Die  Vasallen  sollten  nicht
ohne  ausdrückliche  Genehmigung  in  fremde  Dienste  treten  dürfen.
Die  Administratoren  mußten  der  polnischen  Sprache  mächtig  sein.
Die  Einwohnerzahl  der  ganzen  Akquisition  taxiert  der  König  auf
552,363,  die  Einnahmen  auf  1.421,353  Thaler;  den  Ertrag  des
ersten  Jahres  veranschlagt  er  auf  900,000  Thlr.  und  schreibt  deshalb
  eigenhändig:  „wenn  die  Sachen  gleich  im  Anfang  recht  angefangen
  werden  und  man  es  sich  Ernst  sein  läßt,  so  muß  die
Provinz  über  1  Million  bringen.  Ich  werde  hinkommen,  um  Alles
selber  zu  besehen  und  einzurichten.“  Der  Vorschlag  der  Minister
Herzberg  und  Finkenstein,  zunächst  eine  interimistische  General-Verwaltung
  zu  installieren,  wie  bei  der  Besitzergreifung  Schlesiens,
  wurde  vom  Monarchen  mit  der  Randbemerkung:  „C'est  mon
affaire,  ne  vous  en  embarassez  pas“  abgelehnt.

Wie  in  Schlesien  geschehen,  so  trat  Friedrich  auch  hier,  unter
Umgehung  des  General-Direktoriums,  der  obersten  Stelle  für
Landeskultursachen,  in  unmittelbare  Verbindung  mit  dem  Vollstrecker
  seiner  Anordnungen.  Erst  nach  Domhardts  Tode  (im  November
  1781)  wurde  die  westpreußische  Kammer  dem  General-Direktorium
  unmittelbar  subordiniert.

Der  König  glaubte,  am  1.  Juni  1772  die  Landesbesitznahme
ausführen  zu  können,  und  erklärte  demgemäß  den  Weichsel-Netze-Kanal
  für  das  erste,  was  in  diesem  Jahre  noch  ins  Werk  zu  setzen
sei,  ebenso  die  Anschläge  und  vorläufigen  Anstalten  wegen  öffentlicher
  Gebäude  (Wacht=  und  Torhäuser  usw.).  Für  gute  Subjekte
zur  Accisevereinnahmung  sollte  Domhardt  bei  Zeiten  sorgen;  die
        <pb n="11" />
        —  9  —

Zölle  aber  und  die  Anstalten  gegen  Kontrebande  sollten  der  General-Accise-Zolladministration
  übergeben  werden.

Unterm  12.  Mai  1772  befahl  der  König,  daß  Domhardt  nebst
allen  für  die  Marienwerder'sche  Kammerdeputation  bestimmten
Accise=  und  Forstbeamten  sowie  Landräten  Anfang  Juni  sich  in
Marienwerder  einfinde,  um  ihn  dort  zu  erwarten.

Zur  Regulierung  der  Verhältnisse  der  katholischen  Stifter  und
Klöster  verwies  Friedrich  auf  die  schlesischen  Normen:  50  Prozent
Abgaben  von  den  liegenden  Gründen  und  Einziehung  der  Einnahmen
während  einer  Vakanz  behufs  Verwendung  zu  dem  Lande  nützlichen
Etablissements,  Ansetzung  von  Kolonisten  u.  a.  Die  „geringen  und
Dorfpfaffen“  sollen  auf  dem  bisherigen  Fuß  verbleiben.  Die  Geistlichkeit
  verstehe  nichts  von  Bewirtschaftung  der  Landgüter.  Wann
und  wo  die  Kammer  dieselbe  übernehme,  müsse  man  den  Geistlichen
sagen,  es  geschehe,  um  sie  durch  dergleichen  Geschäfte  nicht  in
ihrer  Seelsorge  zu  stören.  Der  Steuersatz  von  50  Prozent  solle  vom
dettoertrag  genommen  werden,  d.  h.  nach  Abzug  der  Bau=  und
anderen  Kosten.  „Wenn  übrigens  der  österreichische  Hof  auch  gleich
die  Geistlichkeit  auf  Pensions  gesetzt  haben  sollte,  so  wird  demselben
solche  weit  weniger  ungleich  gedeutet  werden  als  mir,  wenn  ich
diesem  Prinzipe  folgen  sollte,  weil  gedachter  Hof  von  eben  der  Religion
  ist,  ich  aber  von  einer  differenten  Religion  schon  in  diesem
Stück  mehr  menagement  zu  observieren  habe“.  Den  armen  Leuten,
welchen  es  an  Brot=  und  Samen-Korn  fehlte,  verhieß  der  König
im  voraus  nach  der  Besitzergreifung  helfen  zu  wollen.  Er  ließ
zu  diesem  Zwecke  bereits  im  April  Vorräte  von  Sommergetreide  in
Bromberg  ansammeln.  Für  die  förmliche  Annektierung  wurden  auf
königlichen  Befehl  vorweg  Tafeln  angefertigt  mit  dem  schwarzen
Adler  und  der  Aufschrift:  „Königlich  preußisches  Territorium“
(in  deutscher  und  polnischer  Sprache),  um  dieselben  an  den  Grenzen,
Rathäusern  u.  a.  aufzustellen.  Charakteristisch  für  den  ökonomischen
Sinn  des  Königs  ist  die  Tatsache,  daß  er  auf  Vorschlag  der  Minister,
  zu  jenen  Tafeln  Kupfer  zu  verwenden,  erwidert,  Holz  sei
ebenso  gut.

Unter  den  weiteren  Gehilfen  des  Königs  in  seiner  Arbeit  am
Netzedistrikt  kommt  namentlich  Brenkenhof  in  Betracht.  1723  zu
Reideburg  bei  Halle  a.  S.  geboren,  stammte  derselbe  aus  einem  der
Religion  wegen  aus  der  Pfalz  vertriebenen  Geschlechte.  Sein  Vater
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        —  10  —

geriet  auf  seinem  Stammgut  mehr  und  mehr  in  Vermögensverfall
und  verscholl  mit  einem  Sohne  in  Ungarn  im  Türkenkriege;  zwei
andere  Söhne  starben  ebenfalls  als  Soldaten.  Unser  Brenkenhof
wurde  völlig  mittellos  von  dem  Fürsten  Leopold  von  Anhalt-Dessau
  als  Page  angenommen  und  erzogen,  bewährte  sich  aber  dabei
so,  daß  er  bald  des  Fürsten  Vertrauter  wurde  und  Verwendung  in
mancherlei  Geschäften  fand;  u.  a.  wurde  er  zum  nominellen  Leiter
der  Urbarmachung  der  Elbbrüche  bestellt,  welche  ein  höchst  fachkundiger,
  geflüchteter  preußischer  Ingenieur  Materne,  der  verborgen
gehalten  wurde,  ausführte.  1745  wurde  Brenkenhof  Oberstallmeister
und  erwarb  anfangs  durch  Pferdehandel  und  Gutspachten,  im
siebenjährigen  Kriege  aber  durch  Armeelieferungen  beträchtliches
Vermögen.  Er  sorgte  heimlich  für  alle  Vorräte,  welche  Friedrich  II.
bei  seinen  Geschwindmärschen  vor  der  Schlacht  bei  Torgau  bedurfte,
und  wurde  infolge  dessen  in  preußische  Dienste  übernommen.  Von
1762  an  war  er  als  Wirklicher  Geheimer  Finanzrat  Mitglied
des  Generaldirektoriums.  Besonders  beschäftigten  ihn  die  Bruchmeliorationen
  und  Kanalisationen.  Außer  zahlreichen  kleineren  Anlagen
  kultivierte  er  seit  1763  die  Warthe=  und  Netzebrüche.
Ein  anderer  für  die  Melioration  des  Netzedistrikts  hochverdienter
  Beamter  war  der  Präsident  der  Ober-Rechenkammer  Roden.
Mit  diesem  hatte  sich  Friedrich  im  Mai  1772  wegen  der  Einrichtung
des  Kontributionswesens  in  der  zu  erwerbenden  Provinz  in  Beziehung
  gesetzt.  Er  eröffnete  ihm  bei  einer  Audienz  in  Sanssouci,
er  wolle  nächstens  eine  Kommission  ernennen,  zu  der  bereits  die
auserlesensten  Räte  aus  allen  Kammern,  sowie  40  Ingenieurs
notiert  seien,  an  deren  Spitze  Roden  stehen  solle,  um  das  Kontributionswesen
  der  neuen  Provinz  zu  regulieren,  mithin  alles  zu  klassifizieren.
  und  ein  Kataster  aufzustellen.  Für  diese  Kommission
sollte  Roden  eine  Instruktion  ausarbeiten  und  dieselbe  dem  König
in  Marienwerder  zur  Genehmigung  vorlegen.  Die  leitenden  Prinzipien
  dieser  Instruktion  diktierte  der  Monarch  Roden  selbst  in  die
Feder.  Mit  dem  Bistum  Ermland  solle  begonnen  werden,  dann
folgt  das  Marienburg'sche  und  Kulm'sche,  nachher  die  Stücke  an
der  Netze  und  zuletzt  Pommerellen.  So  wie  ein  solcher  Bezirk  vermessen
  ist,  soll  sofort  die  Kontribution  eingeführt  werden.  Im
Netzedistrikt  leistet  der  Bauernstand  die  Kontribution  wie  in  der
Neumark,  in  den  andern  Distrikten  wie  in  Preußen.  Die  Ackerstädte
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        —  11  —
kontribuieren  wie  die  Dörfer,  der  Adel  10  Prozent  und  darunter,
die  Klöster  50.  Die  Handwerker  vom  platten  Lande  sollen  in  die
Städte  ziehen.  Auch  sollten  genaue  Ermittelungen  über  Ernteergebnisse
  aufgestellt  werden.  Schließlich  ermunterte  der  König
Roden  zu  besonderem  Eifer  mit  den  Worten:  „Ich  weiß,  daß  Er
auf  dem  Generaldirektorio  der  fleißigste  ist,  sei  Er  mir  auch  in
Preußen  fleißig  und  reite  Er  brav  herum,  so  wird  Er  mager  werden

und  gesund  wieder  nach  Hause  kommen.“

Am  4.  Juni  langte  Friedrich  in  Marienwerder  an.  Schon  am
folgenden  Tage  überreichte  Roden  die  befohlene  Instruktion.  Jetzt
ernannte  der  König  Domhardt  zum  Ober-Präsidenten  der  vier
preußischen  Kammern  und  stellte  einen  Präsidenten  und  einen  Direktor
  für  die  neue  Kammer  an.  Gleichzeitig  ergingen  Anordnungen
  wegen  der  Besitzergreifung  und  Huldigung  des  Landes.  Der
Generalleutnant  v.  Stutterheim  und  Domhardt  wurden  ausersehen,
die  Besitzergreifung  vorzunehmen.  Die  Instruktion,  welche  sie
empfingen,  schrieb  vor,  in  welche  Städte  die  Truppen  einrücken
und  wo  die  Grenzpfähle  und  Tafeln  gesetzt  werden  sollten.  In
bezug  auf  den  Huldigungseid  wurden  beide  Männer  angewiesen,
darauf  zu  sehen,  daß  auch  die  katholischen  Geistlichen  nicht  unterließen,
  mitzuschwören.  Jedoch  bevor  es  dazu  kam,  sollte  Domhardt
eine  Handlung  begehen,  welche  die  unparteiische  Geschichte  nicht
verschweigen  darf.  Es  hieß  nämlich  in  der  Instruktion:  „Der
Kammerpräsident  wird  zuvor  die  Wojwoden  und  Starosten  aufreden
  lassen,  daß  sie  unter  dem  Vorwande,  die  Republik  habe  nicht
in  die  Landesabtretung  gewilligt,  entweder  sich  von  selbst  gleich
fern  halten,  oder  doch  Schwierigkeiten  machen,  sich  zu  unterwerfen
und  den  Huldigungseid  zu  leisten,  da  denn  ihre  Wojwodschaften  gleich
in  Beschlag  genommen  und  mit  Administratoren  besetzt  werden.  Hiebei
  wird  der  Graf  Kaiserling  die  besten  Dienste  tun  können,  wenn
er  der  erste  ist,  welcher  beides  verweigert.  Ich  werde  mich  dem
wird.  1)  und  hier  möge  gleich  u  eine  andere  nicht;  zu  billigende
Vorschrift  angereiht  werden.  Als  der  König  die  Rechnung  für  den

Vorspann  verlangte,  welcher  ihm  während  seiner  preußischen  Reise
geleistet  worden  war,  da  befahl  er  Domhardt,  von  den  im  pol-1)

  Er  bekam  vom  November  1772  an  monatlich  500  Thaler.
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        —  12  —

nischen  Preußen  gestellten  Pferden  nur  diejenigen  aufzuführen,
die  hier  und  da  aus  seinen  Provinzen  dorthin  verlegt  worden  wären.
An  Domhardt  erging  eine  „Instruktion  zur  Administration  und  Aufnahme
  der  zu  Preußen  acquirierten  Provinz.“  Wir  können  es
uns  nicht  versagen,  wenigstens  die  hauptsächlichsten  Punkte  derselben
  hervorzuheben:

Unter  den  katholischen  und  evangelischen  Untertanen  muß  nicht
der  allermindeste  Unterschied  gemacht  werden;  sondern  selbige  müssen
  bei  der  Kriegs=  und  Domainen-Kammer  ohne  Rücksicht  auf  die
Religion  auf  gleichen  unparteiischen  Fuß  gehört  und  auf  alle  Weise
behandelt  werden.

Die  Betteljuden  soll  man  nur  allmählich  und  ohne  Ungestüm
aus  dem  Lande  schaffen.  Die  Mennoniten  können  bei  ihrer
religiüösen  Abneigung  gegen  den  Kriegsdienst  verbleiben.

Die  Kammer  soll  ernstlich  darauf  sehen,  daß  die  Administratoren
der  Acmter  (d.  i.  königl.  Grundbesitz)  mit  den  Untertanen  nicht  auf
hartem  polnischen  Fuß  umgehen,  weil  Se.  Königl.  Majestät  alle
Sklaverei  und  Leibeigenschaft  abgeschafft  und  die  Untertanen  als
freie  Leute  angesehen  und  behandelt  wissen  wollen.

Weil  Sr.  Königl.  Majestät  besonders  an  vermehrter  Bevölkerung
  des  Landes,  als  desselben  Reichtum,  sehr  gelegen  ist,  so  muß
die  Kammer  von  den  jetzigen  verworrenen  Umständen  in  Polen
zu  profitieren  und  aus  den  Gegenden,  wo  die  meisten  Dissidenten
und  wovon  Sr.  Königl.  Majestät  Truppen  dermalen  sind,  so  viel
Kolonisten  als  nur  möglich  herauszuziehen  suchen.

Die  Kammer  muß  die  Aemter  genau  kennen  lernen,  um  deren
vorteilhafte  Benutzung  zu  beurteilen.  Fänden  sich  nicht  genug  Kolonisten,
  um  auf  diesen  Aemtern  die  wüsten  Stellen  anzubauen,  so
wollen  Se.  Majestät  nachgeben,  daß  auch  hin  und  wieder  Landeskinder
  mit  angesetzt  werden.  Geheim-Rat  von  Brenkenhof  wird
beirätig  sein,  für  die  Städte  ausländische  Handwerker  zu  verschaffen.

Nach  Verlauf  eines  Jahres  wird  zur  Verpachtung  der  Aemter
geschritten.  Dabei  ist  in  den  Kontrakten  festzusetzen,  daß  von  den
Untertanen  nichts,  als  was  sie  zu  geben  schuldig  sind,  erpresset
wird;  vielmehr  müssen  solche  möglichst  soulagieret  und  ihnen  aufgeholfen
  werden.
        <pb n="15" />
        —  13  —

Es  ist  zu  berichten,  ob  die  Truppen  in  ihren.  neuen  Garnisonen
Reese  kosten  möchten.  »»»»»
HHmnack)stenå))2arz,ehecoe  Maxestat  über  Dero  Ausgaben  disponieren,
  muß  die  Kammer  rapportieren,  was  für  Verbesserungen  in
der  Provinz  höchst  notwendig,  und  was  für  Kolonisten  vorzüglich
anzusiedeln  sind,  welches  vornehmlich  im  Culmschen  und  in  Pomerellen
  sein  dürfte.  Auch  hierfür  soll  man  die  Kosten  angeben.

In  Zollangelegenheiten  hat  sich  die  Kammer  nicht  zu  mischen.
Se.  Majestät  wird  Regie-Beamte  schicken.

Auf  den  Etat  der  neuen  Kammer  kommen  noch  ein  Forstrat,
wegen  des  Holzwesens,  namentlich  wegen  des  polnischen  Holzhandels,
  und  ein  Kriegs-Kommissär  zum  Getreideankauf  für  königliche
  Magazine.

Gegen  Trinitatis  schickt  die  Kammer  einen  General-Etat  der
jährlichen  Einnahmen  ein:  wie  viel  die  Kontribution,  die  Accise,
die  Juden-Schutzgelder,  die  Holz=  und  andere  Gefälle  bringen.

Den  Distrikt  an  der  Netze  verwaltet  Geheimrat  von  Brenkenhof
  unabhängig  von  der  neuen  Marienwerderschen  Kammer;
doch  haben  beide  gemeinschaftlich  das  Wohl  des  Landes  bestens  zu
fördern  und  sich  dabei  gegenseitig  behilflich  zu  sein.  —  Das  Bistum
  Ermland  wird  der  Königsberger  Kammer  unterstellt,  welche
dagegen  die  Aemter  Marienwerder  und  Riesenburg  abgibt,  die
nebst  dem  Marienburgschen,  Elbingschen,  Culmschen  und  Pommerellen
  den  neuen  Kammerbezirk  (Marienwerder)  bilden.

P.  Scr.  „Zur  Ausrottung  der  Bären,  Wölfe  und  anderer  schädelicher
  Raubtiere  müssen  die  Forstbediensteten  sehr  ernstlich  angehalten
  werden.“  (Eine  Angelegenheit,  die  der  König  mehrfach  im
Laufe  der  Zeit  erwähnt;  selbst  noch  im  Juni  1786  in  2  Ordres.)

Am  8.  Juni  trat  der  König  seine  Rückreise  an.  In  Sanssouci
angelangt,  schrieb  er  seinem  Bruder  Heinrich  nach  Nheinsberg:  „Ich
Händen  erhalte.  %  s  **  eine  sehr  gute  und  vorteilhafte  Erwechung,
sowohl  hinsichtlich  der  politischen  Lage  des  Staates,  als  auch  betreffs
der  Finanzen  aber  um  weniger  beneidet  zu  werden,  sage  ich  jedem,
        <pb n="16" />
        —  14  —

der  es  hören  will,  daß  ich  auf  meiner  Reise  nur  Sand,  Tannen,
Haidekraut  und  Juden  gesehen  habe.  Es  ist  wahr,  daß  dieses  Stück
mir  viel  Arbeit  verursacht,  denn  ich  glaube  Canada  ebenso  wohl  eingerichtet
  wie  dieses  Pommerellen.  Keine  Ordnung,  keine  Anordnung.
Die  Städte  dort  sind  in  einem  beklagenswerten  Zustand.  Culm  z.  B.
soll  800  Häuser  enthalten;  es  stehen  nicht  100  aufrecht,  deren  Bewohner
  entweder  Juden  oder  Mönche  sind;  und  es  gibt  noch
elendere  Städte.“  Und  sechs  Tage  später:  „Ich  habe  einen  großen
Teil  des  Landes  gesehen,  welches  uns  in  der  Teilung  zufällt.
Unser  Anteil  ist  der  vorteilhafteste,  in  Betreff  des  Handels.  Wir
werden  die  Herren  aller  Erzeugnisse  Polens  und  aller  seiner  Einfuhr,
was  von  Belang  ist,  und  der  größte  Vorteil  besteht  darin,  daß  wir,
indem  wir  Herren  des  Getreidehandels  werden,  zu  keiner  Zeit  in
diesem  Lande  der  Hungersnot  ausgesetzt  sind.  Die  Bevölkerung
dieser  Erwerbung  beläuft  sich  auf  600.000  Seelen  und  binnen  kurzem
  wird  man  sie  auf  700.000  bringen  können,  um  so  mehr,  als
alles,  was  Dissident  ist  in  Polen,  dort  eine  Zuflucht  suchen  wird.
Dies  ist,  mein  lieber  Bruder,  worauf  wir  hinarbeiten  werden;
denn  die  erste  Sorge  in  einem  Staate  ist,  dessen  Bevölkerung  nach
Maßgabe  der  Ertragsfähigkeit  des  Bodens  zu  mehren.“  Und  am
27.  Oktober  1772  schreibt  er  an  d’Alembert:  „was  kann  ich  Ihnen
von  hier  aus  sagen,  als  daß  man  mir  ein  Stückchen  Anarchie  gegeben
  hat,  mit  dessen  Umwandlung  ich  mich  beschäftigen  muß.
Ich  bin  damit  so  in  Verlegenheit,  daß  ich  irgend  einen  enzyklopädistischen
  Gesetzgeber  zu  Hilfe  nehmen  möchte,  um  in  diesem  Lande  Gesetze
  einzuführen,  welche  Alle  gleich  machten,  den  Eigennutz  und  die
Ehrfurcht  aus  dem  Herzen  aller  Bürger  mit  der  Wurzel  vertilgten,
die  den  Unverständigen  Gift  einflößten  und  die  nur  das  Phantom
eines  Souverains  darstellten,  welchen  man  zurück  führen  könnte
zu  dem  vorigen,  anarchischen  Verhältnis,  in  dem  niemand  Taxen
und  Abgaben  kennen  würde.“

Erst  im  Herbst  1772  kam  endlich  der  Teilungsvertrag  zwischen
Rußland,  Oesterreich  und  Preußen  zu  stande.  Schon  vorher  hatte
Friedrich  eine  größere  Truppenabteilung  bis  zur  Netze  vorrücken  lassen,
  soweit  sollte  er  sich  das  Land  aneignen.  Er  streckte  aber  seine  Hand
noch  weiter  aus  und  nahm  das  andere  Ufer  der  Netze  mit  Rohrbruch
hinzu.  Sein  Bevollmächtigter,  von  Brenkenhof,  ließ  sich  durch  die
ihm  befreundete  Gräfin  Skorzewska,  Labischins  Besitzerin,  die  als
        <pb n="17" />
        —  15  —

eifrige  Anhängerin  Preußens  nicht  mit  Unrecht  für  ihre  Güter  in
Polen  fürchtete,  bewegen,  die  neue  preußische  Grenze  noch  über
Labischin  hinauszuschieben,  so  daß  nicht  Rynarzewo,  wie  bestimmt,
das  äußerste  Grenzziel  wurde,  sondern  daß  noch  die  Luboczinischen
und  Borozinischen  Güter  wie  Koczkowa-Hauland  eingeschlossen  wurden,
  auf  denen  fast  lauter  Deutsche  lebten.  So  ward  Schulitz
die  Endgrenze.  Friedrich  II.  war  damit  zufrieden  und  begehrte
bald  noch  mehr,  da  gar  kein  Widerstand  erfolgte.  Im  Februar  1773
ließ  er  noch  weitere  15  Städte  und  516  Dörfer  mit  46.812  Seelen
besetzen.  Am  1.  September  1773  genehmigte  der  polnische  Reichstag
die  Schmälerung  des  Reiches,  wie  sie  die  Nachbarn  unter  einander
ausgemach:  hatten.  Aber  Friedrich  sann  auf  größeren  Erwerb  und
erweiterte  seinen  Staat  bis  tief  in  die  Inowrazlawer  Wojwodschaft,
indem  er  (1774)  noch  13  Städte  und  350  Dörfer  mit  18.179
Seelen  besetzen  ließ.  Am  22.  Mai  1775  mußte  ihm  in  Inowrazlaw
die  Huldigung  von  den  Ständen  und  Insassen  des  Netzedistriktes
geleistet  werden.  Brenkenhof  nahm  sie  an  des  Königs  Stelle  ab.
Die  nachträglichen  Gebietsbesetzungen  hatten  indes  doch  Widerspruch
  hervorgerufen,  so  daß  sich  Friedrich  genötigt  sah,  Powidz
wieder  herauszugeben.  Die  Grenze  lief  nun  so,  daß  die  letzten
Hreußischen  Städte  Filehne,  Radolin,  Budzin,  Margonin,  Exin,
Znin,  Gonsawa,  Mogilno,  Gembitz,  Strelno  und  Gniewkowo  waren.

Die  Besitzergreifung  selbst  ging  ohne  jedwede  Störung  vor  sich.)
Brenkenhof  wurde  mit  einem  Fähnrich  und  zwölf  Dragonern  —
die  Oesterreicher  kommandierten  mehrere  tausend  Soldaten  zu  diesem
Zwecke  —  zu  diesem  Geschäfte  kommittiert.  Die  polnischen  Garnisonen
  zogen  sich  ohne  Widerstand  zurück,  die  Bevölkerung  verhielt
sich  vollkommen  teilnahmslos.  Für  die  Besitznahme  der  einzelnen
Kreise  komittierte  Brenkenhof  besondere  Bevollmächtigte.  Es  ward

1)  In  Schloppe  erklärten  die  Magistrats=  und  Gerichtspersonen  vor  dem
Kommissarius,  sie  schätzten  sich  „glücklich,  den  Scepter  des  Königs  von  Preußen
zu  küssen“,  sie  hofften  dabei  aber  „daß  es  ihnen  weder  als  ein  Ungehorsam  noch
Widersetzlichkeit  würde  ausgeleget  werden,  wenn  sie  wegen  großer  Armut  der  Stadt
sich  außer  Stande  befinden,  durch  Deputierte  auf  der  Huldigung  zu  erscheinen,  die
sie  jedoch  an  dem  bestimmten  Tage  in  ihren  Herzen  mit  innigster  Freude  verrichten
  und  sich  der  Gnade  ihres  Landesherrn  empfehlen,  ihm  auch  allen  Segen
von  Gott  erbitten  wollten,  in  welcher  Gesinnung  sie  dieses  Protokoll  unterschrieben“.
Meisner,  Gerichtsverfaßung  und  Rechtspflege  im  Netze-Distrikt  unter  Fried  rich  dem
Großen  in  der  „Zeitschrift  d.  hist.  Ges.  f.  d.  Prov.  Posen  VII.  S.  267.
        <pb n="18" />
        —  16  —

ihnen  aufgegeben,  alle  in  den  betreffenden  Distrikten  befindlichen
Stücke  zu  ergreifen  und  an  den  Rathäusern  und  Toren  den  preußischen
  Adler  ansthlagen  zu  lassen,  in  jeder  Stadt  die  Konvokations-Patente
  zur  Huldigung  in  deutscher,  polnischer  und  lateinischer
Ausfertigung  den  Bürgermeistern  zu  insinuieren  und  ihnen  auf  ihre
Verantwortung  aufzugeben,  daß  von  Stund  an  keine  anderen  als
königlich  preußische  Befehle  befolgt,  auch  in  gerichtlichen  Sachen
bis  auf  nähere  Bekanntmachung  nichts  vorgenommen  werden  dürfe,
ferner  die  in  den  Städten  befindlichen  Registraturen  und  Archive
sogleich  bei  der  Ankunft  in  jeder  Stadt  mit  dem  königlichen  Siegel
zu  versiegeln  und  die  Grodgerichte  zu  schließen.  Ebenso  sollten
die  Konvokations-Patente  dem  Wojwoden  von  Posen,  zu  dessen
Amtssprengel  der  abgetretene  Bezirk  bisher  gehört  hatte,  den
Starosten,  Bischöfen,  so  weit  sie  Amtsrechte  oder  Güter  in  demselben
  besäßen,  den  Abteien,  Klöstern  und  Konventen,  Gerichtspersonen
  und  Geistlichen  eingehändigt  und  ihnen  deren  Weiterverbreitung
  aufgetragen  werden.  Ueber  alle  diese  Handlungen  und
Vorgänge  sollten  genaue  und  vollständige  Protokolle  abgefaßt  und
an  Brenkenhof  eingesandt  werden.  Den  Magistraten  und  Gerichtsobrigkeiten
  sollte  anbefohlen  werden,  bei  Strafe  vierfacher  Ersetzung,
alle  herrschaftlichen  Abgaben  künftighin  lediglich  an  die  dazu  autorisierten
  preußischen  Behörden  abzuführen.  Weiter  sollten  die  Spezialbevollmächtigten
  nach  der  Höhe  der  Abgaben,  nach  den  in  dem
Distrikt  gelegenen  Starosteigütern  und  deren  Ertrag  Umfrage  halten
und  den  Pächtern  und  Verwaltern  derselben  anbefehlen,  die  eingehenden
  Gelder  in  Zukunft  nicht  mehr  an  die  Starostei  abzugeben.
Ein  Gleiches  sei  den  Pächtern  von  Gütern  wohltätiger  Stiftungen,
von  Klöstern,  Abteien  und  Magistraten  zu  insinuieren.  Die  Eigentümer
  adeliger  Güter  sollten  bedeutet  werden,  von  den  bisher
zur  Schatzkammer  geflossenen  Kopf-,  Salz-,  Juden=  und  anderen  dergleichen
  Geldern  nichts  mehr  bis  auf  weitere  Ordre  zu  bezahlen.
Alle  Einwohner  der  abgetretenen  Bezirke  sollten  künftighin  ihren
Salzbedarf  nur  aus  den  königlichen  Salzfaktoreien  zu  Hochzeit,
Filehne  und  Bromberg  beziehen.

Die  Huldigung  fand  am  27.  September  1772  in  Marienburg
statt.  So  groß  war  die  Zahl  der  zu  derselben  Erschienenen,  daß  „die
Stadt  nur  den  wenigsten  Teil  davon  einnehmen  können,  sondern  die
mehresten  ihr  Unterkommen  in  den  benachbarten  Dörfern  suchen
        <pb n="19" />
        —  17  —

müssen,  wobei  außer  denen  protestantischen  auch  die  katholischen
Einwohner,  ja  selbst  deren  Geistlichkeit  sich  über  die  Veränderung
recht  zufrieden  bezeigten.“  1)

Bis  zum  Jahre  1807  hat  der  durch  die  erste  polnische  Teilung
an  Preußen  gefallene  Teil  der  heutigen  Provinz  Posen  unter  dem
Namen  Netzedistrikt  einen  Bestandteil  der  Provinz  Westpreußen  gebildet.
  Preußen  hatte  durch  diese  erste  Teilung,  was  den  Flächeninhalt,
  die  Bodenergiebigkeit  und  die  Bevölkerungszahl  anlangt,
zwar  den  kleinsten  Teil  erhalten,  doch  gewährte  derselbe  den  unschätzbaren
  Vorteil,  daß  durch  ihn  eine  unmittelbare  Verbindung  des
altpreußischen  Landes  mit  den  Kronlanden  der  Monarchie  hergestellt
  war.  Friedrich  hatte  anfänglich  sein  Augenmerk  auf  die  an
Oberschlesien  grenzenden  polnischen  Gebietsteile  gerichtet,  und  es
wären  dieselben,  rein  materiell  betrachtet,  eine  weit  bessere  Acquisition
  gewesen,  als  das  polnische  Preußen  mit  dem  Netzedistrikt;
allein  schließlich  überwog  doch  die  praktische  Erwägung,  daß  durch
diese  die  alten  Gebiete  vorteilhaft  arrondiert  wurden.  Zugleich
gewann  Preußen  damit  auch  die  Herrschaft  über  die  Weichsel,
da  die  schließliche  Erwerbung  von  Danzig  und  Thorn,  die  von  der
ersten  Teilung  noch  ausgeschlossen  blieben,  doch  nur  eine  Frage
der  Zeit  war.  Auch  blieb  der  Besitz  Ostpreußens,  so  lange  er  nicht
besser  abgerundet  und  materiell  gekräftigt  war,  unsicher:  nicht  die
verfaulte  Republik  Polen  drohte  Gefahr,  wohl  aber  die  aufsteigende
Größe  Rußlands.  Friedrich  hatte  die  Russen  als  Feinde  achten
gelernt,  er  kannte  die  hochfliegenden  Pläne  der  Kaiserin  Katharina.

Die  frühere  polnische  Verwaltung  war  eine  höchst  einfache,  aber
auch  eine  grundschlechte  gewesen.  Hier  galt  es  nun  vor  allem  eine
bessernde  Hand  anzulegen.  Friedrich  beschloß,  das  ganze  Preußen  zu
vereinigen  und  es  unter  Domhardt  als  Oberpräsidenten  zu  stellen.
Ermeland  sollte  zur  Königsberger  Kriegs=  und  Domänenkammer
geschlagen,  von  dieser  dagegen  die  Aemter  Riesenburg  und  Marienwerder
  abgezweigt  und  in  letzterer  Stadt  eine  neue  Kriegs=  und
Domänenkammer  für  Westpreußen  errichtet  werden,  der  Netzedistrikt
dagegen  unter  abgesonderte  Verwaltung  kommen.

Für  denselben  wurde  zunächst  eine  Kammerkommission  unter
Brenkenhof  zu  Bromberg  errichtet,  aus  der  dann  1775  die

1)  Aus  einem  Brief  Domhardts  an  den  König  vom  30.  Sept.  bei  Lehmann,
Preußen  und  die  kathol.  Kirche.  IV.  S.  462.
        <pb n="20" />
        Kriegs=  und  Domänenkammerdeputation  hervorging.  Die  Bezeichnung
  Deputation  führte  sie  nicht  etwa  deshalb,  weil  sie  eine  Hoße
Dependence  der  westpreußischen  Domänenkammer  zu  Marienwerder
war,  sondern  lediglich  weil  sie  mit  der  letzteren  einen  gemeinschaftlichen
  Chefpräsidenten  hatte.  In  allen  übrigen  Beziehungen
war  die  Bromberger  Kammerdeputation  eine  wirkliche  Kammer
und  stand  direkt  unter  dem  Generaldirektorium  in  Berlin.

Der  Geschäftskreis  der  Kammer  war  ein  sehr  ausgedehnter  und
bezog  sich  auf  alle  Landesangelegenheiten,  mit  Ausnahme  des  Militär=
  und  Gerichtswesens  und  der  den  Regiebeamten  vorbehaltenen
Verwaltung  der  Zölle:  also  auf  Steuer=  und  Kontributions-Angelegenheiten,
  Domänen,  Forsten,  Jagden,  Handel,  Gewerbe,  Straßenund
  Brückenbau,  Kolonisten-,  Maß=  und  Gewichtssachen,  Lebensmittelpolizei,
  die  Aufsicht  über  die  Städte,  über  die  Marsch=  und
Einquartierungs-,  Servis-,  Fourage-,  Vorspann=  und  die  übrigen
Finanz=  und  Kameralsachen.  Unter  den  regelmäßigen  Obliegenheiten
  der  Kammer  nahm  das  Finanzwesen  die  erste  Stelle  ein.  Vor
Beginn  des  Etatsjahres  hatte  dieselbe  dem  König  den  Einnahmeund
  Ausgabeetat  nach  sorgfältigen  Voranschlägen  einzusenden  und
empfing  ihn,  wenn  nichts  zu  monieren  war,  unmittelbar  vom  König
selbst  vollzogen  zurück;  sodann  hatte  sie  ihm  außer  den  Jahresabschlüssen
  halbjährliche  und  monatliche  Kassenextrakte  einzusenden,
  die  vom  König  jedesmal  durchgesehen  und  über  deren  Befund
der  Kammer  auch  in  dem  Falle  Nachricht  gegeben  wurde,  wenn
der  König  nichts  zu  erinnern  gefunden  hatte.  Waren  die  verschiedenen
  Gefällc  in  erwünschter  Höhe  eingegangen,  so  ließ  er  der
Kammer  wohl  melden,  daß  er  damit  zufrieden  gewesen;  waren  dieselben
  aber  hinter  seiner  Erwartung  zurückgeblieben,  so  entlud
sich  gelegentlich  auch  ein  heftiges  Donnerwetter  über  den  Häuptern
  der  Räte.

Nach  der  Kabinetsordre  vom  14.  Mai  1773  war  die  Verwaltung
der  Finanzen  zwischen  der  Domänen=  und  Kriegskammer  folgendermaßen
  geteilt:  zur  ersteren  flossen  die  Einkünfte  von  den  Domänen,
die  Zölle  und  alle  Einnahmen,  welche  nicht  zu  den  eigentlichen
Steuern  gehörten,  zur  letzteren  die  Einnahmen  aus  der  Kontribution,
  der  Accise,  der  Weizensteuer  und  die  Stempelrevenuen.  Von
den  Einnahmen  jener  wurden  außer  den  eigenen  Verwaltungskosten
der  Kammer  die  Ausgaben  für  die  Kompetenz  der  Geistlichen  und
        <pb n="21" />
        —  19  —

die  Justizverwaltung  bestritten  und  ein  Extraordinarium  zu  Bauten,
  Ausfällen  bei  den  Pachten,  Kolonieanlagen,  wohltätigen  Zwecken
  und  Landesmeliorationen  bestimmt.  Auf  dem  Ausgabeetat  der
Kriegskammer  standen  dagegen  außer  den  Kosten  für  ihre  eigene
Verwaltung  die  Bedürfnisse  für  das  Militärwesen,  die  Kompetenzund
  Retablissementsgelder  der  Städte,  die  Besoldungen  der  Kreisbehörden,
  die  Acciseausgaben  und  ebenfalls  ein  Extraordinarium.
An  der  Spitze  der  Bromberger  Kammerdeputation  stand  ein
Direktor  mit  6  Räten  und  2  Assessoren,  1  Kanzleidirektor,  3  Kammersekretären,
  3  Registratoren  und  mehreren  anderen  Unterbeamten.
Die  Kassenverwaltung  teilte  sich  in  die  Domänenkasse,  die  mit
der  Salz-,  Forst=  und  Netzekanalkasse  verbunden  war,  und  in  die
Kriegskasse.  Die  Kassenüberschüsse  sollten  an  die  General-Kriegsund
  Domänenkasse  in  Berlin  abgeführt  werden.  Die  Behandlung
der  Geschäfte  war  eine  kollegialische.  Für  die  bei  der  Kammerdeputation
  vorkommenden  Justizsachen  wurde  eine  Kammer-Justizdeputation
  errichtet.  Viermal  wöchentlich  sollte  das  Kammerkollegium
  Sitzungen  abhalten.  Unter  der  Kammerdeputation  standen
die  vier  landrätlichen  Kreise  Krone,  Camin,  Bromberg  und  Inowrazlaw
  und  bez.  der  Städte  die  vier  steuerrätlichen  Kreise  Krone,
Camin,  Bromberg  und  Inowrazlaw.  Zum  Ressort  der  Landratsämter
  gehörten  die  Landessachen,  die  Steuern  auf  dem  platten
Lande,  Vorspann=  und  Militärsachen,  zu  dem  der  Steuerräte  die
städtischen  Polizeisachen,  Juden=  und  Kämmereisachen.  Auf  dem
platten  Lande  und  in  denjenigen  Städten,  in  denen  eine  Accisfe
nicht  eingeführt  war,  wurden  die  Steuern  von  den  Kreissteuereinnehmern
  erhoben  und  an  die  Domänen=  und  Kriegskasse  abgeliefert.
  Die  Forstgefälle  wurden  von  den  Forstbediensteten,  die
Salzgefälle  in  dem  Distrikt  zwischen  Netze  und  Brahe  von  den
Salzoffizianten  und  die  Netzekanalgefälle  von  den  Schleusen-Offizianten
  erhoben  und  in  die  mit  der  Domänenkasse  verbundenen
Spezialkassen  abgeführt.  Endlich  befand  sich  in  jeder  Stadt  eine
eigene  Serviskasse,  deren  Erträgnisse  besonders  für  sich  berechnet
wurden.  Für  die  Aecise=  und  Zollverwaltung  errichtete  man  die
Provinzial-Accise=  und  Zolldirektion  mit  dem  Sitze  in  Fordon
und  unterstellte  derselben  die  einzelnen  Accise=  und  Zollämter
Diiese  Verwaltungsorganisation  bildete  ohne  Zweifel  einen  gewaltigen
  Fortschritt  gegenüber  den  einschlägigen  Verhältnissen  der
2#½
        <pb n="22" />
        —  20  —

polnischen  Zeit;  nur  ging  sie,  wie  dies  stets  zu  geschehen  pflegt,
wenn  ein  bisher  der  Anarchie  verfallenes  Land  einem  geordneten
Staatswesen  einverleibt  wird,  einigermaßen  über  das  nötige  Maß
hinaus.  Herrschte  früher  gar  keine  Ordnung,  so  wurde  jetzt  viel
zu  viel  regiert,  und  eine  allzugroße  Anzahl  von  Behörden  und
Beamten  erschwerte  den  Gang  der  Verwaltung,  verzögerte  die  Raschheit
  und  Einfachheit  derselben.  Diese  Mißstände  wurden  bereits
wenige  Jahre  nach  der  Besitznahme  des  Landes  von  hervorragenden
preußischen  Beamten  empfunden  und  besprochen.

Die  Starostei=  oder  königlichen  Kronlehen-Güter  und  die  eingezogenen
  Klostergüter  zusammen  mit  den  aus  Staatsmitteln  angekauften
  Grundherrschaften  wurden  zu  Domänen  umgewandelt.
Das  erste  Jahr,  bis  zum  17.  Juni  1773,  wurden  sie  administriert,
um  ihre  Ertragsfähigkeit  kennen  zu  lernen,  alsdann  auf  Zeiträume
von  je  3  Jahren  verpachtet.  Der  Unterschied  der  Einnahmen
aus  den  Domänen  zwischen  ihrem  ersten  und  letzten  Etat  aus
der  Regierungszeit  Friedrichs  betrug  fast  30  Prozent.  Den  bisherigen
  Inhabern  der  eingezogenen  Starosteien  gewährte  der  König
  eine  billige  Entschädigung,  dagegen  beließ  er  die  sogenannten
Gratialgüter,  d.  h.  solche,  die  wegen  besonderer  geleisteter  Dienste
auf  bestimmte  Jahre  oder  Geschlechtsfolge  übertragen  worden  waren,
  sofern  die  in  der  Verschreibung  festgesetzte  Zeit  noch  nicht
abgelaufen  war,  den  im  Besitz  derselben  befindlichen  Personen.
Später,  nach  Ablauf  der  Fristen,  wurden  nur  wenige  dieser  Güter
  eingezogen,  die  Mehrzahl  hingegen  nach  Ablösung  der  auf
ihnen  ruhenden  besonderen  Abgabe,  der  Quarte,  zu  adeligen  Rechten
  ausgegeben.  Die  Bewirtschaftung  der  Starosteigüter  war  zu
polnischer  Zeit  die  denkbar  schlechteste  gewesen:  nicht  nur,  daß  der
Staat  keine  Rente  von  ihnen  bezog,  sie  wurden  von  ihren  Detentoren
  nicht  einmal  in  baulichem  Zustand  erhalten.  Da  sie  im
Netzedistrikt  nicht  sehr  belangreich  waren,  so  wurden  mit  ihnen
die  eingezogenen  Klostergüter  vereinigt.  Die  Hälfte  der  Einkünfte
dieser  letzteren  erhielten  die  übrig  bleibenden  Konventualen  als
Kompetenz  zugewiesen,  die  andere  Hälfte  wurde  als  Kontribution
an  die  Kriegskasse  abgeführt.  Eine  andere  Gelegenheit  zur  Vergrößerung
  der  Domänen  ergab  sich,  als  nach  dem  Sturze  des
Ministers  von  Görne,  der  mit  königlichem  Gelde  viele  Güter  im
Netzedistrikt  gekauft  hatte,  dessen  Vermögen  eingezogen  wurde.  Die
        <pb n="23" />
        —  21  —

Domänenämter  Bialasliwe  und  Mrotzen  sind  auf  diese  Weise  entstanden.
  Von  dem  Grafen  Ridzinski  wurde  die  Herrschaft  Wirsitz
angekauft  und  zum  Domänenamt  umgewandelt.  Im  Ganzen  ent—
standen  bis  zum  Jahre  1793  im  Netzedistrikt  20  Domänenämter,
welche  6995  Hufen,  6030  Feuerstellen  und  43,711  Seelen  enthielten
und  gegen  80,000  Thaler  ertrugen;  doch  kamen  von  dieser  Einnahme
die  an  die  Klöster  zu  bezahlenden  Kombetenzgelder  im  Betrag
von  ungefähr  17,000  Tlr.  noch  in  Abzug,  so  daß  nach  Abrechnung
  aller  Ausgaben  noch  etwa  50,000  Tlr.  in  die  Generaldomänenkasse
  gelangten.  Das  umfangreichste  Domänenamt  war
das  von  Koronowo,  das  aus  den  Besitzungen  der  aufgehobenen
Cisterzienserabtei  gebildet  war  und  über  10,000  Thaler  abwarf,
Zunächst  folgten  dann,  was  Größe  und  Ertragsfähigkeit  anlangt,
die  früheren  Starosteien  Neuhof  und  Lebehnke.  Da  der  Boden
  durchschnittlich  ein  guter  war  und  das  Getreide  mäßig  veranschlagt
  wurde,  die  Preise  aber  von  Jahr  zu  Jahr  eine  Steigerung
  erfuhren,  so  war  die  Lage  der  Domänenpächter  durchwegs
eine  gute.  Den  Domänenpächtern  stand  zugleich  das  Propination
genannte  Getränkedebit  zu.

Eine  der  ersten  Maßregeln  der  Regierung  war  die  Aufhebung
der  Leibeigenschaft  in  den  königlichen  Aemtern.  Die  Dienste  und
sonstigen  Pflichten  der  Gutsuntertanen  gegen  ihre  Gutsherrn  sollten
  jedoch  durch  diese  Aufhebung  keineswegs  berührt,  sondern  nur
„demjenigen  Mißbrauch  Einhalt  getan  werden,  welcher  sich  noch
hin  und  her  aus  den  alten  Zeiten,  wo  die  Leibeigenschaft  einer
Sklaverei  sehr  ähnlich  war,  beibehalten  hat.“  Aber  auch  von
der  Grunduntertänigkeit  sollten  die  Verpflichteten  losgelassen  werden,
wenn

1)  ein  noch  nicht  ansässiger  Untertan  Gelegenheit  findet,
an  einem  anderen  Orte  in  Ost=  und  Westpreußen  ein
eigentümliches  Grundstück  zu  acquirieren  und  sich  ansässig
zu  machen,  oder  durch  Einwerbung  in  eine  Zunft  zum
Meister  sein  erlerntes  Handwerk  in  einer  königlichen  Stadt,
darin  er  Meister  wird,  zu  treiben;

2)  ein  Untertan  sich  den  Studien  widmen  will  und  auf

häöhere  Schulen  zu  gehen  imstande  ist;

3)  eine  Untertanin  sich  anderwärts  zu  verbeiraten  Gelegenheit
  findet;
        <pb n="24" />
        —  22  —

4)  ein  Untertan  in  königlichen  Dienst  tritt  und  ausreichenden
Gehalt  erhält;

5)  die  Gutsherrschaft  den  Untertan  derart  grausam  und  hart
behandelt,  daß  dessen  Leben  und  Gesundheit  gefährdet
wird;

6)  der  Gutsherr  dem  Untertan  nicht  selbst  Gelegenheit  geben
kann,  sein  notdürftiges  Auskommen  zu  erwerben;

7)  der  Gutsherr  den  Untertan  ohne  das  Gut,  zu  dem  er  gehört,
  verkaufen  oder  verschenken  sollte,  da  die  Untertanen
künftighin  als  glebae  adscripti  angesehen:  werden  sollen,
welche  auf  dem  Gute,  dem  sie  mit  Untertänigkeit  verpflichtet,
  zu  verbleiben  schuldig  sind.

Dahingegen  sollte  der  Untertan  wider  den  Willen  der  Grundherrschaft
  die  Loslassung  nicht  verlangen  können,  wenn

1)  der  Untertan  sich  ein  großes  Verbrechen  oder  eine  tätliche
  Undankbarkeit  gegen  seinen  Gutsherrn  oder  dessen
Kinder  hat  zu  schulden  kommen  lassen;

2)  die  Grundherrschaft  viele  Kosten  auf  die  Ausbildung  des
Untertanen  verwendet  und  dieser  ihr  noch  keine  10  Jahre
gedient  hat;

3)  der  Untertan  durch  einen  Wegzug  sich  in  seiner  Nahrung
nicht  verbessern,  oder

4)  dessen  Stelle  oder  Nahrung  nach  seinem  Wegzug  ganz
ledig  und  unbesetzt  bleiben  würde;

5)  in  demselben  Dorfe,  aus  dem  der  Untertan  wegziehen
will,  ledige  Höfe  oder  wüste  Bauernstellen  vorhanden;

6)  ein  Untertan  sich  wieder  nur  in  eines  anderen  Grundherrn
  Untertänigkeit  begeben  will;

7)  der  die  Loslassung  nachsuchende  Untertan  die  schuldige
Dienstzeit  noch  nicht  ausgedient  hat,  oder  endlich

8)  mit  seiner  Grundherrschaft  in  einen  Prozeß  verwickelt
ist,  oder  andere  anhängige  Streitigkeiten  als  Beklagter  vor
der  Herrschaft  oder  den  Gerichten  in  demselben  Dorfe
nicht  zu  Ende  gebracht  hat.

Ganz  unentgeltlich  sollte  die  Loslassung  in  folgenden  Fällen
erteilt  werden:

1)  wenn  eine  Untertanin  aus  einem  Domänenamt  einen
Untertan,  Köllmer  oder  angesessenen  Freien  auf  einem
        <pb n="25" />
        —  23  —

adeligen  oder  anderen  Landgut,  oder  eine  Untertanin  aus
einem  adeligen  oder  anderen  Landgut  einen  Untertan,  Köllmer
  oder  angesessenen  Freien  in  einem  Domänenamte
heiratet,

2)  wenn  die  Loslassung  aus  den  oben  unter  Nr.  5  und  7
aufgeführten  Gründen  erfolgen  muß,  oder

3)  wenn  ein  Untertan  sich  lediglich  aus  einem  Domänenamt
  in  das  andere  begiebt.

In  allen  anderen  Fällen  muß  ein  Untertan  20,  eine  Untertanin
  10  Tlr.  Loskaufgeld  bezahlen.  Für  Kinder  unter  14,  bezieh.
12  Jahren  müssen  6,  bezieh.  3  Tlr.  Loskaufgeld  entrichtet  werden.
  Aeltere  Untertanenkinder  können  bei  der  Loslassung  der  Eltern
  von  der  Grundherrschaft  für  den  in  der  Gemeindeordnung  festgesetzten
  Lohn  zurückbehalten  werden;  werden  sie  mit  freigelassen,
so  haben  sie  dieselben  Gebühren  wie  die  Eltern  zu  entrichten.

Bezüglich  der  Dienste  wird  vor  allem  festgesetzt,  daß  die  Kinder
  der  Untertanen  der  Grundherrschaft  5  Jahre  lang  für  den
in  der  Gesindeordnung  festgesetzten  Lohn  zu  dienen  schuldig  sind,
ehe  sie  die  Freiheit  erhalten,  bei  anderen  zu  dienen.  Hinsichtlich
der  Scharwerksdienste  wird  bestimmt,  daß  die  nicht  auf  Scharwerkshöfen
  angesetzten  Gutseinsassen  bezüglich  des  Maßes  ihrer  Leistungen
  lediglich  nach  den  mit  der  Grundherrschaft  deshalb  getroffenen
  Vereinbarungen  behandelt  werden  sollen.  Die  auf  Scharwerkshöfen
  angesetzten  Domänenbauern  dagegen,  Freie  wie  Untertanen,
  sollen  künftighin,  wenn  sie  eine  Hufe  und  darüber  besitzen,
während  der  Sommermonate  wöchentlich  nicht  mehr  als  2  Tage,
in  den  Wintermonaten  monatlich  nur  1  Tag,  überhaupt  im  ganzen
  Jahr  nur  60  Tage  mit  Gespann  oder  zu  Handarbeit  mit
einer  Person  dienen;  ein  Halbhufner  ebenso  viele.  Tage,  jedoch
nur  mit  der  Hand.  Außer  diesen  lediglich  zur  Führung  der  Wirtschaft
  auf  den  Domänen-Vorwerken  bestimmten  Diensten  soll  jeder
gespanndienstpflichtige  Bauer  verbunden  sein,  jährlich  zweimal
Fuhrdienste  nach  einem  nicht  über  10  Meilen  entfernten  Ort  gegen
eine  Vergütung  von  6  Groschen  pro  Tag  zu  leisten.  Die  außerordentlichen
  Marsch-  und  Kriegs-,  Holz=  und  Mühlanfuhren,  die
Burg=  und  Baudienste  waren  hierin  nicht  einbegriffen.  Den  adeligen
und  anderen  Grundherren  ward  die  Nachahmung  des  für  die  Domänenbauern
  gegebenen  Beispiels  empfohlen;  jedenfalls  sind  die-
        <pb n="26" />
        selben  gehalten,  binnen  Jahresfrist,  unter  Zuziehung  eines  rechtsverständigen
  Justitiarius,  mit  ihren  Untertanen  feste  Dienstkontrakte
  aufzurichten.

Es  reihten  sich  daran  Verordnungen,  nach  denen  der  bäuerliche
  Besitz  besser  gesichert  wurde,  namentlich  indem  dessen  Verlust
  von  richterlichem  Erkenntnis  abhängig  gemacht  und  der  Vererbung
  der  Bauernhöfe  Vorschub  geleistet  wurde.  Während  in
den  anderen  Provinzen  die  Erwerbung  adeliger  Güter  durch  Bürgerliche
  verboten  war,  gab  der  König  für  Westpreußen  diese  Erwerbung
  frei;  nur  den  Bauern  war  solche  nicht  gestattet.  Andererseits
  war  aber  auch  die  Auskaufung  von  Bauerngütern  durch
Edelleute  bei  100  Dukaten  Strafe  untersagt.  Wie  in  anderen
Provinzen  begünstigt  der  König  auch  hier  die  Ansetzung  von  Kolonisten
  in  Erbpacht  auf  Domänenvorwerken.

Das  von  ihm  gegebene  Beispiel  der  Aufhebung  der  Leibeigenschaft
  auf  den  Staatsdomänen  fand  leider  wenig  oder  gar  keine
Nachfolge  seitens  der  adeligen  Gutsbesitzer,1)  trotz  seiner  eindringlichen
  Mahnungen  dazu;  es  blieb  bei  der  von  ihm  angeordneten
Begrenzung  der  Dienste  und  besserer  Behandlung  der  Pflichtigen.
  Die  Trägheit  und  Stumpfheit  des  gemeinen  Mannes  ließ
ihn  indessen  diese  neuen  Wohltaten  anfänglich  noch  wenig  sich
zu  nutze  machen.

Das  schwerste  Hemnis  für  das  Emporbringen  des  Landes
bestand  zunächst  in  der  Bevölkerung  selbst.  In  der  herrschenden
Klasse  Uebermut,  Genußsucht,  Arbeitsscheu,  in  den  unterdrücktem
Teile  der  Bevölkerung  träge  Indolenz.  Hier  wie  dort  völliges

1)  „Es  finden  sich"  —  schreibt  Friedrich  d.  Gr.  in  seinem  Essai  sur  les
formes  de  gouvernement  et  sur  les  devoirs  de  souverains  —  „  in  den
meisten  Staaten  Europas  Provinzen,  wo  die  Bauern,  an  die  Scholle  gebunden,
Sklaven  ihrer  Edelleute  sind;  es  ist  dies  die  allerunglücklichste  Lage  und  diejenige,
welche  am  meisten  das  menschliche  Gefühl  empört.  Sicherlich  ist  kein  Mensch  geboren,
  um  der  Sklave  seinesgleichen  zu  sein;  man  verabscheut  mit  Recht  einen
solchen  Mißbrauch  und  man  glaubt,  es  bedürfe  nur  des  guten  „Willens,  um  diese
barbarische  Gewohnheit  abzuschaffen;  aber  dem  ist  nicht  so;  sie  knüpft  sich  an  alte
Verträge  zwischen  den  Grundherrn  und  den  Bauern.  Die  Landwirtschaft  ist  ein.
gerichtet  mit  Rücksicht  auf  die  Dienste  der  Landleute;  wollte  man  mit  einem  Schlage
diese  abscheuliche  Einrichtung  beseitigen,  so  würde  man  die  Bewirtschaftung  der
Vüter  vollständig  zerrütten  und  man  würde  teilweise  den  Adel  für  die  Verluste
entschädigen  müssen,  welche  er  an  seinen  Einkünften  erletden  würde.  Meisner  S.  283.
        <pb n="27" />
        —  25  —

Eingelebtsein  in  verkommene  Zustände.  Lediglich  durch  Gesetze,
Lehre  und  Mahnung  war  eine  hinreichende  Umwandlung  in  ab—
sehbarer  Zeit  nicht  zu  erreichen,  es  bedurfte  durchgreifenderer  und
schneller  wirkender  Maßregeln.  In  einer  gleich  bei  Beginn  des
Werkes  an  Domhardt  gerichteten  Ordre  (1.  April  1772)  sagt  der
König:  „Ich  glaube,  daß  die  Einwohner,  besonders  in  Pommerellen,
meist  polnischer  Nation,  die  ihnen  zugedachte  Wohltat  nicht  nach
ihrem  wahren  Wert  einsehen  und  erkennen  werden.  Das  sicherste
Mittel,  um  diesen  slawischen  Leuten  bessere  Begriffe  und  Sitten
beizuringen,  wird  immer  sein,  solche  mit  Deutschen  zu  melieren,
und  wenn  es  auch  nur  anfänglich  mit  2  oder  3  in  jedem  Orte
geschehen  kann.“  „Der  polnische  Mann  sollte  zu  deutscher  Landesart“
  gebracht  werden,  denn  über  die  „polnische  Wirtschaft  und
Ungeschicklichkeit“  war  er  höchst  erbittert.  Noch  1779  klagte  er:
„wird  das  Volk  nicht  in  einen  anderen  Schlender  gebracht,  kann
die  Provinz  nie  in  einen  besseren  Wohlstand  kommen.“  Die  früheren,
  für  die  übrigen  Provinzen  und  die  ganze  Monarchie  erlassenen
  Kolonistenedikte  wurden  sofort  auf  Westpreußen  ausgedehnt.
Schon  im  Februar  1773  richtete  Friedrich  an  die  westpreußische
Kammer  die  Anfrage,  ob  sie  eine  Anzahl  junger  Burschen  als  Handwerksgesellen
  und  Bauernknechte  unterzubringen  vermöge.  Die  Antwort
  lautete  verneinend,  da  das  Handwerk  tief  darniederliege  und
auch  die  Verschiedenheit  der  Sprache  und  Religion,  sowie  der  Mangel
an  Schulen  dem  Fortkommen  solcher  jungen  Leute  hinderlich  sei.
Dagegen  gelang  die  Einführung  ganzer  bäuerlicher  Kolonistenfamilien.
  Im  September  1775  waren  bereits  133  Familien  eingewandert.
  Jährlich  zweimal,  am  15.  März  und  15.  September,
mußte  dem  König  über  den  Fortgang  des  Kolonisationswerkes
berichtet  werden.  In  erster  Linie  waren  es  Pfälzer  und  Schwaben,
  die  in  das  Land  kamen;  aber  auch  Schlesier,  Thüringer,
Mecklenburger  und  Deutschpolen  (namentlich  Dissidenten)  befanden
  sich  unter  den  Einwanderern;  nur  National-Polen  wollte  der
König  nicht  dulden,  ebenso  wenig  Inländer,  um  den  alten  Provinzen
  nicht  Kräfte  zu  entziehen.  Gärtner  sollten  aus  dem  Dessauischen,
  in  der  Butter=  und  Käsebereitung  erfahrene  Leute  aus  dem
Mecklenburgischen  und  Holsteinischen  herbeigezogen  werden.  Von
1775  bis  1786  siedelten  sich  2200  Kolonisten-Familien  mit  etwe
11,000  Seelen  an.  Die  Neueinwandernden  wurden  überall  als
        <pb n="28" />
        —  26  —

freier  Leute  zugenommer:  hehbeigenschaftverhättunf,  wie  sie  in
tanen  nicht  Meist  erhielten  die  Zuzügler  ihre  Feisekoßten
ersezt.  Die  Bromberger  Kammer  veranschlagte  im  Frühjahr
1781  die  für  die  Ansiedlung  von  Kolonisten  aufgewendeten
Kosten  auf  84,000  Tlr.  Neben  den  fremden  Einwanderern
wollte  der  König  auch  namentlich  seine  Invaliden  bei  dem
Kolonisationswerk  untergebracht  wissen.  Die  Brauchbarkeit  der
fremden  Kolonisten  war  sehr  ungleichartig,  und  ist  hierbei
zwischen  den  ersten  Ankömmlingen  und  den  späteren  Einwanderern
  zu  unterscheiden.  Jene  bestanden  häufig  genug  aus
Gesindel,  welches  arbeitsscheu  sich  goldene  Berge  träumte  und  nach
der  ersten  Enttäuschung  sich  wieder  davon  zu  machen  versuchte,
so  daß  sogar  Prämien  auf  das  Ergreifen  entlaufener  Kolonisten
gesetzt  werden  mußten.  Die  späteren  waren  meist  anderer  Art:  sie
kamen,  zumal  die  Schwaben,  nach  reiflicher  Ueberlegung,  der  sie
erwartenden  Schwierigkeiten  sich  wohl  bewußt.  Sie  erschienen  auch
nicht  wie  jene  einzeln,  sondern  mit  Weib  und  Kind  und  ihrer
beweglichen  Habe,  oft  zu  ganzen  Gemeinden  unter  selbstgewählter
Leitung  verbunden.  Behufs  ihrer  Ansetzung  wurden  teils  Domänenvorwerke
  „abgebaut“,  d.  h.  zu  besonderen  Dörfern  eingerichtet,
teils  wurden  solche  für  sie  in  Gegenden  erbaut,  die  erst  urbar  gemacht
  werden  sollten,  wo  sich  Brüche  oder  dürre,  sandige  Strecken
befanden.  Sie  sollten  nicht  einzeln  unter  der  polnischen.  Bevölkerung,
  „dem  groben  und  bunten  Zeuge“,  leben,  sondern  zusammen
dorfschaftsweise  angesiedelt  werden,  „damit  das  hiesige  Volk  um
so  besser  siehet  und  gewahr  wird,  wie  jene  sich  einrichten  und
wirthschaften"“  Fast  überall,  in  jeder  Stadt,  jedem  Dorf,  jeder
Domäne  und  Neusasserei  waren  Kolonisten  etabliert,  je  nach  der
Tauglichkeit  der  Einzelnen  und  dem  Bedürfnis  des  Orts.  Es
wurde  dafür  Sorge  getragen,  daß  die  Ankömmlinge  die  für  sie
bestimmten  Wirtschaften  mit  allem  nötigen  Hausrat  vorfanden,
auch  Veeh,  Saattorn  und  Futter  wurde  ihnen  unentgeltlich  baträge
  der  seit  dem  Jahre  1285  errichteten  Fenersozietätsruffen
vom  Staate  für  sie  übernommen.  Außer  der  Regierung  setzten  auch
andere  Grundbesitzer  Kolonisten  unter  ähnlichen  Bedingungen  an.
Im  Großen  und  Ganzen  gelang  das  Kolonisationswerk  vortrefflich,
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        —  27  —

wenn  auch  dann  und  wann  durch  Saumseligkeit  der  Behörden,
deren  Eifer  mit  dem  des  Königs  nicht  immer  gleichen  Schritt
hiel.  oder  durch  Betrugereien  e  der  mit  der  Ansetung  betrauten

3  8  wie  3.  B.  die  Bevölterung  der  Kolonien  A.  B.  C.
am  Bromberger  Kanal  aus  solchen  aArbeiteransiedlungen  hervorgegangen
  ist.

Aber  auch  sonst  war  der  große  König  unablässig  bemüht,  die
Kultur  des  okkupierten  Landes  zu  heben.  1)  Es  gilt  dies  namentlich
  bezüglich  der  Aufrichtung  des  Landbaues.  Immer  wieder
aufs  neue  werden  die  obersten  Verwaltungsbeamten,  der  Oberpräsident
  wie  die  Direktoren  der  Kriegs=  und  Domänenkammern,
mit  ausführlichen  Instruktionen  nach  dieser  Richtung  versehen.
Nicht  leicht  wird  dem  König  gerade  hierin  genug  getan.  Zufrieden
zeigt  er  sich  fast  ausschließlich  mit  der  betreffenden  Tätigkeit  Domhardts,
  während  einzelne  Kammerdirektoren  starke  Mahnungen  und
Verweise  erhalten.  So  schreibt  der  König  einmal  (16.  Februar
Gaudi  zu  Bromberg:  „„ds  ist.  da  eine  wilde  Wirthschaft  bei  Ihnen
und  wird  nicht  darauf  gesehen,  daß  die  Leute  ihre  Felder  gehörig
bedüngen  und  bestellen.  Da  werden  Kriegsräthe  herumgeschickt,
die  nichts  verstehen  von  den  Sachen,  und  Sie  selbst  sehen  nicht
nach.  Ich  bin  überhaupt  sehr  schlecht  zufrieden  von  Ihrer  Wirthschaft,
  und  wenn  Ihr  Mir  den  Kopf  toll  macht,  so  werde  Ich
einen.  Anderen  hinschicken  und  lassen  durch  den  alles  auf  das  genaueste
  examinieren.“  „Ihr  seyd  Ertz  Schäckers“,  fügt  der  König
  eigenhändig  einer  in  genannter  Beziehung  tadelnden  Ordré
an  die  Marienwerder  Kammer  hinzu:  „wartet  nur,  daß  Ich  nach
Preußen  komme!“

„  den  Meobrun  für  die  dordenns  der  si.*  ge—

für  die  Landeskultur.  II.  8.  76—82.
        <pb n="30" />
        —  28  —

Separation  der  Ländereien,  ferner  für  die  Teilung  zu  großer
Bauerngüter  und  die  Besetzung  des  Treugutes  mit  den  jüngeren
Söhnen.  In  letztgenannter  Beziehung  sagt  der  König,  es  liege
ein  großer  Fehler  in  der  Einrichtung  der  Provinz  darin,  daß
die  Bauern  zum  Teil  im  Besitz  zu  weitläufiger  Ländereien  seien,
die  sie  nicht  ordentlich  bestellen  könnten.  Innerhalb  des  Kolonisationswerkes
  zählen  die  Anordnungen  zur  Aufstellung  von  Beispielen
  besserer  Wirtschaftsführung  durch  Ansetzung  guter  Ackerbauer
  aus  landwirtschaftlich  vorgeschrittenen  Ländern.  „Es  muß“
—  äußert  sich  der  König  hierüber  in  einer  ausführlichen  Ordre
an  die  Kammern  in  Westpreußen  vom  8.  Juni  1777  —  „dahin
gesehen  werden,  Leute  aus  dem  Mecklenburgischen  und  aus  der
Lausnitz  hierher  zu  ziehen  und  anzusetzen;  das  sind  gute  und  fleißige
  Wirthe,  und  wenn  ein  paar  Familien  hin  und  wieder  etwa
eine  Meile  von  einander  etablirt  werden,  so  wird  deren  Wirtschaft
  denen  hiesigen  Leuten  zum  Exempel  dienen  und  sie  werden
dadurch  gereizet,  den  Fremden  nachzuahmen.“  Ferner  sollen  die
landwirtschaftlich  geschulten  Räte  der  Kriegs=  und  Domänenkammern
  persönlich  auf  die  Verbesserung  des  Ackerbaues  einwirken,
„indem  sie  auf  die  Ackerkultur  der  Landleute  Acht  haben  und
sie  bedeuten,  wie  es  besser  zu  machen  ist.“  Durch  Ordre  vom
3.  Februar  1782  ernennt  der  König  einen  Oekonomieverständigen
für  die  Aufgabe,  umherreisend  denjenigen  Anbauern  unter  den
Kolonisten,  welche  nicht  genügend  mit  dem  Ackerbau  bekannt  sind,
mit  Rat  und  Tat  beizustehen.  Nicht  geringere  Sorge  zeigt  sich
für  den  städtischen  Ackerbau.  „Es  muß“  —  sagt  die  genannte
Ordre  —  „cschlechterdings  in  jeder  Stadt  eine  Magistratsperson
sein,  der  ein  praktischer  Oekonom  ist  und  dessen  Schuldigkeit  darin
  bestehet,  auf  die  Bewirthschaftung  der  Aecker  Acht  zu  haben
und  solche  in  einen  besseren  Stand  zu  bringen.  Versäumt  sie
das,  so  soll  der  Departementsrat  in  Ansehung  der  Aecker  der
Dorfschaften  und  der  Bürgermeister  in  Ansehung  der  städtischen
Ackerwirthschaft  davor  responsabel  gemacht  und  zur  Verantwortung
gezogen  werden.“  Vor  Allem  sollen  die  Pächter  der  königlichen
Domänen  mit  landwirtschaftlichen  Verbesserungen  vorangehen,  „damit
  die  anderen  Leute  es  sehen  und  lernen.  Wenn  sie  erst  den
Vorteil  wahrnehmen,  dann  folgen  sie  eher  nach.“  „Edelleute“,
sagt  eine  andere  Ordre,  „die  eine  gute  Kultur  (auf  ihren  Gütern)
        <pb n="31" />
        haben,  soll  man  öffentlich  rühmen  und  ihrem  Fleiß  Gerechtigkeit
widerfahren  lassen,  daß  die  andern  sich  schämen  und  auf  der  Weise
zur  Nachahmung  gereizt  werden.“  Der  König  ist  ungehalten  darüber,
  daß  die  polnischen  Besitzer  einer  größeren  Anzahl  von  Gütern
  in  Westpreußen  im  Auslande  wohnen,  den  Ertrag  ihrer  Güter
  dort  verzehren  und  dabei  die  Güter  selbst  zum  Nachteil  der
Landeskultur  in  Verfall  geraten  lassen.  Er  gibt  Auftrag,  dergleichen
  Güter  für  ihn  anzukaufen.  Namentlich  sind  hierbei  die
Ländereien  nächst  der  Netze  ins  Auge  gefaßt,  „weil  daselbst  noch
große  Defrichements  und  weitläufige  Brücher  urbar  zu  machen
sein  möchten.“  „Ich  glaube“,  sagt  eine  Ordre  vom  3.  Juni  1786,
„daß  dergleichen  Besitzungen,  wenn  sie  erst  urbar  gemacht  und
eingerichtet  sind,  sehr  important  dadurch  werden  können,  daß  sie
besonders  zur  Anlegung  großer  Holländereien  die  Gelegenheit  verschaffen.
  Indessen  schicken  sich  die  Polen  hierzu  nicht,  sondern
muß  man  zu  deren  Betreibung  entweder  Holländer  und  Holsteiner
oder  Leute  aus  solchen  Gegenden  kommen  lassen,  wo  sie  damit
umzugehen  und  gute  Butter  zu  machen  verstehen.“  In  weiterer
Folge  verfügt  der  König  das  Hierherkommen  „friesischer  Leute,
die,  umherreisend,  im  Molkereiwesen  Unterricht  geben  sollen.“

Für  die  Instandsetzung  der  Domänen  und  Domänenvorwerke
macht  der  König  bedeutende  Aufwendungen.  Soweit  die  Domänen
in  früheren  polnischen  Starosteien  bestanden,  waren  namentlich
die  Gebäude  verfallen;  es  mußten  viele  Neubauten  und  umfängliche
  Reparaturen  vorgenommen  werden.

Der  Ackerbau  selbst,  welchem  der  König  mit  überall  ersichtlicher
  Vorliebe  eingehende  Pflege  widmet,  war  von  den  Bodenverhältnissen
  des  Landes  teils  begünstigt,  teils  erschwert.  Begünstigt
  durch  ausgedehnte  Strecken  reichen  Bodens,  beeinträchtigt
  durch  eine  große  Zahl  sogenannter  Wasserstücke  und  morastiger
Flächen.  Dem  kräftigen  Boden  standen  umfangreiche  Sand-  und
Moorflächen  gegenüber.  Wie  der  Netzekanal,  auf  den  wir  noch  ausführlicher
  zu  sprechen  kommen,  zugleich  der  Entwässerung  der  anliegenden
  Ländereien  diente,  so  ließ  der  König  unablässig  Moräste
  und  Brüche  abtrocknen  und  urbar  machen  oder  gewährte

für  esene  folcher  Art  Geschenke  oder  K  ¾!éP
        <pb n="32" />
        —  30  —

dieser  Richtung  hin.  Lebhaft  spricht  sich  in  den  ersten  Jahren,  und
bis  sich  Besserung  zeigt,  sein  Tadel  der  vorgefundenen  landwirtschaftlichen
  Zustände  aus.  Das  wesentlichste  Hemnis  des  Vorschreitens
  sieht  er  immer  wieder  in  den  persönlichen  Eigenschaften
der  eingeborenen  landbautreibenden  Bevölkerung.  „Die  Leute  sind
gar  zu  träge  und  zu  faul  und  haben  nicht  Lust  zu  arbeiten“,  lautet
eine  seiner  Aeußerungen,  „das  Volk  muß  in  einen  andern  Schlenter
gebracht  werden,  wenn  die  Provinz  in  einen  besseren  Wohlstand
kommen  soll.“  In  sachlicher  Beziehung  eine  Menge  von  Rügen.
  „Die  Landwirtschaft  in  Westpreußen  ist“,  sagt  er,  „in  der
größten  Bredouille  von  der  Welt  und  ganz  erbärmlich.  Denn
da  säen  sie  z.  B.  an  ¾4  Meilen  weit  herum  blos  in  den  gepflügten
Acker,  ohne  das  Land  gehörigermaßen  zu  bedüngen  und  zu  bemisten;
  wenn  sie  dagegen  einen  kleinen  Fleck  Land  nach  Verhältniß
  des  Bedarfs  ordentlich  kultivirten  und  bedüngeten,  so  würden
sie  weit  mehr  gewinnen.“  Hand  in  Hand  mit  ungenügender  Kräftigung
  des  Bodens  ging  Nichtbeachtung,  ja  Vergeudung  des  Düngers.
  In  manchen  Gegenden  —  so  bei  Inowrazlaw  —  wurde
derselbe  geradezu  ins  Wasser  geworfen.  „Die  Leute“,  reskribiert
der  König  im  Jahre  1780,  „müssen  dazu  angehalten  werden,  den
Mist  auf  den  Acker  zu  fahren  und  solchen  gehörig  auseinanderzubringen,
  denn  wenn  das  nicht  geschiehet  und  der  Mist  bleibet
auf  Klumpen  liegen,  so  ist  das  wieder  nichts.“  Die  Landwirte
wurden  angewiesen,  das  Leinsäen  zu  versuchen,  das  längjährige
Ruheland  zur  Viehweide  zu  benutzen,  indem  man  nach  englischer
Weise  das  Haidekraut  abmähen,  auf  Haufen  verbrennen  und  die
Asche  nebst  anderem  Dünger  unterpflügen,  oder  auch  Lupinen  und
Turnips  säen,  darnach  das  Kraut  unterpflügen  könnte,  um  darauf
Futterkräuter  zu  bauen.  Die  Landleute  wurden  durch  Prämien
aller  Art  zur  Verbesserung  ihrer  Wirtschaft  aufgemuntert  und
große  Mengen  von  Sämereien  unter  sie  verteilt.  Zahlreiche  Verordnungen
  betreffen  die  Verbreitung  des  Hopfenbaues:  „zu  dem
Ende  muß  man  suchen,  Hopfengärtner  aus  dem  Dessauischen  zu
kriegen,  damit  die  Provinz  ihren  Hopfenbedarf  selbst  gewinnt.“

Man  soll  sich,  bei  der  Gunst  von  Boden  und  Klima  für  diese
Kultur,  mehr  auf  Anbau  von  gutem  Leinsamen  und  dessen  Vertrieb
  nach  Schlesien  legen;  ferner  da,  wo  der  Kornbau  nicht  lohnt,
auf  den  Anbau  von  Hanf  und  Farbekräutern.  Auch  für  die  He-
        <pb n="33" />
        —  81  —

sein,  es  9  *  cvcgerird  zu  jener  zeit  überhaupt  im  Arrgen;
  doch  zählen  in  der  Reihe  der  Handwerker,  welche  der  König
anzusetzen  befiehlt,  auch  die  für  Anfertigung  von  Ackergeräten.

Bei  der  Abhängigkeit  der  Verbesserung  des  Aderbaues  von
dacht:  er  dringt  auf  Vermehrung  und  Verbesserung  der  Viehbestände,
  ferner  auf  den  Betrieb  der  Rindvrehmästung  und  des
Schlachtviehhandels  nach  Berlin,  auf  Verbesserung  des  Molkereiwesens,
  verstärkte  Erzeugung  von  Butter  und  deren  Vertrieb  nach
auswärts.  Der  Schafbestand  soll  vermehrt  und  dabei  auf  bessere
Rassen  mit  feinerer  Wolle  gesehen  werden;  um  die  Nahrung  für
Schafe  zu  vermehren,  wird  auf  die  Anpflanzung  von  Pappelweiden
  hingewiesen.  Die  Pferdezucht  suchte  der  König  durch  den
Ankauf  von  moldauischen  und  pommerschen  Hengsten  und  trächtigen
Stuten  zu  verbessern,  die  den  Bauern  längs  der  Netze  zugewiesen
wurden.  Zugleich  erhielt  Domhardt  den  Auftrag,  den  ganzen  Netze
distrikt  zu  bereisen,  behufs  Ermittelung  über  die  Gründung  eines
Bauerngestütes,  um  von  dort  mit  der  Zeit  einen  Teil  der  Dragoner-Remonte
  für  die  Armee  zu  entnehmen.  Dieses  Landgestüte
wurde  später  zu  Bromberg  errichtet.

Auf  die  Förderung  des  Gartenbaues,  namentlich  der  Obstzucht,
  verwandte  der  König  große  Summen.  „Indem  Ihr“,  sagt
u.  A.  eine  Ordre  an  den  Kammerdirektor  von  Gaudi  (7.  Juni
1775),  „Euer  Augenmerk  auf  alle  Gegenstände  richten  müßt,  die
zur  Verbesserung  und  Aufnahme  des  Landes  gereichen,  habt  Ihr
07  wener  auf  die  E*  guter  Obstbäume,  als  3

Leute  können  sich  doch  mit  utwas  uhm.  «  ,z.-  MaI  haben  be-
        <pb n="34" />
        merkt“,  sagt  ferner  eine  unter  dem  6.  Juni  1780  erlassene  Ver—
fügung,  „daß  die  Leute  in  einigen  Gegenden  ihre  Gärten  mit
Weidenbäumen  bepflanzen;  das  ist  ja  ganz  verkehrt.  Was  sollen
die  Weidenbäume  in  den  Gärten  thun?  Obstbäume  müssen  darin
gepflanzt  werden.“

Auch  der  Fischerei  schenkte  Friedrich  seine  Aufmerksamkeit.
„Ohnerachtet  hier  so  viel  Seen  sind“,  führte  eine  an  Domhardt
gerichtete  Ordre  vom  7.  Juni  1776  aus,  „so  wird  die  Fischerei
doch  schlecht  betrieben  und  die  hiesigen  Leute  scheinen  nicht  darauf
zu  achten,  sondern  negligiren  solche  ganz.  Es  muß  also  darauf
Bedacht  genommen  werden,  fremde  Fische  anzusetzen  und  russi—
sche  Netze  zu  verschaffen,  die  sehr  gut  sind,  damit,  wenn  fleißiger
gefischt  wird,  die  Fische  im  Lande  wohlfeiler  werden.“  Weiter
sollten  Leute  herbeigezogen  werden,  die  mit  der  Fischerei  ordent—
lich  Bescheid  wüßten  und  sich  namentlich  auch  auf  das  Einsalzen
und  Räuchern  der  Fische  verständen.

Inmitten  der  Verwilderung  des  Landes  hatten  die  Raubtiere
sich  außerordentlich  vermehrt.  Das  Land  lebte  im  steten  Kampfe
mit  zahlreichen  Herden  von  Wölfen.  Der  König  trifft  vielseitige
Maßregeln  zur  Ausrottung,  wozu  namentlich  die  Forstbediensteten
ernstlich  angehalten  werden.  „Um  den  Endzweck  besser  zu  erreichen“,
sagt  er  u.  A.  in  seinen  Verfügungen  hierfür  (7.  Juni  1776),  „muß
man  auf  Mittel  denken,  die  unzugänglichen  Löcher  und  Brücher,
worin  sich  die  Wölfe  aufhalten,  nach  und  nach  auszutrocknen  und
zugänglich  zu  machen.“  Noch  im  Juni  1786  erläßt  er  Anordnungen
zu  der  Sache.

Dem  Vagabondenwesen  wurde  durch  häufige  Razzias,  meist
durch  Husarendetachements  vorgenommen,  energisch  gesteuert;  überall
  mußte  der  gemeine  Mann  die  Feuerwaffen  abliefern.

Es  lag  mit  in  den  damaligen  Zuständen  des  Landbaues  überhaupt,
  wie  insbesondere  denen  des  Netzedistriktes,  daß  dieser  mehr,
als  auf  späteren  höheren  Stufen,  von  Unglücksfällen  heimgesucht
wurde,  ohne  daß  diese  Unglücksfälle  besonders  verderblich  wirkten.
So  traten  noch  oft  Mißernten  ein,  zum  Teil  in  Folge  mangelhafter
  Bestellung  der  Aecker  oder  sonstiger  Versäumnisse;  oder  Viehsterben,
  veranlaßt  durch  unzweckmäßige  Pflege  des  Viehes,  schwer
        <pb n="35" />
        —  33  —

zu  hemmen  bei  dem  zur  Zeit  noch  sehr  mangelhaften  Zustande
der  Tierarzneikunde.  In  solchen  Fällen  ist  der  König  schnell  mit
ausgiebige:  Hilfe  zur  Hand.  Bei  Mißwachs  und  drohendem  Mangel
an  Brot=  und  Saatgetreide  dirigiert  er  tausende  von  Wispeln  Korn
nach  den  bedrohten  Gegenden;  bei  Viehsterben  oder  Ueberschwem—
mungen  erfolgen  umfängliche  Unterstützungen.  Hier  und  da  nimmt
der  König  solche  Notstände  bei  seinen  Bereisungen  der  Provinz
wahr,  oder  erfährt  sie  auf  sonstige  Weise,  und  die  Beamten  erhalten
dann  bei  unterlassener  Anzeige  oder  versäumter,  aber  auch  schon
bei  verspäteter  Hilfe,  herbe  Verweise.  Diese  erfolgen  aber  auch
dann,  wenn  die  Berichte  über  vorgekommene  Unglücksfälle  nach
der  Meinung  des  Königs  auf  ungenauen  Untersuchungen  beruhen
oder  übertrieben  haben.  Allein  für  die  Schäden  in  Folge  von
Ueberschwemmungen,  unter  denen  Westpreußen  noch  viel  zu  leiden
hatte,  gab  Friedrich  von  1774—1786  gegen  404  600  Thlr.  und
für  andere  Unglücksfälle,  Hagelschäden  und  dergl.  203  800  Thlr.

Die  königlichen  Forsten  im  Netzedistrikt  stellten  einen  Gesamtumfang
  von  über  16  000  Magdeburger  Hufen  dar;  doch  litt
die  Ertragsfähigkeit  vorerst  noch  ungemein  durch  die  aus  der  polnischen
  Zeit  überkommenen  Holzungsberechtigungen  zahlreicher  Städte,
Dörfer,  Güter  und  Privatpersonen.  Diese  Holzungsberechtigungen
waren  wieder  eine  Folge  der  elenden  Wirtschaft  gewesen.  Eine  systematische
  Forstkultur  war  den  Polen  unbekannt.  Nicht  nur,  daß  sie
das  Holz  in  den  Waldungen  ganz  wüst  und  wild,  je  nach  Bedarf,
niederschlugen,  auch  ganze  Flächen  wurden  in  Asche  gelegt,  teils
zum  Zweck  neuer  Ansiedlungen,  teils  um  den  Bienen  das  Haidekraut
  frei  zu  machen.  Da  die  Wälder  so  viel  wie  gar  keinen  Ertrag
abwarfen,  so  hatte  es  nicht  schwer  gehalten,  solche  Freiholzprivilegien
  zu  erlangen.  Die  königlichen  Forsten  wurden  jetzt  in  die
7  Forstreviere  Bromberg,  Camin,  Koronowo,  Gniewkowo,  Strelno,
Lebehnke  und  Zielgniewo  eingeteilt.  An  der  Spitze  der  ganzen
Forstverwaltung  stand  der  der  Kriegs=  und  Domänenkammer  in
Bromberg  mit  Sitz  und  Stimme  zugeteilte  Oberforstmeister.  Der
Waldbestand  war  meist  Fichtenholz,  hin  und  wieder  kamen  auch
Eichenschläge  vor,  die  sich  jedoch  nur  wenig  zu  Bauholz  eigneten.
In  Einführung  einer  rationellen  Bewirtschaftung  wurde  jetzt  das
Holz  je  nach  seiner  Beschaffenheit  in  Schläge  von  bestimmter  Dauer
eingeteilt,  die  leeren  Stellen  sollten  schleunigst  wieder  angebaut,
        <pb n="36" />
        —  34  —

übel  bestandene  Schonungen  gehörig  vervollständigt,  zu  ihrer  Einhegung
  Birken  und  Dornen  angepflanzt  werden.  Zur  Holzersparnis
wurde  auf  die  Ersetzung  der  Zäune  durch  lebendige  Hecken  und
auf  die  Anlage  von  Torfstichen  hingewiesen.  Ebenso  war  die  Jagd
nur  wenig  ergiebig,  weil  namentlich  die  noch  zahlreich  vorhandenen
Wölfe  dem  Aufkommen  des  Wildstandes  hinderlich  waren.  Die
Jagdpochtgelder  warfen  daher  nicht  viel  mehr  als  3000  Thlr.
zur  Domänenkasse  ab.

Unmittelbar  nach  der  Okkupation  wurde  auch  im  Netzedistrikt
die  sogenannte  Salzkonskription  der  übrigen  Provinzen,  d.
h.  die  Verpflichtung  eines  jeden  Untertanen  zur  Abnahme  einer
bestimmten  Quantität  Salz,  eingeführt.  Später  wurde  jedoch  diese
odiöse  Einrichtung  wieder  aufgehoben  und  dafür  Salzfaktoreien
eingeführt,  und  zwar  zwischen  der  Brahe  und  Netze  für  Coctursalz,
  hinter  diesen  Flüssen  aber  für  Seesalz;  Bromberg  mußte  ausnahmsweise
  Seesalz  nehmen.

Von  industriellen  Anlagen  konnte  in  einem  Lande,
das  keine  Metalle  und  Kohlen  in  seinem  Schooße  barg,  keine  Rede
sein.  Nur  zu  Inowrazlaw  wurde  eine  unbedeutende  Salpetersiederei
errichtet  und  dem  Hauptbergerwerks=  und  Hüttendepartement  des
Generaldirektoriums  unterstellt.  Eine  zu  Bromberg  angelegte  königliche
  Niederlage  versah  die  Provinz  mit  Eisen  und  Kupfer  und
setzte  jährlich  für  etwa  60  000  Thlr.  ab;  auch  der  Kalkdebit  stand
derselben  zu,  ohne  daß  jedoch  dieser  regal  gewesen  wäre,  da  jeder
auf  seinem  Gute  nach  Belieben  Kalk  brennen  konnte.

Auch  der  Stempel  gelangte  alsbald  zur  Einführung  und
ergab  bei  der  Prozeßsucht  der  polnischen  Bevölkerung  und  dem
stets  vielfachen  Besitzwechsel,  namentlich  der  großen  adeligen  Hüter,
einen  ansehnlichen  Ertrag.

Eine  bedeutsame  Erweiterung  und  Verbesserung  erfuhr  namentlich
  auch  das  Postwesen.  Die  sehr  wohltätige  Anstalt  kannte
man  in  Westpreußen  kaum  z1)  denn  es  gab  nur  zwei  Verbindungen

)  „Der  Verkehr  in  der  dortigen  Gegend  lag  so  darnieder,  daß  bei  der  Besitznahme
  Brombergs  in  der  dortigen  Postkasse  nicht  der  geringste  Bestand  vorhanden
  letzten  Jahren  nicht  einmal  so  viel  eingenommen  worden,  daß  das  Gehalt  des
Postmeisters  (50  Thlr.  von  der  Bromberger  und  104  Thlr.  von  der  Thorner  Station)
  hatte  gedeckt  werden  können,  und  es  war  daher  schon  über  drei  Jahre  nichts
an  das  polnische  Kronpostamt  abgeliefert  worden“.  Meisner.  S.  270.
        <pb n="37" />
        —  „–—

Fußosten,  velche  durch  eine  Stenerumlage  von  *  Gesamtheit  der
Einnahme  erhalten  wurden,  portofrei  die  Briefe.  Bereits  am  20.
Juni  1772  hatte  der  König  Befehl  zur  Einführung  der  Posten  der
neuen  Provinz  gegeben  und  dabei  drei  Hauptzwecke  bezeichnet,
die  erreicht  werden  sollten,  nämlich  die  beste  Verbindung  zwischen
Ostpreußen,  Pommern  und  der  Mark,  die  Belebung  der  Korrespondenz
  und  des  Verkehrs  in  Westpreußen  und  die  Isolierung  des
polnischen  Postamts  in  Danzig.  Dem  Werke  standen  keine  geringe
Schwierigkeiten  entgegen:  die  schlechten  Wege,  die  Unsicherheit  der
8  Straßen,  die  Entlegenheit  der  Ortschaften  in  den  öden  Landstrichen,
deren  es  nur  zu  viele  gab.  Es  war  ferner  nicht  leicht,  bemittelte
und  betriebsame  Posthalter,  ordentliche  Postillone  und  Unterbeamte,
geeignete  Räumlichkeiten  für  Postämter  und  Posthaltereien  zu  erlangen.
  Aber  der  feste  Wille  besiegte  jedes  Hemmnis,  und  mit  dem
Gelde  war  die  Postverwaltung  nicht  sparsam,  indem  sie  für  diesen
Zweck  70  000  Thaler  anwies.  Der  Staatsminister  von  Derschau
reiste  mit  dem  Postmeister  Uhl  aus  Fehrbellin  selbst  nach  dem
polnischen  Preußen  und  entwarf  die  Grundzüge  der  neuen  Einrichtung.
  Fünf  der  fähigsten  Postmeister  wurden  dann  nach  Berlin
gerufen  und  begaben  sich  von  hier,  mit  umfassenden  Instruktionen
versehen,  nach  Westpreußen,  wo  sie  unter  der  Leitung  Uhls,  welcher
zum  Oberpostdirektor  ernannt  worden  war,  die  neuen  Linien  errichteten.
  Der  Hauptweg  von  Berlin  nach  Königsberg  verfolgte
die  Richtung,  welche  die  Ostbahn  heute  einnimmt;  in  Dirschau
vereinigte  sich  mit  ihm  von  Stolp  her  der  zweite  große  Postzug,
der  anderen  Linien  nicht  zu  gedenken.  Zu  Vorstehern  der  wichtigeren
Postämter  wurden  tüchtige  Postmeister  aus  den  älteren  Landesteilen
erwählt  und  geübte  Postsekretäre  den  Offizieren  beigegeben,  die  zu
Postmeistern  an  weniger  bedeutenden  Orten  ernannt  wurden.

In  Berlin  und  Königsberg  arbeitete  man  in  den  Werkstätten
und  Druckereien  angestrengt,  um  die  notwendigen  Wagen,  Dienstkleider
  und  Drucksachen  zur  rechten  Zeit  fertig  zu  machen.  Sechshundert
  Pferde  mußten  beschafft  werden;  wo  es  vor  der  Hand
nicht  gelang,  Postfuhrunternehmer  zu  gewinnen,  übernahm
der  Staat  die  Posthaltereien.  Die  Entfernungen  wurden  festgesetzt
und  die  Posttaxen  für  jeden  Ort  entworfen,  die  Vorkehrungen  für

8*
        <pb n="38" />
        —  36  —

den  Uebergang  über  die  Weichsel  und  Nogat  getroffen,  die  Etats
und  Kautionen  reguliert,  die  Bestellungen  ausgefertigt,  und  14  Tage,
nachdem  die  Beamten  in  Tätigkeit  getreten  waren,  am  1.  Oktober,
öffneten  sich  an  allen  bedeutenderen  Orten  die  Schalter,  und  die
preußischen  Postwagen  rollten  auf  allen  Hauptstraßen.)

Die  Accife  gelangte  nur  in  den  größeren  Städten  nördlich
der  Netze,  südlich  derselben  nur  in  den  Städten  Filehne  und  Czarnikau
  zur  Einführung.  Die  Ausdehnung  der  Accise  über  die  kleineren
Städte  würde  bei  der  ziemlich  kostspieligen  Verwaltung  keinen
oder  doch  nur  einen  unbedeutenden  Reinertrag  geliefert  haben;
südlich  der  Netze  aber  unterblieb  die  Einführung,  weil  dort  ein
nicht  unbeträchtlicher  Handel  mit  Polen  getrieben  und  Defraudation
  und  Schmuggel  nur  unter  Aufbietung  eines  zahlreichen
Aufsichtspersonals  hätte  vermieden  werden  können.  Uebrigens  blieben
  die  letztgenannten  Städte  nicht  ganz  accisfefrei,  indem  sie  die
Konsumtionsaccise  ebenso  wie  die  Städte  nördlich  der  Netze  entrichten
  mußten.  Die  Accise  sollte  nach  dem  königlichen  Befehl
„mit  aller  Behutsamkeit  ohne  Störung  des  Commerz  und  zur  Beförderung
  der  Manufacturen“  eingeführt  werden.  Mit  der  Zeit,
als  Gewerbe  und  Handel  aufblühten,  erweiterte  sich  die  Zahl  der
accisbaren  Städte.  Die  Erhebung  fand  in  den  Städten  durch
besondere  „Accisenbediente“  statt,  die  Hauptverwaltung  stand  anfänglich
  der  Kammer  zu,  bis  der  König  sie  ihr  wegen  Erzielung  zu
geringer  Einnahmen  durch  Kabinetsordre  vom  11.  August  1773
durch  den  Geheimen  Finanzrat  de  la  Haye  de  Launay  abnehmen
ließ.

In  die  Accisekasse  flossen  auch  die  Gefälle  der  an  der  Netze
errichteten  Zollämter.  Die  Zölle  hatten  neben  ihrem  Hauptzweck,
  eine  unmittelbare  Einnahmequelle  für  den  Staat  zu  bilden,
  zugleich  noch  bei  dem  herrschenden  Handelssystem  die  Bestimmung,
  dem  Verkehr  bestimmte  Richtungen  zu  geben,  und  waren
deshalb  zugleich  auch  nach  diesem  letzteren  Gesichtspunkt  eingerichtet.
  Die  Acciseämter  unterstanden  der  Provinzial-Accise=  und
hoben  wurde.  Die  Accise=  und  Zollgefälle  ergaben  im  Jahresdurchschnitt
  80  —  90,000  Thlr.,  der  Weichselzoll  allein  gegen

1)  Reimann,  Neuere  Geschichte  des  Prcuß.  Staates.  I.  S.  545—47.
        <pb n="39" />
        —  37  —

250,000  Thlr.,  und  er  hätte  noch  mehr  eingebracht,  wenn  nicht  Elbing
gegen  Danzig  so  sehr  begünstigt  worden  wäre,  indem  alle  nach
dem  ersten  Platz  gehenden  Waren  vier  Prozent  weniger  an  Zoll
zahlten,  als  die  nach  Danzig  verladenen.  Die  Kaufleute  erhielten
  ein  Verzeichnis  der  Waren  zugestellt,  die  als  Kontrebandsachen
zu  betrachten  wären;  gleichzeitig  aber  gewährte  man  ihnen  eine
neunmonatliche  Frist,  damit  sie  sich  durch  Verkauf  oder  auf  andere
Weise  nach  und  nach  solcher  Waren  entledigen  könnten.  Außer
dem  Fordoner  Weichselzoll  sollten  die  Schiffe,  welche  durch  das
neue  Fahrwasser  nach  Danzig  oder  von  hier  nach  dem  Meere  segelten,
  noch  einen  zweiten  Zoll  entrichten.  Der  Gewinn  war  beträchtlich,
  und  Friedrich  freute  sich,  daß  Domhardt,  damit  von
den  Gefällen  nichts  verloren  ginge,  sogleich  daselbst  einen  Einnehmer
  und  Kontrolleur  bestellt  hatte.  Wie  wunderte  und  ärgerte
  man  sich  in  Danzig,  als  alle  die  Abgaben,  welche  bisher
auf  der  städtischen  Zollkammer  entrichtet  worden  waren,  vom  Könige
  von  Preußen  gleichfalls  verlangt  wurden!  Aber  dieser  befahl,
  es  sollte  davon  nicht  das  Mindeste  nachgelassen  werden.  Er
meinte,  wenn  der  Danziger  Magistrat  und  besonders  die  Kaufmannschaft
  sehen  werde,  daß  man  hierbei  dreist  und  ernstlich  zu
Werke  gehe  —  und  er  forderte  das  auf  das  entschiedenste  von  Domhardt,
  —  alsdann  werde  man  sich  zur  Zahlung  schon  verstehen.
Den  Bedrängten  blieb  es  allerdings  freigestellt,  die  Hafengefälle
noch  einmal  bei  sich  zu  erheben;  aber  zugleich  ließ  Friedrich  ihnen
erklären,  er  werde  nicht  mehr,  als  was  in  Danzig  sonst  erlegt
worden  sei,  in  Elbing  fordern.  Er  besaß  außerdem  die  Vorstädte
Schottland,  Stolzenberg,  Schetlitz  und  Langfuhr.  Um  nun  seinen
Anstalten  und  Einrichtungen  das  nötige  Gewicht  zu  geben,  befahl
der  König  dem  General  von  Stuttenheim,  zwei  Garnisonbataillone
dorthin  zu  legen  und  davon  eine  Abteilung  von  100  Mann  nebst
6  Kanonen  an  den  Hafen,  wo  ein  Wachthaus  erbaut  werden  mußte,
zu  schicken.  Aber  das  schien  ihm  noch  nicht  genug.  „Bei  dieser
Zollerhebung  wird,  wie  ich  leider  sehe,“  schrieb  er  drei  Tage  später,
  „viel  zu  saumselig  und  nachsichtig  verfahren,  als  daß  ich  solches
  länger  zu  dulden  gemeint  sein  könnte.“  Deshalb  trug  er
der  General-Acccise=  und  Zolladministration  auf,  sofort  einen  guten
  Direktor  dahin  zu  senden,  welcher  sich  dieses  Geschäftes  mit
mehr  Eifer  und  Nachdruck  annehmen  würde.  Er  bezeichnete  dann,
        <pb n="40" />
        —  38  —

wo  Batterie  und  Zollhaus  errichtet  werden  sollten.  Aber  bereits
war  ein  Bericht  von  Domhardt  unterwegs,  aus  welchem  der  König
mit  Vergnügen  erfuhr,  daß  die  Gefälle  zu  erfolgen  anfingen.  Gleich
darauf  kamen  die  Regiebeamten  und  übernahmen  die  Zollerhebung
am  Danziger  Fahrwasser.  Zum  Commissarius  loci  in  den  von
Preußen  besetzten  Vorstädten  von  Danzig  hatte  Domhardt  einen
Geheimen  Rat  Tietz  vorgeschlagen,  aber  Friedrich  mochte  das  wegen
  der  Einfalt  und  Dummheit  des  Mannes  nicht  zugeben,  son—
dern  verlangte,  daß  Domhardt  dazu  ein  anderes,  munteres,  jedoch
der  dortigen  Umstände  kundiges  Subjekt  ausfindig  machen  sollte.

Mit  der  Feststellung  der  Kontribution  war  inzwischen
Roden  weit  vorgeschritten.  Am  15.  Dezember  1772  hatte  derselbe
die  Bewohner  der  neuen  Provinz  von  dem,  was  geschehen  sollte,
bereits  in  Kenntnis  gesetzt  und  ihnen  zugleich  angezeigt,  daß  dasjenige,
  was  sie  etwa  verschwiegen,  vom  Staat  eingezogen  werden
sollte;  50  General=  und  131  Spezialfragen,  die  schon  im  voraus
festgestellt  worden  waren,  mußten  beantwortet  werden.  Am  24.
September  begann  das  Geschäft  in  Ermeland,  darauf  kam  Elbing,
Marienburg,  Kulm  und  Pommerellen  an  die  Reihe,  den  Beschluß
machte  der  Netzebezirk.  Die  Besitzer  mußten  ihre  Originaldokumente
  dem  Kommissarius  vorlegen  und  beglaubigte  Abschriften
bei  den  Akten  zurücklassen;  auch  wurden  sie  bei  dieser  Gelegenheit
nochmals  an  den  Nachteil  erinnert,  welchen  ein  Verschweigen  für
sie  haben  würde.  Nach  geschehener  Aufnahme  gab  der  Oekonomiebeamte
  sein  Gutachten  über  die  Aussaat  und  den  Ertrag  des
Ackers  ab,  und  hierauf  verfertigte  der  Kommissarius  einen  Anschlag,
  wie  viel  das  Gut  oder  das  Dorf  zahlen  könnte;  die  darauf
  haftenden  Ausgaben,  als  Zins,  Dienste,  Decem,  wurden  abgezogen
  und  von  der  überbleibenden  Summe  die  Kontribution
bei  den  Bauern  mit  33½⅛  Prozent  festgesetzt.  Die  katholischen
Edelleute  klassifizierte  man  zu  25  Prozent,  den  evangelischen  dagegen
  erließ  der  König  5  Prozent.  Die  Klöster  und  Stifter  endlich
  mußten,  wie  in  Schlesien,  50  Prozent  geben.  „Unsere  Bischöfe
  behalten  24,000  Thaler  Rente,  die  Aebte  7000,“  schrieb
Friedrich  Ende  Februar  an  Voltaire;  „die  Apostel  hatten  nicht
so  viel.  Man  setzte  sich  mit  jenen  so  auseinander,  daß  man  sie  der
weltlichen  Sorgen  entlediget,  damit  sie,  ohne  sich  zu  zerstreuen,
trachten  können,  das  himmlische  Jerusalem,  welches  ihr  wahres
        <pb n="41" />
        Vaterland  ist,  zu  gewinnen.“  Am  Ende  des  Monats  April,  also
nach  31  Wochen,  war  die  ganze  Klassifikation  beendigt  und  das

–

Das  Vermessungs=  und  Abschätzungsgeschäft  zur  Aufstellung
der  Kataster  für  die  Grundsteuer  wurde  nach  den  königlichen  Vorschriften
  bis  zum  3.  Juni  1773  beendet,  und  begann  darnach
sofort  die  Erhebung.  Von  der  Errichtung  dieser  Steuer  waren
nur  ausgenommen  die  zu  den  Pfarreien  gehörigen  Hufen  bis
zum  Maximum  von  vier  und  die  Liegenschaften  der  Hospitäler
und  Armenhäuser.  Aller  übrige  Grundbesitz  mit  Einschluß  der
königlichen  Domänen  war  steuerbar.  Personen,  welche  nicht  in
accisebaren  Städten  lebten  und  keinen  Grundbesitz  besassen,  wurden
nach  ihrem  sonstigen  Vermögen  und  Einkommen  verhältnismäßig
zur  Kontribution  herangezogen.  Das  Prinzip  bei  der  Einschätzung
war  das  der  Herstellung  einer  vollständigen  Steuergleichheit,  so
daß  bei  Zusammenrechnung  aller  Leistungen  ein  Jeder  eine  gleiche
Quote  von  seinem  Reineinkommen  dem  Staate  zu  entrichten  hatte.

Eine  eminente  Tätigkeit  entfaltete  Friedrich  der  Große  für
die  Hebung  des  tief  gesunkenen  Handelsverkehrs  des  neu
erworbenen  Landes.  Die  wichtigste  Maßregel  auf  diesem  Gebiet
ist  die  Anlegung  des  die  Netze  mit  der  Brahe,  also  die  Oder
mit  der  Weichsel  verbindenden  Kanals  zwischen  Nakel  und  Bromberg,
  nachdem  der  Gedanke  einer  solchen  Anlage  den  König  schon
vor  der  Besitzergreifung  des  Landes  aufs  lebhafteste  beschäftigt
hatte.  Die  technische  Leitung  des  Baues  hatte  der  Landbaumeister
Jawein  aus  Rügenwalde  ½),  der  schon  die  Vorarbeiten  gemacht,  der
neumärkische  Baudirektor  Hahn  und  der  Bauinspektor  Dornstein
zu  Müllrose;  die  Oberaufsicht  führte  Brenkenhof.  Der  Kanal
hat  eine  Länge  von  drei  Meilen,  eine  Breite  von  5  Ruthen  und
eine  Tiefe  von  3½  Fuß.  Das  Gefälle  beträgt  nach  der  Weichsel
zu  63“  1“  und  machte  die  Anlage  von  10  Schleusen  erforderlich,
die  zunächst  von  Holz  und  erst  später  massiv  ausgeführt  wurden.
Bis  zur  gänzlichen  Vollendung  des  Werkes  verflossen  3  Jahre;
in  der  ersten  Zeit  arbeiteten  6000  Mann  —  meist  aus  Sachsen,

1)  Vor  Jawein  hatte  schon  ein  gewisser  Malachowski  den  Plan  eines  Kanalbaues
  zwischen  Netze  und  Brahe  verfolgt,  aber  denselben  aus  Geldmangel  und
technischer  Unkenntniß  wieder  fallen  lassen.
        <pb n="42" />
        —  40  —

Anhalt,  Böhmen  und  Thüringen,  wo  damals  Hungersnot  herrschte
—  Tag  und  Nacht  daran;  doch  hatte  der  König  schon  1775  die
Freude,  beladene  Oderkähne  auf  seiner  neuen  Schöpfung  schwimmen
  zu  sehen.  Die  Kosten  des  Baues  beliefen  sich  auf  über
700,000  Thlr.,  ungerechnet  das  Holz  aus  der  Tucheler  Haide.
Die  Kähne  konnten  4  bis  600  Ztr.  laden,  durften  aber  nach
dem  Tarif  höchstens  24  Wispel  schwer  laden;  jeder  Kahn  gab,
ohne  Rücksicht  auf  die  Größe  der  geladenen  Fracht,  5  Thlr.  Schleusengeld,
  für  die  Rückfracht  die  Hälfte.  Trotzdem  mußte  jährlich
zu  den  Verwaltungs=  und  Unterhaltungskosten  zugeschossen  werden.

Zugleich  ließ  der  König  die  Netze  von  Driesen  bis  Nakel
hinauf  und  die  Küddow  von  Schneidemühl  bis  Usch  schiffbar  machen,
so  daß  man  jetzt  aus  Pommern,  Schlesien  und  der  Mark  zu  Wasser
  nach  Danzig  und  Elbing  gelangen  konnte,  ohne  die  Ostsee  zu
berühren.  Alsbald  entwickelte  sich  ein  lebhafter  Verkehr  auf  der
neu  angelegten  Wasserstraße.  Namentlich  nahm  die  Holz=  und
Getreideausfuhr,  sowohl  aus  dem  Netzedistrikt  als  auch  aus  dem
polnischen  Hinterland  nach  Stettin  und  Berlin  einen  ungeahnten
Aufschwung.  In  erster  Linie  kam  dieser  der  Stadt  Bromberg
zu  gute.  Im  Jahre  1792  berichtet  ein  Reisender:  „man  sollte
diese  Stadt  kaum  für  dieselbe  halten,  wenn  man  sie  jetzt  mit  dem
Zustand  vergleicht,  in  welchem  sie  ehemals  gewesen  und  von  dem
Augenzeugen,  die  sie  nach  und  nach  emporsteigen  sahen,  nie  genug
  erzählen  können.“  Eine  Menge  hoher,  massiver  Häuser  entstand
  teils  auf  königliche  Kosten,  teils  mit  königlicher  Beihilfe.
Eine  Zuckerraffinerie  wurde  schon  1773  angelegt;  weiterhin  entstanden
  mit  königlicher  Unterstützung  eine  holländische  Oel=  und
Perlgraupenmühle,  Rot=  und  Weißgerbereien.  Die  Bauhandwerker
mußte  man  anfangs  aus  Berlin  und  noch  weiter  her  auftreiben.
Im  Jahre  1783  hatte  Bromberg  schon  2562  Einwohner  exkl.  Garnison.
  Ein  anderes  den  Wohlstand  des  Landes  mächtig  hebendes
Unternehmen  war  die  Senkung  des  Goplo-Sees;  mehrere  tausend
Morgen  Wiesen  und  Aecker  wurden  mit  dem  verhältnismäßig  geringen
  Kostenaufwand  von  70  000  Thlr.  dem  See  abgewonnen.

Eine  besondere  Sorgfalt  wurde  den  arg  herabgekommenen
Städten  zugewendet.  Von  den  48  Städten  waren  14  königlich,
27  adelig,  7  kirchlich.  Zu  den  ersten  zählten:  Bromberg,  Fordon,
        <pb n="43" />
        Schulitz,  Gniewkowo,  Zastrow,  Inowrazlaw,  Kruschwitz,  Exin,  Nakel,
Schneidemühl,  Kamin,  Budsin,  Usch  und  Deutsch-Krone;  zu  den
zweiten:  Labischin,  Rynarzewo,  Margonin,  Schubin,  Bartsch,  Pa—
kosch,  Gembitz,  Vandsburg,  Zempelburg,  Lobsens,  Krojanke,  Fla—
tow,  Miasteczko,  Radolin,  Schönlanke,  Schloppe,  Märkisch-Friedland,
  Filehne,  Czarnikau,  Chodziesen,  Samotschin,  Gollantsch,  Mrotschen,
  Wilcyn,  Wirsitz,  Wissek,  Witkowo;  zu  den  dritten  Gonsawa,
Poln.  Krone,  Kwieciszewo,  Mogilo,  Strelno,  Wilatowo,  Zein.
Schönlanke,  Filehne  zählten  über  1700—1800  Einwohner,  Czarnikau,
  Schneidemühl,  Chodziesen  über  1500  Seelen,  von  den  übrigen
keine  über  1000;  Kruschwitz,  die  alte  Königsstadt  der  Piasten,  gar
nur  57  Einwohner.  )

Zuvörderst  wurden  in  allen  diesen  Städten  nach  dem  Reglemenk
  vom  13.  September  1773  die  Magistrate  neu  eingerichtet.
Sie  erhielten  ihre  eigene  Kämmereiverwaltung,  deren  Etatsaufstellungen
  aber  von  der  landesherrlichen  Zustimmung  abhängig
waren.  Die  Jagd=  und  Fährgerechtigkeit  auf  ihrem  Grund  und
Boden  verblieb  ihnen.  Die  Statuten  und  Privilegien  der  Zünfte
und  Innungen  wurden  durch  Kabinetsordre  vom  17.  Dezember
1772  nach  den  in  den  alten  Provinzen  darüber  bestehenden  Vorschriften
  neu  geordnet.  Dem  Aufblühen  aller  dieser  Orte  waren
namentlich  zwei  Umstände  hinderlich  gewesen:  das  Uebergewicht
des  jüdischen  Elements  in  der  städtischen  Bevölkerung  und  der  Wegfall
  des  Getränkedebits,  da  jeder  adlige  Gutsherr  und  Beamte  auf
den  königlichen  Gütern  das  Recht  hatte,  Branntwein  zu  brennen,
Bier  zu  brauen  und  auszuschenken.  Aber  auch  sonst  wurden  auf
dem  Lande  die  meisten  bürgerlichen  Arbeiten  betrieben,  so  daß  den
Städten  fast  nichts  übrig  blieb  als  Detailhandel,  Tuchmacherei,  )
Färberei  und  einige  andere  wenig  einträgliche  Gewerbe.  Der  König
bestimmte  daher,  daß  alle  Gewerbetreibenden,  mit  Ausnahme  von
Schmieden,  Stell=  und  Rademachern,  Zimmerleuten,  Schuhflickern,
Leinewebern,  Schneidern,  wenn  letztere  Küster  waren,  Hökern  mit
Theer,  Thran,  Oel,  Licht,  Seife,  Schwefel,  Leinen  und  Schnür-1)

  Beheim-Schwarzbach  S.  194.

2)  Sie  wies  namentlich  in  Schönlanke,  Jastrow  und  Schneidemühl  eine  gewiße
  Blüte  auf.
        <pb n="44" />
        band,  Nadeln  und  Essig,  soweit  sie  noch  auf  dem  platten  Lande
wohnten,  in  die  Stadt  ziehen  sollten.  Auch  die  Bierbrauereien
und  Branntweinbrennereien  sollten  allmälig  auf  dem  Lande  gänzlich
eingehen,  neue  nur  in  den  Städten  erbaut  werden  dürfen.  Die  Ein—
richtung  und  möglichste  Ausdehnung  der  Manufakturen  in  den
Städten  betrachtete  der  König  nicht  nur  als  beste  Erwerbsquelle
für  diese  selbst,  sondern  auch,  weil  dadurch  die  Konsumtion  zu—
nahm,  als  das  geeignetste  Mittel,  den  Absatz  des  Getreides  gewinnbringender
  zu  machen.  Daher  sollten  für  die  Begründung  neuer
gewerblicher  Unternehmungen  vornehmlich  solche  Ortschaften  ausgewählt
  werden,  welche  in  Gegenden  mit  bisher  schlechtem  Absatz
für  das  Getreide  und  daher  niedrigen  Preisen  desselben  lagen,
um  so  mehr,  da  hier  dann  auch  die  städtischen  Gewerbetreibenden
wohlfeiler  leben  und  dadurch  billiger  produzieren  könnten.  Weiter
sollte  bei  der  Auswahl  der  Städte  die  Leichtigkeit  des  Absatzes  der
Industrieprodukte,  namentlich  nach  Polen  hinein,  als  entscheidendes
Moment  berücksichtigt  werden.  Für  die  Bevorzugung  der  einzelnen
Branchen  hatte  die  Nachfrage  im  eigenen  Land  und  in  Polen  als
entscheidend  zu  gelten.  Zur  Ermittlung  derselben  mußten  die  Warenverzeichnisse
  des  Zollamts  zu  Fordon  genau  studiert  werden.  Zunächst
  wurden  immer  Einrichtungen  für  die  inländische  Herstellung
der  nach  jenen  Ausweisen  am  meisten  begehrten  Artikel  getroffen,
soweit  das  Land  die  dazu  nötigen  Rohstoffe  hervorbrachte  oder  sie
leicht  vom  Auslande  beschaffen  konnte.  Die  Einführung  der  gleichen
Artikel  aus  dem  Auslande  wurde  darauf,  sobald  die  einheimische
Produktion  den  Bedarf  nur  einigermaßen  deckte,  verboten.  Dazu
traten  Ausfuhrverbote  für  die  von  dem  inländischen  Gewerbe  benötigten
  Rohstoffe  ein.  Die  Kabinetsordre  vom  30.  Oktober  1772
setzte  eine  neunmonatliche  Frist  fest  zum  Verkauf  aller  derjenigen
fremden  Waren,  die  dem  inländischen  Gewerbe  eine  gefährliche  Konkurrenz
  zu  machen  geeignet  waren.  Die  Ausfuhr  von  Wolle  und
Garn  und  die  Einfuhr  von  fremden  Wollen-,  Seiden-,  Halbseidenund
  Baumwollenwaren  und  anderen  Zeugen  wurde  zugunsten  der
inländischen  Fabriken  gänzlich  untersagt.  Die  Errichtung  gewerblicher
  oder  Handelsunternehmungen  wurde  von  der  Bewilligung
der  königlichen  Behörden  abhängig  gemacht.
        <pb n="45" />
        —  43  —

Zur  Wiederaufrichtung  des  städtischen  Gewerbes  wurden  zahl—
reiche  Handwerker  und  Arbeiter  von  auswärts  berufen.  1)  Das  königliche
  Baukomptoir  in  Berlin  erhielt  den  Auftrag,  namentlich  Bauhandwerker
  aus  Sachsen,  Thüringen  und  Franken  kommen  zu  lassen.
Im  gleichen  ging  dem  Stadtpräsidenten  und  dem  Magistrat  der
Residenz  der  Befehl  zu,  durch  die  in  Berlin  ansäßigen  Meister
tüchtige  Gesellen  von  auswärts  her  verschreiben  zu  lassen.  Die
Gewerke  versprachen  das  zu  tun,  aber  sie  bezweifelten,  ob  Fremde
nur  gegen  freies  Bürger=  und  Meisterrecht,  das  etwa  5  Thlr.  kostete,
zu  einer  solchen  Reise  sich  entschließen  würden,  und  sie  hielten  es
für  besser,  wenn  man  den  ausländischen  Gesellen,  die  wöchentlich
in  Berlin  eintrafen,  dies  Königs  Absicht  bekannt  machte  und  ihnen
zu  ihrer  Einrichtung  eine  Beihilfe  von  25—30  Thlr.  verspräche.
Friedrich  ging  aber  auf  diesen  Vorschlag  nicht  ein,  sondern  erklärte
nur,  daß  die  fremden  Handwerker  noch  andere  Begünstigungen  zu
orwarten  hätten,  da  er  in  den  westpreußischen  Städten  neue  Bauten
nach  und  nach  würde  ausführen  lassen.  Da  Wolle  und  Felle  die
wichtigsten  Rohprodukte  des  Landes  waren,  auch  sehr  wohlfeil  aus
Polen  bezogen  werden  konnten,  so  kam  es  insbesondere  auch  auf  die
Einrichtung  und  Vermehrung  der  Tuchmachereien,  Wollwebereien,
(GGerbereien  und  der  übrigen  Lederindustriezweige  an.  Einen  besonders
  gangbaren  Artikel  gaben  wollene  Schärpen  ab,  wie  sie  die

h  Eine  sehr  lehrreiche  Statistik  über  die  Zahl  der  Handwerker  u.  s.  w.  in
den  Slädten  des  Netzedistrikts  zur  Zeit  der  Besitzergreifung  durch  Preußen  gibt
Beheim-Schwarzbach  a.  a.  O.  S.  224  —225:
Tuchmacher:  833  (in  Maurer:  22

Schönlanke  allein  220)  Färber:  19

Handschuhmacher:  3
Goldschmiede:  3

Schuhmacher:  760  Drechsler:  15  Aerzte:  2  (1!)  Heute  sind
Schneider:  173  Krämer:  13  im  Reg.-Bez.  Bromberg
Täpfer:  161  Fuhrleute:  12  142  Aerzte.

Bäcker:  113  Seiler:  12

Schmiede:  113
Brauer:  c.  100
Kürschner:  95
Böttcher:  89
Tischler:  75
Nademacher:
nemer
Leinweber:  50
Fischer:  34
Schlosser:  32
Fleischer:  29  (!)
Tuchscheerer:  26
Riemer:  23

Apotheker:  10  (!)
Siebmacher:  8
Stellmacher:  8
Barbiere:  7
Hutmacher:  7
Organisten:  7
Chirurgen:  5  (I!)
Musiker:  5
Lohgerber:  5
Tabakspinner:  5
Garnweber:  3
Posamentiere:  3

Kupserschmiede:  3

Orgelbauer:  2
Steuerleute:  2
Kammacher:  2
Stubenmaler:  2
Sattler:  2
Bildhauer:  2
Uhrmacher:  1

Schornsteinfeger:  1

Seifensieder:  1

Perrückenmacher:  1

Gelbgießer:  1
Glaser:  1
Schwertfeger:  1
        <pb n="46" />
        —  44  —

Polen  zu  tragen  liebten.  Unterm  11.  November  1772  erging
ein  Ausfuhrverbot  für  inländische  Wolle  und  bewollte  Felle.
Kein  Jude  sollte  bei  harter  Geld=  und  Leibesstrafe  sich  un—
terfangen,  inländische  rohe  oder  gesponnene  Wolle  aus  erster
Hand  von  einem  Fabrikanten  oder  sonst  noch  bewollte  Felle
von  den  Schlächtern,  Gerbern,  Kürschnern  usw.  aufzukaufen,  es
wäre  denn,  daß  in  der  Gegend  sich  kein  anderer  Abnehmer  fände,
in  welchem  Falle  die  Juden  sie  zwar  einhandeln  dürften,  aber
sofort  dem  nächsten  Acciseamt  darüber  Anzeige  erstatten  mußten,
auch  nur  an  Wollfabrikanten  oder  zum  Wollverlag  autorisierte
Faktoren  gegen  billigen  Gewinn  abliefern  sollten.  Sodann  sollte
bei  Strafe  der  Konfiskation  oder  nach  Befinden  des  Verlustes  der
Pferde  und  Wagen  keine  Rohwolle  nach  Danzig  und  Thorn  oder
anderswohin  außer  Landes  verkauft  werden.  Keiner,  der  nicht  mit
einer  Kammerkonzession  versehen  war,  sollte  auf  dem  platten  Lande
Wolle  aufkaufen,  vielmehr  sollten  sämtliche  Einsassen  ihre  Woll—
vorräte  auf  die  städtischen  Wollmärkte  zum  Verkauf  bringen.  Ein
ähnliches  Ausfuhrverbot  erging  am  24.  November  für  rohe  Häute
und  Leder.  Keine  fremden  oder  einheimischen  Kaufleute,  am  we—
nigsten  aber  Juden,  sollten  rohe  Häute  aufkaufen  oder  außer  Landes
verkaufen;  dieselben  durften  nur  an  inländische  Lederarbeiter  ver—
kauft  werden;  der  Export  des  gegerbten  Leders  war  dagegen  frei—
gegeben.

Daneben  gelangten  andere  Gewerbe  in  Aufnahme.  In  Brom—
berg  wurde  eine  Zuckersiederei,  eine  holländische  Oel-  und  Perl—
graupenmühle,  eine  Eisen-,  Stahl-  und  Kupferfaktorei  und  ver—
schiedene  Fabriken  zur  Anfertigung  von  wollenen  und  anderen
Stoffen  eingerichtet.  Die  neu  ankommenden  Handwerker  erhielten
eingerichtete  Wohnungen  und  Werkstätten  und  eine  Reihe  anderer
Vergünstigungen.  Sämtliche  Industriezweige  genossen  außerdem
staatliche  Geldsubventionen.

Unterm  24.  Januar  1774  wurde  für  die  neu  erworbene  Provinz
  eine  Handwerks-Ordnung  erlassen,  die  den  doppelten  Zweck
verfolgte,  einmal  die  abgelebten  Formen  der  alten  Zunftverfassung
zu  beseitigen  und  sodann  gewisse  allgemeine  Richtpunkte  für  die
künftige  Gestaltung  des  Handwerkskorporationswesens  festzustellen.
Sämtliche  bisher  unter  den  Handwerkern,  Meistern  und  Gesellen
aufgerichteten  Artikel,  Gebräuche  und  Gewohnheiten,  soweit  sie  der
        <pb n="47" />
        für  das  Königreich  Preußen  erlassenen  Handwerks-Ordnung  von
1733  entgegen  sind,  werden  als  aufgehoben  erklärt  und  den  ein—
zelnen  Zünften  anbefohlen,  ihre  Zunftrollen  an  die  Kriegs=  und
Domänenkammer  abzuliefern.  An  die  Stelle  der  alten  Handwerks—
ordnungen  sollen  künftig  von  Amtswegen  für  jedes  Handwerk  be—
sondere  Privilegien  auf  Grund  der  neuen  allgemeinen  Handwerks-Ordnungen
  erlassen  werden,  und  werden  die  einzelnen  Gewerke
aufgefordert,  sich  deshalb  bei  der  Kriegs-  und  Domänenkammer
zu  melden.  Die  gewöhnlichen  Zusammenkünfte  der  Gewerke  werden
von  nun  an  nur  alle  halbe  Jahre  gestattet.  Jedem  Gewerbe  soll
behufs  Aufsichtsführung  ein  Beisitzer  aus  dem  Magistrat  zugeordnet
  werden.  Die  üblichen  Zunftschmäuse  sollen  künftighin  ganz
in  Wegfall  kommen.  Wenn  ein  Geselle  Meister  werden  will,  muß
er  vorerst  den  Regimentsabschied  beibringen,  weiter  den  Bürgerrechts-,
  Geburts=  und  Lehrbrief,  sodann  den  Nachweis,  daß  er
einige  Jahre  gewandert  hat.  Die  Verheiratung  mit  einer  Meistertochter
  und  die  Geburt  als  Meisterssohn  berechtigen  zu  keiner  Verminderung
  des  Meistergeldes.  Unangetastet  bleibt  die  Einrichtung
des  Meisterstückes.  Jeder  Handwerksmeister  kann  sich  Gesellen  halten,
so  viel  er  will.  Uneheliche  Kinder,  sowie  Kinder,  deren  Eltern
einem  für  unehrlich  gehaltenen  Beruf  angehören  (Stadtknechte,  Gerichtsdiener,
  Turm-,  Holz=  und  Feldhüter,  Totengräber,  Nachtwächter,
  Bettelvögte,  Gassenkehrer,  Schäfer  u.  dgl.)  dürfen  nicht
mehr  vom  Handwerk  zurückgewiesen  werden  usw.
Außerordentlich  viel  geschah  für  den  Wiederaufbau  der  Städte
und  deren  bessere  Ausstattung.  Kirchen,  Schulen,  Rathäuser,  Wohnhäuser
  wurden  gebaut,  das  Armen-,  Feuerlösch=  und  Reinigungswesen
  wurde  organisiert,  beziehungsweise  verbessert.  Zur  Aufbesserung
  des  städtischen  Verkehrs  und  Vermögens  wurden  regelmäßige
  Jahr=  und  Wochenmärkte  eingerichtet  und  Militär-Garnisonen
  in  die  bedeutenderen  Plätze  gelegt.  So  erhielt  beispielsweise
Bromberg  vier  Jahrmärkte.  „Man  muß  suchen,“  schrieb  der  König
dem  Kammerdirektor  v.  Gaudi,  „den  Polen  bei  Fordon  alles  ihr
Korn  und  andere  Produkte  abzukaufen,  und  zwar  in  der  Art,  wie
es  die  Danziger  machen,  und  ihnen  dagegen  das,  was  sie  brauchen
und  von  Danzig  holen,  dort  und  zu  Bromberg  zu  verschaffen,  besonders
  die  Art  Wollenwaren  und  die  Art  Wagen,  wie  sie  solche
gern  haben.“  Das  Berliner  Maß  und  Gewicht  wurde  eingeführt
        <pb n="48" />
        —  46  —

und  damit  der  Buntscheckigkeit,  die  in  dieser  Beziehung  zu  polnischer
  Zeit  geherrscht  hatte,  ein  Ende  gemacht.  Um  der  Bettelei
au  steuern,  welche  sehr  überhand  genommen,  sollte  der  Oberpräsident
auf  Anlegung  einiger  Arbeiterhäuser  in  unbenutzten  Schlössern  be—
dacht  sein,  wo  dergleichen  liederliches  Volk  dem  Staate  nutzbar
gemacht  werden  könnte.  Der  König  versprach  ihm  eine  in  Schweden
erfundene  Maschine  zu  senden,  mit  deren  Hilfe  die  besten  Suppen
aus  Knochen  mit  sehr  geringen  Kosten  und  weniger  Feuerung  bereitet
werden  könnte;  bei  öffentlichen  Armenanstalten  und  in  Schulen
ließe  sich  davon  Gebrauch  machen.

Zur  Förderung  der  Gesundheitspflege  wurde  für  jeden  Kreis
wenigstens  ein  Physilus  bestellt,  in  den  Städten  Apotheken  errichtet
und  die  Niederlassung  von  Badern  und  Feldscherern  veranlaßt.
Beim  Ausbruch  epidemischer  Krankheiten  ließ  der  König  durch  das
Berliner  Obermedicinal-Kollegium  ausgearbeitete  Verhaltungsvorschriften
  bekannt  machen,  namentlich  auch  von  den  Kanzeln  ablesen,
„Überdem  auch  noch  denen  einfältigen  Leuten  durch  die  Geistlichen
auf  dem  Lande  noch  eigentlicher  erklären.“

Ein  Hauptaugenmerk  richtete  Friedrich  auf  die  Besserung  des
landschaftlichen  Kreditsystems,  das  er  ganz  auf  den  in
den  alten  Provinzen  geltenden  Fuß  einrichtete.  Bekanntlich  waren
es  die  Leiden  des  siebenjährigen  Krieges,  durch  welche  namentlich
der  ländliche  Grundbesitz  in  die  tiefste  Verschuldung  geraten  war,
gewesen,  die  den  großen  König  zur  Aufrichtung  eines  Kreditsystems
veranlaßten,  durch  das  der  Zinsfuß  vermindert  und  der  Wert
der  Güter  gesteigert  werden  sollte.  Der  Erfolg  war  ein  äußerst
günstiger  gewesen.  1777  fand  nun  diese  Einrichtung  auch  in  Westpreußen
  und  im  Netzedistrikte  Eingang.  Der  König  schenkte  ein
Kapital  von  200,000  Thlr.  als  Grundstock.  Der  leitende  Gedanke
dieser  neuen  Kreditbank  war  der,  daß  sämtliche  Besitzer  adliger
Güter  sich  gegenseitig  dahin  verpflichteten,  für  alle  regelmäßig  aufgenommenen
  Anlehen  gegenseitig  solidarisch  haften  zu  wollen.  Die
Darlehenszinsen  zu  4½  %  bezahlte  der  Schuldner  pünktlich  an  die
Direktion  der  Kreditbank,  bei  Strafe  der  Exekution  und  Sequestration
  seiner  Güter,  die  Direktion  aber  in  halbjährigen  Raten
mit  4%  an  die  Gläubiger;  das  übrig  bleibende  halbe  Prozent
diente  zur  Bestreitung  der  Verwaltungskosten.  Zu  diesem  Behufe
wurde  ein  Generallandschaftskollegium  mit  einem  Präsidenten,  einem
        <pb n="49" />
        —  47  —

Generallandschaftsdirektor,  zwei  Landschaftsräten,  welche  zugleich
Repräsentanten  der  Landschaft  waren,  einem  Syndikus  und  dem
nötigen  Kanzleipersonal  bestellt.  Den  Präsidenten  ernannte  der
König,  der  Direktor  und  die  Räte  wurden  alle  drei  Jahre  von  den
Deputierten  der  Stände  mit  Stimmenmehrheit  gewählt  und  auf
den  Vorschlag  des  Präsidenten  vom  Könige  bestätigt.  Dieselben
mußten  von  Adel  sein,  das  Provinzialindigenat  und  Vermögen,
womöglich  Güter  haben.  Die  Subalternen  ernannte  die  Direktion.
Die  Geschäfte  sollten  kollegialisch  erledigt  werden.  Alle  halbe  Jahre
tritt  die  Generallandschaft  zusammen;  ihre  Beschlüsse  unterliegen
der  Bestätigung  des  Präsidenten.  Unter  der  General-Landschafts—
direktion  stehen  die  Departementsdirektionen.  Der  Sitz  der  ersteren
sollte  ursprünglich  in  Graudenz  sein,  wurde  aber  dann  nach  Brom—
berg  gelegt.  Jährlich  einmal  versammelt  sich  ein  aus  den  Bevoll—
mächtigten  der  Departements-Kollegien  zusammengesetzter  engerer
Ausschuß  zur  Revidierung  der  Rechnungen,  Untersuchung  der  Be—
schwerden  über  die  General-Landschaftsdirektion,  Regulierung  der
Vorlagen  zum  Generallandtag  usw.  Die  Provinz  Westpreußen  war
in  4  Departements  geteilt:  in  das  Alt-Schottländische,  bestehend
aus  dem  Dirschauer,  Stargarder  Kreise  und  Pomerellen,  das  Marienwerder'sche,
  bestehend  aus  den  Kreisen  Marienwerder,  Kulm,
Michelau  und  Marienburg,  das  Bromberg'sche  mit  den  Kreisen
Bromberg,  Inowrazlaw  und  Konitz,  und  das  Schneidemühl'sche
mit  den  Kreisen  Kamin  und  Deutsch-Krone.  Die  beiden  letzten
Departements  waren  wegen  der  zahlreichen  in  ihnen  liegenden  Herrschaften
  und  Güter  die  wichtigsten.  Die  Provinzial-Landschaftsdirektionen
  setzten  sich  zusammen  aus  einem  Direktor,  zwei  Räten,  einem
Syndikus  usw.  und  versammelten  sich  halbjährlich  zur  Beschlußfassung
  wegen  der  zu  erteilenden  Pfandbriefe.  Der  Landschaftsdirektor
  und  die  Räte  wurden  von  den  Ständen  des  Departements
auf  3  Jahre  gewählt.  Zur  Kontrolle  der  Landschaftsdirektionen  wurden
  die  Departementskollegien  bestimmt,  die  aus  zwei  von  den
kreiseingesessenen  Landständen  gewählten  Deputierten  bestehen  und
sich  jährlich  zweimal  versammeln  sollten.

Neben  der  Errichtung  einer  landwirtschaftlichen  Kreditbank  sind
für  die  Besserung  der  Grundbesitzverhältnisse  die  Einführung  der
Hypothekenbücher  und  eines  geordneten  Konkursverfahrens  von
Wichtigkeit  geworden.  Das  Erbrecht  wurde  vereinfacht,  so  daß  die
        <pb n="50" />
        —  48  —

Erbteilung  gleich  nach  dem  Tode  des  Erblassers  vor  sich  gehen  konnte.
Außerdem  wurden  Veranstaltungen  getroffen,  Depositen-,  Pupillenund
  Kirchengelder  sicher  und  nutzbringend  bei  der  Bank  oder  hypothekarisch
  unterzubringen.  Der  Verkauf  adliger  Güter  an  Bürgerliche
  wurde  prinzipiell  freigegeben,  wodurch  wiederum  eine  beträchtliche
  Wertsteigerung  derselben  eintrat.  Den  Gutsbesitzern,  welche
in  Polen  Wojwoden  oder  Castellane  waren,  gestattete  Friedrich
auch  fernerhin  die  Teilnahme  an  den  Senatssitzungen  zu  Warschau,
untersagte  dagegen  den  Eintritt  der  Vasallen  in  fremde  Dienste
ohne  seine  lehnsherrliche  Genehmigung,  wie  er  es  auch  nur  sehr
ungern  sah,  daß  der  größte  Teil  des  polnischen  Adels  seine  Renten
meist  im  Auslande  verzehrte,  und  durch  allerhand  Maßnahmen
dieser  Gewohnheit,  der  er  direkt  nicht  entgegentreten  konnte,  wenigstens
  indirekt  zu  begegnen  versuchte.  So  sollte  die  Vorausbezahlung
der  Pacht  auf  Jahre  hinaus  aufhören;  denjenigen  Gutsbesitzern,
die  sich  nicht  da  aufhielten,  wo  sie  den  meisten  Grundbesitz  hatten,
wurde  mit  Vorenthaltung  aller  Vergünstigungen  gedroht,  schließlich
der  Aufenthalt  in  Polen  geradezu  untersagt.

Für  die  ersten  zwölf  Jahre  sollten  keine  militärischen
Aushebungen  stattfinden.  Nach  Ablauf  dieser  Frist  wurde  für  die
ganze  Provinz  eine  Kantoneinteilung  für  4  Regimenter  Infanterie
und  4  Garnisonbataillone,  für  1  Husarenregiment  und  für  die  Verstärkung
  der  Artillerie  um  1000  Mann,  wozu  für  den  Kriegsfall
die  Einberufung  von  6000  Artillerieknechten  vorgesehen  war,  getroffen.
  Die  Gesamtziffer  der  an  jedem  Termin  auszuhebenden
Mannschaften  belief  sich  ohne  Hinzurechnung  jener  letzteren  auf
6600  Mann.  Das  Heer  erhielt  in  Folge  der  Erwerbung  Westpreußens
  einen  Zuwachs  von  5  Füsilierregimentern,  3150  Mann  Garnisontruppen,
  einem  Husaren--  und  einem  Artillerieregiment,  wodurch
  die  Gesamtstärke  im  mobilen  Zustande  um  25,200  Mann
vermehrt  wurde.  Die  barbarische  Strenge  des  Dienstes  veranlaßte
einen  großen  Teil  der  Cantonisten,  sich  ihrer  Dienstpflicht  durch
die  Flucht  zu  entziehen,  so  daß  sich  der  König  veranlaßt  sah,  den
—  .WI  Möglichste  Schonung  und  Vorsicht-  bei
Anzeige  von  der  gewaltsamen  Art  der  Anwerbung  machte,  wmalche
sich  die  Regimenter  erlaubten,  um  auf  eine  wohlfeile  Art  zu  ihren
Rekruten  zu  kommen,  dankte  ihm  Friedrich  für  die  Nachricht  und
        <pb n="51" />
        —  49  —

befahl,  ohne  zu  sagen,  wie  er  zu  der  Kunde  gelangt  wäre,  der
Militärbehörde  sehr  ernstlich,  den  Mißbrauch  ungesäumt  abzustellen.
Zahlreiche  Befreiungen  vom  Militärdienst  machten  gleichfalls  den
Uebergang  von  der  alten  polnischen  Mißwirtschaft  zu  der  neuen
xreußischen  Zucht  weniger  fühlbar.  Befreit  waren  alle  fest  Angesessenen,
  die  zwei  ältesten  Söhne  von  Vätern  mit  einem  Vermögen
von  mindestens  6000  Thlr.,  die  Kaufleute  der  größeren  Handelsplätze
  und  die  Mennoniten  (letztere  gegen  eine  bestimmte  Abgabeh).

Eine  die  alten  Provinzen  besonders  drückende  Einrichtung  war
die  sogenannte  Regie.  Da  dem  großen  König  die  Verwaltung
der  indirekten  Steuern  durch  die  einheimischen  Behörden  nicht  einträglich
  genug  erschien,  so  war  dieselbe  im  Jahr  1766  französischen
Beamten,  eben  der  genannten  Regie,  übergeben  worden.  Zwar
wurden  jetzt  die  Abgaben  auf  Getreide  aufgehoben,  dagegen  die
sonstigen  notwendigen  Lebensmittel,  wie  Fleisch,  Bier,  Wein,  mit
immer  steigenden  Steuern  belegt.  Tabak  und  Kaffee  wurden  zu
Staatsmonopolen  erklärt  und  letzterer  mit  einer  bis  250%  seines
Wertes  steigenden  Steuer  belegt;  um  den  Schmuggel  zu  verhüten,
durften  nur  die  königlichen  Verkaufsstellen  Kaffee  brennen.  Diese
Regie  trat  nun  in  Westpreußen  gleichfalls  für  die  ersten  zwölf  Jahre
nicht  in  Kraft.

Die  Lage  der  Juden  besserte  sich  unter  dem  neuen  Regime,
trotzdem  Friedrich  II.  ein  vielfach  ausgesprochenes  Mißtrauen  gegen
sie  hegte  11  und  sie  für  Schädiger  und  Verderber  des  Volkswohlstandes
  hielt:).  Zu  Anfang  jeden  Jahres  mußten  daher  die  Kam-)

  Aus  einer  Cabinetsordre  vom  17.  April  1771:  „—  —  da  Wir  einestheils
  vor  die  Juden  überhaupt  eben  nicht  portirt  sind,  anderntheils  aber  derselben
Handel  dem  Lande  schon  zu  nachtheilig  finden,  als  daß  Wir  selbige  noch  mit  Gelegenheiten
  zur  Einschleppung  der  Contrebande  und  zum  Schleichhandel  begünstigen
könnten“.

)  Cabinets-Ordre  vom  15.  September  1772;:  „Beiteljuden  und  dergleichen
sich  herumtreibendes  Corps  sollen  weder  in  denen  Städten,  noch  auf  denen  selbst
adelichen  Dörfern  geduldet,  und  viel  weniger  selbigen  auf  dem  platten  Lande  zum
Nachtheil  der  städtischen  Nahrung  Handlung  zu  treiben  gestattet,  vielmehr  mit  selbigen
  hierunter  schlechterdings  wie  mit  denen  Juden  in  Dero  übrigen  Provinzen
gehalten  werden.  Was  bemittelte  Juden  sind,  worunter  nur  solche,  die  Eintausend
Thaler  an  eigenthümlichen  Vermögen  besitzen,  verstanden  wissen  wollen,  denen
können  unter  eben  den  hier  im  Lande  gewöhnlichen  Conditionen  und  wornach  sich
die  Kammer  beim  General-Directorio  ganz  eigentlich  und  genau  zu  erkundigen  hat,

4
        <pb n="52" />
        —  50  —

mern  Tabellen  über  den  Normalstand  der  Juden  einreichen.  4000
derselben,  welche  in  Westpreußen  „bettelnd  oder  das  Landvolk  bestehlend“
  umherzogen,  ließ  er  nach  und  nach  über  die  polnische
Grenze  bringen  !).  Der  Handel  mit  rohem  Leder  und  Garnzeugen
war  ihnen  seit  1764  im  ganzen  Umfang  der  Monarchie  verboten,
und  schon  früher  hatte  man  ihnen  den  Handel  mit  Wolle
und  wollenen  Waren  untersagt.  Durch  Special-Ordre  vom  29.  Januor
  1774  wurde  diese  Beschränkung  auch  auf  die  westpreußischen
Juden  ausgedehnt.  Ebenso  entzog  ihnen  eine  königliche  Ordre  vom
gleichen  Jahre  den  Handel  mit  fremden  Wollen-,  Seiden-  und
Baumwollenwaren.  Ebensowenig  gestattete  ihnen  Friedrich  das
Wohnen  auf  dem  platten  Lande;  „denn  sie  kultivieren  nicht  das
Land,  sondern  treiben  commerce,  und  das  gehört  in  die  Städte.  Auf
dem  Lande  soll  kein  commerce,  sondern  Ackerbau  getrieben  werden,
sonsten  ist  das  eine  verkehrte  Wirtschaft“.  Verpachtungen  von  Brauereien
  und  Brennereien  an  Juden  auf  dem  Lande  sollte  die  Kammer
sogleich  aufheben  und  dieselben  zu  den  Aemtern  schlagen.  Ueberhaupt
ging  der  große  König  von  dem  Grundsatz  aus,  den  Städten  Gewerbe
und  Handel,  dem  platten  Lande  die  Bestellung  des  Bodens  als
Nahrungszweige  zu  sichern.  So  schreibt  er  den  10.  April  1777:
„wie  nun  nicht  zu  leugnen  steht,  daß  sowohl  in  denen  Städten
als  auch  auf  dem  platten  Lande  dortiger  Provinz  noch  verschiedene
Etablissements  geschehen  und  vorgenommen  werden  können,  so  habt

Schutz-Privilegia  ertheilt  und  selbige  damit  nach  die  Grenzstädte,  die  Netze  und
Drewenz  entlang  verwiesen,  mitten  im  Lande  müßen  aber  dergleichen  nicht  etablirt
werden.  Soust  aber  sollen  selbige  zu  allen  denen  andern  jüdischen  Familien  im
Lande  obliegenden  Abgaben  und  Praestandis  gleichfalls  gehalten  sein.  Mit  fremden
Waaren,  selbst  in  denen  Vorstädten  bei  Danzig,  muß  selbigen  zu  handeln  nicht
erlaubt  sein,  und  ist  es  anjetzo,  da  nunmehr  Preußen  mit  denen  übrigen  Provinzen
  eln  zusammenhängendes  Land  ausmacht,  überhaupt  eine  fehlerhafte  Einrichtung,
  wenn  zum  Nachtheil  derer  Landes-Fabriken,  die  die  Waren  in  eben  der
Güte  und  Oualite  als  die  auswärtige  verfertigen  und  liefern,  mit  fremden  Waaren
besonders  von  denen  Juden  zu  handeln  nachgegeben  wind“.

1)  Edict  der  Marienwerder'schen  Kammer  vom  1.  März  1773;:  „das  keine
Bettel=  und  dergleichen  sich  herumtreibendes  Judengesindel  weder  in  den  Städten,
noch  auf  denen  selbst  adelichen  Dörsern  geduldet,  nochweniger  ihnen  auf  den  platten
Lande  zum  Nachtheil  der  städtischen  Nahrung  Handel  zu  treiben  gestattet  werden
oll“  Alle  auf  Starostel-,  adeligen  oder  geistlichen  Gütern  angeseßenen  Juden
Fswerden  demgemäß  aufgeforbert,  sich  alles  Hausirens  zu  enthalten  und  sich  binnen
zwei  Monaten  aus  dem  Lande  zu  begeben,  zu  solchem  Ende  sich  von  ihren  Besitz-
        <pb n="53" />
        —  51  —

Ihr  Euch  auch  vorzüglich  angelegen  sein  zu  lassen,  in  denen  Städten
nützliche  ouvriers,  Fabrikanten  und  Professionisten  und  auf  dem  platten
Lande  mehrere  Ackerwirte  und  Handarbeiter  zu  engagieren  und  die
Population  dadurch  von  Zeit  zu  Zeit  zu  vermehren,  allermaßen
es  nicht  fehlen  wird,  daß  dergleichen  Leute  Nahrung,  Verdienst  und
Unterhalt  gewiß  finden  werden,  wie  Ihr  durch  dergleichen  Etablisse—
ments  Euch  bey  Unserer  höchsten  Persohn  vorzüglich  distinguiren
werdet“.

Alsbald  nach  der  Besitznahme  wurde  durch  Patent  vom  28.
September  1772  und  durch  Regierungs-Instruktion  vom  21.  September
  1773  festgesetzt,  nach  welchem  Recht  in  den  einzelnen  Teilen
Westpreußens  verfahren  werden  sollte.  „Da  in  den  Distrikten  an
der  Netze“  —  heißt  es  darin  —  „nie  andere  als  polnische  Rechte
eingeführt  gewesen,  und  dieselben,  weder  was  den  Adel  daselbst
betrifft,  an  dem  jure  terrestri  nobilitatis  Prussiae  correcto,  noch  überhaupt
  diese  Distrikte  an  dem  blos  aus  Preußen  sich  originierenden
und  recipirt  gewesenen  Kulmschen  Rechte  jemalen  einigen  Antheil  gehabt,
  so  ist  daselbst  in  judicando  in  Ermangelung  eines  anderweitigen
polnischen  Statutenrechtes  die  Sammlung  der  Statuten  und  Constitutionen
  des  Johannis  Herburthi  de  Fuhlstein,  auf  welche  selbst  in
Polen  in  allen  Judiciis  rekurriret  zu  werden  pflegt,  hauptsächlich
dergestalt  zum  Grunde  zu  legen,  daß  danach  in  allen  vor  dem
28.  September  1772  vorgekommenen  und  vollzogenen  Negotiis  regulariter

tümern,  welche  sie  nicht  mitzunehmen  Willens  sind,  nachdem  sie  die  darunter  begriffenen
  Waaren  bei  dem  nächsten  Acciseamt  versteuert  und  siegeln  lassen,  „zu  debarrassiren
  und  letztere  in  Paqueten  etc.  ebenmäßig  vom  Acciseamt  zur  Vorbeugung
  der  Hausirerey  beym  Abzuge  versiegelt  mitzunehmen.  Sollten  sich  indeß
unter  ihnen  einige  finden,  welche  im  Stande  sind,  ein  eigenes  erweisliches  baares
Vermögen  von  1000  Thlr.  im  Handel  mit  inländischen  Fabriquen,  besonders  seidenen,
halbseidenen  und  wollenen  Waaren  anzulegen,  so  sind  Se.  K.  Mojestät  nicht  abgeneigt,
  dergleichen  vermögenden  Juden  unter  eben  den  Bedingungen  und  Abgaben,
unter  denen  in  übrigen  königlichen  Landen  sich  verschiedene  Juden-Häuser  höchst
Dero  besonderen  Schutzes  zu  erfreuen  haben,  besondere  Schutz-Privilegia  zum
Etablissement  vorlängst  der  Netze  und  Drewentz,  nicht  aber  mitten  im  Lande  zu
ertheilen“.  Wer  kein  solches  Vermögen  nachweisen  könne  und  nach  Ablauf  von
2  Monaten  ohne  Schutzbrief  auf  Westpreußen  angetroffen  werde,  würde  über  die
Grenze  gebracht  werden;  im  Wiederbetretungsfall  sollten  sie  gebrandmarkt  und
zurückgetrieben  werden.  Durchreisende  Juden  mußten  Geleitzettel  auf  den  Ort
ihrer  Bestimmung  lösen,  ihre  mitgeführten  Waaren  unter  Plombeverschluß  legen
laßen  und  durflten  nur  auf  der  geraden  Straße  wandern  u.  s.  w.

4*
        <pb n="54" />
        —  52  —

zu  erkennen,  doch  mit  der  Einschränkung,  daß,  wenn  jemand  die
Abstellung  einer  oder  der  anderen  darin  enthaltenen  Constitution
agendo  vel  excipiendo  allegirt  und  sich  deßhalb  auf  eine  anderweite
spätere  Constitution,  Reichstags-Conclusum  und  andere  rechtsbeständige
  Verordnung  bezieht  oder  auch  nur  nonusum  vel  observantiam
  in  contrarium  anführt  und  sich  dabey  zum  Beweis  der  Existenz
derselben  sowohl  als  der  Reception  einer  neueren  der  älteren  derogirenden
  Constitution  erbietet,  demselben  solches  nicht  zu  verschneiden
sei;  welches  auch  alsdann  stattfindet,  wenn  jemand  aus  den  Städten
sich  auf  das  daselbst  recipierte  oder  introducirte  Magdeburgsche
Recht  beziehet,  in  welchem  Fall  besonders  derselbe  denjenigen  passum
aus  demselben,  den  er  für  sich  anführt,  sowol  quoad  existentiam
als  receptionem  zu  erweisen  schuldig  ist.  Wobey  schließlich,  obgleich
  die  Ostpreußischen  Rechte  und  besonders  das  preußische  Landrecht
  de  anno  1721  mit  diesem  District  in  keiner  Verbindung  gestanden,
  wir  doch  um  so  weniger  Bedenken  tragen,  dasselbe  und  in
subsidium  das  römische  Recht  in  den  Fällen,  wo  die  besondern  Statutar-Rechte
  schweigen,  auch  allhier  pro  jure  subsidiario  zu  bestimmen,
  da  was  in  der  Gegend,  allwo  das  sächsiche  Recht  zu  den
ältesten  Zeiten  angenommen  gewesen,  nach  der  von  Zeit  zu  Zeit
erfolgten  Reception  des  juris  communis  Romani  aus  denselben
beybehalten  worden,  in  dem  Preußischen  Landrecht  am  vollständigsten
  sich  gesammelt  findet.“  Weiter  sind  nun  alle  diejenigen  Gesetze
und  königlichen  Edicte,  welche  künftighin  gesetzliche  Kraft  haben
sollen,  aufgeführt.  Der  Netzedistrict  kam  dabei  insofern  schlecht  weg,
weil  er  nicht  die  Existenz  und  Giltigkeit  eines  geschriebenen  polnischen
  Rechtes  nachweisen  konnte,  wovon  die  nächste  Folge  die
war,  daß  überall,  wo  die  in  der  Herburtschen  Sammlung  enthaltenen
Statuten  und  Constitutionen  nicht  ausreichten,  das  preußische  Landrecht
  zur  Anwendung  gebracht  wurde.  Namentlich  das  Erbrecht
erfuhr  auf  diese  Weise  eine  totale  Umgestaltung.  Während  nach
polnischem  Rechte  die  Haustöchter  nicht  in  den  Immobiliar-Besitz
succediren  konnten,  sondern  mit  Geld  abgefunden  werden  mußten  —
welche  Entschädigung  aber  den  vierten  Theil  der  an  die  Brüder  gefallenen
  Erbschaft  nicht  übersteigen  durfte  —  succedirten,  nach  preußischem
  Landrechte  die  Töchter  durchaus  zu  gleichen  Theilen  mit  den
Söhnen.  Eine  andere  Eigentümlichkeit  des  polnischen  Rechtes  war
das  Güterrückfallrecht.  Die  Güter  kamen  nicht  leicht  aus  dem  Besitz
        <pb n="55" />
        —  53  —

einer  Familie,  außer  wenn  keine  Söhne  vorhanden  waren,  in  welchem
Falle  die  Töchter  erbten.  Nach  deutschem  Recht  wurde  ein  ohne
Hinterlassung  von  Geschwistern  gestorbener  Sohn  von  der  über—
lebenden  Mutter  beerbt,  in  Polen  aber  succedirte  der  nächste  männliche
  Seitenverwandte.  Auch  in  diesem  Punkte  mußte  das  neue
deutsche  Recht  eine  gewaltige  Revolution  herbeiführen.  Noch  in
anderen  Beziehungen  wich  das  alte  polnische  Recht  von  dem  neuen
preußischen  Landrecht  ab.  Der  polnische  Gatte  mußte  seiner  Ehefrau
den  Brautschatz  auf  schuldenfreie  Güter  verschreiben,  daneben  die  sogenannte
  Reformationssumme,  welche  dem  Brautschatz  gleichkam  und
von  welcher  die  Frau  die  Zinsen  für  die  Dauer  ihres  Lebens  genoß,
dazu  häufig  noch  ein  Gegenvermächtnis  in  einfacher  Schuldform
aussetzen.  Starb  der  Mann,  so  blieb  die  Wittwe  überdies  auf  den
Gütern  desselben  sitzen,  so  lange  sie  lebte,  konnte  sich  wieder  verheiraten
  und  brauchte  den  Kindern  erster  Ehe,  weil  sie  Nutznießerin
  des  gesammten  Vermögens  war,  nichts  herauszugeben.
Nach  preußischem  Recht  konnte  dagegen  der  Ehemann  allgemeines
Lebtagsrecht  verschreiben,  die  Kinder  mußten  ihren  Pflichtheil  unverkürzt
  erhalten.  Nach  polnischem  Recht  konnte  der  Brautschatz
niemals  verloren  gehen,  da  der  Gatte  denselben  nicht  erheben  konnte,
wenn  er  nicht  vorher  eine  gleich  große  Summe  als  Hypothekenschuld
hatte  eintragen  lassen.  Eine  totale  Aenderung  erlitt  durch  die  Einführung
  des  preußischen  Landrechts  das  Concursverfahren.  Concursprozeße
  im  deutschrechtlichem  Sinne  waren  den  Polen  unbekannt;
  der  Schuldner  mußte  bezahlen,  so  lange  er  etwas  hatte.
Erhoben  mehrere  Gläubiger  zugleich  Anspruch  auf  ein  Gut,  so
wurde  das  Prioritätsverfahren  eingeleitet;  jedoch  konnte  das  Gut
öffentlich  nicht  ohne  Zustimmung  des  Schuldners  verkauft  werden.
Der  Schuldner  declarirte  seinen  Vermögensstand,  die  Gläubiger
liquidirten  ihre  Forderungen  und  wurden  nach  einer  bestimmten
Ordnung  der  Schuldverschreibung  in  die  Güter  immittirt:  war
der  erste  befriedigt,  so  rückte  der  zweite  u.  s.  w.  herauf;  die  ausfallenden
  bis  zum  jüngsten  hatten  das  Recht,  die  ihnen  vorausgehenden
  Gläubiger  auszukaufen,  sämmtliche  Gläubigerrechte  auf
sich  zu  concentriren.  In  jedem  Falle  aber  konnte  der  Gläubiger
an  dem  Gute  seines  Schuldners  nur  Pfandbesitz  erwerben;  der
Schuldner  konnte  jeden  Augenblick  seine  Güter  wieder  einlösen.
Niemals  konnte  ein  Gut  herrenlos  werden,  da  der  Staat  kein  ade-
        <pb n="56" />
        —  54  —

liges  Gut  einziehen  und  die  Qualität  desselben  verändern  durfte.
Fand  sich  kein  näherer  Erbe  für  ein  solches  vor,  so  wurde  der  sogenannte
  Caduzitäts-Prozeß  eingeleitet,  d.  h.  es  wurden  Alle,  die  nur
in  irgend  einem,  wenn  auch  noch  so  entfernten  Verwandtschaftsgrade
zum  Erblasser  standen,  aufgefordert,  dieses  Verhältnis  nachzuweisen.
  Erst  wenn  sich  Niemand  meldete,  durfte  das  Gut  —  nicht  etwa
eingezogen  werden,  sondern.  vom  Könige  mit  Zustimmung  des
Reichstages  wieder  einem  andern  polnischen  Edelmann  verliehen
werden.  Auf  die  Erhaltung  des  adeligen  Grundbesitzes  zweckte  überhaupt
  die  ganze  polnische  Gesetzgebung  ab;  daher  konnte  auch  Niemand
  testamentarisch  über  Immobilien  disponiren,  sondern  mußte
dieselbe  immer  den  Intestaterben  überlassen.

Auch  bezüglich  der  Gerichtsverfassung  begann  mit  dem  Eintritt
der  preußischen  Herrschaft  eine  neue  Aera  für  das  occupirte  Land.  In
den  Städten  des  Netzedistriktes  galt  nach  den  ihnen  bei  ihrer  Gründung
  erteilten  Privilegien  das  Magdeburgische  Recht;  Verwaltung
und  Rechtspflege  handhabten  der  Magistrat,  bezieh.  das  Schöffengericht.
  Die  Mitglieder  dieser  Kollegien  waren  aber  fast  ausnahmslos
  des  Lesens  und  Schreibens  entweder  gar  nicht  oder  doch  nur
mangelhaft  kundige  Ackerbürger  und  Handwerker.  Die  Wahl  unterlag
  in  den  königlichen  Städten  der  Bestätigung  durch  den  Starosten,
  in  den  grundherrlichen  der  durch  den  Grundherrn.  Adelige
und  Inden  waren  von  der  städtischen  Gerichtsbarkeit  eximirt.  Von
den  städtischen  Gerichten  ging  der  Instanzenzug  in  den  königlichen
Städten  an  die  Starostei=  (Grod-)  Gerichte,  in  den  Mediatstädten
an  die  Grundherrschaft.  Das  stadtgerichtliche  Verfahren  war  ein
völlig  formloses,  zumeist  mündliches.  Adelige  und  Juden  unterstanden
  den  königlichen  Gerichten,  in  erster  Instanz  den  Starosteigerichten
  Auf  dem  platten  Lande  lag  die  Gerichtsbarkeit  in  den
Händen  der  Grundherren,  nur  in  den  nach  deutschem  Rechte  angelegten
  Dorfschaften  hatte  der  Schulze  eine  gewisse  Gerichtbarkeit.

Schon  vor  der  Besitzergreifung  des  Landes  hatte  Friedrich  dem  zum
künftigen  Praesidenten  des  neuen  Hofgerichts  in  Marienwerder  ausersehenen
  Grafen  Finkenstein  eine  Reihe  von  Generalprincipien  inbezug
  auf  die  Ordnung  der  Rechtspflege  übergeben.  Die  wichtigeren
  lauteten  folgendermaßen:  In  den  Städten  bilden  die  Magistrate,
  auf  dem  Lande  die  daselbst  anzustellenden  Justizbeamten
die  erste  Instanz,  die  zweite  ist  das  Hofgericht  zu  Marienwerder,
        <pb n="57" />
        von  wo  nur  an  das  Tribunal  in  Berlin  als  dritte  Instanz  appellirt
werden  kann.  Die  polnische  Rechtspflege  hört  mit  Eröffnung  des
Hofgerichts  auf,  und  damit  die  preußischen  Gesetze  zur  Kenntnis
des  Landes  gelangen,  muß  der  Praesident  desselben  einen  Auszug
  davon  so  kurz  und  so  deutlich  als  möglich  machen,  solchen  dem
Großkanzler  von  Fürst  einschicken  und,  nachdem  ihn  dieser  gutgeheißen,
  in  lateinischer,  polnischer  und  deutscher  Sprache  drucken
lassen  und  dem  Lande  bekannt  machen.  Das  bisherige  Verfahren
zwischen  Edelleuten  und  den  Bauern  hört  gänzlich  auf,  und  es  ist
einem  jeden  Untertan  erlaubt,  mit  Uebergehung  des  Gerichts
seiner  Grundherrschaft  bei  dem  Landes-Justizcollegium  Recht  zu
nehmen.  Keine  bischöfliche  Verordnung  und  keine  päpstliche  Bulle
darf  ohne  Vorwissen  und  Bewilligung  der  Justiz  bekannt  gemacht
werden.  Den  Praelaten,  Aebten  und  überhaupt  den  katholischen
Geistlichen  muß  man  sehr  auf  die  Finger  sehen,  daß  sie  ihre  Gerechtsame
  nicht  mißbrauchen  und  zur  Ungebühr  ausdehnen.  Scheidungsgesuche
  von  Edelleuten  verschiedener  Religion  gehören  vor
das  Hofgericht,  welches  sich  aber  schlechterdings  nicht  in  diejenigen
mischt,  wo  beide  Eheleute  sich  zur  katholischen  Religion  bekennen
  u.  s.  w.

Vom  28.  September  1772  datirt  das  „Notifications-Patent
betreffend  die  Einrichtung  des  gleistlichen  und  weltlichen  Justizwesens"“
  in  den  neu  erworbenen  Landesteilen.  Der  König  erklärt
am  Eingang  dieser  ewigdenkwürdigen  Urkunde,  daß  er  es  „für  eine
Unserer  den  wenigsten  Aufschub  leidenden  oberlandesherrlichen  Pflichten
  halte,  daß  nunmehr  Recht  und  Gerechtigkeit  in  diesem  Lande
einem  jeden  ohne  Ansehen  der  Person  widerfahre  und  dasselbe
eben  derjenigen  unparteiischen  und  kurzen  Rechtspflege  teilhaftig
werde,  deren  sich  alle  unter  Unserm  Scepter  und  Schutz  stehende
Völker  und  Untertanen  zu  erfreuen  haben.  Wir  können  nicht  ferner
das  Wohl  Unserer  nunmehrigen  in  Unsern  landesväterlichen  Schutz
genommenen  Unterthanen  der  weltbekannten  und  in  öffentlich  gedruckten
  Schriften  Polnischer  Geschichtsschreiber  selbst  abgeschilderten,
tumultuarischen  und  aller  rechtschaffenen  unpartheyischen  Rechtspflege
  widerstreitenden  Procedur  und  Gewalt  der  bisherigen  Gerichte,
  sie  haben  Namen,  wie  sie  wollen,  es  sey  Land-Gerichte,
Judicia  terrestria,  Grod-Gerichte,  judicia  castrensia,  Palatinalia
und  Vice-Palatinalia,  Judicia  qduaerularum,  Judicia  capitanealia
        <pb n="58" />
        Schloß-Hauptmanneyliche,  Bischöfliche  oder  Dohm-Capitular-Gerichte
und  anderer  dergleichen  Gerichte,  überlassen;  sondern  Wir
heben  hiemit  und  Kraft  dieses  alle  diese  Gerichte  und  deren  bis—
hero  exercirte  Gerichtsbarkeit  und  Gewalt,  ohne  Unterschied  der
Sachen,  sie  betreffen  allgemeine  Landes-,  Hoheits=  oder  Privat-Rechte,
  in  dieser  obbemeldten  Unserm  Scepter  nunmehro  unterworfenen
  Provintz  und  Districten  völlig  auf“  Alle  ferneren  Appellationen
  an  die  Speciallandtagsgerichte,  an  den  Landtag,  an  das
Oberlandgericht,  an  das  Petrikauische  Tribunal,  an  die  Assessorial-Gerichte,
  an  das  Relationsgericht  oder  an  das  Hoflager  des  Königs
von  Polen  sind  für  die  Zukunft  verboten.  Alle  bisherigen  Gesetze
und  Verordnungen  in  Justizsachen,  sie  betreffen  die  Rechte  selbst
oder  das  gerichtliche  Verfahren,  werden  für  aufgehoben  erklärt.
Da  der  größte  Teil  des  neu  erworbenen  Gebietes  schon  srüher  mit
dem  Königreich  Preußen  einerlei  Recht  und  Verfassung  gehabt  hat,
so  werden  die  Gesetze  und  die  Justizverfassung  desselben  auf  die
neu  erworbenen  Lande  ausgedehnt.  Demnächst  wird  die  Competenz
der  Verwaltungs=  und  Justizbehörden  dahin  fixirt,  daß  alle  die
Verwaltung  der  Staatseinkünfte  und  die  Aufsicht  der  Landespolizei
betreffenden  Sachen  den  Finanz=  und  Kammerbehörden  nach  Maßgabe
  des  Gesetzes  vom  19.  Juni  1749  reservirt  hleiben,  während
zur  Wahrnehmung  aller  übrigen  geistlichen  und  weltlichen  Angelegenheiten
  (Publica,  Landeshoheits-,  Geistliche  und  Justizsachen),
welche  im  Königreich  Preußen  der  Regierung,  dem  Tribunal,  dem
Hofgericht,  dem  Pupillencollegium  und  dem  Consistortum  unterstehen,
  ein  Oberhof=  und  Landesgericht  in  Marienwerder  bestellt
wird.  Zu  der  Competenz  desselben  sollten  speciell  gehören:  die
Correspondenz  mit  den  Nachbarn,  Landesgrenzsachen,  die  Oberaufsicht
  auf  die  einem  jeden  Religionsverwandten  ungestört  zu  verstattende
  Gewissensfreiheit  und  Religionsübung  und  auf  den  Clerus,
besonders  daß  keine  päpstliche  Bulle  oder  bischöfliche  Verordnung
ohne  vorherige  Einholung  des  landesherrlichen  Placets  publizirt
werde.  Der  katholischen  Kirche  soll  ihre  geistliche  Gerichtsbarkeit
verbleiben,  doch  wird  jede  Ausdehnung  derselben  auf  nicht  rein
geistliche  Sachen  untersagt;  auch  Ehesachen,  wenn  beide  Gatten
katholisch  sind,  sollen  ihr  verbleiben.  Von  den  bisherigen  Untergerichten
  des  Landes  bleiben  nur  die  adeligen  Patrimonial=  und  die
Magistratsgerichte  der  Städte  bestehen,  doch  dürfen  beide  nur  mit
        <pb n="59" />
        —  57  —

examinirten  und  verpflichteten  Justizbeamten  besetzt  werden.  Neben
diesen  Patrimonial-  und  Stadtgerichten  sollen  noch  andere  Unter—
gerichte  bestellt  werden:  bis  dies  geschieht,  handhabt  das  Ober—
gericht  zu  Marienwerder  auch  die  Gerichtsbarkeit  der  niederen  Instanzen,
  durch  Bestellung  von  Gerichtscommissionen.  Für  Real—
klagen  wird  das  sorum  rei  sitae  ohne  Unterschied  der  persönlichen
  Qualität  des  Eigentümers  oder  Besitzers,  für  Personalklagen
  dagegen  das  forum  privilegiatum  des  Beklagten  als  competent
  erklärt.  Zu  diesen  mit  eigenem  Gerichtsstand  privilegirten
Personenklassen  gehören  vorerst  alle  Militärpersonen,  die  nur  bei  den
Militärgerichten  belangt  werden  können,  sodann  die  königlichen  Beamten
  und  Bediensteten,  die  Adligen  und  die  Geistlichen.  Für
die  Handhabung  der  Criminal-Gerichtsbarkeit  wird  das  Oberhofgericht
  als  die  allein  zuständige  Gerichtsbehörde  erklärt;  lediglich
die  Instruction  des  Prozeßes  und  der  Entwurf  des  Erkenntnißes
kann  durch  die  Untergerichte  —  aber  auch  nur  unter  Zuziehung
zweier  geschworener  Beisitzer  —  behandelt  werden;  die  Urteilsfällung
  erfolgt  ausschließlich  durch  das  Criminal-Collegium  des
Oberhofgerichtes.  Die  deutsche  Sprache  wird  als  die  Geschäftssprache
  der  Gerichte  erklärt.  „Allen  Unsern  getreuen  Unterthanen
stehet  zwar  der  Weg  selbst  zu  Unserm  Thron  offen;  und  Wir
werden  nach  unserer  landesväterlichen  allgemeinen  Sorgfalt  für
die  Wohlfahrt  eines  jeden  keinen,  der  mit  Recht  sich  beschweret,
ungehöret  und  hilflos  lassen.  Es  muß  aber  diese  Wohlthat  nicht
durch  ungegründete  Beschwerden,  noch  weniger  durch  Vorbeygehung
des  einem  jeden  offen  stehenden  Weges,  seine  Beschwerden  zuförderst
  bey  dem  unmittelbaren  Vorgesetzten  anzubringen,  gemißbrauchet
  werden.“  Der  Instanzenzug  geht  von  den  Untergerichten
an  das  Oberhofgericht  und  von  diesem  in  dazu  qualifizirten  Sachen
an  das  Obertribunal  in  Berlin.  „Wir  selbst  oder  unser  Etats-Ministerium
  geben  keine  Entscheidungen,  so  die  Kraft  einer  richterlichen
  Tendenz  haben“.  In  Criminalsachen  sollen  stets  nur  zwei
Instanzen  zulässig  sein.

Zwei  Punkte  des  Notifikationspatentes  verdienen  noch  eine
besondere  Erwähnung.  In  Polen  wohnte  neben  einer  zügellosen
Freiheit  eine  barbarische  Knechtschaft;  aber  in  dem  Lande,  welches
nun  preußisch  geworden  war,  sollte  der  Adel  empörende  Gewalttätigkeiten
  nicht  mehr  ausüben  dürfen.  Daher  erfuhren  die  Pa-
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        —  58  —

trimonial=  und  städtischen  Gerichte  eine  Einschränkung.  „Wir  können
das  Leben  und  die  persönliche  Sicherheit  unserer  Unterthanen  einem
von  diesen  Gerichten  zu  fällenden  Urtheil  nicht  aussetzen“,  hieß  es
in  dem  Patent,  „sondern  es  müssen  die  Akten  mit  dem  Entwurf
des  Erkenntnisses  jederzeit  an  unser  Ober=  Hof=  und  Landesgericht
eingeschickt  werden,  welches  die  Urtheile  abfaßen  wird"“.  Im  Gegensatz
  zu  der  verufenen  polnischen  Rechtspflege  wurde  serner  den  neuen
Untertanen  verkündet:  „gleichwie  wir  eine  besondere  Aufmerksamkeit
  auf  das  Leben  und  die  persönliche  Freiheit  aller  unserer
Untertanen  haben,  so  kann  derselben  keiner  mit  einer  etwas  wichtigen
  Leibes-,  Gefängniß-,  Zuchthaus-,  Festungs=  und  allerwenigsten
aber  Lebensstrafe  belegt  werden,  ohne  daß  nach  den  verschiedenen
Graden  dieser  Strafen  entweder  unser  Staatsministerium  oder  wir
selbst  das  Erkenntniß  bestätigt  haben.“

Die  Beilage  enthielt  einen  wertvollen  Wegweiser  für  den
Juristen  und  kann  auch  noch  heutigen  Tages  mit  Nutzen  von  jedem
gebraucht  werden,  welcher  die  Rechtsverfaßung  des  preußischen
Staates  unter  Friedrich  dem  Großen  studiren  will.  Sie  gibt  zuerst
die  Sammlungen  an,  wo  die  verschiedenen  Gesetze  zu  finden  sind.
Weiterhin  belehrt  sie  über  das  Verfahren  in  geistlichen  Sachen.
Von  den  kanonischen  Rechten  heißt  es,  daß  sie  Geltung  hätten,
soweit  sie  sich  in  Ländern  anwenden  ließen,  die  einer  protestantischen
Herrschaft  unterworfen  seien  und  soweit  sie  der  Landeshoheit  in
geistlichen  Sachen  nicht  entgegen  ständen.  Der  bei  weitem  größte
Teil  der  Beilage  gab  die  Abweichungen  an,  welche  das  preußische
verbesserte  Landrecht  vom  Jahre  1721  im  Laufe  der  Zeit  erfahren
hatte;  danach  war  nur  ein  einziger  Abschnitt,  nämlich  das  dritte
Buch,  welches  von  dinglichen  Rechten  handelte,  die  jemandem  über
Hab=  und  Gut  zustehen,  ganz  unverändert  geblieben.

Die  hauptsächlichsten  Gesetze,  welche  durch  das  vorstehend
skizzirte  Organisations-Patent  in  dem  Netzedistrikt  zur  Einführung
gelangten,  waren  folgende:

1)  Das  verbeßerte  Landrecht  des  Königreichs  Preußent)  (d.  h.

Ostpreußens)  vom  Jahre  1721,  als  Grundgesetz,

1)  Dieses  Landrecht  war  wieder  eine  Bearbellung  des  oflpreußischen  Landrechts
  von  1685,  das  wieder  eine  solche  des  ostpreußischen  Landrechts  von  1620
darstellte.  Das  Landrecht  von  1727  beruhte  im  Wesentlichen  auf  dem  römischen  Recht.
        <pb n="61" />
        —  59  —

2)  die  bei  der  Justizreorganisation  im  Königreich  Preußen
(1751)  erlassenen  Instruktionen  mit  den  beigegebenen  Spor—
teln-,  Sportel-Kassen-Reglements,  Deposital-  und  Pupillen—
Ordnungen,

3)  der  Codex  Fridericianus  Marchicus  von  1748  für  das  Ge—

richtsverfahren,

4)  die  schlesische  Hypothenkenordnung  von  1750,

5)  der  erste  Theil  des  Corpus  Juris  Fridericiani  von  1748
für  Ehe=  und  Vormundschaftssachen,

6)  das  preußische  Seerecht  vom  1.  Dezember  1727,

7)  die  Strandordnung  für  das  Königreich  Preußen  vom  10.
November  1728.

Drei  Grundsätze  von  den  wichtigsten  Folgen  wurden  seitdem
zur  Geltung  gebracht.  Einmal  waren  fortan  die  königlichen  Landesgerichte
  für  Jedermann  zugänglich,  um  dort  sein  Recht  zu  suchen,
sodann  hörte  jede  Ungleichheit  vor  dem  Gesetze  wegen  confessioneller
Verschiedenheit  auf,  und  fürs  dritte  fand  nicht  die  geringste  Einmischung
  der  Regierungsgewalt  in  den  Gang  der  Prozesse  und
die  Entscheidungen  der  Gerichtshöfe  statt.

Die  Organisation  der  Gerichtsbehörden  übertrug  der  König
unter  dem  21.  September  1773  dem  Großkanzler  von  Fürst.  Als
höchstes  Gericht  von  ganz  Westpreußen  wurde  die  Regierung  zu
Marienwerder  eingesetzt.  Unter  derselben  gab  es  während  der  ersten
Jahre  fünf  Landvogteigerichte  für  die  nicht  der  Gerichtsbarkeit
der  städtischen  und  grundherrlichen  Patrimonialgerichte  oder  der
Domänenjustizämter  unterstehenden  Personen,  darunter  je  eines
in  Lobsens  (seit  1775  in  Schneidemühl)  und  Bromberg.  Nachdem
dieselben  1782  aufgehoben  worden  waren,  wurde  für  den  Netzedistrikt
  als  oberstes  Landesgericht  das  Hofgericht  zu  Bromberg  bestellt.
  Dasselbe  setzte  sich  zusammen  aus'  1  Präsidenten,  1  Tirektor,
8  Räten,  einer  nicht  näher  bestimmten  Zahl  von  Assessoren,  Referendaren
  und  Auskultatoren,  die  hier  sich  für  den  praktischen  Justizdienst
  vorbilden  follten,  ferner  1  Kanzlei-Direktor,  2  Sekretären,
1  Ingrossator,  3  Registratoren  u.  s.  w.  Im  ganzen  belief  sich  das
Personal  auf  ungesähr  50.  Landes-,  Lehens=  und  geistliche  Sachen
gehörten  nicht  zur  Kompetenz  des  Hofgerichtes,  dagegen  bildete  dasselbe
  die  ordentliche  Instanz  für  alle  Rechtssachen  des  Adels,  der
Geistlichkeit  und  der  übrigen  eximierten  Personen,  ausgenommen
        <pb n="62" />
        —  60  —

Ehesachen,  wenn  beide  Teile  der  katholischen  Religion  angehörten,
in  welchem  Falle  das  katholische  Konsistorium  kompetent  war.  Die
Untergerichte  waren  teils  Stadtgerichte,  teils  kombinierte  Patrimonial=
  oder  Kreisgerichte,  teils  Domänen-Justizämter.  Von  den
ersteren  gab  es  sechs:  Bromberg,  Inowrazlaw,  Strzelno,  Deutsch-Krone,
  Jastrow  und  das  Stadtgericht  der  vier  kombinierten  kleinen
Städte  Mogilno,  Zuin,  Wilatowo  und  Kwieciszewo.  Die  Städte
Gonsawa  und  Kruschwitz  wurden  zu  Strzelno  geschlagen.  Die
übrigen  Städte  erhielten  keine  besonderen  Stadtgerichte,  sondern
wurden  mit  den  nächstbelegenen  Patriomonialgerichten  verbunden,
so  jedoch,  daß  die  Gerichtsbarkeit  in  jeder  Stadt  unter  der  Bezeichnung
  Stadtgericht  verwaltet  wurde.  Kombinierte  Patrimonialgerichte
  wurden  errichtet  in  Fordon,  Inowrazlaw,  Labischin,  Exin,
Nakel,  Lobsens,  Zempelburg,  Krojanke,  Flatow,  Schneidemühl,  Margonin,
  Czarnikau,  Schönlanke,  Märkisch-Friedland  und  Filehne;
Domänen-Justizämter  zu  Bromberg,  Inowrazlaw,  Nakel  und
Schneidemühl.

Eine  besondere  Vorsicht  erheischte  die  Behandlung  der  kirchlichen
  Angelegenheiten  des  neuerworbenen  Gebietes.  Das
Land  war  angefüllt  mit  Klöstern  der  verschiedensten  Orden.  Klosterund
  Weltgeistliche  vertraten  durchgängig  den  national-polnischen
Standpunkt  und  übten  durch  Beichtstuhl  und  Unterricht  einen  gewaltigen
  Einfluß  auf  den  Adel  sowie  auf  die  Masse  des  niederen
Volkes  aus.

Zur  Zeit  der  Besitzergreifung  fanden  sich  folgende  Orden
im  Netzedistrikt  vertreten:  Jesuiten  (Bromberg),  Karmeliterinnen
(Bromberg),  Bernhardinerinnen  (Bromberg),  Klarissinnen  (Bromberg),
  Augustiner  (Wissek),  Bernhardiner  (Gollantsch,  Gorka  bei
Lobsens),  Benediktiner  (Mogilno),  Karmeliter  (Markowitz  in  Kujavien,
  Exin),  Cisterzienser  (Polnisch-Krone),  Dominikaner  (Znin),
Franziskaner  (Inowrazlaw),  Reformaten  (Labischin,  Pakosch),  Prämonstrantenserinnen
  (Strelno).“)

Die  Grunds  4½  hacs  welchen  der  König  d  die  .  der

1)  Beheim-Schwarzbach  S.  244.
        <pb n="63" />
        —  61  —

tungen  um  o  weniger  —  erben  möchten.  “  Dafür  Nieß  er
ihnen  jährlich  50  9  in  Ledet  von  dem  Reinertrage  seuskahlen,

vergrößerte,  kam  der  zann  dem  Staate  zu  89  —  *  ¾WöJ  hierin
auch  eine  Schmälerung  der  Einnahmen  des  Klerus,  so  hatte  er  anderseits
  in  der  Tat  dadurch  den  Vorteil,  jeder  Sorge  um  die  Wirtchaftsangelegenheiten
  überhoben  zu  sein  und  über  ein  von  den
Abgaben  freies,  bestimmtes  Jahresemnkommen  zu  verfügen.  Auach
die  Liegenschaften  und  das  bewegliche  Vermögen  des  Jesuitenkollegiums
  zu  Bromberg  zog  der  König  ein,  nachdem  dieser  Orden  durch
Clemens  XIV.  aufgehoben  worden  war.  Die  durch  die  Abtretung
politisch  von  ihren  Bistümern  und  Dekanaten  getrennten  Pfarreien
beließ  der  König  gleichwohl  in  ihrer  kirchlichen  Zugehörigkeit  zu
denfelben.  Die  geistliche  Gerichtsbarkeit  wurde  auf  eine  geringe
Anzahl  von  Fällen  beschränkt:  Amtsvergehen  der  katholischen
Geistlichen,  Streitigkeiten  in  inneren  kirchlichen  Dingen  ünd  Ehescheidungsprozesse,
  wenn  beide  Teile  katholisch  waren.  Für  die  geistlichen
  Erlasse  war  vor  der  Publikation  die  Genehmigung  der  Justizbehörden
  einzuholen.  Bezüglich  der  Verminderung  der  Feiertage
wurde  ein  Einverständnis  mit  der  Turie  erzielt,  dahingehend,  daß
es  in  diesem  Punkte  wie  in  Schlesien  gehalten  werden  solle.  In
allem  Uebrigen  beließ  der  König  der  katholischen  Kirche  ihre  volle
Selbständigkeit,  was  nicht  wenig  zu  dem  guten  Einvernehmen  beitrug,
  das  während  seiner  ganzen  Regierung  nicht  nur  zwischen
ihm  und  dem  Klerus,  sondern?  auch  zwischen  der  katholischen  und
protestantischen)  epötterung  üobgewaltet  hat.  So  bot  der  kutpo-1)

  Die  größte  gahl  der  Güter  un  hatte  das  Domkapitel  von  r  zufavien,
das  Kapitel  in  Kruschwitz  15,  die  Benediktiner  in  Mogilno  16,  das  Kapitel  zu
Gnesen  und  der  Erzbischof-Primas  von  Gnesen  je  13.  Beheim-Schwarzbach  a.  a.  O.
        <pb n="64" />
        —  62  —

berg  gab  die  katholische  Bevölkerung  bei  der  Einweihung  der  neu—
erbauten  evangelischen  Kirche  durch  ihre  ganze  Haltung  dabei  einen
deutlichen  Beweis  ihrer  Zuneigung  zu  den  evangelischen  Mit—
bürgern.

Eine  wie  weitgehende  Toleranz  überhaupt  der  große  König  auch
in  den  neuen  polnischen  Erwerbungen  übte  und  förderte,  davon
hier  nur  ein  Beispiel.  In  der  Gegend  von  Inowrazlaw  fanden
sich  viele  Moräste  und  andere  Plätze,  welche  urbar  gemacht  und
mit  Kolonisten  besetzt  werden  sollten.  Weil  es  aber  an  Menschen
fehlte,  meinte  der  König,  „es  wäre  schon  recht,  wenn  sich  die  jetzt
an  der  polnischen  Grenze  aufhaltenden  türkischen  Tataren  dort
niederlassen  wollten.  Ich  würde  sie  in  Kriegszeiten  zu  Soldaten
gebrauchen,  und  in  Friedenszeiten  sollten  sie  ruhig  bei  den  Ihrigen
bleiben.  Ihr  habt  Euch  demnach  alle  Mühe  zu  geben,  wie  Ihr
solche  hereinziehet.  Ich  will  ihnen  auch  Moscheen  bauen  und  allen
Schutz  angedeihen  lassen  und  sie  überhaupt  wie  meine  übrigen  Unter—
tanen  behandeln.“  Die  Bromberger  Kammer  hat  ohne  Zweifel
diese  Befehle  besolgt.  Am  13.  August  schrieb  Friedrich  an  Voltaire,
daß  er  mit  1000  mohamedanischen  Familien  in  Unterhandlung
stehe,  denen  er  Wohnungen  und  Moscheen  verschaffen  wolle.  „Wir
werden  dann,“  schrieb  er  weiter,  „religiöse  Waschungen  haben  und
Illih  Allah  fingen  hören,  ohne  uns  darüber  zu  ärgern.“  Indessen
findet  sich  keine  Spur  einer  solchen  Einwanderung;  ohne  Zweifel
find  also  die  Unterhandlungen  gescheitert.

Ganz  gering  war  die  Zahl  der  lutherischen  Kirchen  im  Lande.
'och  1788  zählte  Holsche  nur  36  Pfarrer.

Am  14.  Juni  1772  schreibt  der  König  an  den  Kammerpräsidenten
  Domhardt  zu  Königsberg:  „Ich  habe  bei  meiner  Durchreife
durch  Polnisch-Preußen  observiert,  daß  auf  dem  Lande  gar  keine
Schulanstalten  vorhanden  sind“.1)  Unmittelbar  nach  der  Besitznahme
  Westpreußens  bezeichnet  er  in  einem  Briefe  an  d'Alembert
  die  Sorge  für  die  Erziehung  als  einen  wichtigen  Gegenstand,
welchen  die  Fürsten  nicht  vernachlässigen  sollten,  und  die  er  bis

1)  Nur  in  den  deutschen  lutherischen  Ortschaften  fanden  sich  durchgängig
Schulen  vor.  Die  Schulhalter,  meist  Handwerker  im  Hauptamt,  hatten  oftmals
das  Recht,  in  Ermangelung  eines  evangelischen  Geistlichen  Gottesdienst  zu  halten,
ja  manchmal  sogar  zu  taufen,  zu  trauen  und  zu  beerdigen.  Beheim-Schwarzbach
S.  255.
        <pb n="65" />
        —  63  —

auf  das  platte  Land  ausdehne.  „Je  älter  man  wird,  desto  mehr
überzeugt  man  sich,  welch  ein  Schaden  der  Gesellschaft  erwächst
durch  eine  vernachlässigte  Erziehung  der  Jugend.  Ich  bemühe  mich
auf  alle  Weise,  diesen  Fehler  zu  verbessern,  und  bilde  die  Gym—
nasien,  die  Universitäten,  ja  selbst  die  Dorfschulen  um;  aber  es
sind  30  Jahre  nötig,  um  Früchte  zu  sehen;  ich  werde  sie  nicht
genießen.  Jedoch  ich  tröste  mich  damit,  daß  ich  meinem  Vaterlande
diesen  Vorteil  verschafft  habe,  dessen  dasselbe  entbehrte.“  Aber
so  sehr  auch  dem  König  die  Angelegenheit  der  öffentlichen  Schulen
in  den  neuacquirierten  Landesteilen  am  Herzen  lagu),  so  war  es
ihm  doch  nicht  möglich,  während  der  beiden  ersten  Jahre  nach  der
Besitznahme  Westpreußens  deutsche  Schulmeister  dorthin  zu  senden.
Erst  am  6.  Juni  1774  war  er  in  der  Lage,  zu  bestimmen,  daß
jeder  auf  einem  Domänenamt  anzustellende  Schulmeister  einen
Magdeburger  Morgen  Gartenland,  24  Fuder  Holz  aus  den  könig—
lichen  Forsten  und  ein  baares  Gehalt  von  60  Tlr.  jährlich  haben
sollte.  Der  König  wies  200,000  Tlr.  an,  die  in  Gütern  angelegt
werden  sollten,  um  aus  deren  Ertrag  Landschullehrer  zu  besolden.
Der  beabsichtigte  Ankauf  der  Herrschaft  Schönlanke,  dessen  Sub—
hastierung  in  Aussicht  stand,  zog  sich  in  die  Länge  und  blieb  schließlich
  unausgeführt,  weil  nähere  Ermittelungen  diesen  Grundbesitz
als  gänzlick  devastiert“  erwiesen.  Nach  anderweitigen  vergeblichen
Versuchen,  das  Kapital  im  Lande  geeignet  unterzubringen,  lieh
der  König  dasselbe  endlich  Anfang  1776  der  ostfriesischen  Landschaft
gegen  5  Prozent  unter  der  Bedingung  der  Kündigungsbefugnis,
sobald  sich  eine  vorteilhafte  Gelegenheit  zum  Güterkauf  ergebe.  Aus
dem  Zinserträgnis  wurden  bis  zum  Jahre  1780  nach  und  nach  163
Schulmeister  angestellt.  Die  katholisch-deutschen  Lehrer  kamen  aus
Schlesien;  „was  aber  die  katholisch-polnischen  Schulhalter  betrifft“
—  so  verfügt  der  König  —  „deshalb  muß  sich  die  Rammer  an  den
Bischof  von  Ermland  wenden;  der  wird  solche  schon  anzuschaffen

1)  „Beyläufig  gebe  dem  Kammer-Präsidenten  von  Domhardt  auch  auf“«  —
schreibt  er  am  6.  Juni  1772  —  „daß,  um  den  gemeinen  Mann  um  so  eher  von
der  polnischen  Selaverey  zurückzubringen  und  zur  preußischen  Landesarth  anzuführen,
derselbe  demnächst  dahin  sehe  und  bedacht  sein  soll,  daß,  so  wie  ehedem  im  Cottbusschen
  und  in  Ober-Schlesien  geschehen,  teutsche  Schulmeister  in  denen  kleinen
Städten  und  auf  denen  Dörfern  mit  angesetzet,  und  die  Einwohner  mehr  und
mehr  mit  Teutschen  melirt  werden.“
        <pb n="66" />
        —  64  —

wissen  und  sie  allenfalls  unter  den  Jesuiten  aussuchen  und  be—
kommen.“  Die  evangelischen  Lehrer  kamen  meist  aus  Sachsen.
Friedrich  schätzte  die  sächsischen  Schulmeister  als  besonders  tüchtig.
Die  Professoren  Semler  und  Schultze  in  Halle  brachten  60  evangelische
Schulhalter  für  Westpreußen  zusammen,  die  sie  zum  Teil  selbst  sehr
sorgsam  vorbereiteten;  auch  der  Minister  von  Zedlitz  unterwies
sie  bei  seiner  Anwesenheit  in  Halle  im  Katechisieren.  Zur  Ersparung
der  Vorspanndienste  wurden  diese  neuanziehenden  Lehrer  mit  ihren
Familien  und  ihrem  Hausrat  zu  Wasser  transportiert.  Die  königliche
  Bibliothek  zu  Berlin  erhielt  die  Weisung,  aus  ihren  Einkünften
für  40  Schulmeister  das  Reisegeld  zu  bezahlen.  Bei  der  Indifferenz
der  Kommunen  und  Privaten  konnten  die  trefflichen  Absichten  des
Königs  nur  langsam  Verwirklichung  finden.  In  Bromberg  fehlte
es  laut  Bericht  der  dortigen  Kammer  noch  1778  an  Schullehrern:
„es  wächst  daher  die  ziemlich  zahlreiche  Jugend  fast  ohne  alle
Erziehung  und  Erlernung  der  notwendigsten  Wissenschaften  heran.
Die  Kämmereirevenüen  sind  zu  unbeträchtlich,  um  ein  Schullehrer-Gehalt
  zu  fundieren;  die  Kammer  hat  auch  keine  Fonds.“  Im
Bezirk  der  Bromberger  Kammerdeputation  waren  im  Jahre  1778
seit  der  Besitzergreifung  58  katholische  und  117  protestantische  Schullehrer
  angestellt,  ohne  daß  dazu  etwas  aus  den  Zinsen  des  oben
erwähnten  Schulfonds  von  200,000  Thlrn.  verwendet  worden  wäre;
einem  Mißverständnis  zufolge  hatte  die  Marienwerder'sche  Kammer
Alles  für  ihren  Bezirk  beansprucht.  Nur  die  kleine  Summe  von
10,000  Thlr.  hatte  der  König  nachträglich  Brenkenhof  zum  Ankauf
von  Landgütern  behufs  Einsetzung  von  Schulmeistern  bewilligt.
Die  seitens  der  eingesessenen  Protestanten  des  Bromberger  Departements
  ihren  Schulhaltern  gewährten  Emolumente  erwiesen  sich  als
unzureichend.  Fast  keine  Schulgemeinde  vermochte  aus  eigenen  Mitteln
  ein  Schulhaus  zu  beschaffen.  Im  Jahre  1778  fehlten  noch  112
latholische  und  43  protestantische  Elementarlehrer.  Abermals  griff
der  große  König  hilfreich  ein.  Anfang  1779  wies  er  einen  jährlichen
Zuschuß  von  120  Thlr.  an,  welche  noch  zu  Lehrerbesoldungen  disponibel
  waren,  ließ  19  Schulhäuser  auf  eigene  Kosten  banen,  verschafste
  den  Kindern  freien  Unterricht  und  ließ  ihnen  gedruckte
Schulbücher  umsonst  zukommen.  »

Bald  nach  der  Besitznahme  Westpreußens  legte  Domhardt  dem
König  den  Plan  zur  Umwandlung  der  Kulmer  Akademie  und  Mis-
        <pb n="67" />
        —  65  —

sionsanstalt  in  eine  Kadettenanstalt  für  Westpreußen  vor.  Aber
der  gewissenhafte  Fürst  nahm  Anstoß,  eine  katholische  städtische
Stiftung  in  eine  Staatsanstalt  umzuwandeln.  Domhardt  wurde
zur  Modifikation  seiner  Vorlage  aufgefordert.  Die  Mennoniten
erboten  sich  für  die  ihnen  zu  gewährende  Enrolirungsfreiheit  zu
einem  Jahreszuschuß  von  5000  Thlr.;  weitere  Beiträge  n.  aßte  Domhardt
  aus  den  Gratialgütern  in  Aussicht  zu  stellen,  so  daß  er
bereits  im  Frühjahr  1774  dem  König  einen  neuen  Finanzplan  vorlegen
  konnte.  „Genehmigen  Ew.  Majestät  diesen  Vorschlag,  so  könnte
im  Frühjahr  1775  mit  dem  Bau  begonnen  werden,  um  so  Ew.
Majestät  landesväterliche  Absicht  zu  realisieren,  einem  großen  Teile
der  Söhne  des  armen  westpreußischen  Adels  eine  bessere  Erziehung
zu  geben,  als  sie  bisher  gewohnt  gewesen,  und  sie  dadurch  zu  ordentlichen
  Menschen  zu  machen,  damit  sie  künftig  mit  Nutzen  bei  der
Armee  zu  gebrauchen.  Viele  der  gedachten  armen  Edelleute,  welche
einigermaßen  vernünftig  denken,  erkennen  das  Glück,  so  ihren  Kindern
  bevorstehet,  und  sehen  mit  freudigem  Verlangen  dem  Beitpunkt
  sehnlichst  entgegen,  da  sie  ihre  Söhne  werden  nach  der  Kadettenschule
  bringen  können,  um  sie  darin  zu  Sr.  Majestät  Dienst
vorzubereiten.“  Am  4.  Dezember  1774  genehmigte  Friedrich  die
Vorschläge  Domhardt's.  „Die  Informatores“  —  sügte  er  bei  —
„müssen  die  deutsche  und  die  polnische  Sprache  verstehen  und  zur
Hälfte  evangelische,  Zzur  Hälfte  katholische  sein,  zu  welchen  letzteren
unter  den  ermländischen  Jesuiten  friedfertige  und  gutgesinnte  Subjekte
  auszusuchen  sind.“  Die  Zahl  der  aufzunehmenden  Zöglinge
wurde  auf  60  normirt  und  Domhardt  beauftragt,  diejenigen  Edelleute,
  welche  ihre  Knaben  in  die  neue  Anstalt  geben  wollten,  aufzufordern,
  dieselben  am  1.  Juni  1776  nach  Kulm  zu  bringen.  Anfänglich
  verhielt  sich  der  Adel  ziemlich  reserviert,  so  daß,  als  Friedrich
zum  ersten  Male  die  neue  Anstalt  besuchte,  die  volle  Zahl  nicht
erreicht  war.  Die  Zöglinge  gehörten  fast  durchwegs  der  polnischen
Nationalität  an;  diejenigen,  die  nicht  von  „rechtem  und  echtem
guten  Adel“  waren,  mußten  auf  königlichen  Befehl  wieder  entlassen
  werden;  dagegen  sollte  das  religiöse  Bekenntnis  keinen  Unterschied
  begründen;  die  katholischen  Zöglinge  wurden  vom  Fastengebot
  dispensiert.

Durch  Kabinetsordre  vom  1.  Juni  1781  wurden  die  drei  Jesuitenkollegien
  in  Gymnasien  umgewandelt.  1783  stiftete  der  König

5
        <pb n="68" />
        —  66  —

für  Pommern,  die  Neumark  und  Westpreußen  ein  Landschullehrer-Seminar
  zu  Stettin.
Schließlich  noch  einige  Worte  über  die  von  Friedrich  geplante
ssimilierung  der  polnischen  mit  der  deutschen  Bevölkerung.  Die
Absichten  des  Königs  in  dieser  Richtung  werden  uns  u.  a.  klar  aus
folgenden  Vorschlägen,  die  ihm  Domhardt  unterbreitete:

1.  Landräte,  Magistrats-  und  Justizbeamte  dürfen  bei  100  Thlr.
Strafe  keinem  polnischen  Mann  und  keinem  polnischen  Mädchen
die  Erlaubnis,  sich  zu  verehelichen,  erteilen,  als  bis  sie  vollkommen
deutsch  sprechen  und  (von  1782  an)  auch  deutsch  lesen  können.

2.  Den  Chefs  der  Regimenter  muß  befohlen  werden,  den  ihnen
unterstellten  Polen  keinen  Urlaub,  auch  keinen  Trauschein  zu  erteilen,
  als  bis  sie  deutsch  sprechen.

3.  Jeder  Schulhalter,  der  nicht  binnen  einem  halben  Jahre
deutsch  und  polnisch  liest,  spricht  und  schreibt,  wird  abgesetzt.

4.  Die  Religionsbücher  der  Polen  werden  halb  deutsch,  halb
polnisch  gedruckt  und  in  den  Schulen  täglich  die  deutsche  Bibel
gelesen,  „um  den  Aberglauben  und  die  blinde  Anhänglichkeit  an
den  intoleranten  Priester  zu  mildern.“  1)

Mit  so  radikalen  Mitteln  arbeitete  man  vor  130  Jahren  für
die  Germanisierung  des  Landes.

Kurz,  wohin  wir  auch  blicken,  überall  begegnen  wir  der  unermüdlich
  schaffenden  und  umgestaltenden  Tätigkeit  des  großen  Königs.
Statt  uns  jedoch  weiter  in  die  Einzelheiten  derfelben  einzulassen,
ziehen  wir  es  vor,  unfern  Lesern  diese  Tätigkeit  durch  ein  Quellenmaterial
  zu  erläutern,  wie  es  authentischer  kaum  gedacht  werden
kann,  indem  wir  im  Nachfolgenden  eine  Anzahl  Kabinets-Ordres
Friedrichs  des  Großen  betreffend  die  Verwaltung  des  Netzedistriktes
mitteilen.

1)  Beheim-Schwarzbach  S.  261—  262.
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        WBeilagen.
Cabinets-Ordres  Friedrichs  des  Großen  betr.  die  Verwaltung
  des  Netzedistriks.

An  die  Westpreußische  Kammer
Retablissement  der  westpreußischen  Städte.

Sr.  Königl.  Maj,  ersehen  leider  aus  den  Bericht  Dero  Westpreußischen
Kammer  vom  23.  dieses  Monats,  wie  schlecht  Selbige  in  Höchstdero  Idee's
wegen  des  Retablissements  Dero  Westpreußischen  Städte  entriret,  wenn  sie
selbiges  schon  auf  Stargard,  Strasburg,  Neumark,  Löbau  und  Gollup  extendiren
  will.  Ver  der  Hand  muß  die  p.  Cammer  nur  bei  Culm,  Graudenz,
Bromberg  und  Mewe  mit  ihren  Vorschlägen  stehen  bleiben,  und  daselbst
auf  Ansetzung  von  Tuchmachern  und  anderen  Wollarbeitern  —,  wodurch
nur  der  Verkehr  dieser  Art  in  Konitz  und  anderen  kleinen  Städten
längst  der  Netze  und  selbst  in  der  Neumark  zur  Genüge  bereits  etablirten
Leute  behindert  werden  dürfte,  vor  der  Hand  und  bis  man  siehet,  daß
diese  zum  in=  und  auswärtigen  Debit  nicht  hinreichend  sind  —,  gar
nicht,  vielmehr  nur  erst  auf  die  gemeinsten  Handwerker,  als  Maurer,
Zimmerleuthe,  Tischler,  Lohgerber  und  aller  Art  Leder-Verarbeiter  auf
polnische  Arth,  hiernächst  Stellmacher,  die  auch  die  polnischen  Wagens
und  Caleschen  zu  machen  verstehen,  Bortenwürker  zur  Verfertigung  der
polnischen  Schärpen,  und  der  Arth  zum  Verkehr  nach  Pohlen  nöthige  und
nützliche  Handwerker  ihr  vorzügliches  Augenmerk  richten  und  darnach
ihre  Retablissements-Plans  wohl  überleget  einrichten  und  abfassen  und
solchergestalt  zu  Sr.  Königl.  Maj.  höchsten  approbation  einschicken.

Potsdam  den  28.  September  1774.

Friedrich.

An  den  preußischen  Kammer=  (Ober)  Präsidenten
«  v.  Domhardt.
Wegen  unbestellt  gebliebener  Winterfelder  in  Westpreußen.

Ich  habe  aus  Eurem  Bericht  vom  6.  dieses  Monats  mit  mehreren
ersehen,  daß  wegen  derer  in  Westpreußen  unbestellt  gebliebenen  Winterkelder
  nicht  sowohl  die  unfügsame  Witterung,  als  die  Menge  theils  ganz
ungewöhnlicher,  theils  von  der  katholischen  Kirche  wieder  eingeführter,
längst.  abgestellter  Feiertage  die  eigentlichste  wahre  ursache  sey  Nun

5.
        <pb n="70" />
        werde  Ich  zwar  die  Einschränkung  dieser  Feiertage  auf  den  Schlesischen
Fuß,  sobald  nur  ein  neuer  Pabst  wird  gewählet  seyn,  schon  zu  erhalten
suchen  und  habe  auch  Meinem  Departement  der  Geistlichen  Geschäftedas
  desfalls  nötige  bereits  aufgegeben:  inzwischen  müssen  die  unbestellt
gebliebene  Winterfelder  nicht  unbesäet  gelassen,  sondern  gleich  im  Frühjahre
  mit  Sommer-Roggen  oder  anderes  Sommer-Getreide  ohnfehlbar
bestellet  werden:  als  wohin  Ihr  dann  nebst  der  Kammer  gehörig  zu  sehen.
nicht  unterlassen  müsset.

Potsdam,  den  11.  December  1774.
Friedrich.

An  den  Kammerdirector  v.  Gaudi.
Instructionen  für  das  Retablissement  Westpreußens.

Cs  ist  Mein  Hauptaugenmerk  sehr  dahin  gerichtet,  die  Distrikte  an
der  Netze  immer  mehr  aufzuhelfen,  und  die  Städte  und  das  platte
Land  nach  und  nach  in  eine  bessere  Aufnahme  zu  bringen.  Ich  habe  Euch
also  Meine  deshalb  habende  Aussichten,  damit  Ihr  Euch  darnachtum  so  mehr
richten  könnet,  hierdurch  bekannt  machen  wollen.

1.  Bey  Inowraclaw  und  der  Gegend  giebt  es  viele  Moräste  und
andere  Plätze,  wo  sich  viele  Oeconomie  anbringen  läßt,  wenn  solche  urbar
gemacht  und  Kolonisten  darauf  angesetzet  werden;  und  weil  es  dorten
an  Menschen  fehlet,  so  wäre  es  Mir  schon  recht,  wenn  sich  die  jetzt  an
der  Polnischen  Grentze  aufhaltende  Tartaren  in  den  Gegenden  in  Meinem
Lande  niederlassen  wollten.  Ich  wolte  solche  zu  Kriegs-Zeiten  zu  Soldaten
  gebrauchen  und  in  Friedens-Zeiten  solten  sie  ruhig  bey  den  Ihrigen
zu  Hause  gelassen  werden.  Ihr  habt  Euch  demnach  alle  Mühe  zu  geben,
wie  Ihr  solche  hereinziehet;  Ich  will  ihnen  auch  Moscheen  bauen,  ihnen
allen  Schutz  angedeihen  lassen  und  sie  überhaupt  wie  Meine  übrigen
Unterthanen  behandeln.

2.  Ermangelt  es  den  Städten  im  Netze  District  sehr  an  Professionisten
und  Handwerkern,  und  besonders  an  geschickten  Creyssphysicis  und  Apothekern
  und  die  armen  Leute  müssen  immer  weit  gehen,  wenn  sie  einen
oder  den  andern  davon  gebrauchen.  Ihr  habt  also  dahin  Bedacht  zu
nehmen,  daß  wenigstens  in  jedem  Creyse  ein  tüchtiger  Creys-Physicus
bestellet,  auch  hin  und  wieder  in  den  Städten  geschickte  Apotheker  etabliret
werden.  Es  wird  solches  zwar  einige  Kosten  verursachen,  allein  Ich
werde  solche  gerne  hergeben,  wenn  meine  Unterthanen  dadurch  nur  soulagiret
  werden.  Ich  verstehe  hierunter  auch  Bader  und  Chirurges.

3.  Drittens  habt  Ihr  eine  Liste  von  allen  in  dortigen  Städten  befindlichen
  Handwerkern  aufzunehmen,  und  dabey  zu  examinieren,  was  für
welche  jeden  Orts  noch  nöthig  sind  und  sodann  dafür  zu  sorgen,  daß
die  fehlende  successive  angesetzet  werden;  wobey  Ihr  dann  besonders
darauf  zu  sehen,  was  für  Handwerker  jeden  Orts  sich  zum  besten  schicken
und  am  nöthigsten  sind,  auch  zum  besten  sich  nähren  und  bestehen  können.
        <pb n="71" />
        —  69  —

Jedoch  müssen  solches  keine  andere  denn  zunftmäßige  Leute  seyn,  auch
die  Handwerker  in  andern  Städten,  wo  es  noch  nicht  geschehen,  der
mehreren  Ordnung  wegen,  unter  sich  gehörige  Zünfte  errichten,  und
weil  es  in  den  Städten  an  der  Netze  gar  sehr  an  Wohnungen  für  anzusetzende
  Professionisten  und  Handwerker  fehlen  möchte,  so  will  auch  darin
zu  Hilfe  kommen,  und  da  wo  es  am  nothwendigsten  erfordert  wird,
einige  Häuser  für  selbige  erbauen  lassen.  Ihr  habt  dahero  einen  Ueber—
schlag  zu  machen,  bey  einem  Orth,  es  sey  Bromberg,  Nakel  eder  welcher
es  ist,  wenn  daselbst  etwa  4  Häuser  für  nöthige  Professionisten  und
Handwerker  erbauet  und  selbige  mit  allen  nothwendigen,  und  was  sie
sich  nicht  selbst  verschaffen  können,  versehen  werden,  was  solches  etwa
kosten  werde,  und  Mir  davon  Anzeige  zu  thun.  Wobey  Ich  Euch  denn
bekannt  mache,  daß  die  Leinen  Fabrication  und  Leineweber  hierunter,
und  daß  solche  in  Städten  zu  etabliren,  nicht  gemeinet  sind,  denn  solche
schicken  sich  besser  für  das  platte  Land  und  da  können  so  viel  Leineweber
als  nur  wollen  sich  ansetzen,  dagegen  die  übrigen  Handwerker  und  Fabricanten
  als  Gärber,  Tuchmacher  2c.  in  den  Städten  zu  etabliren.  Ueberhaupt
  müsset  Ihr  Euch  nur  alle  mögliche  Mühe  geben,  die  Einwohner
in  den  Städten  und  auf  dem  Lande  zu  mehrerer  Ordnung,  Fleiß  und
Industrie  zu  gewöhnen  und  allen  ein  besseres  Ansehen  zu  geben,  und
darüber  halten,  daß  die  Leute  anfangen,  reinlich  zu  werden,  auf  sich
was  zu  halten  und  daß  sie  was  ordentliches  thun  und  rornehmen.
Und  da  es  wohl  geschehen  seyn  kann,  daß  bey  der  ersten  Cinziehung
der  Colonisten  hin  und  wieder  einige  dem  Lande  nützliche  und  ansessene
Leute  mit  weggenommen  worden,  so  will  Ich  nach  der  Revue  deshalb
eine  nähere  Recherche  anstellen  und  alle  angesessene  Leute,  auch  was
sich  zum  Soldaten  nicht  schickt,  wieder  los  geben  lassen.

4.  Gehet  meine  Absicht  dahin,  den  Polnischen  Handel  von  Dantig
weg  und  nach  Bromberg  hin  zu  ziehen,  weshalb  Ich  denn  daselbst
jährlich  4  große  Märkte,  die  den  Messen  gleich  kommen,  anlegen  lassen.
Um  diesen  Zneck  zu  erreichen,  muß  man  den  Pohlen  bey  Vordon  suchen
alles  ihr  Korn  und  andere  Producte  abzukaufen  und  zwar  in  der  Art,
wie  es  die  Dantziger  machen,  und  ihnen  dagegen  das,  was  sie  brauchen
und  sie  sonsten  von  Dantzig  hohlen,  dorten  und  zu  Bromberg  zu  verschaffen,
  besonders  die  Art  Wollenwaaren,  auch  die  Schärpen  so  sie
brauchen  und  die  Art  Wagen,  wie  sie  solche  gern  haben;  Ihr  müsset
daher  solche  Leute,  die  dergleichen  Waaren  machen,  besonders  die  Schärpen
  und  die  Wagens,  in  Bromberg  anzusetzen  suchen  und  will  Ich  Euch
auch  wohl  gestatten,  daß  vors  erste  und  bis  wir  Leute  haben,  welche
die  Art  Schärpen  machen,  solche  von  den  Engelländern  genommen  werden,
um  die  Pohlen  desto  ehender  an  sich  zu  ziehen.  ·

Und  so  müsset  Ihr  Euer  Augenmerk  auf  alle  Gegenstände  richten,
die  zur  Verbesserung  und  Aufnahme  des  Landes  gereichen,  und  suchen,
die  Einwohner  in  den  Städten  und  auf  dem  platten  Lande  zur  Ord—
nung,  Reinlichkeit  und  Arbeitsamkeit  zu  gewöhnen,  und  sie  durch  Bei—
        <pb n="72" />
        spiele  zur  Nachahmung  aufzumuntern.  Nicht  weniger  habt  Ihr  auf  die
Pflantzung  guter  Obstbäume,  als  Aepfel,  Birn,  Pflaumen,  Kirschen  und
solcher,  die  sich  für's  Land  schicken,  bedacht  zu  seyn.  Ich  will  auch
wohl  einige  Gärtner  aus  der  Pfalz  kommen  lassen  und  sie  dorten  etabliren,
  denn  diese  Leute  wissen  damit  recht  gut  umzugehen  und  verstehen
  auch  das  Trocknen  des  Obstes  recht.  Wenn  auch  nur  ein  Pfältzer
in  jeder  Stadt  angesetzt  wird,  so  können  die  anderen  Einwohner  es  von
ihm  lernen,  denn  das  Obst  macht  auch  eine  Art  von  Nahrung  und
Verkehr  aus,  und  wenn  das  eine  ausfällt,  so  geräth  doch  das  andereund
  die  Leute  können  sich  doch  mit  etwas  helfen.

Uebrigens  habt  Ihr  auch  eine  Balance  so  genau  als  möglich  anzufertigen,
  wie  viel  Getreyde  von  allen  Sorten  in  dortigen  Districten
in  guten,  mittel  und  schlechten  Jahren  gewonnen,  wie  viel  davon  jährlich
für  Menschen  und  Vieh  zur  Consumtion  erfordert  wird  und  was  von
jeder  Getreyde  Art  in  guten,  schlechten  und  mittel  Jahren  zum  Verkauf
übrig  bleibt  und  fehlet,  und  da  Ich  wohl  an  10  bis  20  000  Wispel
Roggen  kaufen  lassen  will,  so  trage  ich  Euch  solches  hierdurch  auf  und.
habt  Ihr  Euch  dahin  zu  bemühen,  in  der  Gegend  von  Inowraclaw  und
der  Orten,  woselbst  noch  vieles  Getreyde  vorräthig,  solches  zu  verschaffen
und  zu  dem  Ende  sichere  und  vernünftige  Leute  dahin  abzuschicken,  die
sich  unter  der  Hand  darnach  erkundigen  und  die  Preise  ausforschen:;
wovon  Ihr  Mir  dann  euren  Bericht  bald  möglich  erstatten  müsset.

Marienwerder,  den  7.  Juni  1775.
Friedrich.

An  die  Westpreußische  Kammer.
Retablissement  von  Westpreußen.

Da  Er.  Königl.  Maj.  Hauptaugenmerk  dahin  gehet,  der  hiesigen
Provintz,  wo  es  noch  fehlet,  immer  mehr  aufzuhelfen,  so  haben  Allerhöchst
dieselbe  in  der  Absicht  Dero  Westpreußischen  Kammer  hierdurch  folgendes
bekandt  machen  wollen:

1.  Weil  in  Pommerellen  bey  der  Acker-Cultur  wenig  nützliches
zu  unternehmen  stehet,  so  muß  auf  den  Holtz-Anbau  besserer  Fleiß  gewandt
  und  solches  in  50  Schläge  eingetheilt  werden,  als  so  viel  Zeit
das  fichtene  Holtz  etwa  gebrauchet,  ehe  es  brauchbar  wird.  So  wie  der
erste  Schlag  geschehen,  so  muß  der  Platz  sogleich  wieder  besäet,  und
gegen  die  Viehdriften  verwahret  und  so  von  Jahren  zu  Jahren  fortK
gefahren  werden.  Dieses  muß  in  allen  Starostey  Forsten,  auch  in  der
Tuchel'schen  Heide  geschehen,  und  aus  dem  Schlage  jeden  Jahres  auch
alles  Bauholtz,  so  die  Cammer  und  die  Unterthanen  gebrauchen,  genommen,
  auch  kann  mit  dem  Holtze,  was  sich  schickt.  auf,  der  Brahe
einigen  Orten  in  Pommerellen  süglich  angehen,  den  Schafstand  zu  ver—
mehren,  und  können,  da  es  an  Futter  fehlet,  häufig  Pappelweiden  ge-
        <pb n="73" />
        pflantzet  werden,  welche  für  das  Schafvieh  recht  gut  sind,  und  deren

nicht  zu  viel  seyn  können.
Marienwerder,  den  7.  Juni  1775.
Friedrich.

An  den  Oberpräsidenten  v.  Domhardt.

Anlage  eines  Gestüts  von  ukrainischen  und  walachischen  Pferden
in  Westpreußen.

Ich  habe  Euren  Bericht  vom  6.  dieses  wegen  der  Anlegung  eines
Land-Gestüts  von  ukränischen  und  walachischen  Pferden  erhalten,  und
bin  von  Curen  Vorschlägen  und  Arrangements  gantz  wohl  zufrieden;
um  so  mehr,  da  Ich  weiß,  daß  Ihr  solches  recht  gut  verstehet.  Meine
Idee  ist  wohl  nun  dabey,  dieses  Land-Gestüte  so  weit  zu  poussiren,
daß  wir  mit  der  Zeit  die  gantze  Remonte  daraus  nehmen  können.  Ich
fürchte  aber,  daß  die  übrige  Vieh-Zucht  dadurch  gar  zu  sehr  leiden
werde,  weshalb  Ich  denn  vor  der  Hand  sehr  froh  seyn  will,  wenn  es
nur  dahin  zu  bringen,  daß  die  Remonte  für  3  oder  4  Regimenter,  es
sey  Hufaren  oder  Dragoner,  daraus  genommen  werden  kann,  und  ist
es  Mir  einerlay,  ob  die  Anlage  dazu  in  den  Gegenden  an  der  Netze
oder  hier  herum  oder  bey  Tilsit  gemacht  wird.  Die  Hauptsache  ist  nun
jetzt,  die  Probe  zu  machen,  um  zu  sehen,  wie  es  reussiret  und  wie  die
erste  Zucht  ausfält.  Schlägt  solche  nicht  ein,  so  würde  es  vergebens
seyn,  darauf  weitere  Kosten  zu  erwenden,  reussiret  aber  die  Probe,  so
will  ich  die  Sache  weiter  poussiren  und  so  viele  Wallachsche  und  Ukränische
  Hengste  und  Stuten  kommen  lassen,  als  wir  gebrauchen,  und  habt
Ihr  Mir  sodann  einen  förmlichen  Plan  zu  formiren,  was  dazu  nöthig
ist:  worauf  Ich  dann  das  Weitere  disponiren  werde.  —  Sodann  habe
Ich  aus  Euren  zweiten  Bericht  von  dem  dato  sehr  gerne  ersehen,  daß,
bejage  der  beygelegten  Nachweysung,  die  Seelen-Anzahl  in  meinen  Ostund
  Westpreußischen  Provintzen  bereits  auf  1,359,096  angewachsen  ist.
Es  fehlen  solchergestalt  nur  noch  41/  m,  so  haben  wir  1,400,000  Seelen;
und  die,  hoffe  Ich,  werden  sich  auch  bald  finden.

Marienwerder,  den  8.  Juni  1775.

Friedricht..

An  die  Westpreußische  Kammer.
Retablissement  von  Westpreußen.

Sr.  Königl.  Maj.  sind  von  dem  Inhalt  des  Berichts  Dero  Westpreußische
  Cammer  vom  14.  dieses  und  der  darin  geschehenen  pflichtmäßigen
  Versicherung  in  so  weit  zufrieden,  und  lassen  derselben  darauf
zu  erkennen  geben,  wie  ad  1.  die  Beförderung  des  Holtz-Anbaues  und
Vermehrung  des  Schaf-Futters  in  Pomerellen,  so  wie  auch,  die  dasigen
Wälder  in  Schläge  einzutheilen,  eine  nothwendige  Sache  ist  und  die
        <pb n="74" />
        —  72  —

Cammer  solches  nicht  aus  dem  Auge  lassen  muß.  2.  Hat  selbige  sich
auch  alles  Fleißes  angelegen  seyn  zu  lassen,  in  den  Städten  und  auf
dem  platten  Lande  zu  verbessern,  auch  mehrere  Arbeitsamkeit,  Reinlichkeit
  und  Ordnung  durchgehends  einzuführen.  Tüchtige  Creyssphisici  sind
ebenfalls  bald  anzustellen  nothwendig  und  wird  sich  zu  deren  Salarirung
  schon  ein  fond  finden  bey  den  behufs  der  Creyß  Ausgaben  per
Hufe  aufgelegten  8  Pfennigen,  indem  dabey  weit  mehr  herauskommt,
als  gebraucht  wird.  Die  Cammer  muß  also  suchen,  das  erforderliche
Gchalt  für  die  anzustellende  Creyssphisici  auszumitteln  und  die  Sache
nicht  lange  aussetzen.  Ad  3.  ist  es  ganz  recht,  wenn  von  denen  bey
einigen  Aemtern  zu  viel  vorhandenen  Vorwerkern  einige  abgenommen
und  an  tüchtige  Wirthe  zum  Abbau  ausgethan  werden.  4.  haben  Er.
Königl.  Maj.  die  Allerhöchst  versprochene  Beyhülfs-Gelder,  als  10,000
Thaler  für  die  Städte  und  13,000  Thaler  besonders  für  Elbing  zur
Vertiefung  ihres  Fahr-Wassers,  sowie  auch  7000  Thaler  zur  Wiederherstellung
  der  Wasserschäden,  und  zu  eben  dem  Behuf  8000  Thaler
zur  Beyhülfe  für  die  Einsassen,  auf  Dero  Rath  Buchholtz  bereits  angewiesen,
  der  solches  alles  nach  und  nach  übersenden  wird,  da  solches
auf  einmal  nicht  angehet,  und  kann  die  Cammer  mit  demselben  darüber
correspondiren.  Endlich  5.  sind  Se.  Königl.  Maj.  auch  von  den  zum
Soulagement  der  Einsassen  bey  Putzig  und  der  Gegenden  gemachten
Verfügungen  zufrieden  und  erwarten  übrigens,  daß  die  Cammer  Höchstdero
  landesväterliche  Absichten  durchgehends  zu  erreichen,  pflichtschuldigst
allen  ersinnlichen  Bedacht  nehmen  wird.

Potsdam,  den  21.  Juni  1775.
Friedrich.

An  den  Kammerdirector  v.  Gaudi.
Retablissement  von  Westpreußen.

Ich  habe  Euch  auf  Euren  Bericht  vom  1.  dieses  wegen  der  bey  Inowraclaw
  und  beym  Goplower  See  urbar  zu  machenden  und  mit  Colonisten
  zu  besetzenden  Plätze  hierdurch  bekannt  machen  wollen,  wie  Meine
Intention  eigentlich  dahin  gehet,  in  den  Gegenden  an  dem  Goplower
See  herum,  insoweit  solcher  abzulassen  und  die  Moräste  auszutrocknen
möglich,  die  türkischen  Tataren,  so  sich  an  den  Polnischen  Grentzen  aufhalten,
  anzusetzen,  sowie  Ich  Euch  solches  bereits  unterm  7.  Juni  zu
erlennen  gegeben  habe;  dagegen  an  der  Netze  herum  nur  lauter  Teutsche
angesetzet  werden  sollen;  wornach  Ihr  dann  Eure  Anstalten  machen
werdet.  Und  in  Ansehung  Eures  zweiten  Berichts  vom  1.  dieses  wegen
der  auszumittelnden  Nutzbarkeit  der  durch  den  Canal  trocken  gewordenen
  Gegenden  und  Ufer  der  Netze,  so  glaube  Ich  wohl,  daß  Ihr
davon  noch  zur  Zeit  keine  ausführliche  Nachweisung  werdet  geben  können;
sobald  Ihr  Euch  aber  von  allen  werdet  näher  unterrichtet  und  alles
        <pb n="75" />
        werdet  genau  und  gründlich  untersuchet  haben,  will  Ich  deshalb  Euren
Bericht  und  Ueberschlag  erwarten.
Potsdam,  den  5.  Juli  1775.
Friedrich.

An  den  Kammerdirector  v.  Gaudi.
Ansetzung  von  Tartaren  in  Westpreußen.

Ich  habe  Euch  in  Meiner  Ordre  von  7.  Juni  wegen  der  in  dortiger
Provintz  zu  machenden  Verbesserungen  unter  andern  Cuch  auch  aufgetragen,
  Euch  zu  bemühen,  die  in  Polen  sich  aufhaltenden  Tartaren
zu  perfuadiren,  daß  selbige  sich  in  Meinen  Landen  niederlassen,  und
zwar  in  der  Gegend  an  dem  Goplower  See  herum  gegen  die  Polnische
Grentze,  in  so  weit  dieser  See  und  die  vielen  Moräste  nur  ürbar  gemacht
  werden  können.  Ihr  habt  Mir  aber  noch  nichts  darüber  gemeldet,
  wie  weit  Ihr  darin  gekommen  seyd  und  was  Ihr  deshalb  für
Hoffnung  habet.  Da  nun  gegenwärtig  ein  Obrister  von  diesen  Tartaren,
Nahmens  Zacharias  Murza  Baramowsky  an  Mich  geschrieben  und  ein
Regiment  von  ihnen  zu  errichten  sich  offeriret,  so  habe  demselben  Meine
eigentliche  Intention  bekandt,  gemacht,  daß  Ich  es  nemlich  gerne  sehen
würde,  wenn  diese  Leute  sich  gantz  und  gar  in  Meinen  Landen  in  der
obbenannten  Gegend  etabliren  wollten,  und  daß  er  sich  dieserwegen  an
Cuch  adressiren  und  über  die  Sache  weiter  tractiren  könne.  Ihr  werdet
demnach  Cuck  alle  ersinnliche  Mühe  geben,  gemeinschaftlich  mit  dem
v.  Domhardt  zu  bewürcken,  wie  diese  Leute  zu  gewinnen  und  ins  Land
gezogen  werden  können.  Ich  will  ihnen  gerne  erlauben  Moscheen  zu
bauen  und  sollen  sie  allen  Schutz  genießen.

Potsdam,  den  22.  Juli  1775

Friedrich.

An  den  Minister  v.  Schulenburg.

Ankauf  von  Gütern  in  Verbindung  mit  Hebung  des  Schulwesens  in
Westpreußen.

Ich  habe  die  Intention  schon  lange  gehabt,  das  Schul-Wesen  in
West-Preußen  zu  verbessern  und  mehrere  Schulmeister  ansetzen  zu  lassen,
zu  deren  Unterhalt  auch  ein  Capitel  von  200,000  Thlr.  destiniret,  wofür
in  dasiger  Provintz  Land-Güther  angekauffet  und  die  davon  kommenden
revenües  zu  Salarirung  der  Schulmeister  angewendet  werden  sollen.  Es
ist  indessen  bishero  noch  nicht  möglich  gewesen,  mit  dem  Güther-Ankaufe,
wegen  der  übertrieben  hohen  Forderungen  der  Besitzer  zu  reussiren,  und
muß  man  deshalb  in  die  Gelegenheit  sehen.  Da  Ich  aber  die  West-Preußische
  Schul-Anstalten  baldmöglichst  und  je  eher  je  lieber  reguliret
zu  sehen  wünsche,  so  würde  es  mir  lieb  seyn,  wenn  die  Bangue  dieses
Capital  von  200,000  Thlr.  ad  interim  dergestalt  anzulegen  Gelegenheit
        <pb n="76" />
        —  74  —

hätte,  daß  von  jährlich  10,000  Thlr.  an  sichern  Interessen  zu  dem  erwehnten
  Behus  erfolgen  könnten.  Ich  habe  Euch  demnach  auftragen
wollen,  die  Sache  zu  überlegen  und  dieser  Meiner  zur  wahren  Wohlfahrt
  des  Landes  gereichenden  Absicht  darin  zu  Hülffe  zu  kommen,  und
auf  Mittel  zu  denken,  wie  diese  200,000  Thlr.  bey  der  Banque  vor  der
Hand  und  bis  Ich  Mich  besser  arrangiren  kann,  dergestalt  zu  nutzen,
daß  davon  die  gedachte  10/“m.  Thlr.  jährlich  Zinsen  zu  Salarirung  derer
Schulmeister  erfolgen;  worüber  Ich  dann  Euren  fördersamsten  Bericht
entgegen  sehe.

Potsdam,  den  8.  October  1775.

Friedrich.

An  den  Oberpräsidenten  v.  Domhardt.
Retaflissement  von  Westpreußen;  Ankauf  von  Gütern.

Da  Ich  die  Regulirung  des  Schul-Wesens  und  die  Besetzung  derer
Schulmeisters  in  Westpreußen  gerne  je  eher  je  besser  zum  Stande  gebracht
  wissen  will  und  mit  den  Güter-Ankauf  es  nicht  so  geschwinde
reüssiren  möchte,  so  ist  Meine  Idee,  die  dazu  destinirten  200/m.  Thlr.
vor  der  Hand  a.uf  1  oder  1½  Jahr  auf  Zinsen  sicher  unterzubringen,
damit  das  Geld  nicht  länger  vergebens  lieget,  sondern  davon  Interessen
aufkommen,  und  dafür  die  Schulmeister  sogleich  angestellet  werden  können.
Ich  habe  zu  dem  Ende  Meiner  Westpreußische  Cammer  Dato  diese  Meine
Intention  bekannt  gemacht,  und  derselben  befohlen,  Euch  aber  hierdurch
aufgeben  wollen,  der  Sache  Euch  mit  zu  unterziehen  und  alle  Mühe
anzuwenden,  damit  diese  Meine  Absicht  erreichet  werde,  und  das  Schulwesen
  je  eher  je  besser  in  Ordnung  komme.  Was  hiernechst  den  Ankauf
betrifft,  so  qualificiret  sich  das  importante  Guth  Schönlanke,  das  beinahr
  allein  so  viel  werth  ist,  besonders  gut  dazu,  weil  dadurch  die
Leute  aus  der  Catholischen  Oppresion  kommen,  und  daselbst  ohnehin
noch  eine  Kirche  gebauet  werden  muß:  sodann  auch  Ossa-Mühle  bey
Graudentz,  denn  diese  Mühle  muß  ich  ohnehin  haben,  wenn  Ich  Meine
Arrangements  dorten  machen  will.  Ueberhaupt  werden  noch  Güther  genug
zum  Verkauf  kommen,  besonders  solcher  Leute,  die  an  mehreren  territoriis,
als  in  Pohlen,  oder  unter  Oestreicher  und  Russischer  Hoheit  noch  Güther
haben,  und  sich  mit  ihrer  Wohnung  doch  gerne  unter  einer  Hoheit  nur
fixiren  wollen,  die  werden  ihre  Güther  in  Westpreußen  gerne  verkaufen.
Ihr  müsset  also  Eures  Orths  also  auch  sowohl  die  Cammer  alle  Aufmerksamlkeit
  darauf  verwenden,  wie  Meine  Euch  bekannte  Willens-Meynung
  sobald  als  möglich  ausgeführet  werden  möge,  und  will  Ich  Euren
Bericht  und  Vorschläge  fördersamst  erwarten,  sowohl  in  Ansehung  der
vorläufigen  sichern  zinsbaren  Unterbringung  des  Capitals,  als  auch  was
demnächst  den  Güther-Ankauf  selbst  betrifft.

Potsdam,  den  18.  November  1775.

Friedrich.
        <pb n="77" />
        —  75  —

An  den  Kammerdirektor  v.  Gaudi.
Wegen  Vermehrung  der  Butterproduction  und  Vertrieb  der  Butter.

Da  durch  die  vielen  bereits  geschehenen  und  noch  im  Werke  seyenden
Verbesserungen  an  der  Netze,  und  dadurch,  daß  sie  navigable  gemacht,
sehr  viel  Land  und  Wiesen  gewonnen  und  durch  angelegte  Wassergraben
nutzbar  gemacht  worden,  so  muß  nun  auch  der  Viehstand  in  den  Gegenden,
  besonders  an  Rindvieh,  sehr  anwachsen,  mithin  auch  viele  Butter
gemacht  werden:  Es  ist  daher  meine  Idee,  die  Leute  animiren  zu
lassen,  daß  sie  sich  auf  das  Buttermachen  fleißig  legen  und  solche  demnächst
  zu  Wasser  nach  Berlin  schicken  sollen,  zumahl  sie  dorten  damit
doch  nirgends  hin  wissen,  hierherum  es  aber  daran  im  Verhältniß  der
starken  Consumtion  noch  sehr  fehlet,  und  aus  der  Ursache  alle  Jahr
eine  große  Quantität  Butter  eingeführt  wird,  welches  Ich  nach  und
nach  gerne  abgestellet  wissen  und  lieber  sehen  will,  wenn  das  Geld
dafür  im  Lande  bleibet.  Ich  habe  Euch  daher  hierdurch  aufgeben  wollen:
1.  in  den  urbar  gemachten  Gegenden  an  der  Netze  zu  examiniren,  ob
die  Cigenthümer  auch  wirklich  so  viel  Vieh  halten,  wie  sie  nach  Verhältniß
  ihrer  Ländereien  und  Wieslen  füglich  halten  können,  und  wo
Ihr  das  nicht  findet,  die  Leute  zur  Completierung  und  Vermehrung
des  Viehstandes,  ihres  eigenen  Vortheils  wegen,  anzumahnen.  2.  habt
Ihr  zu  untersuchen,  wo  sie  gegenwärtig  die  Butter,  deren  sie  doch  eine
große  Quantität  ziehen  müßen,  lassen  und  wohin  sie  solche  verkaufen
und  debitiren,  und  3.  müsset  Ihr  Euch  bemühen,  durch  Vorstellung
der  besseren  Preise  und  des  guten  Absatzes  in  Berlin  dahin  zu  persuadiren,
  daß  sie  ihre  Butter  zu  Wasser  dahin  zum  Verkauf  schicken.  Auf
ein  Schiffsgefäß  kann  viele  Butter  geladen  werden,  und  also  die  Fracht
nicht  sehr  hoch  zu  stehen  kommen.  Ich  will  hierüber  Euren  ausführlichen
  Bericht  gegenwärtig  seyn,  und  sollte  die  Sache  auch  gleich  vor
jetzt  sich  noch  nicht  thun  lassen,  so  müsset  Ihr  diese  meine  Idee  dennoch
beibehalten,  und  Euch  äußerst  angelegen  sein  lassen,  solche  Paldmöglichst
zur  Ausführung  zu  bringen.

Potsdam,  den  21.  November  1775.

Friedrich.

An  den  Oberpräsidenten  v.  Domhardt.

Retablissement  von  Westpreußen.

Da  Se.  Königl.  Maj.  im  künftigen  Jahre  100,000  Thlr.  zum  Reta—
blissement  der  Städte  in  dortiger  Provinz  (Westpreußen)  wieder  bezahlen
lassen  werden,  so  ist  Dero  höchste  Intention  dahin  gerichtet,  daß  die
Westpreußische  Cammer  sich  nicht  mit  dem  Aufbau  wüster  Häuser  und
Stellen  allein  begnügen,  sondern  daß  sie  vornehmlich  auch  bahin  besorgt
sein  sollen,  die  Städte  mit  nützlichen  und  nöthigen  Professionisten  und
Handwerkern  zu  besetzen,  wie  solche  jeden  Orts  erforderlich  sind,  und  sich
        <pb n="78" />
        —  76  —

ernähren  können;  besonders  hin  und  wieder  in  theils  Städten  gute  Apo—
theker,  auch  Roth-  und  Weißgerber,  sodann  Leute,  die  Acker-  und  Wirthschafts-Geräthe
  für  die  Bauern  auf  dem  Lande  anfertigen,  desgleichen
Schmiede,  Schlosser,  Wagen-  und  Stellmacher,  Schneider,  Schuster  und
dergleichen.  Ueberhaupt  muß  die  Kammer  darauf  sehen,  was  jeden  Orts
für  Handwerker  fehlen,  und  solche  anzuschaffen  und  anzusetzen  bemühet
sein;  woferne  sie  dergleichen  Leute  nicht  hinlänglich  dorten  bekommen
kann,  so  hat  sie  von  den  fehlenden  eine  Designation  an  Sr.  Königl.
Maj.  einzusenden.  Höchstdieselben  wollen  sodann  sehen,  solche  anderwärts
anschaffen  zu  lassen,  und  dorten  hinschicken.  Im  Uebrigen  haben  Se.
Königl.  Maj.  in  Ansehung  des  Güter-Ankaufs  behufs  der  Schulanstalten
die  Kammer  noch  erinnern  wollen,  daß  sie  die  darauf  haftende  Prästenda
und  öffentliche  Lasten  und  andere  Abgaben  in  genaue  Erwägung  ziehen,
und  solche  von  dem  Kaufprätio  vorher  gehörig  absetzen  muß,  sonsten
sie  sich  dadurch  großen  Nachtheil  bei  dem  Kauf  zufügen  und  die  Güter
über  den  eigentlichen  Werth  und  wirklichen  Ertrag  bezahlen,  und  nicht
auf  die  Interessen  kommen  würde.  Worauf  also  alle  Intention  zu  nehmen.
Potsdam,  den  3.  Dezember  1775.
Friedrich.

An  den  Kammerdirektor  v.  Gaudi.
elioration  in  Westpreußen;  Pflege  des  Hopfenbaues.

Da  es  in  den  Netze-Distrikten  sehr  an  Hopfen  fehlt  und  solcher
behufs  der  Brauereyen  bisher  aus  fremden  und  entlegenden  Landen
geholt  worden.  so  will  Ich  gerne,  daß  solcher  mehr  gebaut  werde,  damit
das  Geld  im  Lande  bleibt.  Ihr  habt  dahero,  wenn  Ihr  zuvor  überschlaget,
  wie  viel  Hopffen  jährlich  zur  Brauerey  erfordert  wird,  in  Erwägung
  zu  ziehen,  wie  der  Bedarf  im  Lande  gebaut  werden  kann  durch
Ansetzung  von  Hopffengärtnern,  oder  auch  daß  ein  jeder  Eigenthümer
selbst  etwas  Hopffen  mit  bauet;  besonders  wird  sich  bey  Austrocknung
der  Brücher  und  Moräste  an  der  Netze  und  zwischen  denen  Armen-Güthern
  Gelegenheit  finden,  Hopffengärtner  zu  etabliren.  Wenn  Ihr
dahero  soweit  gekommen,  daß  Ihr  wisset,  was  von  diesen  Brüchern  und
Morästen  zu  Meinen  Domainen  gehöret,  so  müsset  Ihr  bey  Anfertigung
des  Ctoblissements-Plans  von  diesen  Gegenden  auf  die  Ansetzung  von
Hopfsengärtnern  und  den  Anbau  des  Hopffens  mit  reflectiren  und  den
Plan  darauf  mit  einrichten.  Ueberhaupt  müsset  Ihr  Cuch  angelegen
seyn  lassen,  den  Hopffenbau  im  dortigen  Departement  so  weit  zu  befördern,
  daß  kein  fremder  mehr  nöthig  ist.  Wozu  sich  denn  der  sogenannte
Jesuiter-See,  der  in  den  Speisekanal  abgelassen  worden,  gut  schicket,
auch  sonst  in  den  geistlichen  Güthern  sich  noch  mehr  Gelegenheiten  finden
werden,  wo  der  Hopffenbau  betrieben  werden  kann.

Potsdam,  den  16.  Dezember  1775.

Friedrich.
        <pb n="79" />
        —  77  —

An  die  Westpr  eußische  Kammer  und  Kammer-  Deputation.

hürderuna  des  Obstbaues  in  Westpreußen  durch  Ansebung  pfälzischer
Gärtner:  Colonisation  überhaupt.

Wir  haben  unter  andern  Höchstselbst  bemerkt,  daß  besonders  in.
der  Gegend  zwischen  Driesen  und  Vordon,  es  noch  sehr  an  nöthigen
und  guten  Obst  fehlt.  Da  nun  vorzüglich  die  Leute  in  der  Pfalz  mit

Anbflanzung  der  Obstbäume,  Anlegung  nusbarer  Iumschulen,  ra

aus  der  PFfalz  als  GColonisten  engugiret  und  für  R  Etablissement  eorget.
als  von  welchen  die  alten  Einwohner  alsdann  das  Anpflanzen,  Propfen
und  Zuziehen  der  Obstbäume  gleichfalls  erlernen  und  sich  durch  Trocknung
  des  Obstes,  wenn  etwa  einer  oder  anderer  Artikel  ihrer  sonstigen
Einnahmen  ausfallen  mögten,  eine  Ressource  verschaffen  und  einigermaßen
  helfen  können.

Wir  wollen  Cuch  übrigens  die  Ansetzung  der  Colonisten  hierdurch
wiederhelentlich  bestens  empfohlen  haben  und  habt  Ihr  hierbey  Eure
Attention  außer  vorgedachten  Pfälzern,  auf  Sächsische,  Thüringische,
Meklenburgische  und  deutsche  Polen  zu  richten,  schlechterdings  aber  keine
Stockpolen  anzunehmen,  sonst  aber  Euch  das  Etablissement  vorerwehnter
Celonisten  sorgfältig  angelegen  seyn  zu  lassen.

Berlin,  den  20.  Januar  1776.

Friedrich.

Andie  Westpreußische  Kammerund  Kammer-Deputation.

Resolution  wegen  Verkaufs  abliger  polnischer  Güter  an  Personen
bürgerlichen  Standes.

Da  Wir  Allerhöchst  resolviret  haben,  daß  auch  Leute  bürgerlichen
Standes  in  Westpreußen,  nicht  aber  in  Ostpreußen,  adliche  Güter,  welche
von  polnischen  Edelleuten  bisher  besessen  worden,  ankaufen  können,  so
machen  Wir  Euch  diese  Unsere  Allergnädigste  Willensmeinung  zur  Nachricht
  und  Achtung  hierdurch  bekannt,  mit  dem  Befehl,  dieserhalb  das
Nöthige  bei  burkommenden  Fällen  mit  der  dortigen  Regierung  zu  concertiren.


gamie  bei  ihren  Gütern,  evngferdirel,  dahingegen  auf  den  bisherigen
polnischen  Güthern  durch  die  neuen  Käufer  nicht  die  alte  polnische  Wirtschaft
  fortgejsetzt,  sondern  folche  ordentlich  und  regelmäßig  eingerichtet
werden  muß.  z
Berlin,  den  20.  Januar  1776.  ——
Zriedrich.
        <pb n="80" />
        —  78  —

Anden  Präsidenten  Philippi  zu  Berlin.
Colonisationssache  von  Westpreußen.

Ich  genehmige  wohl  in  so  weit  Euren  unterm  24.  dieses  gethanen
Vorschrag  in  Ansehung  derer  nach  West-Preußen  abzuschickenden  Professionisten.
  Es  müssen  aber  solches  schlechterdings  keine  Leute  aus  Meinen
Landen,  oder  welche  schon  hier  in  Arbeit  stehen,  seyn,  sondern  dazu
lauter  Ausländer,  als  Sachsen,  Thüringer  und  dergleichen,  auch  ordentliche
  und  tüchtige  Leute  genommen  werden.  Und  da  Ich  die  dortigen
  Städte  successive  etabliren  und  neu  erbauen  lassen,  so  haben  auch
die  sich  dahin  begebenden  Professionisten,  außer  dem  freyen  Bürgerund
  Meister-Recht,  noch  mehrere  Beneficia  zu  gewärtigen  und  wird  die
Cammer  zu  Marienwerder  das  nöthige  zu  ihrer  Einrichtung  mit  besorgen,
  mit  welcher  Ich  Euch  deshalben,  auch  wenn  und  wie  die  Abschickung
  der  sich  findenden  Professionisten  geschehen  solle,  zuvor  näher
zu  concertiren  und  die  etwa  gethanen  Auslagen  von  derselben  wieder  einzufordern.


Potsdam,  den  25.  Februar  1776.
Friedrich.

An  den  Westpreußischen  (Kammer-)  Oberpräsidenten
v.  Domhardt.

Anordnungen  zur  Hebung  der  Kultur  Westpreußens.

Da  Ich  finde,  daß  in  der  hiesigen  Provinz  noch  sehr  vieles  zu
desideriren,  und  es  noch  nicht  soweit  in  Ordnung  ist,  wie  Ich  es  wohl
wünsche,  so  habe  Euch  über  einige  Punkte,  die  Ich  besonders  angemerket,
Meine  Idee's  und  Willensmeinung  hierdurch  zu  erkennen  geben  wollen,
um  darnach  die  Sachen  zu  arrangiren,  nehmlic:

1.  Die  Leute  sind  gar  zu  träge  und  faul,  und  haben  nicht  Lust  zu
arbeiten  und  dadurch  was  zu  verdienen,  wozu  besonders  bei  dem  Festungsbau
  zu  Graudenz  viele  Gelegenheit  ist.  Euch  ist  bereits  bekannt,  wie
viel  Geld  ich  dazu  ausgesetzet,  und  daß  ich  den  Bau  gerne  beschleunigt
wissen  will.  Es  muß  daher  Anstalt  gemachet  werden,  daß  die  Leute  zu
dieser  Arbeit  sich  besser  gewöhnen,  und  mehr  mit  guten  Willen  daran
gehen.  In  Schlesien  bei  dem  dasigen  Festungsbau  kostet  es  in  Ansetzung
der  Arbeiten  gar  keine  Schwierigkeit,  und  die  Leute  sind  dorten  dazu
weit  williger.  Es  gereichet  solches  ja  auch  den  Leuten  zu  ihrem  eignen
Besten,  indem  sie  dabei  ein  Haufen  Geld  verdienen.  Man  muß  sich  daher
mehrere  Mühe  geben,  solches  den  hiesigen  Leuten  begreiflich  zu  machen,
und  ihnen  mehr  Lust  zur  Arbeit  beizubringen.  Da  es  auch  überhaupt
hier  an  Arbeitern,  besonders  in  der  Erndte  sehr  fehlet,  und  eine  Menge
Menschen  zu  der  Zeit  aus  Polen  herkommen,  und  den  Verdienst,  den
sie  sich  bei  der  Erndte  Arbeit  gewonnen,  mit  auf  dem  Lande  nehmen,
so  muß  ·
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        —  79  —

2.  mit  allem  Fleiß  darauf  gedacht  werden,  Arbeiter  aus  fremden
Landen  herein  zu  ziehen,  und  solche  als  Halbbauern  oder  Büdner  auf
dem  platten  Lande  anzusetzen,  wo  noch  Platz  genug  ist.  Aus  dem  Cichsfelde
  wollen  sich  ein  Haufen  Familien  gerne  in  Meinen  Landen  etabliren,
  das  sind  recht  gute  Leute  und  kann  deshalb  an  Meinen  Etats-Ministre
  v.  Derschau  nur  geschrieben  werden,  an  den  Ich  diese  Leute
gewiesen  habe.  Es  ist  sehr  nöthig,  2—3000  dergleichen  fremde  Familien
als  Häusler  oder  Büdner  hier  im  Lande  zu  etabliren,  es  sei  solches  in
Ost=  oder  Westpreußen;  doch  muß  vorzüglich  bei  den  Aemtern  in  Westpreußen
  der  Anfang  gemachet  und  untersuchet  werden,  was  daselbst  angesetzet
  werden  kann.  Alsdann  muß  alle  Mühe  angewandt  werden,  um
fremde  Leute  herzuziehen,  es  sei  woher  es  wolle,  wann  es  nur  gute
und  ordentliche  Leute  sind.  Es  wird  die  Population  dadurch  vermehret,
und  es  fehlet  sodann  nicht  so  sehr  an  Arbeitern  in  der  Erndtezeit  und
das  Geld  wird  im  Lande  verdienet.

3.  Ohnerachtet  hier  so  viele  Seen  sind,  so  wird  die  Fischerei  doch
schlecht  betrieben,  und  die  hiesigen  Leute  scheinen  darauf  gar  nicht  zu
achten,  sondern  negligiren  solche  ganz.  Es  muß  also  darauf  Bedacht
genommen  werden,  an  den  Orten,  wo  die  hiesigen  Leute  die  Fischerei
nachlässig  betreiben,  oder  gar  versäumen,  daß  man  fremde  Fischer  ansetzet,
  und  selbigen  rußische  Netze  verschaffet,  die  sehr  gut  sind,  damit,
wenn  fleißiger  gefischt  wird,  die  Fische  im  Lande  wohlfeiler  werden.
Ueberhaupt  ist  es  eine  vorzügliche  Angelegenheit,  die  Lebensmittel  so
woblfeil  als  möglich  zu  machen;  denn  wo  dieses  ist,  so  ist  auch  das
Arbeitslohn  um  so  wohlfeiler,  und  desto  mehr  Debit  und  Absatz  haben
alle  Waaren,  indem  nach  Verhältnis  des  wohlfeilen  Arbeitslohns  auch
die  Preise  aller  Sachen  geringer  gestellet  werden  können.  Die  Fische,
wenn  sie  häufig  sind,  kann  man  auch  einpökeln  und  auch  räuchern  und
auswärts  verkaufen,  so  kommt  davor  noch  Geld  ins  Land.  Nur  müssen
zu  Fischern  solche  Leute  angesetzet  werden,  welche  die  Fischerei  recht  verstehen,
  und  damit  ordentlich  umzugehen  wissen.

4.  Wenn  fremde  Familien  etablirt  werden,  so  muß  das  nicht  einzeln
  mit  den  hiesigen  durcheinander  geschehen,  sondern  es  müssen  gleich
ganze  Dörfer  und  Colonien,  mitten  unter  dem  groben  und  bunten  Zeuge
angelegt  werden,  die  ganz  allein  wohnen,  und  ihre  Nahrung  und  Gewerbe

  vor  sich  treiben,  damit  das  hiesige  Volk  um  so  besser  siehet,  und
gewahr  wird,  wie  jene  einrichten  und  wirtschaften.  Wenn  sie  sodann
den  Nutzen  davon  sehen,  so  werden  sie  nach  und  nach  sich  auch  schon
gewöhnen,  den  fremden  Leuten  nachzuahmen  und  fleißiger  und  ordentlicher
zu  werden.  Gleich  im  Anfang  ist  solches  wohl  nicht  zu  erwarten,  aber
mit  der  Zeit  werden  sie  wohl  klüger  werden,  und  begreifen  lernen,  was
Fleiß  und  Industrie  vor  Nutzen  und  Vortheil  schaffet.

5.  Ist  eine  generale  und  deutliche  Vorschrift  nöthig,  wie  sich  gemeine
Leute  auf  dem  platten  Lande  bei  Krankheiten,  besonders  bei  Kindern,
wenn  selbe  die  Pocken  kriegen,  zu  verhalten,  was  in  jedem  Fall  zu  ge-
        <pb n="82" />
        —  80  —

brauchen  und  was  schädlich  zu  vermeiden.  Das  Ober-Collegium  medicum
ist  bereits  beordert,  eine  dergleichen  deutliche  und  ganz  simple  Vorschrist
zu  entwerfen,  die  von  den  gemeinsten  Leuten  verstanden  und  begriffen
werden  kann.  Diese  Vorschrift  soll  auch  hierher  geschickt  werden,  und
muß  solche  sodann  durchgehends  bekannt  gemacht  und  von  allen  Kanzeln
abgelesen,  überdem  auch  noch  denen  einfältigen  Leuten  durch  die  Geistlichen
  auf  dem  Lande  noch  eigentlicher  erklärt  werden.

6.  Mit  den  hiesigen  Haiden  ist  es  auch  nicht  in  Ordnung.  Solche
müssen  in  gehörige  Schläge,  nach  der  Art  des  Holzes  eingetheilet  werden,
und  zwar  das  Eichenholz  in  Schlägen  von  100,  und  das  Kiefernholz  in
Schlägen  von  40  Jahren.  Alsdann  aber  muß  kein  Baum  anders  geschlagen
  werden,  als  in  demjenigen  Schlage,  den  die  Ordnung  trifft,
und  wenn  ein  Schlag  völlig  ausgehauen  worden,  müssen  die  Stubben
gegen  freie  Ueberlassung  derselben  ausgerodet,  gleich  wieder  besäet,  und,
damit  kein  Vieh  herein  kommet,  umgraben  und  umzäunt  werden.  Cs
kann  dieses  gleich  in  der  Tuchel'schen  Haide  angefangen  und  dann  damit
immer  weiter  continuirt  werden.

7.  Es  muß  auch  mehr  Ernst  und  Fleiß  darauf  gewandt  werden,
um  die  Wölfe,  derer  in  vorgedachter  Haide  noch  sehr  viele  sind,  besser
zu  vertilgen  und  auszurotten,  wozu  man  vorzüglich  der  Fangeisen  sich
bedienen  muß;  und  um  den  Endzweck  darunter  desto  besser  zu  erreichen,
muß  man  auf  die  Mittel  denken,  die  unzugängliche  Brücher  und  SLöcher,
worin  sich  die  Wölfe  am  mehrsten  aufhalten,  nach  und  nach  auszutrocknen,
  das  Wasser  durch  Graben  abzuziehen,  und  die  Brücher  dergestalt
  zugänglich  zu  machen;  als  denn  und  wenn  der  Morast  ausgetrocknet,
  können  die  Brücher  vollends  urbar  gemachet,  und  wo  es
taisable,  mit  Familien  besetzt  werden.

8.  Die  Leute  müssen  auch  zu  Pflanzung  mehrerer  Obstbäume  aufgemuntert
  werden,  denn  das  Obst  ist  eine  sehr  nützliche  Sache,  sowohl
zur  eigenen  Nahrung,  als  auch  um  Geld  damit  zu  verdienen,  wenn  solches
frisch  oder  getrocknet  auswärts  nach  Polen  oder  sonst  wohin  verkauft
wird.  In  den  Gegenden  an  der  Netze  ist  noch  sehr  wenig  Obst,  und
muß  also  dahin  gesehen,  und  die  Leute  dazu  angewöhnet  werden,  mehrere
Obstbäume  zu  pflanzen  und  zuzuiehen.

9.  In  Ansehung  der  100,000  Thaler,  die  Ich  künftiges  Jahr
zu  Verbesserung  der  Aemter  und  Vorwerksgebäude  herzugeben  gesonnen,
muß  in  dem  deshalb  anzufertigenden  Verwendungs-Plan  auf  die  allerschlechteste
  Gebäude,  besonders  im  Culmschen  und  an  der  Netze  vorzüglich
reflectirt,  und  dabei  die  Reparatur  zuerst  vorgenommen,  auf  neue  Gebäude
  aber  nicht  gesehen  werden,  bevor  nicht  wegen  der  Grenze  alles
regulirt  und  in  gehörige  Ordnung  gebracht  ist.  Und  wenn

10.  künftig  Jahr  zum  Retablissement  der  Städte  wieder  Gelder
erfolgen,  so  soll  im  Plan  eine  zu  Culm  zu  erbauende  evangelische  Kirche,
die  etwa  6000  Thlr.  kosten  wird,  mit  angesetzet  werden.  Ich  werde
auch  mit  der  Zeit  noch  mehr  evangelische  Kirchen  erbauen  lassen,
        <pb n="83" />
        als  zu  Schönlanke,  und  wo  es  weiter  nöthig  und  in  der  Nähe  dergleichen
nicht  befindlich  ist.  Das  kann  aber  nur  nach  und  nach  geschehen;  mit
einem  male  gehet  nicht  alles  an.  Hiernechst  bringe  auch  in  Crfahrung,
daß

*  11.  das  mehrste  Holz,  so  hier  herum  gebraucht  wird,  aus  Polen
kommt,  das  ist  mir  nicht  lieb,  daß  dafür  soviel  Geld  aus  dem  Lande
gehet,  und  muß  solches  nicht  weiter  geschehen,  vielmehr  darauf  Bedacht
genommen  werden,  den  Holzbedarf  im  Lande  selbst  von  SEdelleuten,  oder
wo  es  zu  haben  ist,  zu  verschaffen.  Da  sind  zum  Erempel  die  Scorzewskas,
  die  haben  die  Menge  Holz  auf  ihren  Gütern  und  werden  es
gerne  verkaufen.  Das  Holz  kann  auch  von  daher,  von  der  Netze  in  die
Brahe  und  Weichsel,  sehr  leicht  geflösset  werden.  Man  muß  sich  nur
darum  Mühe  geben  und  Anstalten  dazu  mit  Ordnung  und  Zusammenhang
  machen,  hiernach  den  Preis  nach  den  Kosten  gehörig  berechnen,  so
wird  das  Holz  wohlfeiler,  wie  das  aus  Polen  zu  stehen  kommen.  Ueberhaupt
  ist  es  ja  auch  allezeit  besser,  unsern  Edelleuten  im  Lande  das
Geld  zu  gönnen,  als  solches  denen  Polen  zuzuwenden.

Dieses  sind  vor  der  Hand  einige  Punkte,  die  Ich  gern  in  Ordnung
gebracht  wissen  will.  Ich  gebe  Euch  daher  auf,  desselben  alle  pflichtschuldige
  Bemühung  sowohl  für  Euch  selbst  anzuwenden,  als  auch  durch
die  Kammern  dahin  anwenden  zu  lassen,  zu  welchem  Ende  Ihr  sie  von
dieser  Meiner  Willensmeinung  hinlänglich  au  kait  setzen  und  gehörig
instruiren  müsset;  damit  sie  Meinen  Idee's,  nach  ihrer  Pflicht  und  Obliegenheit,
  zu  Hülfe  kommen  und  sich  alles  Ernstes  und  Fleißes  angelegen
nein  lassen,  die  Provinz  von  Zeit  zu  Zeit  mehr  in  Aufnahme  und

Ordnung  zu  bringen.

Graudenz,  den  7.  Juni  1776.

Friedrich.

An  den  Westpreußischen  Oberforstmeister  Tecke.
Wegen  Schlageintheilung  in  den  westpreußischen  Forsten.

Es  ist  Meine  Intention,  daß  in  Ansehung  der  hiesigen  Heiden  eine
rechte  Ordnung  getroffen  und  solche  in  gehörige  Schläge,  nach  der  Arth
des  Holzes,  eingetheilet  werden  sollen,  und  zwar  das  Eichen-Holtz  in
Schläge  von  100  Jahren  und  das  Kiehnen-Holtz  in  Schläge  von  40  Jahren.
Ich  gebe  Euch  daher  hierdurch  auf,  dazu  sogleich  und  ohne  Anstand
die  nöthige  Anstalt  zu  machen  und  das  deshalb  Erforderliche  zu  besorgen.
  Es  muß  aber  sodann  kein  anderer  Baum  geschlagen  werden,
als  in  demjenigen  Schlage,  den  die  Ordnung  trifft,  und  wenn  ein
Schlag  gantz  ausgehauen  ist,  müssen  die  Stubben  ausgerodet  werden,
wozu  sich  Leute  genug  finden  werden,  wenn  ihnen  das  Holtz  von  den
Stubben  umsonst  gegeben  wird.  Hiernechst  muß  der  ein  oder  andere  ausgehauene
  Schlag  gleich  wieder  besäet,  und  kein  Vieh  herein  getrieben,
zu  dem  Ende  auch  umgraben  und  umzäunet  werden.  Ihr  habt  also  dieses
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        alles  mit  Fleiß  und  Ordnung  zu  besorgen  und  weil  Ich  Euch  auch  über
die  Umstände  der  hiesigen  Forsten  selbst  sprechen  will,  Euch  zu  Mockerau
fördersamst  einzufinden.
Graudenz,  den  7.  Juni  1776.
Friedrich.

An  den  Oberpräsidenten  v.  Domhardt.
Ersatz  von  Einbussen  bei  Grenzregulirungen  durch  Meliorationen.

Da  Ich  bey  der  neuen  Grenzregulirung  (von  Westpreußen)  an
Meinen  Revenues  verliere,  so  ist  es  nothwendig,  darauf  Attention
zu  nehmen,  welcher  Gestalt  der  Ausfall  einigermaßen  zu  ersetzen.  Die
Mittel  dazu  sind  erstlich  Vorschläge  zu  ansehnlichen  Meliorationen,  wodurch
  etwa  an  20/m  an  den  revenues  zu  gewinnen,  und  zweytens,
dem  Pohlnischen  Zeuge  ihre  Güter  abkaufen  und  dann  darauf  Verbesserungen
  zu  machen.  Ich  habe  Euch  daher  hierdurch  aufgeben  wollen,
diese  Sache  pflichtmäßig  in  Erwägung  zu  ziehen  und  alle  Aufmerksamkeit
darauf  zu  wenden,  wie  Meine  Intention  zum  besten  zu  erreichen,  und
mit  allem  Fleiß  darauf  zu  raffiniren,  wo  etwa  dergleichen  Verbesserungen
im  Lande  zu  machen,  die  so  an  20/m  jährlich  einbringen,  und  Mir
darüber,  nebst  Beyfügung  eines  gründlich  durchdachten  Plans,  Euren
umständlichen  Bericht  zu  erstatten.  Ich  werde  sodann  sehen,  ob  Ich
auf's  Frühjahr  die  dazu  erforderlichen  Kosten  hergeben  kann.  Wie  denn
auch,  wenn  Güter  vortheilhaft  anzukaufen  sind,  Ich  das  dazu  nöthige
Geld  ebenfalls  auf  künftiges  Frühjahr  herbeizuschaffen  suchen  werde.  Ich
will  daher  Eure  pflichtmäßige  Vorschläge  deshalb  baldmöglichst  erwarten.

Potsdam,  den  13.  September  1776.

Friedrich.

Andie  Westpreußische  Kammer.
Retablissements-Angelegenheiten.

Se.  Königl.  Majestät  finden  vor  nöthig,  in  Ansehung  des  Retablissements
  der  Städte  und  des  platten  Landes  der  Provinz  Westpreußen
dero  Allerhöchste  Willens-Meynung  den  Cammern  annoch  näher  zu  erkennen
  zu  geben;  wonach  selbige  sich  stricte  achten  müssen.

1.  Wegen  Retablissement  der  Städte  kömmt  es  darauf  nicht  an,
nur  ein  Haufen  Häuser  zu  bauen,  sondern  die  Hauptsache  ist,  wie  solche
mit  nützlichen  Professionisten  und  solchen  Leuten,  die  im  Lande  nöthig
sind,  zu  besetzen.  Es  ist  daher  nothwendig,  zuvor  einen  ordentlichen
Plan  zu  machen,  was  vor  Professionisten  und  Handwerker  in  der  Provinz
überhaupt  nöthig  sind,  und  welche  davon  sich  vornehmlich  vor  diesen
und  wiederum  vor  einen  andern  Ort  am  besten  schicken  und  nach  Beschaffenheit
  der  Umstände  jeden  Orts  am  nöthigsten  sind.  Besonders
ist  darauf  zu  denken,  dergleichen  Leute  zu  etabliren,  die  solche  Sachen
        <pb n="85" />
        —  83  —

verfertigen,  die  die  Pohlen  am  meisten  gebrauchen,  zum  Exempel  Pol-=nische
  Wagen,  Schärpen;  ferner  Leute,  die  mit  Material  Waaren  und
Weinen  handeln,  um  das  Commerce  mit  den  Pohlen  immer  mehr  im
Gange  zu  bringen.  Denn  da  sie  jetzt  schon  anfangen,  ihr  Getreide  und
andere  Producte  uns  fleißiger  zuzuführen,  so  muß  man  auch  alle  Attention
  anwenden,  daß  sie  hier  dierenige  Sachen  wieder  bekommen  können,
die  sie  nöthig  haben,  und  zur  retour  mitnehmen,  und  zu  der  Absicht  ist
Fordon  der  beste  Ort.  Finden  die  Pohlen  dasjenige  dorten.  was  sie
gebrauchen,  so  hält  es  nicht  mehr  schwer,  das  ganze  Polnische  Commeree
nach  den  diesseitigen  Landen  zu  ziehen.  Nur  ist  die  Hauptsache,  daß
alle  die  Sachen,  die  die  Pohlen  sonst  von  Dantzig  holen,  zu  Fordon  und
anderen  Orten  hier  im  Lande,  gut  und  um  billige  Preise  zu  haben
sind,  alsdann  sie  solche  lieber  hier  nehmen,  als  deshalben  den  weiten
Weg  nach  Dantzig  fahren  werden.  Und  darum  muß  man  vornehmlich
lauter  Professionisten  suchen  anzusetzen,  die  dergleichen  Sachen  verfertigen,
  welche  die  Pohlen  retour  nehmen.  Außerdem  aber  ist  auch  darauf
zu  sehen,  was  durchgehends  in  der  gantzen  Provintz  für  Handwerker
jeden  Orts  fehlen,  und  wie  viele  von  jeder  Sorte  an  einen  Ort,  nach
Verhältniß  des  Bedarfs  der  Waare  und  deren  Consumtion  erforderlich
sind,  darnach  muß  sodann  ein  General  Plan  angefertiget  und  darin
deutlich  detailliret  werden,  was  für  Professionisten,  zum  Exempel  Grobschmiede,
  Tischler,  Stuhlmacher,  Wagenmacher,  Posamentier  und  dergleigleichen
  in  jeder  Stadt  fehlen,  und  nach  Proportion  des  Bedarfs,  wie
vielc  von  jeder  Art,  an  jeden  Ort,  anzusetzen.  Und  dieser  Plan  muß
sodann  bei  dem  Bau  der  neuen  Häuser  in  den  Städten  zum  Grunde
geleget,  und  darauf  gesehen  werden,  welche  Professionisten  sich  am  besten
vor  diesen,  und  welche  vor  jenen  Ort  schicken.  Hat  man  erst  ein  solches
Projekt,  dann  kann  man  disponiren:  in  diesen  Jahr  soll  das  und  in
dem  folgenden  Jahre  wieder  das  geschehen,  und  die  Häuser  werden  sodann
gleich  vor  diesen  oder  jenen  Professionisten  erbauet  und  eingerichtet  werden,
  damit,  wenn  derselbe  da  ist,  er  gleich  in  das  Haus  eingesetzet
werden,  und  seine  Profession  treiben  kann.  Sonsten  wenn  das  nicht
geschiehet,  und  dergleichen  Leute  können  ihre.  Arbeit  nicht  gleich  anfangen
  und  was  verdienen,  und  sollten  überdem  noch  Miethe  bezahlen,
so  gehet  das  nicht  und  der  Endzweck  wird  nicht  erreichet.  Es  muß  auch
dafür  gesorget  werden,  aus  Thorn  gute  und  nützliche  Professionisten
hierher  zu  ziehen,  die  verstehen  am  besten,  was  die  Pohlen  vor  Sachen
gebrauchen  und  wie  solche  beschaffen  seyn  müssen;  Die  können  sodann  in
Culm,  oder  wo  es  ist,  vorzüglich  aber  zu  Fordon  sich  etabliren  und  ihnen
alda  Häuser  eingegeben  werden,  damit  sie  ihre  Handthirung  treiben  können.
  Ueberhaupt  muß  alles  nach  den  Umständen  der  Sache  eingerichtet
und  vornehmlich  darauf  gesehen  werden,  einen  jeden  Ort  mit  den  nöthigen
und  hinlänglichen  Professionisten  zu  versehen,  damit  nicht  nur  die  Provinz
  deren  keinen  Mangel  hat,  sondern  daß  auch  die  Pohlen  alle  ihre

6.
        <pb n="86" />
        —  84  —

Sachen  von  hier  erhalten  können  und  das  gantze  Commerce  nach  und
nach  hierher  gezogen  wird.

2.  Haben  Se.  Königl.  Majestät  wahrgenommen,  daß  die  Acker  Cultur
in  Pomerellen  sehr  schlecht  betrieben  wird;  besonders  sindet  sich  das
bei  Hammerstein  und  der  Gegend;  die  Leute  besäen  da  mehr  Land,
wie  sie  mit  Dünger  bestreiten  können;  das  macht,  daß  dort  kein  ordent—
licher  Amtman  ist,  der  darnach  siehet,  und  die  Witwe  verstehet  das
nicht  und  der  zeitige  Administrator  giebt  sich  darum  keine  Mühe.  Denn
wenn  die  Leute  nur  den  3.  Teil  von  dem  Felde  besäeten,  so  viel  sie
etwa  im  Dünger  unterhalten  können,  so  würden  sie  mehr  gewinnen,
als  von  dem  weitläuftigen  Felde,  wo  sie  zum  Theil  kaum  die  Aussaat
wieder  kriegen  werden.  Alles  dieses  ist  ein  Beweis,  daß  Niemand  dar—
nach  siehet  und  keiner  sich  darum  bekümmert,  und  die  Leute  zurechte
weiset.  Selbst  hier  zu  Graudentz  ist  die  üble  Gewohnheit,  daß  die  Leute
den  Mist  ins  Wasser  schmeißen,  anstatt  sich  solchen  auf  ihre  Sand
Felder  zu  bringen,  und  diese  dadurch  zu  verbessern  bemühet  seyn  solten.
Es  giebt  hier  zu  Graudentz  Sand-Land  genug,  wo  der  Mist  von  großem
Nutzen  seyn  würde,  allein  die  Leute  sind  zu  träge  und  niemand  siehet
darnach.  Se.  Königl  Maj.  wollen  demnach,  daß  ein  Bürger-Meister
in  jeder  Stadt  seie,  der  auf  die  Acker  Wirtschaft  sehen  und  die  Leute
zurechte  weisen  soll,  wie  sie  damit  umgehen  müssen,  um  die  Aecker  gehörig
  zu  bestellen  und  solche  recht  zu  nutzen;  der  sie  anhalten  soll,  den
Mist  auf  den  Acker  zu  fahren,  und  solchen  gehörig  auseinander  zu  bringen,
damit  das  gantze  Feld  damit  bedeckt  wird.  Denn  wenn  das  nicht  geschiehet
  und  der  Mist  bleibt  auf  Klumpen  liegen,  so  hilft  das  wieder
nicht,  sondern  wo  der  Mist  lieget,  da  wächset  das  Getreide  wohl  etwas,
wo  aber  kein  Dünger  hingekommen,  da  bleibt  es  wie  zuvor,  und  darum
muß  schlechterdings  in  jeder  Stadt  eine  Magistrats-Person  sehn,  der
ein  praktischer  Oeconom  ist,  und  dessen  Schuldigkeit  darin  besteht,  auf
die  Bewirthschaftung  der  Aecker  acht  zu  geben,  und  solche  in  einen  bessern
Stand  zu  bringen.  Und  so  wie  dieses  von  dem  Bürger-Meister,  der  ein
Oeconom  ist,  gefordert  wird,  so  ist  es  auch  die  Pflicht  derer  Departements-Räthe,
  daß  sie  auf  die  Aecker  Cultur  der  Landleute  Acht  haben,  und  sie
darunter  lehren  und  zurechte  weisen;  wozu  selbige  dann  auch  mit  allem
Ernste  angewiesen  werden  müssen,  daß  sie  bei  Bereisung  ihrer  Departements
  Untersuchungen  anstellen,  und  die  Bauern  bedeuten,  wie  sie  es
besser  machen  sollen,  um  mehrern  Nutzen  und  Gewinn  davon  zu  haben.
Versäumen  sie  aber  das,  so  soll  der  Departements-Rath  in  Ansehung
der  Städtischen  Acker  Wirthschaft  dafür  responsable  gemacht  und  zur
Verantwortung  gezogen  werden.  Außerdem  sind  auch  die  Beamte  schuldig
und  müssen  mit  Ernst  dahin  angehalten  werden,  darauf  zu  sehen,  wie  die
Unterthanen  ihre  Felder  bestellen  und  sie  zurechte  weisen,  wie  sie  es
ordentlich  anfangen,  und  den  Ackerbau  gehörig  bestellen  und  abwarten
sollen.  Die  Hauptsache  ist  und  bleibt  immer,  daß  von  dem  gantz  schlechten
Lande  nur  wenig  und  gut  bestellet,  und  daß  auf  den  Fall  gesuchet  wird,
        <pb n="87" />
        —  85  —

eher  die  englische  Wirthschaft  einzuführen,  wozu  Se.  Königl.  Majestät
auch  wohl  selbst  in  etwas  zur  Hülfe  kommen  wollen,  weil  solches  den
Unterthanen  zu  schwer  fallen  würde.  Hiernechst  muß  dahin  gesehen  werden,
Leute  aus  dem  Mecklenburgischen  und  aus  der  Lausnitz  hierher  zu  ziehen
und  anzusetzen,  daß  sind  gute  fleißige  Wirthe;  und  wenn  ein  paar
Familien  hin  und  wieder  etwa  eine  Meile  von  einander  etabliert  werden,
so  wird  deren  Wirtschaft  denen  hiesigen  Leuten  zum  Exempel  dienen
und  sie  werden  dadurch  gereitzet,  denen  fremden  nachzuahmen,  und  auch
mehr  Fleiß  und  Mühe  sich  zu  geben.

Alles  hierin  vorgeschriebene  muß  demnach  von  der  Cammer  pflicht—
mäßig  befolget,  besonders  aber  auf  einen  soliden  Plan  wegen  aller  in
den  Westpreußischen  Städten  anzusetzenden  nöthigen  und  nützlichen  Pro—
fessionisten  mir  Fleiß  gedacht  und  solche  bald  möglichst  eingereichet  werden.

Graudentz  den  8.  Juni  1777.

Friedrich.

An  die  Westpreußische  Kammer.

Gegen  das  Verfahren  der  Domainenbeamten,  die  Amtsunterthanen  durch
Gewährung  von  Kredit  zum  Branntweintrinken  zu  verleiten.

Wir  haben  in  Erfahrung  gebracht,  wie  sehr  die  Beamten  (Domainen--Beamten),
  ohne  auf  die  Conservation,  Gesundheit  und  Lebensdauer
  der  Amts-Unterthauen  Rücksicht  zu  nehmen,  nicht  sowohl  um  Unser
Interesse  zu  befördern,  sondern  vielmehr  ihren  Eigennutz  zu  sättigen,
Csich  bisher  bestrebt  haben,  den  Bier=  und  Branntwein-Debit  unerlaubter
Weise  auf's  höchste  zu  poussieren  und  diesem  zufolge  denen  Unterthanen
bei  Ausrichtungen  und  anderen  Zusammenkünften  das  Getränke  aufzudringen,
  denenselben,  um  ihnen  die  Waaren  angenehmer  zu  machen,
und  —  da  der  Bauer  nur  selten  nach  Grundsätzen  zu  handeln  gewohnt
ist  und  sich  um  die  Folgen  wenig  bekümmert  —,  bei  dem  Mangel
des  baaren  Geldes  dasselbe  auf  Credit  zu  verabreichen  und  sie  auf  solche
Weise  in  ein  Labirynth  von  Noth  und  Mangel  zu  stürzen,  daß  sie
weder  ihre  Existenz  bei  ihren  Hufen  finden,  noch  weniger  aber  die  Gefälle
an  Unsere  Cassen.  gehörig  abtragen  können.

Dieses  ist  denn  auch  die  alleinige  und  wahre  Ursach  des  bei  denen
dortigen  Unterthanen  so  sehr  überhand  genommenen  Hanges  zur  Schwelgerei
  und  der  daraus  natürlicher  Weise  entstandenen  Dürftigkeit.  Und
da  Uns  zu  viel  daran  gelegen  ist,  dieses  tief  eingewurzelte  Uebel  möglichst
aus  zurotten,  ohne  auf  den  etwa  zu  besorgenden  Ausfall,  der  sich  bei
denen  Brau=  und  Brennereien  in  der  Folge  ergeben  könnte,  zu  reflektieren,
da  der  Wohlstand  Unserer  Unterthanen  und  deren  Gesundheitsdauer  den
Vorzug  vor  einen  blos  scheinbaren,  nie  aber  wesentllichen  Gewinn  behalten
muß.  So  befehlen  Wir  Euch  hiemit  in  Gnaden,  Angesichts  dieses  sämmtlichen
  Beamten  zu  inhibieren:  keinem  Unterthan  das  mindeste  an  Bier
oder  Branntwein,  weder  in  denen  Krügen,  noch  in  denen  Schänk-
        <pb n="88" />
        —  86  —

häusern  oder  im  Amte  selbst,  bei  Vermeidung  nachdrücklicher  Beahndung
auf  Credit  zu  verabreichen,  auch  zu  gleicher  Zeit  die  Justizbeamte  an—
zuweisen,  bei  der  ihnen  nach  der  näheren  Erklärung  des  Justizämter-Reglements
  übertragenen  executorischen  Beitreibung  der  bäuerlichen  Zinsreste
  blos  auf  die  zu  Unserer  Casse  fließenden  rückständig  gebliebenen
Gefälle,  nie  aber,  bei  Vermeidung  der  strengsten  Verantwortung,  auf  Bierund
  Branntwein-Schulden,  es  sei  unter  welchem  Prätext  es  wolle,  Rücksicht
  zu  nehmen  und  die  Unterthanen  zu  deren  Berichtigung  anzuhalten.
Berlin  den  23.  Juni  1778.
Friedrich.

An  den  Oberpräsidenten  v.  Domhardt.

Instandsetzung  der  Domainengebäude  in  Westpreußen;  Colonisation,  Ausbau
  der  Städte  ete.

Wenn  Ich  künftiges  Jahr  die  letzten  100/m  Thlr.  zu  Instandsetzung
der  Gebäude  auf  Meinen  Aemtern  und  Vorwerken  hergegeben  und  wir
damit  fertig  sind,  alsdenn  müsset  Ihr  darauf  denken,  in  Westpreußen
mehr  kleine  Familien  und  Büdner,  auf  den  Fuß,  wie  es  hier  geschiehet,
auf'm  Lande  anzusetzen,  wozu  wir  denn  teutsche  Leute  aus  dem  Reiche
nehmen  wollen,  so  viel  wir  deren  nur  kriegen  und  da  unterbringen
können,  damit  wir  das  Pohlnsche  Zeug  mehr  los  werden,  und  auch
mehr  teutsche  Leute  dorten  hin  kriegen,  es  auch  zur  Zeit  des  Krieges,
wenn  die  Artillerie  und  Proviant  Knechte  aus  dem  Lande  weg  sind,
sodann  nicht  an  Leuten  so  sehr  fehlet.  Ihr  habt  also  deshalben  eine
Untersuchung  anzustellen  und  genau  anzusehen,  sowohl  bei  Meinen  Aemtern,
  als  auch  auf  den  Adelichen  Gütern  und  überall,  wo  es  nur  immer
angeht,  dergleichen  Büdener  Etablissements  zu  machen,  und  sodann  einen
ordentlichen  Plan  und  Ueberschlag  zu  fertigen,  wieviel  dergleichen  kleine
Familien  und  Büdener  in  Westpreußen  untergebracht,  auch  wo,  und  an
welchen  Orten  solche  angesetzt  werden  können  und  was  das  kosten  wird,
welchen  Ueberschlag  Ihr  sodann  an  Mich  einzureichen.  Und  da  Ich
auch  künftig  Jahr  den  Ausbau  der  Städte,  als  zu  Culm,  Bromberg  und
der  Orten  wieder  vornehmen  werde,  so  muß  vorher  nachgesehen  und
untersucht  werden,  was  vor  Professionisten  ohngefähr  sie  dorten  noch
am  nöthigsten  gebrauchen,  als  Sattler,  Schmiede,  Stellmacher  und  dergleichen
  mehr:  davon  muß  sodann  eine  Liste  an  Mich  eingeschickt  werden,
daß  man  im  Voraus  sehen  kann,  solche  von  auswärts  hereinzuschaffen,
damit  wenn  die  Häuser  fertig  sind,  diese  Leute  alsdann  darin  gesetzet
werden.  Ihr  werdet  daher  keinen  Anstand  nehmen,  alles  hierunter  erforderliche
  zu  verfügen  und  zu  besorgen,  damit  Ich  sowohl  den  Ueberschlag
  von  den  auf'm  Lande  anzusetzenden  Büdnern,  als  auch  die  Anzeige
von  den  fehlenden  Professionisten  in  den  Städten,  sobalde  es  angehet,
erhalte.

Potsdam  den  10.  Juli  1779.

Friedrich.
        <pb n="89" />
        —  87  —

An  den  Oberpräsidenten  v.  Domhardt.

Cinrichtung  von  Landgestüten  in  Westpreußen;  Heranziehung  von  Colonisten
  aus  Mecklenburg.

Ich  habe  Cuch  auf  Euren  Bericht  vom  25.  August  und  in  Ansehung
der  darin  gethanen  Vorschläge  wegen  der  einzurichtenden  Land-Gestüthe,
hierdurch  zu  erkennen  geben  wollen,  daß  wir  damit  ein  bisgen  behende
zu  Werke  gehen  müssen,  denn  erstlich  kann  Ich  für  ein  dergleichen  Pferd
für  die  Husaren  nicht  mehr  wie  dreißig  und  einige  Thlr.  geben;  die
Leute  aber  ziehen  dorten  solche  Pferde,  die  sie  vor  120  Thlr.  und  drüber
verkaufen  können,  sie  würden  also  sehr  dabey  zu  kurz  kommen,  wenn  sie
statt  dessen  nur  30  bis  40  Thlr.  dafür  kriegen  sollen;  das  geht  also
gar  nicht  an,  und  würde  dem  dortigen  auswärtigen  Pferdehandel  großen
Tort  thun.  Zum  zweyten  sind  die  Pferde  in  der  Wallachey  beständig,
auch  des  Nachts,  draußen  unter  freyem  Himmel,  das  macht  sie  eben  sodauerhaft.
  Die  Pferde  in  Preußen  aber  werden  des  Nachts  in  Ställen
gehalten  und  werden  sie  also  wohl  nicht  so  hart  und  dauerhaft  werden,
wie  die  Wallachische  Pferde.  Diese  Umstände  muß  man  also  vorher  wohl
überlegen  und  in  genaue  Erwägung  ziehen,  ehe  man  zur  Sache  schreitet,
damit  man  nicht,  anstatt  was  gutes  zu  bewirken,  Schaden  anrichtet,
und  die  gute  Pferdezucht  dorten  verdirbet:  denn  da  haben  sie  die  sogenannte
  Doppel  Lithauer,  das  eine  recht  gute  Art  von  Pferden  ist.  Ihr
werdet  also  das  alles  noch  näher  überdenken  und  mit  aller  Attention
prüfen,  und  Mir  dann  wieder  darüber  berichten.

Uebrigens  ist  das  recht  gut,  daß  Ihr  Euch  angelegen  seyn  lassen,
Mecklenburgische  Familien  nach  Westpreußen  hin  zu  ziehen,  und  müsset  Ihr
suchen,  noch  mehr  dergleichen  und  auch  aus  Sachsen  so  viel  es  nur
angeht,  zu  kriegen  und  da  anzusetzen,  damit  die  Leute  unter  einander
ein  bisgen  meliret  werden  und  nicht  lauter  Pohlnisches  Zeug  allein
dorten  ist,  sondern  auch  mit  unter  gute  teutsche  Leute  da  wohnen.  Welches
Ihr  also  besorgen  werdet.

Potsdam  den  1.  September  1779.
Friedrich.

Andie  Westpreußische  Kammer  zu  Marienwerder.

Maßregeln  zur  weiteren  Hebung  der  Kultur  Westpreußens.

Se.  Königl.  Maj.  haben  Dero  Westpreußische  Kammer  verschiedentlich
  zu  erkennen  gegeben,  daß  der  Hauptfehler  in  dortiger  Provinz  darin
bestehet,  daß  die  Beamte  und  Unterthanen  nicht  den  gehörigen  Fleiß
auf  die  Cultur  und  Bearbeitung  ihres  Landes  und  des  Ackerbaues  wenden,
sondern  diese  Sache  gar  zu  sehr  negligiren,  und  wenig  Mühe,  nach
Pohlnischer  Art,  sich  darum  geben:  daher  es  denn  kommt,  daß  ein
Teil  klagt  über  Mißwachs  und  der  andere  über  Mangel  von  Absatz.  So
widersprechend  dieses  nun  an  sich  ist,  so  gehet  doch  so  viel  daraus  hervor,
daß  es  durchgehends  an  der  gehörigen  Ordnung  und  Anweisung  fehlet.
        <pb n="90" />
        –  88

Dieses  aber  liegt  lediglich  an  der  Kammer,  weil  sie  sich  nicht  pflichtschuldigst
  bemühet,  und  darauf  Bedacht  nimmt,  die  Unterthanen  besser
zu  instruiren  und  sie  anzuweisen,  wie  sie  ihren  Acker  in  mehrere  Ordnung
  und  Cultur  bringen  sollen;  denn  die  üble  Gewohnheit  die  gehet
dorten  soweit,  daß  sie  den  Dünger,  statt  solchen  auf  den  Acker  zu  bringen,
aus  Faulheit  lieber  ins  Wasser  werfen.  Daraus  kann  nichts  anderes
erfolgen,  als  daß  die  Leute  von  ihrem  Ackerbau  wenig  gewinnen  und  dadurch
  außer  Stand  kommen,  die  festgesetzten  Abgaben  richtig  abzutragen
und  immerfort  Revisiones  verlangen.  Hoöchstdieselben  befehlen  demnach
der  Cammer  hierdurch  alles  Ernstes,  darauf  mehrere  Attention  zu  nehmen,
und  die  dortige  Unterthanen  besser  zu  rechte  zu  weisen,  wie  sie  ihren  Acker
ordentlich  kultivieren  und  benuben  sollen,  damit  sie  noch  von  ihrer  alten
Trägheit  abgewöhnet,  und  ihre  Wirtschaft  besser  eingelenket  werde,  denn
das  ist  unumgänglich  nöthig;  sonsten,  und  wenn  daran  nicht  immer  gearbeitet
  und  das  Volk  In  anderen  Schlenker  gebracht  wird,  kann  die
Provintz  nie  in  einen  besseren  Wohlstand  kommen  und  das  bleibt  denn
lediglich  der  Cammer  ihre  Schuld.  Se.  Königl.  Majestät  ist  hiernechst
wohl  bekannt,  daß  die  mehrsten  der  dortigen  Einsassen  so  sehr  an  ihre
alten  üblen  Gewohnheiten  kleben,  daß  sie  davon  durch  keine  vernünftige
Vorstellung.  Anweisung  und  gütige  Behandlung  abzubringen  sind:  diese
Art  Leute  muß  die  Cammer  dadurch  umzukehren  suchen,  daß  sie  selbige
bedrohet,  wofern  sie  sich  nicht  in  Güte  bequemen  und  auf  eine  bessere
Ordnung  und  Cultur  ihres  Ackerbaues  nach  der  ihnen  zu  gebenden  Anweisung
  sich  befleißigen  würden,  daß  sie  sodann  auf  die  Oesterreichische
Methode  behandelt,  und  sie  eben  so  tractiret  werden  würden,  wie  es
mit  denen  geschiehet,  die  unter  Oesterreichische  Hoheit  gekommen  sind.
Hiernechst  ist  der  zweyte  Gegenstand  die  Wiederaufhelfung  des  städtischen
Verkehrs.  Se.  Königl.  Majestät  verwenden  in  dieser  Absicht  jährlich
eine  ansehnliche  Summe  Geldes  zum  bessern  Aufbau  der  Städte,  um
diesen  Endzweck  zu  erreichen.  Der  letzthin  von  der  Cammer  eingereichte
Plan,  wie  die  für  das  künftige  Jahr  zu  dem  Behuf  ausgesetzte  100/  Rthlr.
zu  verwenden,  ist  der  Intention  gar  nicht  gemäß,  wie  solches  der  Cammen
auch  geschrieben  worden.  Sie  muß  daher  ihr  Augenmerk  besonders  darau
richten,  was  in  den  Städten  Graudentz,  Culm  und  Bromberg  am  nothwendigsten
  zu  bauen  ist,  ferner  was  etwa  in  Elbing  und  in  Marienburg
noch  zu  machen  ist,  auch  was  in  Nackel  und  in  Schönlanke  abgebrannt,
daß  das  wiederhergestellt  wird.  Wobey  denn  auch  auf  den  Anfang  der
Baues  der  steinernen  Häuser  Bedacht  zu  nehmen;  und  hiernach  wollen  Se
Königl.  Maj.  einen  ordentlichen  und  soliden  Plan  erwarten.  Dabey  wird
denn  aber  auch  nothwendig  erfordert,  daß  die  Cammer  sich  ernstlicher
angelegen  seye  lässet,  die  Nahrung  der  Städte  mehr  in  Aufnahme  zu
bringen  und  eine  hinlängliche  Anzahl  von  Professionisten  und  Handwerkern
  in  den  Städten  anzusetzen,  die  im  Stande  sind,  denen  Pohlen  alle
ihre  Sochen  und  Bedürfnisse,  die  sie  gebrauchen,  zu  fournieren,  und  sic
mit  allem  nöthigen  zu  versehen,  so  wie  das  in  Schlesien  geschiehet,
        <pb n="91" />
        —  89  —

wo  die  Städte  größtentheils  ihre  Nahrung  aus  Pohlen.  haben,  und  davon
leben:  eben  also  muß  das  auch  in  Westpreußen  eingerichtet  und  es  müssen
die  Städte  daselbst  auch  soweit  aufgeholfen  werden,  daß  sie  den  nehmlichen
Vortheil  von  den  Pohlen  ziehen,  und  sich  von  daher  ihre  Nahrung  verschaffen,
  so  wic  es  mit  den  Städten  in  Schlesien  ist.  Diese  Absicht  wird
auch  gar  nicht  schwer  seyn  nach  und  nach  zu  erreichen,  wenn  die  Cammer
sich  pflichtmäßig  angelegen  seyn  lässet,  darauf  alle  Attention  zu  wenden  und
vorzüglich  sich  bemühet,  in  einer  jeden  der  dortigen  Städte  auf  das
Etablissement  dergleichen  Professionisten  und  Handwerker  zu  sehen,  die
sich  dahin  schicken  und  die  auch  für  die  Polen  diejenigen  Waaren  und  Sachen
machen  und  verfertigen,  die  die  Pohlen  gern  haben  und  gebrauchen.
Se.  Königl.  Maj.  empfehlen  der  Cammer  diese  beyden  Sachen  auf  das
ernstlichste:  nemlich  die  Cultur  des  Ackerbaues  daselbst  in  bessere  Ordnung
  zu  bringen  und  auch  auf  die  Wiederherstellung  des  Nahrungs-Standes
  der  dortigen  Städte  alle  Attention  zu  wenden,  wie  solches  ihre
Pflicht  und  Schuldigkeit  erfordert.
Berlin  den  20.  Dezember  1779.
Friedrich.

An  die  Westpreußische  Re  egierung.
Wegen  der  in  Westpreußen  begüterten  polnischen  Edelleute.

Da  Se  Königl.  Majestät  Allerhöchste  Willensmeinung  dahin  gehet,
daß  die  Pohlnischen  Edelleute,  die  Güter  in  Westpreußen  besitzen,  sich
nunmehro  erklären  sollen,  was  sie  sehn  wollen:  Pohlen  oder  Preußen,
und  daß  diejenigen,  die  in  Pohlen  bleiben  wollen,  Anstalt  machen  sollen,
ihre  Güter  zu  verkaufen,  so  befehlen  Höchstdieselben  Dero  Westpreußische
Regierung  hierdurch  in  Gnaden,  allen  diesen  Pohlnischen  Edelleuten  solches
nochmals  ernstlich  anzudeuten,  daß  sie  ohne  weiteren  Anstand  ihre  Erklärung
  darüber  abgeben  sollen,  damit  deshalben  die  nöthige  Verfügung
getrossen  werden  könne;  denn  das  Geld  geht  immermehr  aus  dem  Lande.
Wenn  sie  die  Revenues  von  ihren  hiesigen  Gütern  in  Pohlen  verzehren
wollen  das  dauert  in  der  Länge  nicht  und  darum  soll  das  nicht  mehr
seyn.  Die  Regierung  hat  sich  also  hiernach  zu  achten  und  alles  hierunter
erforderliche  ohne  Verzug  zu  besorgen,  auch  wie  solches  geschehen,  zu
berichten.

Potsdam  den  17.  Januar  1780.

T  Friedrich.

An  den  Gehe  imen  Finanzrat  v.  Bre  uchenhoff.
Wegen  Unordnungen  im  Rechnungswesen  für  den  Bromberger  Kanal.

Ich  kann  Euch  auf  Euren  Bericht  vom  12.  dieses,  die  Eurem  Anführen
  nach  aus  der  Brombergschen  Canal  Bau  Casse  geschehene  Vorschüße
  zu  anderen  Behuf  betreffend,  nicht  verhalten,  daß  bey  aller  Curer
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        Wirthschaft  eine  verteufelte  Confusion  ist.  Ihr  werfet  alles  so  durch—
einander,  das  man  gar  nicht  klug  daraus  werden  kann.  Was  habt
ihr  nöthig  gehabt,  das  Geld,  was  ich  zum  Canal  Bau  (angewiesen,
zu  fremden  Dingen,  die  gar  nicht  dahin  gehören,  zu  verwenden?  Das
ist  eben  das  confuse  bey  Eurer  Wirthschaft,  daß  Ihr  immer  eines  in
das  anvbere  schmeisset,  und  keine  Sache  reine  macht,  und  ordentlich  abschließet:
  deshalben  traue  ich  Euch  auch  nicht,  und  werde  alle  Eure
Rechnungen  auf  das  genaueste  nachsehen  lassen:  darnach  könnet  Ihr  Euch
nur  richten.  Und  was  hiernechst  die  Sache  überhaupt,  wegen  der  Vor—
schüsse  und  Reste  bey  der  Canal  Bau  Casse  betrifft,  so  soll  das  General:
Directorium,  wenn  der  Etats-Minister  v.  Gaudi  von  Preußen,  zurückgekommen
  seyn  wird,  alles  gehörig  und  ordentlich  auseinander  setzen,
das  man  den  eigentlichen  Zustand  der  Sache  deutlich  übersehen  kann.
Wornach  Ihr  Euch  zu  achten  habt.

Potsdam  den  15.  März  1780.

Friedrich.

An  die  Westpreußische  Kammer.
Anordnungen  für  bessere  Pflege  des  Land=  und  Gartenbaus  in  Westpreußen.

Nachdem  Se.  Königl.  Maj.  bei  Dero  diesjährigen  Revne  Reise  nach
Mockerau  in  denen  passierten  Gegenden  des  hiesigen  Departements  mißfällig
wahrgenommen  haben,  daß  die  hiesigen  Einsassen,  denen  so  oft  ertheilten
Vorschriften,  besonders  von  14.  Juni  1771,  23.  März  1775  und  24.  Juni
1777  ohnerachtet,  ihre  Landwirthschaften  noch  nicht  mit  dem  gehörigen
Fleiß  betreiben,  verschiedene  Branchen  der  Haushaltung  ganz  aus  der
Acht  lassen,  den  Ackerbau  und  die  Viehzucht  äußerst  negligiren  und  überhaupt
  der  Trägheit  dergestalt  nachhängen,  daß  zur  Abwendung  derer  daher
  entstehenden  Unordnungen,  zur  Verbesserung  obgedachter  Wirtschaftsführung
  die  ernstlichsten  Maaßregeln  genommen  werden  müssen,  so  wird
hiermit  auf  Se.  Majestät  Befehl  den  Beamten  die  ihnen  rbliegende  besondere
  Aufmerksamkeit  auf  die  Wirtschaften  der  ihnen  unter  Aussicht
gegebenen  Einsassen  nicht  nur  wiederholentlich  in  Erinnerung  gebracht,
sondern  dieselben  auch  hierdurch  gemessenst  angewiesen,  die  Cinsassen  überhaupt
  durch  Vorstellungen,  Anweisungen  und  fleißige  Untersuchung  ihrer
Wirthschaft  mit  dem  nöthigen  Ernst  zu  mehrerem  Fleiß  und  wesentlicher
  Vetriebsamkeit  anzuhalten,  besonders  aber  selbigen,  nach  der  vorausgesetzt
  ihnen  beiwohnenden  wirtschaftlichen  Kenntnis,  nach  jeden  Orts
Gelegenheit  und  Beschaffenheit  zur  Anlegung  nützlicher  Geköch=  und  Obstbaumgärten,
  zur  gehörigen  und  ordentlichen  Betrieb  des  Flachsbaues,
zur  Spinnerei  und  Fabrikation  ordinairer  Leinwand,  zur  Bienenzucht
und  vornehmlich  zur  besseren  Cultivierung  der  Aecker,  Anpflanzung  nützlicher
  Futterkräuter,  besonders  Klee,  und  Erweiterung  der  Viehzucht  die
nöthige  Anleitung  dergestalt  zu  geben,  daß  in  Ansehung  der  letzteren
Gegenstände  zuvörderst  zur  Vermehrung  des  Düngers,  auf  alle  zu  diesem
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Behuf  dienliche  Hülfsmittel,  nehmlich  Laub,  Wald=  und  Bruch-Moos,
Movorerde,  ausgebuchte  Asche,  welches  demnächst  der  Dünger  zur  gehörigen
Zeit  ins  Feld  gebracht,  da  wo  die  Gelegenheit  vorhanden,  der  Mist  aus
den  benachbarten  Städten  und  Niederungen,  im  Winter  oder  schon  schicklichen
  Jahreszeit  geholet  und  vom  Landmann  sich  zu  Nutze  gemacht,
der  Acker  wohl  gearbeitet  und  sodann  mit  reinen  Saamen  in  der  besten
Saatzeit  bestellet  werde.  Wobey  denn  auch  die  Düngung  der  Wiesen,
deren  Schonung  und  Bewässerung  bis  zum  1.  Mai,  ingleichen  die  successive
  Besaamung  eines  verhältnismäßigen  Stück  Landes  mit  weißem  oder
rothem  Klee-Saamen  bestens  zu  empfehlen  und  bey  dieser  Art  der  alljährlichen
  Verbesserung  des  Futters  auch  auf  die  jährliche  Zuzucht  zur
Vermehrung  des  Viehstandes  nachdrücklich  zu  helfen,  damit  wenn  Se.
Königl.  Majestät  die  hiesige  Provinz  wieder  passiren,  Allerhöchstdieselben
die  Saaten  und  Aecker  in  nutzbarem  Zustande,  auch  gut  bestellte  Obstund
  Küchen-Gärten  finden.  Wie  denn  Se.  Königl.  Majestät  zu  befehlen
geruhet  haben,  daß,  wo  sich  schlechter  9jähriger  Acker  befindet,  solcher
lieber  gar  nicht  beseet,  sondern  dagegen  mehr  Fleiß  auf  den  tragbaren
Acker  gewandt  und  solcher  besser  bearbeitet  und  bedünget  werden  soll.
Marienwerder,  den  24.  Juni  1780.
Friedrich.

An  den  neuernannten  Direktor  der  Westpreußischen
Kammer  v.  Korckwitz.

Instruktion  für  die  Kultur  Westpreußens.

Da  Se.  Königl.  Maj.  den  bisherigen  Land  Rath  v.  Korckwitz  zum
Ersten  Director  bey  Dero  Westpreußischen  p.  Cammer  zu  ernennen  geruhet,
so  lassen  Höchstdieselben  ihm  folgendes  zu  seinem  Verhalten  hiedurch  bekannt
machen,  wornach  er  sich  zu  richten  hat:

1.  ist  es  nöthig,  daß  er  auf  4  Wochen  etwa  nach  Berlin  gehet,
um  sich  daselbst  von  den  Cassen  Sachen  und  von  dem  gantzen  Cameral
Wesen  gründlich  zu  informiren,  zu  welchem  Ende  der  nunmehrige  Cammer
Director  v.  Korckwitz  sich  dorten  bey  Dero  Etats  Minister  Michaelis  zu
melden  hat,  der  dahin  angewiesen  ist,  ihm  alles  zu  sagen  und  zu  weisen,
wie  das  bei  der  Berlinschen  Cammer  ist,  wie  auch  von  den  Sätzen  der
Vergütigungen,  wie  solche  und  in  welchen  Fällen,  auch  in  welcher
Art  die  Remissions  geschehen,  wie  die  Vorspann=  und  andern  dergleichen
Vergütigungen  vertheilet  und  gegeben  werden;  überhaupt  wie  alles  hier
bey  der  Cammer  ist,  damit  er  es  dorten  auch  so  einführen  kann,  wie  er
es  hier  gesehen  und  gelernt  hat.  2.  Hiernechst  muß  er  auch  in  Ansehung
der  Regie  Sachen  in  West-Preußen  zu  dem  Geheimen  Finanz  Rath  de
Launay  gehen,  und  sich  von  dem  auch  au  kait  setzen  lassen,  besonders
wegen  der  Brauereyen  und  Brantweinbrennereyen,  die  in  vorigen  Zeiten
die  Starosten  denen  Städten  entzogen  und  für  sich  haben,  und  die  nothwendig
  denen  Städten  wieder  beigeleget  werden  müssen,  wenn  selbige
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sich  wieder  aufhelfen  sollen.  In  Ansehung  der  Aemter  ist  das  leicht
zu  machen,  denn  was  dadurch,  wenn  die  Brauereyen  und  Brennereven
denen  Aemtern  entzogen  und  den  Städten  beygeleget  werden,  beym  Do—
mainen  Etat  ausfällt,  muß  die  Acciseregie  dahin  vergütigen:  was  in—
dessen  solche  adeliche  Güter  sind,  die  die  alte  Gerechtigkeit  zum  brauen
und  brennen  einmal  gekriegt  haben,  und  damit  auf  eine  legale  Weise
verliehen  sind,  die  müssen  solche  auch  behalten,  und  werden  nur  die—
jenige  hierunter  verstanden,  die  solche  auf  eine  unrechtmäßige  Weise  und
durch  Conniventz  der  Cammer  sich  zugeeignet  haben;  wie  denn  auch  der—
gleichen  Privilegien  von  neuem  schlechterdings  nicht  gegeben  werden  müssen.
Nichtweniger  muß  er  von  dem  Geheimen  Rath  de  Launay  wegen  des
Commerce  der  Stadt  Elbing  genau  von  allen  dabey  obwaltenden  Um—
ständen  sich  unterrichten  lassen;  denn  die  Absicht  ist,  das  Commerce
von  Dantzig  dahin  zu  ziehen,  wovon  aber  die  Kaufleute  von  Dantzig
bishero  sehr  zu  profitiren  gewußt;  wie  auch  von  Warschau,  denn  da
haben  einige  sich  zum  Schein,  und  auf  eine  geringe  Weise  zu  Elbing
etabliret,  um  die  Vortheile  der  geringen  Abgaben,  womit  das  Commerce
der  Elbinger  begünstiget  worden,  als  welches  um  8  pro  Cent  geringer
gegen  die  Dantziger  reguliret  worden,  zu  erschleichen,  und  wenn  sie
denn  einen  Gewinst  von  20  bis  30/m  Thlr.  dadurch  geschafft  haben,  so
/sind  sie  wieder  davon  gegangen.  Um  also  diesem  Mißbrauch  vor  das
künftige  vorzubeugen,  ist  ein  neues  Reglement,  wie  die  Anlage  besaget,
heraus  gegeben  worden,  was  in  Ansehung  des  Commerce  zu  Clbing,  und
derer,  die  daran  Theil  nehmen  und  davon  profitiren  wollen,  beobachtet
werden  soll.  Wegen  aller  dieser  Umstände  nun  ist  der  Geheime  Finanz
Rath  de  Launay  angewiesen  worden,  ihm  die  gehörige  und  ausführliche
Nachrichten  zu  geben.  Nun  kommt  es  3)  auf  die  Land  Oeconomie  in
West  Preußen,  da  muß  der  Cammer  Director  v.  Korckwitz  nun  sich  alle
ersinnliche  Mühe  geben,  eine  bessere  und  ordentlichere  Landwirthschaft
einzuführen,  denn  die  ist  in  Westpreußen  in  der  größten  Bredouille  von
der  Welt,  und  gantz  erbärmlich,  denn  da  säen  sie  zum  Exempel  an  5
Meilen  weit  herum  bloß  in  den  gepflügten  Acker,  ohne  das  Land  gehörigermaßen
  zu  bedüngen  und  zu  bemisten;  das  hilft  den  Leuten  denn
zu  nichts:  wenn  sie  dagegen  einen  kleinen  Fleck  Land,  nach  Verhältniß
des  Bedarfs,  nähmen  und  den  ordentlich  cultivirten  und  Ledüngeten,
so  würden  sie  weit  mehr  gewinnen,  wie  von  allen  den  großen  Flecken,
die  das  Abmähen  nicht  werth  sind.  Sie  haben  auch  an  gewißen  Oertern
nicht  Futter  genug  vor  ihr  Vieh,  darum  schmeißen  sie  das  Korn  nur
so  hin  in's  gepflügte  Land,  um  nur  Stroh  Futter  zu  gewinnen,  und  dieses
ist  besonders  in  der  Gegend  von  Hammerstein  bis  Conitz;  im  Culmschen
ist  dieselbe  schlechte  Wirthschaft;  man  muß  also  darnach  sehen,  eine  bessere
Wirthschaft  einzuführen,  und  den  Leuten  weisen,  nur  ein  kleines  Land
verhältnißmäßig  gut  zu  bestellen  und  dann  zu  besäen,  daß  sie  dadurch
weit  mehr  gewinnen,  und  von  dem  andern  Lande  künstliche  Wiesen
anlegen;  wenn  sie  erst  Turnips  darin  säen,  die  darin  verfaulen,  dann
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können  sie  hernach  Luzerne  und  allerhand  solche  Futterkräuter  herein
säen,  so  gewinnen  sie  dadurch  mehr  Futter  vor  ihr  Vieh.  Alles  das  muß
man  aber  durch  die  Beamten  der  Domainen  Aemter  zuerst  thun  lassen,
damit  die  andern  Leute  von  denen  es  sehen  und  lernen,  sonsten  folgen
sie  darin  nicht,  denn  sie  sind  zu  der  Industrie  wenig  aufgelegt;  wenn
sie  aber  von  den  Sachen  bey  anderen  den  Vortheil  sehen,  dann  folgen
sie  eher  nach,  um  auch  den  Nutzen  zu  haben.  4)  Die  Theile,  die  in  West—
preußen  die  besten  sind,  zwischen  Marienwerder  und  Culm,  die  Niede—
rungen,  das  ist  schönes  Land,  und  da  haben  sie  nicht  viel  Dünger  nöthig,
weshalb  sie  solchen  größtentheils  ins  Wasser  schmeißen;  da  muß  also
die  Anstalt  getroffen  werden,  daß  die  andern  Leute  in  der  Nachbarschaft,
  die  schlechtes  Land  haben,  sich  den  Mist  abholen,  und  solchen  auf
ihre  Felder  bringen.  5.  Was  die  Edelleute  in  Preußen  anlanget,  so  sind
das  gar  keine  Wirthe,  die  mehrsten  davon  bekümmern  sich  um  nichts,
und  lassen  es  alles  so  gehen,  wie  es  will,  ohne  auf  eine  Verbesserung
und  mehrere  Ordnung  bey  ihrer  Wirthschaft  zu  denken,  oder  darnach
ordentlich  zu  sehen;  da  ist  nun  das  beste  Mittel,  diejenigen  Cdelleute,
die  doch  noch  ein  bisgen  sich  ihrer  Wirthschaft  annehmen  und  eine  gute
Cultur  haben,  dadurch  zu  distinguiren,  daß  man  sie  öffentlich  rühmet  und
ihrem  Fleiß  Gerechtigkeit  widerfahren  lässet,  daß  die  andern  sich  schämen,
und  auf  die  Weise  zur  Nachahmung  gereitzt  werden.  6)  ist  das  gemeine
Volk  so  dumm,  daß  sie  sich  in  gar  nichts  zu  helfen  wissen;  sie  haben  zum
Exempel  fettes  Vieh,  wie  Se.  Maj.  es  Höchstselbst  in  dem  Dorfe  Moeckerau,
wo  sie  gewesen,  wahrgenommen,  ohne  daß  sie  sich  Mühe  geben,  es  irgend
wohin  zum  Verkauf  zu  bringen;  hier  herum,  besonders  in  Berlin,  wird
ein  Haufen  Schlachtvieh  gebrauchet  und  gegenwärtig  aus  Pohlen  mehrentheils
  genommen,  das  könnten  sie  nun  von  Westpreußen  eben  so  gut
herbringen,  das  ist  ja  näher,  wie  aus  Podolien.  Es  muß  daher  ein
Ueberschlag  gemacht  werden:  wieviel  Ochsen  können  sie  ohngefähr  jährlich
fett  machen,  und  was  sind  das  vor  Arten,  wieviel  können  sie  davon  verkaufen
  und  wie  schwer  wiegt  ein  Ochse  ohngefehr  an  Pfunden;  darnach
kann  denn  mit  den  Schlächtern  zu  Berlin  ein  Accord  gemacht  werden
daß  sie  ihnen  ihre  Ochsen  abnehmen.  7)  die  Häuser  in  den  Dörfern
die  bauen  sie  alle  von  purem  Holtz;  das  ruiniret  die  Heiden,  und  wenn
ein  Feuer  auskömmt,  so  ist  gar  kein  Rettens,  sondern  es  muß  alles
verbrennen,  weil  es  alles  lauter  Holtz  ist;  da  sind  nun  Se.  Königl.
Maj.  der  Meinung,  wenn  in  den  Dörfern  was  abbrennt,  oder  sonst  verdirbt,
  daß  man  es  mit  Wellerwänden  probiret,  die  verbrennen  nicht  so
leicht,  und  ist  das  auch  eine  Menage  für  die  Forsten;  das  muß  also,
wo  Lehm  in  der  Nähe  ist,  nur  gleich  eingeführet  werden.  8)  Sind  aller
Orten  Schulen  angelegt,  Catholische  und  Evangelische:  es  ist  auch  ein
eigener  Fond  dazu  vorhanden,  wovon  die  Schulmeister  salariret  werden;
da  müssen  nun  die  Bauern  angehalten  werden,  daß  sie  ihre  Kinder  fleißig
nach  der  Schule  schicken,  damit  sie  doch  ein  wenig  vernünftig  und  gebessert
  werden.  9)  Was  den  Getreide  Absatz  in  Westpreußen  anlanget,
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so  muß  zuvor  ein  gantz  accurater  Ueberschlag  gemacht  werden:  wie  viel
wird  in  der  Provintz  jährlich  ausgesäet,  wie  viel  wird  gewonnen  in  guten,
mittel  und  schlechten  Jahren,  wieviel  beträgt  die  Consumtion,  abgezogen,
bleibt  übrig,  oder  fehlet;  haben  sie  übrig,  und  es  wird  sonsten  nicht  gebrauchet,
  so  sollen  sie  Pässe  kriegen  auf  das  übrige,  um  es  auswärts  zu
verkaufen,  doch  in  guten  Jahren  mehr,  wie  in  mittleren;  und  wenn
ihnen  fehlt,  so  muß  man  das  ebenfalls  in  Zeiten  wißen,  um  Anstalten
machen  zu  können,  aus  den  Magazinen  oder  sonsten  Rath  zu  schaffen,
der  Hungersnoth  vorzubeugen.  Diese  Nachweisung  oder  Balance  muß
muß  also  accurat  und  mit  aller  Genauigkeit  gemacht  werden,  daß  solche
gantz  zuverlässig  ist.  Die  Gegenden,  die  entfernt  von  der  Weichsel  liegen,
die  haben  keinen  Strohm,  ihre  Getreide  Sorten  so  gut  zu  verfahren  und
nach  die  großen  Städte  zu  bringen,  da  sind  nur  die  Rutte  und  die  Drage,
wo  sie  mit  Schiffen  nicht  fahren  können,  da  müssen  sie  sich  der  Flösse
bedienen,  und  auf  solchen  das  Korn  transportiren.  10)  Die  Wälder  in
Westpreußen  müssen  auch  in  ordentliche  Schläge  eingetheilet  werden,  nehmlich,
  was  Kiehnen  Holtz  ist,  in  60  Schläge;  wie  in  der  Tuchel'schen  Heide.
Se.  Königl.  Maj.  haben  bey  Dero  letztern  Anwesenheit  dem  dortigen
Ober  Forstmeister  solches  auf  der  Charte  Selbst  gewiesen,  und  die  Eintheilungen
  in  den  Forsten  der  Länge  nach  gemacht;  in  einem  solchen
Distrikt  können  die  Schläge  auf  beyden  Enden,  nehmlich  von  oben  herab,
und  von  unten  herauf,  mithin  120  Schläge  gemachet  werden,  damit  die
Leute  von  beyden  Enden,  so  wie  sie  belegen  sind,  dazu  kommen  können,
und  nicht  immer  die  gantze  Heide  durchfahren  dürfen.  Wenn  ein  Schlag
gehauen  worden,  da  muß  denn  solcher  durch  die  nächsten  Landleute  gleich
aufgeräumet  und  die  Stubben  vor  sich  ausgegraben  werden;  denn  können
die  Bauern  für  sich  zum  ersten  gleich  Korn  einsäen,  darnach  wächset  das
Korn  fürtrefflich,  und  wenn  das  Korn  dann  weg  ist,  so  müssen  dann
Kiefern  und  auch  andere  Holtz-Arten,  was  vorher  darauf  gestanden,  und
der  Boden  tragen  kann,  gleich  wieder  varein  gesäet  werden.  In  der
Tuchelschen  Heide  wächset  mehrentheils  kein  anderes  Holtz,  wie  Kiefern,
die  muß  auch  auf  alle  Weise  geschonet  werden  zum  Bau  der  Häuser,
die  meist  alle  von  Holtz  sind,  auch  zur  nöthigen  Feuerung,  damit  es
daran  nicht  fehlet;  und  wenn  mit  der  gedachten  Heide  ordentlich  gewirthschaftet,
  und  solche  fleißig  wieder  angebauet  wird,  so  kann  solche  die  gantze
Nrovintz  mit  dem  nöthigen  Holtz  versehen.  11)  In  Ansehung  der  Butter
ist  unumgänglich  erforderlich,  eine  bessere  Einrichtung  bey  deren  Versertigung
  einzuführen.  In  den  Niederungen  haben  sie  eine  Menge  Kühe,
aber  die  Butter  machen  sie  schlecht,  ihre  Gefäße  müssen  nicht  reinlich
seyn,  darum  hält  sich  ihre  Butter  nicht,  und  sie  werden  ihre  Butter
darum  auch  nicht  los,  weil  daherum  aller  Orten  so  viele  Butter  gemacht
wird.  Um  aber  auch  dorten  die  Butter  besser  zu  machen,  so  kann  der
v.  Korckwitz  bey  seiner  Anwesenheit  zu  Berlin  darüber  auch  mit  dem
Ctats  Minister  Michaelis  sprechen,  denn  da  sind  auf  der  Königshorst,
hier  nicht  weit,  Leute  aus  dem  Friesischen  verschrieben,  die  die  Butter
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auf  dem  Holländischen  Fuß  machen,  da  können  ein  paar  Leute  von
nach  Preußen  hingeschickt  werden,  die  den  Leuten  in  der  gantzen  Niederung
das  Buttermachen  lernen.  Sodann  aber  kommt  es  darauf  an,  Ueber—
legung  anzustellen,  wie  die  Butter  zam  besten  zu  verkaufen  und  zu
debitiren.  Dazu  sind  nun  zwey  Mittel:  erstlich,  ob  es  angehet,  mehr
Butter  über  Elbing  oder  Dantzig  nach  außerhalb  zu  verkaufen,  zweytens
solche  zu  Wasser  auf  der  Netze  und  so  weiter  nach  Berlin  zu  schicken,
denn  hier  wird  eine  große  Quantität  fremder  Butter  aus  Sachsen  und
sonsten  eingeführet;  kann  man  die  nöthige  Butter  hier  aus  Preußen
kriegen,  so  ist  keine  fremde  hier  nöthig  und  das  Geld  bleibt  im  Lande.
Allein  da  muß  erst  ein  gantz  genauer  Ueberschlag  gemacht  werden,  wie
hoch  die  Transport  Kosten  bis  Berlin  sich  belaufen,  und  ob  es  angehet,
wegen  des  Preises,  daß  solcher  nicht  zu  hoch  kommt,  daß  sie  auch  Vortheil
davon  haben;  oder  ob  es  leichter  ist  und  die  Leute  dorten  mehr  für  die
Butter  kriegen  können,  wenn  sie  solche  über  See  verkaufen,  in  der  Art,
daß  die  Kaufleute  in  Dantzig  oder  Elbing  solche  an  sich  kaufen,  und  sie
sodann  nach  Dänemark,  Schweden,  oder  wohin  es  sonsten  ist,  verschicken:
ist  das  aber  nicht,  so  müssen  sie  suchen,  solche  im  Lande,  und  nach  Berlin
hin  zu  debitiren,  nur  muß  letzteres  wegen  eine  ordentliche  Berechnung
in  Ansehung  der  Transport  Kosten  angestellet  werden.  12)  Sind  da  in
Westpreußen  die  Dämme  längs  der  Weichsel,  wo  dieses  Jahr  ein  Haufen
Schaden  durch  das  große  Wasser  geschehen,  und  viele  Durchbrüche  gewesen
  sind;  Se.  Königl.  Maj.  haben  auch  zu  deren  Wiederherstellung
die  Gelder  bereits  assigniret;  wenn  der  v.  Korckwitz  also  hinkommt,
muß  er  diese  Dämme  mit  Zuziehung  eines  Wasserbauverständigen  examiniren
  und  alles  nachsehen,  daß  solches  alles  wieder  gut  und  tüchtig
gemachet  und  wiederhergestellet  wird,  und  daß  auch  den  Leuten  die  accordirte
  Vergütigung  richtig  geschehen,  und  sollte  es  auch  seyhn,  daß  hin
und  wieder  noch  einige  Vergütigungen  erfordert  würden,  so  muß  das
bis  künftiges  Jahr  anstehen.  13)  Um  die  dasigen  Domainen  Aemter
und  Vorwerks  Gebäude  auszubauen,  die  von  den  vorigen  Starosten  und
anderen  Besitzern  sehr  ruiniret  worden,  sind  seit  einigen  Jahren  schon
200/m  Thlr.  angewiesen  worden  und  für  dieses  Jahr  waren  wieder
100/  m  Thlr.  dazu  destiniret,  die  auch  parat  liegen;  weile  aber  der  geforderte
  Anschlag,  wie  diese  100/m  Thlr.  nützlich  zu  verwenden,  so  sehr
confus  und  gantz  leger  gemacht  worden,  daß  man  sich  darauf  gar  nicht
verlassen  können,  so  ist  die  gantze  Sache  ausgesetzt  worden.  Da  nun
der  v.  Korckwitz  bey  seiner  Hinkunft  ohnedem  alle  die  Aemter  zu  bereisen
nöthig  hat,  so  muß  er  alles  selbst  nachsehen  und  untersuchen,  was  jeden
Orts  noch  gebauet  werden  muß,  und  was  das  kostet,  damit  davon  ein
ordentlicher  und  deutlicher  Anschlag  gemacht  werden  kann.  14)  so  hat
die  Cammer  das  beykommende  Project  eingereichet,  um  noch  14,744
Familien  im  West  Preußischen  Departement  zu  etabliren;  aber  dabey
sind  noch  ein  Haufen  Sachen  zu  erinnern,  denn  der  Plan  ist  gantz  generell,
  und  wird  nicht  gesagt,  wo,  an  welchen  Orten,  auf  den  Aemtern,
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        —  96  —

oder  bey  den  Edelleuten,  die  neuen  Familien  angesetzt  werden  sollen.
Die  Haupt  Absicht  gehet  auch  dahin,  daß  das  lauter  freye  Leute  und
keine  Selaven  seyn  sollen,  denn  welcher  Mensch  wird  sich  zu  der  Leibeigenschaft
  engagiren,  und  dazu  etabliren  lassen:  und  das  ist  auch  der
allerhöchsten  Willensmeynung  gantz  und  gar  entgegen,  Höchstdieselben  verabscheuen
  eine  solche  Sclaverey,  und  wollen  dergleichen  gar  nicht  haben,
wo  der  Edelmann  mit  dem  Unterthan  wie  mit  dem  Vieh  umgehet.  Es
muß  daher  vor  diesem  Plan  ein  näheres  Detail  gemacht  werden:  wieviel
neue  Familien  können  bey  den  Aemtern  angesetzt  werden,  und  wie  viele
bey  den  Edelleuten;  doch  in  Ansehung  derselben  mit  der  ausdrücklichen
Voraussetzung,  daß  sie  gäntzlich  frei  und  keine  Selaven  sind;  und  wollen
die  Edelleuthe  dergleichen  Familien  bey  sich  haben,  so  müssen  sie  sich
dazu  verstehen,  solche  wie  freye  Leute  zu  behandeln.  Ueberhaupt,  was
die  Verbesserung  der  Land-Oeconomie  betrifft,  so  kann  vorzüglich  im
Culm'schen  und  auch  in  der  Gegend  zwischen  Hammerstein  und  Conitz
noch  sehr  vieles  gemacht  werden;  in  den  anderen  Niederungen  aber  ist
so  viel  nicht  zu  machen,  das  ist  mehr  und  besser  in  Ordnung.  Betragend
15.  nun  die  Städte,  so  werden  dieses  Jahr  100/m  Thlr.  anderweit  zu
deren  bessern  Ausbau  gegeben,  wovon  die  dortige  Cammer  den  Plan
zu  deren  Verwendung  gemacht:  da  muß  nun  besonders  darauf  gesehen
werden,  daß  die  Baubediente  alles  tüchtig  und  gut  machen,  welches  der
Cammer  ihre  Sache  ist,  sie  muß  die  Leute  in  genauer  Ausfsicht  halten.
Es  ist  eine  Untersuchung  im  Werke  wegen  der  vorigen  Bauten  zu  Culm,
die  sehr  schlecht  gemacht  sind;  ist  das  nun  Dummheit  des  Baubedienten,
so  meritiret  er  nicht,  daß  er  bleibt;  ist  aber  Betrügerey  dahinter,  so  muß
er  überdem  noch,  andern  zum  Exempel,  dafür  gebührend  bestraft  werden.
Was  dieses  Jahr  zum  Bau  der  Städte  gegeben  wird,  davon  kann  er,
wenn  er  hinkommt,  den  Anschlag  ansehen,  und  sich  sodann  nach  vorstehendem
  richten.  Dabey  wird  demselben  bekannt  gemacht,  daß  zu  Culm  noch
80  Häuser  fehlen,  die  gantz  aufzubauen,  und  jetzt  nichts,  wie  wüste  Stellen
sind;  noch  8  oder  9  Häuser  außerdem  am  Markte  zu  repariren.  In
Graudentz  ist  auch  noch  was  zu  bauen,  auch  zu  Elbing;  am  letztern  Orte
soll  auch  ein  Haus  für  einen  Königsbergschen  Kaufmann  gebauet  werden,
der  dorten  einen  Handel  etabliren  will,  welches  Ich  der  Kammer  zu
Marienwerder  kürtzlich  befohlen;  das  gehöret  aber  auf  den  Plan  vor
künftiges  Jahr,  dieses  Jahr  ist  schon  alles  disponiret,  was  on  jedem
Ort  gebauet  werden  soll.  Denn  ist  zu  Schwetz,  Mewe,  Stargard,  besonders
  letzteren  Orts,  auch  noch  was  zu  machen,  das  fehlet;  aber  das
nöthigste  muß  zuerst  gemacht;  und  dabey  auf  Bebauung  wüster  Stellen
vorzüglich  gesehen  werden,  daß  mehr  Leute  in  den  Städten  angesetzt
werden  können;  da  muß  denn  16.  darauf  bedacht  genommen  werden,  was
für  Art  von  Fabriquen  und  Handwerkern  jeden  Orts  sich  passen,  daß
man  die  in  den  Städten  ansetzet,  die  solche  Waaren  machen  vor  die
Pohlen,  auch  Lohgerber,  Seifensieder,  hin  und  wieder  Grobschmiede  und
dergleichen  Professionisten  mehr.  Die  beste  Tuch  Fabrique  ist  zu  Conitz,
        <pb n="99" />
        —  97  —

da  werden  gute  Tücher  gemacht,  es  giebt  da  auch  recht  gute  Kaufleute:
zu  Schönlancke  machen  sie  auch  gute  Tücher,  das  gehöret  aber  zum
Brombergschen  Departement.  Wenn  er  denn  erst  dorten  ist,  so  kann
er  durch  die  Zoll  Aemter  zu  Neufahrwasser  und  Elbing  leicht  erfahren,
was  für  fremde  Tücher,  von  welcher  Art  und  Gattung,  eingehen,  die  nach
Pohlen  hinkommen;  denn  muß  er  das  überlegen,  ob  nicht  dorten  eben  der—
gleichen  Tücher  zu  fabriciren,  wenn  etwas  Spanische  Wolle  mitunter—
genommen  wird,  daß  denn  diese  Tücher  statt  der  fremden  nach  Pohlen  hin
debitiret  werden  können.  Dergleichen  Fabriquen  müssen  dann  an  den
Orten,  wo  es  zum  besten  angehet,  angeleget  werden:  was  an  der  Weichsel
ist,  können  sie  nach  Warschau  schicken.  Dann  kommt  es  17.  noch  auf
andere  Sachen  an,  nehmlich,  ob  sie  in  Westpreußen  Glashütten  haben
und  woher  sie  jetzt  ihre  Glaswaaren,  als  Fensterglas,  Bouteillen  und
dergleichen  hernehmen;  fehlt  es  daran,  so  muß  man  gleich  eine  neue
Glashütte  anlegen,  auch  von  dergleichen  schlechten  Bändern  vor  die  gemeinen
  Leute,  ferner  Tabacks  Pfeifen  Fabriquen,  Nadel  Fabriquen,  ingleichen
  von  solchen  kleinen  Spiegeln,  die  eine  Kleinigkeit  kosten,  und  alle
solche  Sachen;  zu  dem  Ende  muß  er  von  den  Zoll  Aemtern  die  Liste
sich  erfordern,  um  daraus  zu  sehen,  was  für  Sachen  von  auswärts
ins  Land  herein  kommen,  die  im  Lande  eben  so  gut  gemacht  werden  können,
und  dann  gleich  darauf  bedacht  seyn,  von  solchen  Sachen  Fabriquen
anzulegen,  so  bleibt  das  Geld  im  Lande  und  wird  von  unseren  Leuten
verdienet  und  gereichet  den  kleinen  Städten  zur  Aufnahme  und  befördert
mehr  die  Consumtion,  wenn  in  den  Städten  mehr  Einwohner,  Fabricanten
  und  Handwerker  wohnen,  daß  der  Landmann  seine  Consumtibilien
  besser  los  werden  kann,  dadurch  werden  die  Städte  und  das  Land
mit  aufgeholfen.  Auf  dem  Lande  können  sie  auch  Schweine  fett  machen
und  damit  Handel  treiben,  so  gewinnen  sie  auch  dabey;  sie  können
auch  angewiesen  werden,  das  Obst  zu  backen  und  zu  trocknen,  das  hilfden
  armen  Leuten  zur  Nahrung;  in  dem  Culm'schen  können  sie  sich  am
ersten  darauf  legen,  da  wird  es  ihnen  gut  zu  statten  kommen.  18)  muß
er  auch  untersuchen,  wie  die  Polizey  und  Feuer  Anstalten  jeden  Orts
beschaffen  sind,  ob  sie  die  nöthigen  Feuer  Instrumente  haben;  ob  auch
auf  Maaß  und  Gewicht  Achtung  gegeben  wird,  daß  solches  aller  Orten
richtig  ist;  und  muß  er  darnach  sehen,  daß  keine  Betrügereyen  darunter
vorgehen,  und  daß  auch  die  Feuer  Anstalten  durchgehends  in  der  gehörigen
Ordnung  sind,  wie  alles  seyn  muß.  19)  Giebt  es  hin  und  wieder  noch
dergleichen  garstiges  und  diebisches  Volk  in  den  Wäldern,  darauf  muß
er  fleißig  vigiliren,  und  sobalde  man  was  davon  gewahr  wird,  muß
er  gleich  mit  den  nächsten  Commandeurs  darüber  sich  zusammen  thun,
daß  Soldaten  und  Husaren  hingeschickt  werden,  um  das  Gesindel  aufzugreifen,
  daß  sie  weiter  keinen  Unfug  begehen  können:  auch  muß  er
dahinterher  seyn,  daß  die  Forstbedienstete  mehr  die  Wölfe  suchen  zu
vertilgen,  und  deshalben  solche  Eisens  auslegen,  um  sie  darin  zu  fangen.
In  der  Tuchel'schen  Heide  giebt  es  deren  noch  viele  und  auch  im  Culm'-
        <pb n="100" />
        —  98  —

schen,  wo  die  Grentze  von  Pohlen  ist,  da  kommen  ein  Haufen  herüber,  die
müssen  nun  die  Försters  alle  suchen  wegzufangen,  daß  die  Thiere  den
Leuten  nicht  soviel  Schaden  thun  bey  ihrem  Vieh.  20)  Auf  die  Cassen
und  Cassen  Sachen  muß  er  eine  genaue  Aufsicht  haben,  daß  alles  richtig
und  ordentlich  dabey  zugehet  und  nicht  gestohlen  wird.  Zu  dem  Ende
muß  er  öfters  darnach  sehen,  und  sie  revidiren;  desgleichen  muß  er  auch
noch  die  Anschläge  und  Rechnungen  der  Baubediente  sehen,  und  sie  in
guter  Ordnung  halten,  damit  alle  Bauten,  sowohl  was  in  den  Städten,
als  auf  dem  platten  Lande  gemacht  wird,  tüchtig,  dauerhaft  und  gut,
den  Anschlägen  gemäß,  verfertiget,  außerdem  aber  auch  alle  Bauten  ge—
hörig  nachgesehen  und  abgenommen  werden.  21)  So  wird  dem  v.  Korck—
witz  auch  bekannt  gemacht,  daß  die  Marienwerdersche  Cammer  alle  Jahre
eine  Summe  in  Ducaten  einnimmt,  diese  müssen  sodann  umgesetzet,  und
das  davon  aufkommende  Agio  muß  dorten  zusammengehalten  und  bis
zu  Meiner  Hinkunft  verwahret  werden.  Die  Summe  dieses  Agio  ist  nicht
alle  Jahre  gleich,  indeßen  doch  immer  zwischen  25/m  Thlr.  und  27/m
Thlr.  des  Jahres;  und  wenn  Ich  hinkomme,  so  disponire  Ich  darüber,
alsdenn  mir  die  Summe  angezeiget  werden  muß:  erst  werden  daraus
die  Revue  Kosten  und  alle  dabey  vorkommende  Ausgaben  genommen,  sodann
  alle  etwaige  Bonificationes  und  was  sonsten  vorfällt  und  nöthig  ist,
daraus  bezahlt;  und  da  22)  auch  künftiges  Jahr  die  Zeit  um  ist,  daß  die
Cdelleute,  die  in  West  Preußen  Güter  haben  und  außerhalb  Landes
wohnen,  sich  determiniren  müssen,  ob  sie  wieder  ins  Land  zurückkommen
und  hier  ordentlich  wohnen,  oder  ob  sie  außerhalb  dem  Lande  verbleiben
wollen,  so  muß  das  nöthige  darunter  zu  seiner  Zeit  mit  der  Regierung
zugleich  besorget  werden.  Die  Pohlen,  die  dann  hier  nicht  wohnen  wollen,
müssen  ihre  Güter  verkaufen,  und  da  muß  man  denn  sehen,  gute  und
bemittelte  Leute  aus  dem  Reiche  und  der  Gegenden  herein  zu  ziehen,
denen  Se.  Königl.  Maj.  wohl  erlauben  wollen,  daß  sie  Güter  dorten
kaufen  können,  weil  die  als  gute  Bürger  Ihnen  lieber,  und  immer  besser
sind,  als  das  Pohlnische  Zeug.

Im  Uebrigen  muß  der  v.  Korckwitz,  wenn  er  dahin  kommt,  zuerst
das  Land  bereisen  und  sich  alles  bekannt  machen,  auch  das  Volk  da  kennen
lernen,  hiernechst  aber  darauf  denken,  wo  nur  immer  vdeconomische  Verbesserungen
  zu  machen  sind.  Wodurch  er  sich  denn  sehr  recommandiren
kann,  wenn  er  sich  darum  rechte  Mühe  giebet,  und  sich  mit  gantzem
Ernst  angelegen  seyn  lässet,  sowohl  in  Ansehung  der  Städte,  als  des
platten  Landes,  das  beste  und  die  Aufnahme  davon  in  so  weit  es  nur
immer  möglich  ist,  zu  befördern.  Wornach  er  sich  zu  achten  hat.

Potsdam,  den  27.  Juni  1780.  Friedrich.

An  den  Kammerdirektor  v.  Korckwitz  in  Marienwerder.
Colonisation  und  Melioration  in  Westpreußen.

In  Ansehung  des  mit  Eurem  Bericht  vom  gestrigen  Dato  eingereichten
  Kosten-Ueberschlages,  wegen  Ansetzung  der  angekommenen  Kolo-
        <pb n="101" />
        —  99  —

nisten-Familien,  habe  Ich  Euch  hierdurch  zu  erkennen  geben  wollen,  daß
dieser  Anschlag  mir  sehr  hoch  vorkommt,  und  daß  Ihr  daher  solchen  zuvor
noch  ganz  genau  und  mit  Beobachtung  aller  möglichen  Menage  und
Oekonomie  nachsehen  und  untersuchen  müsset,  ob  diese  Etablissements
nicht  wohlfeiler  und  mit  wenigern  Kosten  zu  bewerkstelligen;  wie  das  in
andern  Provinzen,  wie  in  Pommern  und  Schlesien  geschiehet,  wo  die
Ansetzung  einer  Büdnerfamilie  nur  etwa  150  Thlr.  zu  stehen  kommt.
Indessen  accordire  Ich,  zum  Behuf  dieses  ganzen  Etablissements  für
dieses  Jahr,  sowohl  in  dem  hiesigen,  als  in  dem  Bromberger  Departement,
  60,000  Thlr.,  worüber  Ihr  Euch  mit  dem  Geheimen  Rath  von
Gaudi  gehörig  zu  concertiren  habt,  wie  viel  von  diesen  60,000  Thalern
verhältnißmäßig  für  jenes  Departement  anzusetzen.  Soweit  nun  dieses
Quantum  hinreichet,  so  viele  müssen  von  den  fremden  Familien,  sowohl
im  hiesigen,  als  Brombergschen  Departement  etablirt,  die  übrigen  Familien
  aber  vor  der  Hand  in  den  Amtsdörfern  untergebracht  werden,  so
gut  wie  möglich,  damit  die  Leute  doch  ihr  Brod  verdienen  und  sich  so
lange  ernähren  können,  bis  Ich  auf  künftig  Jahr  ein  Mehreres  darzu
hergeben  kann.  Anlangend  hiernächst  den  von  Euch  eingereichten  Plan
von  denen  in  hiesiger  Provinz  bei  Meinen  Aemtern  annoch  zu  machenden
  Verbesserungen,  so  kann  ich  für  dieses  Jahr  dabei  weiter  nichts  thun,
und  kein  Geld  dazu  geben,  sondern  das  muß  noch  anstehn,  und  bis  dahin
zuvor  noch  alles  näher  und  gründlicher  untersucht  werden,  worin  die
Verbesserungen  bestehen,  und  ob  solche  auch  nützlich  und  solide  sind.  Denn
bei  Ablassung  der  Seen  und  Austrocknung  der  Brücher  kommt  es  darauf
an,  daß  zuvor  genau  examinirt  wird,  wie  das  Niveau  beschaffen,  genugsames
  Gefälle,  das  Wasser  abzuführen  und  wegzuschaffen,  ohne  den  Angrenzenden
  das  Wasser  über  den  Hals  zu  schicken,  auch  wie  der  Boden
oder  der  Grund  geartet  ist,  ob  Schilf  und  Wasserkräuter  darin  wachsen,
oder  ob  es  nur  ein  blosser  Moorgrund  ist;  ersternfalls  kann  man  sicher
darauf  rechnen,  daß  sich  gute  Wiesen  davon  werden  machen  lassen,  im
letztern  Fall  hingegen  ist  auf  nichts  nützliches  zu  rechnen,  und  die  Kosten
würden  vergeblich  angewendet  worden  sein.  Das  muß  daher  erst  ganz
eigentlich  untersucht  werden.  Dabei  gehet  auch  Meine  Intention  wegen
der  Verbesserungen  im  Lande  dahin,  daß  wir  bei  denen  Aemtern  anfangen,
  und  zuvor  da  alles  in  den  vollkommensten  Stand  setzen  wollen,
hiernächst  und  wenn  wir  damit  fertig  sind,  und  auch  auf  den  städtischen
Grundstücken  alles  gemacht  ist,  alsdann  wollen  wir  bei  den  Edelleuten
anfangen,  welche  die  besten,  die  ordentlich  und  gut  sind.  Indessen  müssen
wir  alle  die  Plans  beibehalten  und  sehen  hiernächst,  wie  viele  Familien
bei  Gelegenheit  der  andern  Verbesserungen  mit  etablirt  werden,  und
wie  viele  Familien  sodann  noch  anzusetzen  verbleiben.
Graudenz,  den  7.  Juni  1781.  ·
Friedrich.
        <pb n="102" />
        An  den  Geheimen  Rath  v.  Gaudi  in  Bromberg.
Anordnungen  für  Verbesserung  des  Ackerbaues.

Da  Ihr  die  Special  Nachrichten  zu  der  geforderten  Nachricht  derer
Kosten  für  die  bey  den  Aemtern  im  Netze  District  befindliche  und  urbar
zu  machende  Moräste  diesen  Abend  erst  erhalten  könnet,  so  will  Ich  also.
die  Nachweisung  morgen  zu  Mockerau  von  Euch  erwarten.  Hiernächst
aber  gehet  Meine  Intention  dahin,  daß  ein  Versuch  gemacht  werden
soll,  wie  man  den  vielen  Mist  bey  Inowrazlaw,  den  sie  dorten  gar
nicht  brauchen,  und  eher  in  das  Wasser  werfen,  auf  die  leichteste  undbequemste
  Art  von  da  weg,  und  auf  die  nächstbelegenen  Aecker  zu  den
Dörfern,  die  den  mehresten  Sand  haben,  schaffen  kann.  Es  kann  dieses
am  leichtesten  bewerkstelliget  werden  zu  Wasser  auf  Prahms,  die  aber
nur  klein  seyn  müssen,  nachdem  das  Wasser  beschaffen,  auch  in  Ansehung
  der  vielen  Krümmungen,  die  da  sind.  Ihr  habt  daher  sofort
zu  veranstalten,  mit  der  Wegschaffung  des  Mistes  von  Inowrazlaw  zu
den  nächstbelegen  Dörfern,  die  den  mehresten  Sand  haben,  einen  Versuch
  zu  machen,  wovon  dann  hiernechst  ein  ordentlicher  Ueberschlag  gewerden
  muß,  wieviel  Mist  zu  Inowrazlaw  sie  zum  Wegschaffen  haben,
wohin  solcher  zu  bringen,  was  das  kostet,  und  was  der  Nutzen  macht,
wenn  die  Dörfer  ihre  Aecker  durch  diesen  Mist  so  verbessern  können.  Ihr
werdet  dieses  alles  demnach  gehörig  verfügen  und  besorgen  und  Mir
hiernechst  darüber  Euren  pflichtmäßigen  Bericht  erstatten.

Graudenz,  den  7.  Juni  1781.
Friedrich.

An  den  Kammerdirektor  v.  Korckwitz.
Zur  Hebung  der  Kultur  Westpreußens.

..  .  Do  auch  Meine  landesväterliche  Willensmeinung  dahin  gehet,
den  Nahrungsstand  und  den  Ackerbau  in  hiesiger  Provinz  immer  weiter
in  Aufnahme  zu  bringen,  —  wozu  denn  auch  gehöret,  den  Unterthanen
mehr  Gelegenheit  zu  verschaffen,  ihre  Getraide  besser  absetzen  zu  können,
besonders  in  den  Gegenden,  wo  kein  Wasser  ist,  und  wo  sie  mit  ihrem
Getraide  nirgends  hin  wißen,  damit  sie  nicht  müde,  sondern  eher  aufgemuntert
  werden,  ihre  Felder  immer  besser  zu  cultiviren,  und  mehr
Fleiß  darauf  zu  verwenden,  —  so  ist  das  beste  Mittel  hiezu,  wenn  in
den  Städten  solcher  Gegenden  Manufakturen  aller  Arten,  die  dem  Lande
nützlich  sind,  und  wie  sie  sich  für  jeden  Ort  schicken,  angeleget  werden:
wodurch  denn  die  Consumtion  in  denen  Städten  vermehret  und  den
Landleuten  Gelegenheit  verschaffet  wird,  ihr  Getraide  besser  zu  verkaufen.
Zu  dem  Ende  nun  müsset  Ihr  die  Designationes  von  der  Ex-  und  Importation,
  welche  die  Direktions  zu  Neufahrwasser  und  Fordon  anzufertigen
  und  an  Euch  einzureichen  angewiesen  sind,  fleißig  nachsehen,
was  für  fremde  Fabrikwaaren  und  Sachen,  es  mögen  sein,  welche  sie
        <pb n="103" />
        —  101  —

wollen,  eingebracht  werden,  und  sodann  überlegen,  von  welcher  Art  Waaren
hier  im  Lande  noch  Manufakturen  anzulegen,  hiernächst  Euch  einen  ordentlichen
  Plan  machen,  wo  und  an  welchen  Orten  das  zum  Besten  an—
gehet,  auch  welche  Art  Manufakturen  für  jeden  Ort  zum  Besten  sich
schicken;  wobei  denn,  wie  gesaget,  vorzüglich  auf  solche  Gegenden  zu
reflektiren,  wo  das  Getraide  wohlfeil  ist,  und  wo  auch  die  Waaren  nach
Polen  und  auch  sonsten  gut  debitiret  werden  können;  denn  die  Städte
zu  formiren,  gehet  ohnmöglich  anders  an,  als  durch  Manufakturen,  die
machen  die  Consumtion  und  geben  dem  Lande  dadurch  Nahrung,  und

müssen  dazu  auch  solche  Oerter  am  ersten  genommen  werden,  wo  es
wohlfeil  zu  leben  ist,  damit  die  Manufakturiers  um  so  wohlfeiler  arbeiten,
und  daher  die  Waaren  auch  um  so  bessern  Preis  verkauft  werden  können,
um  so  viel  mehrerern  Debit  haben  sie  alsdann.  In  einer  jeden  Provinz
sind  das  die  beiden  Hauptstücke,  erstlich  dahin  zu  sehen,  daß  das  Land
gut  und  gehörig  bestellet,  und  daß  daraus  gezogen  wird,  was  nur  an—
gehet;  zu  dem  Ende  müssen  die  Unterthanen  zu  allem  Fleiß  und  zur
guten  Kultur  ihrer  Felder  aufgemuntert  und  angewiesen  werden;  besonders
  ist  hier  der  Fehler,  daß  sie  zu  weitläufig  und  zu  viel  Land  aussäen,
mehr  als  sie  mit  ihrem  Dünger  bestreiten  können,  welches  denn  die
Ursach  ist,  warum  sie  so  wenig  von  ihrem  Acker  gewinnen;  werden  sie
aber  darin  recht  unterrichtet,  und  angewiesen,  statt  8  Morgen,  die  sie
nicht  gehörig  bemisten  können,  nur  4  Morgen  zu  bedüngen,  und  die
dann  ordentlich  zu  bestellen,  so  werden  sie  weit  mehr  profitiren;  sodann
muß  auch  aller  Fleiß  angewendet  werden,  artificielle  Wiesen  zu  machen,
damit  die  Leute  mehr  Vieh  halten  und  mehr  Dünger  für  ihre  Felder
haben  können.  Das  2.  Hauptstück  ist,  die  Städte  in  den  Stand  zu  bringen,
daß  sie  mehr  Korn  consumiren  und  daß  die  Landleute,  die  sonsten
nirgends  damit  hinwissen,  solches  dahin  absetzen  können,  und  dieses  ist,
wie  oben  gesaget,  anders  nicht,  als  durch  Anlegung  nützlicher  Manufokturen
  zu  bewirken.  Hiernächst  ist  auch  darauf  zu  denken,  den  Hopfenbau
  stärker  zu  betreiben,  welches  an  solchen  Orten  am  besten  angehet,
wo  Defrichements  gemacht  werden;  zu  dem  Ende  muß  man  suchen  Hopfengärtner
  aus  dem  Dessaischen  zu  kriegen;  die  verstehen  solchen  am  besten
zu  bauen,  damit  die  Provinz  ühren  Hopfenbedarf  selbst  gewinnt,  und
nicht  nöthig  hat,  fremden  zu  kaufen,  sondern  das  Geld  dafür  im  Lande
verdienet  wird.  Zuvor  aber  muß  ordentlich  untersucht  werden,  wie  viel
Hopfen  überhaupt  in  der  Provinz  zur  Consumtion  erforderlich  ist,  wie
viel  im  Lande  bisher  gewonnen  und  auch  fremder  eingeführt  worden,
hiernächst  wie  viel  Land  dazu  gehöret,  um  den  fehlenden  Hopfen  hier
anzubauen,  und  in  welchen  Gegenden  es  zum  besten  und  zum  convenablesten
  ist,  die  neuen  Hopfengärtner  anzusetzen.  Ferner  wird  es  angehen,
daß  in  der  Provinz  Glashütten,  von  dem  weißen  Scheibenglas,  das  hier
noch  gar  nicht  gemachet  wird,  angelegt  werden,  nur  muß  man  dazu  solche
Gegenden  nehmen,  wo  überflüssiges  Holz  ist,  und  wo  der  Absatz  und
Transport  der  Glaswaaren  gut  angehet.  In  der  Absicht  werde  ich  zu-
        <pb n="104" />
        —  102  —

sehen,  dergleichen  Glasmacher,  die  das  weiße  Scheibenglas  zu  verfer—
tigen,  recht  verstehen,  aus  Böhmen  zu  kriegen,  unter  deren  Anleitung
und  Aufsicht  sodann  die  Glashütten  hier  eingerichtet  und  betrieben  werden
sollen.  Sodann  ist  auch  noch  ein  Sache,  die  der  Provinz  zum  Nuten
gereichen  kann,  wenn  sie  vernehmlich  die  rohen  Leder  aus  Polen  auf
der  Weichsel  sich  heraufkommen  lassen,  solche  allhier  gerben  und  zubereiten,
  und  hiernächst  gegerbt  wieder  nach  Polen  hinschicken,  so  wird
das  Arbeitslohn  darauf  verdient,  und  können  zu  dem  Ende  bei  Marienburg,
  Mewe  oder  andern  solchen  Orten,  wo  es  gut  angehet,  Lohgerbereien
angeleget  werden.  «
Was  die  Aemter-Meliorations  betrifft,  so  werde  Ich  hier  für  dieses
Jahr  dabei  nichts  vornehmen,  sondern  erst  künftiges  Jahr,  sowohl  bei
den  hiesigen,  als  bei  den  Brombergschen  Aemtern  damit  anfangen;  was
dann  bei  der  Gelegenheit  an  neuen  Familien  anzusetzen,  dazu  können  die
Ackersleute  aus  dem  Thüringschen  hergenommen  werden,  das  sind  fleißige
und  arbeitsame  Leute;  zu  denen  Büdnern  aber  müssen  von  den  Invaliden
  mit  angesetzet  werden,  denn  für  sie  ist  das  eine  Art  von  Versorgung,
  und  verdienen  diese  Leute  wohl,  daß  man  sich  ihrer  aonnimmt
und  sie  sucht  unterzubringen.  Uebrigens  müsset  ihr  beständig  speculiren,
wie  die  Provinz  immer  mehr  in  bessere  Aufnahme  zu  bringen,  daß  das
Land  mit  mehrerem  Fleiß  cultiviret  und  ordentlicher  bestellet  und  bewirtschaftet
  wird.  daß  mehr  artificielle  Wiesen  angelegt  werden,  um  den
Landleuten  mehr  Dünger  zu  verschaffen,  worüber  Ihr  Cuch  wohl  mit
dem  Geheimen  Finanzrath  Schütz  näher  besprechen  könnet,  der  das  Land
kennt  und  versteht,  und  dem  Ich  geschrieben  habe,  mal  auf  14  Tage
herzukommen,  und  das  schlechte  Land  zu  sehen,  und  wie  solches  zu
verbessern  und  mehr  Nutzen  davon  zu  ziehen,  mit  Euch  näher  zu  überlegen.
  Ferner  müßt  Ihr  darauf  denken,  daß  die  Städte  durch  Anlegung
nützlicher  und  jedem  Ort  convenirenden  Manufakturen  mehr  ausgeholfen
und  in  einen  bessern  Nahrungsstand  gesetzet  werden,  auch  daß  nicht  mehr
so  viel  Geld  aus  dem  Lande  gehet  für  solche  Sachen,  die  im  Lande
selbst  gewonnen  und  gemacht  werden  können  und  daß  überall  mehr  Fleiß
und  Industrie  eingeführt  wird.  Ich  gebe  Euch  Zeit  dazu  bis  künftig
Jahr,  bis  dahin  nun  müsset  Ihr  auf  alle  die  Sachen  mit  Ernst  und
Fleiß  bedacht  sein  und  darauf  raffiniren,  was  alles  zum  Besten  des
Landes  geschehen  und  angelegt  werden  kann,  dieses  sodann  in  einen
ordentlichen  wohlüberlegten  Plan  bringen  und  solchen  hiernächst  an  Mich
einreichen.
Mceckerau  den  8.  Juni  1781.
Friedrich

Anden  Geheimen  Finanzrat  Schütz.
Verbesserung  des  Ackerbaues  in  Westpreußen.
Auf  Meiner  Reise  habe  Ich  bey  Hammerstein  und  Schlochow  das
Feld  sehr  schlecht  bestellet  gefunden,  indem  so  weitläufig  ausgesäet  ist,
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        —  103  —

daß  sie  die  Saat  ohnmöglich  wieder  gewinnen  können  und  das  Korn  so
gut  wie  weggeworfen  ist.  Wenn  sie  die  Hälfte  von  den  Feldern  nur
ordentlich  bemistet  und  besäet  hätten,  so  würden  sie  weit  mehr  profitirt
haben  und  hätten  dann  von  dem  überflüssigen  Acker  zu  künstlichen  Wiesen
was  nehmen  können,  um  mehr  Futter  für  das  Vieh  und  auch  mehr  Dünger
zu  kriegen.  Allein  die  Beamten  an  diesen  Orten  sind  zu  nichts  nutze
und  verstehen  nichts  von  der  Wirthschaft.  Ich  habe  Euch  daher  aufgeben
wollen,  auf  14  Tage  mahl  selbst  nach  der  Gegend  hinzugehen  und  zuvor
mit  dem  Kammer-Direktor  v.  Korckwitz  darüber  zu  correspondiren,  daß
Ihr  Cuch  zusammen  treffet;  sodann  könnt  Ihr  alles  selbst  ansehen  und
mit  demselben  Euch  darüber  besprechen,  auch  den  Leuten  dorten  alles
sagen  und  weisen,  wie  sie  das  besser  machen,  den  Acker  ordentlich  und
wirthschaftlich  bedüngen  und  bestellen  sollen,  damit  sie  was  davon  gewinnen
  und  erndten  können;  desgleichen  auch,  wie  die  artificiellen  Wiesen
gemacht  und  angelegt  werden  müssen:  damit  sie  ihre  Felder  besser  bestellen
und  davon  mehr  Nutzen  zu  ziehen  lernen.
Mockerau  den  8.  Juni  1781.
Friedricht,

An  den  Geheimen  Rath  v.  Gaudi  zu  Bromberg.

Wegen  statistischer  Nachrichten  über  Getreide-Produktion  und  Konsumtion;
  Melioration;  Beihilse  für  die  Reparation  von  Kulturschäden.

Ich  verlange  eine  exacte  Nachweisung  von  dem  Getreidebau  in  dem
dortigen  Departement;  wie  viel  nehmlich  überhaupt  von  allen  Arten
Getreide  gewonnen  wird  in  guten,  mittleren  und  schlechten  Jahren,  wieviel
  die  sämmtliche  Consumtion  jährlich  beträgt,  das  Futter  für  das
Vieh  mit  gerechnet;  was  sodann  übrig  bleibt  und  wo  das  Heu  verkauft
  wird.  Ihr  habt  also  zu  besorgen,  daß  diese  Nachweisung  mit
aller  Accuratesse  und  zuverlässig  angefertigt  und  hiernächst  an  Mich
eingesandt  wird.  Sodann  finde  Ich  auch,  daß  die  Anzahl  Kühe  an  der
Netze  viel  zu  geringe  ist  und  füglich  doppelt  so  viel  seyn  kann.  Ich
habe  Euch  schon  ein  paarmal  gesagt,  daß  Ihr  Euch  der  Sache  wegen
Nackel  besser  annehmen  sollet;  da  haben  sie  Wiesen  genug  und  nur  so
wenig  Vieh.  Es  hat  Mir  viel  Geld  gekostet,  alle  die  Grabens  ziehen
und  die  Wiesen  gut  machen  zu  lassen.  Es  wird  aber  darnach  gar  nicht
gesehen;  die  Grabens  werden  nicht  aufsgeräumt  und  müssen  wieder  verfallen,
  wie  Ich  das  jetzunter  schon  Selbst  gefunden.  Ihr  müßt  daher
sogleich  die  Verfügung  treffen,  daß  die  Grabens  wieder  aufgeräumt  und
in  Ordnung  gebracht,  auch  ferner  in  besserem  Stande  gehalten  werden
und  daß  der  Viehstand  dorten  vermehret  wird.  Denn  das  ist  die  ganze
Absicht  und  deshalben  sind  die  Kosten  darauf  gewendet,  sonsten  ist  ja
alles  umsonst  und  das  Geld  ins  Wasser  geworfen.  Ueberhaupt  will
Ich  Euch  hiermit  nochmals  wiederholen,  daß,  wofern  Ihr  Eure  Schuldigkeit
  nicht  besser  wahrnehmet  und  die  Sachen  dorten  nicht  so  in  Ordnung
        <pb n="106" />
        —  104  —

halten  werdet,  wie  Ich  es  Euch  vorschreibe,  Ihr  großen  Lerm  mit  Mir
kriegen  werdet.  —  Sodann  ist  es  auch  gut,  wenn  sie  da  wüstes  Feld
haben,  daß  sie  das  erst  mit  Hafer  besäen  und  hernach  Kiefern  drein
säen,  da  werden  sie  guten  Nutzen  davon  haben.  Ich  verlange  auch
zu  wissen,  wie  stark  der  Viehstand  seyn  muß  in  der  ganzen  Provintz,
wenn  solcher  complet  seyn  soll,  und  was  jetzt  daran  fehlet.  Denn  daraus
wird  eine  große  Augmentation  erwachsen  können,  wenn  sie  alsdann  die
Butter  nach  Berlin  hin  debitiren  und  auch  wohl  Korn  nach  der  Neumark
verkaufen  können.  Ich  will  also  auch  hierüber  Eure  Anzeige  erwarten.
Uebrigens  bin  ich  die  ganze  Provintz  durchgekommen  und  habe  keinen
großen  Schaden  vom  Froste  wahrgenommen,  bis  auf  einige  kleine  Flecke
bei  Schönlanke,  die  erfroren  sind,  und  bey  Filehne,  da  ist  auch  etwas
Schaden  geschehen.  Ich  muß  daher  gleich  wissen,  was  da  zu  thun  ist
und  was  es  kosten  wird,  den  armen  Leuten,  die  das  neue  Saatgetreide
an  Gerste  oder  Buchweitzen  sich  nicht  selbst  kaufen  können,  damit  auszuhelfen
  und  wo  solches  am  besten  herzunehmen,  damit  sie  es  gleich  kriegen
können.  Jedoch  muß  die  Prinzessin  Sapieha  für  das,  was  bey  Filehne
an  Schaden  geschehen  ist,  ihrerseits  auch  was  zuschießen;  worauf  Ihr
Rücksicht  nehmen  müsset.  Sonsten  aber  habe  Ich  alles  Getreide  dorten

in  der  Provintz  gut  gefunden.
Potsdam  den  15.  Juni  1781.
Friedrich

Anden  Direktor  der  Brombergischen  Kammer,  v.  Domhardt.
Instruktion  für  die  Verwaltung  und  die  Kultur  von  Westpreußen.

Da  Se.  Königl.  Majestät  zu  resolviren  geruhet,  Dero  bisherigen
Kammer-Direktor  bei  der  Mindenschen  Kammer  v.  Domhardt  zum  Präses
und  Direktor  bei  Dero  Brombergschen  Kammer  zu  ernennen  und  demselben
  diese  Provinz  zu  seiner  Aufsicht  anzuvertrauen,  so  haben  Höchstdieselben
  Dero  nunmehrigen  Direktor  der  Brombergschen  Kammer  zu
seinem  Verhalten  nachstehende  Punkte  wie  eine  Instruktion  vorschreiben
wollen,  wornach  er  sich  in  dem  ihm  jetzt  anvertrauen  Punkte  auf  das
genaueste  richten  und  alles  darin  enthaltene  mit  gehöriger  Exactitude
und  seiner  Pflicht  gemäß  befolgen  muß.  «

1)  sind  die  Kassen  Sachen.  Das  ist  eines  der  nothwendigsten  Dinge,
und  muß  er  darnach  sehen,  daß  solche  in  beständiger  guter  Ordnung  soviel
nur  möglich  erhalten  werden.  2)  Ist  in  der  Provintz  eine  terible  Unordnung
  eingerissen,  denn  die  Leute  bezahlen  ihre  Contribution  nicht
richtig  und  zur  gehörigen  Zeit,  sie  sind  auch  dazu  nicht  scharf  genug
angehalten  worden;  daher  entstehen  nun  die  Reste  und  die  vielen  Rückstände.
  3)  Haben  Se.  Königl.  Maj.  besonders  bei  Nackel  ein  groß  Defrichement
  machen  lassen  und  den  vorigen  Kammer-Direktor  v.  Gaudi
verschiedentlich  aufgegeben,  davon  zu  suchen  für  die  Provinz  den  besten
Nutzen  zu  ziehen,  aber  sie  haben  mit  demselben  Dero  Absicht  nicht  erreichen
        <pb n="107" />
        —  105  —

können,  denn  es  kömmt  vornehmlich  darauf  an,  den  Rindviehstand  in  der
Gegend  zu  vermehren  und  zu  verbessern.  H  An  der  Netze  herauf,  nach
Inowraclam  zu  ist  der  Erdboden  so  fett,  daß  sie  keinen  Dünger  gebrauchen,
deshalben  achten  sie  so  wenig  darauf,  daß  sie  den  Mist  ins  Wasser
werfen,  da  kömmt  es  nun  darauf  an,  es  zu  veranstalten,  daß  der  Dünger,
den  sie  dorten  nicht  gebrauchen,  statt  solchen  in  das  Wasser  zu  werfen,
dorten  auf  Prahmen  geladen  und  so  zu  Wasser  nach  Nackel  und  der
Gegenden  hingeschaffet  wird,  wo  schlechtes  Land  ist.  Jedoch  muß  davon
zuvor  ein  genauer  Ueberschlag  gemacht  werden,  da  die  Netze  in  der
Gegend  sehr  krumm  ist,  was  diese  Anstalt  kosten  möchte  und  ob  dabei
deshalben  ein  Nutzen  herauskommt  und  wie  das  am  besten  zu  bewerk—
stelligen.  Sodann  muß  5)  sowohl  bei  die  Beamte  als  bei  die  von
Adel  und  Unterthanen  ganz  genau  darnach  gesehen  werden,  daß  ihre
Wirthschaft  besser  geführet,  ihre  Felder  ordentlicher  bestellet  und  eher
wenig  Land  und  das  ordentlich  cultiviret,  als  eine  große  Strecke  besäet
werden,  was  sie  nicht  gehörig  bedüngen  und  bestreiten  können.  Sonach  ist
6)  darauf  zu  sehen,  an  Orten  wo  fünf=  oder  sechsjähriges  Land  ist,  daß
da  Futterkräuter  gesäet  werden,  damit  die  Leute  mehr  Vieh  halten  und
den  Rindvieh-Stand  vermehren  können,  um  mehr  Dünger  zu  bekommen
und  das  Land  besser  nutzen  können.  7)  Der  Schaf-Vieh-Stand  kann  in
der  Provinz  ungemein  augmentirt  werden,  und  hierauf  muß  der  Kammer
Direktor  mit  allem  Fleiß  sehen,  damit  sie  mehr  Wolle  gewinnen,  und
keine  polnische  Wolle  weiter  nöthig  haben.  Deren  gegenwärtig  noch  eine
große  Quantité  eingeführet  wird,  weil  sie  im  Lande  zur  Verarbeitung
nicht  genug  haben.  Es  versteht  sich,  daß  dieses  nicht  auf  einmal  zu
prestiren.  sondern  das  kann  nur  nach  und  nach  geschehen;  wenn  aber
in  denen  Sachen  kein  Anfang  gemacht  wird,  so  bleibt  das  immer  wie
es  ist.  Sodann  muß  8)  in  denen  Gegenden  von  Inowraclaw  an  nach—
geschen  und  ordentlich  überschlagen  werden,  wie  viele  Wiesen  sie  dorten
haben?  Wie  viel  Vieh  sie  dorten  ausfüttern  können?  Wie  stark  der
gegenwärtige  Viehstand  ist?  und  um  wie  viel  solcher  verstärkt  werden
kann,  und  dafür  muß  denn  auch  gesorget  und  solche  Anstalt  gemacher
werden,  daß  die  Butter,  die  sie  mehr  gewinnen  als  zur  Consumtion
erforderlich,  auf  der  Netze  nach  Berlin  zum  Verkauf  geschafft  wird.  Hiebei
ist  aber  nöthig,  einen  genauen  Ueberschlag  zu  machen,  was  die  Butter
auf  der  Stelle  kostet?  Wie  hoch  sich  die  Transportkosten  belaufen?  Und
zu  welchem  Preis  zu  Berlin  wieder  verkauft  werden  kann?  Damit  die
Leute  dabei  gewinnen  und  encouragiret  werden,  sich  mehr  auf  das  Buttermachen
  zu  befleißigen.  9)  So  muß  auch  darauf  gesehen  werden,  daß  die
Viehzucht  besser  betrieben  und  besonders  mehr  Schlachtvieh  zugezogen
wird,  damit  dergleichen,  wie  bisher  geschehen,  nicht  mehr  aus  der  Fremde
hereingelassen  werden  darf.  Welches  auch  an  sich  gänzlich  verboten  sein
soll.  10)  Zur  Aufnahme  der  Provinz  gehört  vorzüglich,  daß  die  Fabriquen
und  Manufakturen  in  denen  Städten  besser  aufgeholfen  werden.  In
dieser  Absicht  muß  der  Direktor  exacte  Listen  von  der  Importation  und
        <pb n="108" />
        —  106  —

Exportation  von  der  Accise  sich  geben  lassen  und  solche  genau  durchstudiren,
  was  für  fremde  Waaren  ins  Land  hineingehen,  und  sodann
distinguiren,  von  welchen  Waaren  die  erste  Materie  im  Lande  ist  oder  wo
solche  am  nächsten  herzunehmen.  Die  neue  anzulegende  Fabriquen  müssen
besonders  zu  Bromberg,  Nackel,  Schneidemühle,  Crone  und  Schönlanke,
an  welchem  letztern  Ort  bereits  viel  Tuchfabrikanten  sind,  etabliret  werden.
Dabei  ist  denn  noch  die  Spekulation  zu  machen,  da  ein  Haufen  Wolle
aus  Polen  nach  Holland  und  anderen  Orten  verschicket  wird  und  dagegen
viel  Englisches  und  Holländisches  Tuch  nach  Polen  wieder  eingeführet
wird,  daß  im  Lande  eben  dergleichen  Tücher  von  eben  der  Qualits,  Breite,
Länge  und  Farbe  wie  jene  sind  angefertiget  und  denen  Polen  wieder
verkauft  werden  können.  Es  kömmt  also  darauf  an,  was  für  Gattungen
von  Tüchern  das  sind,  und  daß  denn  solche  Fabriken  angelegt  werden,
die  die  nehmlich  Sorten  Tücher  verfertigen.  Alsdann  kann  man  den
Polen  die  Wolle,  die  sie  sonst  nach  England  und  Holland  verschicken,
lieber  abnehmen  und  ihnen  dagegen  die  Tücher  wieder  verkaufen.  11)  Sodann
  ist  auch  das  Augenmerk  darauf  zu  nehmen,  mehrere  Gärbereien
von  allen  Arten  anzulegen,  und  muß  man  untersuchen,  welche  Arten  von
Leder  im  Lande  noch  fehlen  und  dann  nachsehen,  wo  es  zum  Besten  angehet,
die  Gärbereien,  die  da  fehlen,  noch  anzulegen;  desgleichen  auch  Fabriquen
von  Strümpfen,  Mützen  und  Handschuh,  Wagen  von  der  Art,  wie  sie
die  Polen  gebrauchen,  und  überhaupt  alle  die  Sachen,  die  in  der  Provinz
noch  nicht  genug  sind  und  die  auch  nach  Polen  hin  debitiret  werden
können;  dabei  muß  denn  Rücksicht  genommen  werden  einestheils  auf
solche  Oerter,  wo  die  erste  Materie  am  leichtesten  zu  bekommen,  und  anderntheils,
  wo  die  verfertigten  Waaren  am  besten  abzusetzen,  dieses  ist  denn
vorzüglich  in  denen  Städten  an  der  polnischen  Grenze,  um  die  Sachen
dahin  desto  bequemer  und  wohlfeiler  debitiren  zu  können.  Auch  ist  zu
examiniren,  ob  an  Brantwein  so  viel  im  Lande  gemacht  wird,  wie  nöthig
ist?  oder  ob  noch  was  fehlet?  ferner,  ob  Glashütten  genug  im  Lande
sind?  oder  ob  deren  noch  mehr  angeleget  werden  müssen?  in  welchen
Gegenden  das  zum  Besten  angehet?  nemlich  wo  Holz  genug  ist,  denn
das  wird  vorzüglich  dazu  gebraucht.  Ziegelstreicher  sind  in  der  Provinz
auch  noch  nicht  genug,  und  da  ist  die  Intention,  daß  die  Ziegelstreicher,
die  jetzt  bei  der  Festung  Graudenz  arbeiten,  hiernächst,  wenn  der  Bau
fertig,  im  Lande  angesetzt  werden  sollen,  an  solchen  Orten,  wo  es
zum  Besten  angehet,  wo  die  Erde  darnach  beschaffen  und  wo  die  Ziegel
am  leichtesten  weiter  zu  schaffen.  Welches  dann  vorzüglich  am  Wasser  sein
muß.  12)  In  Ansehung  aller  derer  anzulegenden  neuen  Mannfakturen
muß  der  Kammer-Direkter  von  Domhardt  sich  mit  dem  Kammer-Direktor
v.  Korckwitz  zu  Marienwerder  ganz  genau  concertiren  und  sich  darüber
mit  ihm  einverstehen,  daß  die  eine  Provinz  der  andern  darunter  nicht
entgegen  handeln,  und  die  Oerter  unter  sich  ordentlich  ausmachen,  wo
ein  jeder  nach  seinem  besten  Wissen  vor  nöthig  findet,  neue  Manufakturen
  zu  etabliren.  Der  Ort  muß  immer  decidiren,  nemlich  wo  die
        <pb n="109" />
        —  107  —

erste  Materit  gut  zu  bekommen,  wo  wohlfeil  zu  leben  und  zu  arheiten
ist  und  wo  die  verfertigte  Waaren  zum  wohlfeilsten  und  zum  leichtesten
wieder  debitiret  werden  können,  dabei  kömmt  es  vorzüglich  darauf  an,
die  Importations-Listen  von  der  Accise  fleißig  durchzustudiren,  was  für
fremde  Waaren  ins  Land  hineingehen  und  wie  solche  im  Lande  an  den
bequemsten  Orten  angefertigt  werden  können,  um  das  Geld  dafür  im
Lande  zu  behalten.  Da  sind  zum  Exempel  anzuführen  die  Nürnberger
Waaren  und  kleine  Spiegels,  die  können  ja  eben  so  gut  im  Lande  gemacht
werden,  und  kömmt  es  nur  darauf  an,  daß  man  dergleichen  Leute,  die
das  verstehen.  sucht  zu  kriegen  und  an  einen  oder  den  andern  Ort  anzusetzen,
  so  brauchen  dergleichen  Waaren  aus  der  Fremde  nicht  mehr  eingeführet
  zu  werden.  Und  dieses  muß  der  Kammer-Direktor  v.  Domhardt
in  Ansehung  aller  übrigen  fremden  Waaren  und  Sachen,  die  in  das
Land  eingeführt  werden,  und  welches  die  Importations-Listen  ausweisen,
beobachten  und  suchen  die  Allerhöchste  Willens-Meinung  zu  (rreichen,  die
dahin  gerichtet  ist,  das  Geld  für  alle  solche  Sachen,  die  im  Lande  selbst
verfertiget  und  hervorgebracht  werden  können,  im  Land  zu  behalten  und
den  inneren  Reichtum  zu  vermehren,  da  es  ohnehin  schon  wegen  der  bisherigen
  üblen  Wirtschaft  dorten  am  Gelde  sehr  fehlet  und  worauf  der
v.  Domhardt  vorzüglich  raffiniren  muß.  Dazu  kömmt  denn  noch  ein
Artikel,  nemlich  wo  die  Polen  ihre  baumwollene  Waaren  alle  hernehmen?
Einen  Theil  ziehen  sie  aus  dem  Oestreichischen  und  der  angränzenden  Gegend,
aber  das  reicht  doch  nicht  bis  an  der  diesseitigen  Grenze.  Da  muß  denn
untersuchet  werden,  von  woher  sie  da  ihre  baumwollene  Waaren  kriegen;
bekommen  sie  solche  aus  den  schlesischen  Fabriken,  so  ist  dabei  nichts
zu  ändern,  sonst  würde  man  diesen  Tort  thun.  Sonsten  müssen  aber  in
den  Grenzstädten  sowohl  Baumwollen-Fabriken  als  auch  alle  Arten  von
Band=  und  Schnürbandmachereien  von  der  Art  wie  sie  in  Polen  gebraucht
werden  angeleget  werden,  um  solche  soweit  es  thunlich  in  Polen  zu  debitiren.
  13,  Die  vornehmste  Sache  worauf  vorzüglich  zu  sehen  und  welches
die  Vasis  von  allem  ist,  ist  die  gute  Cultur  im  Lande  zu  introdueiren,
denn  die  ist  leider  noch  sehr  schlecht  sowohl  bei  den  Beamten  als  bei
den  ECdelleuten;  deshalben  muß  man  sich  bemühen,  bei  den  Beamten
zuerst  eine  bessere  Cultur  einzuführen,  damit  die  Edelleute  und  andere  das
sehen  und  sich  auch  daran  gewöhnen.  Denn  die  Landwirtschaft  ist  das
erste  in  der  Provinz,  daß  die  ordentlich  betrieben,  die  Felder  gehörig
bedünget  und  bestellet  werden,  und  wenn  dieses  in  Ordnung,  vann  muß
man  sehen  die  Manufakturen  zu  verbessern  und  zu  vermehren,  wodurch
der  Landmann  Gelegenheit  erhält  wegen  der  mehreren  Konsumtion  seine
Produkte  besser  abzusetzen,  und  die  Städte  aufgeholfen  werden.  Es  ist
auch  bereits  ein  Plan  gemacht,  was  bei  den  Aemtern  in  der  Provinz
vor  Verbesserungen  zu  machen  und  die  Revenües  zu  vermehren;  diesen  Plan
hat  der  Etats-Minister  v.  Gaudi,  welcher  dem  v.  Domhardt  solchen  mitgeben
  soll,  damit  er  selbigen,  wenn  er  dahin  kommt,  an  Ort  und  Stelle
untersuchen,  und  sich  davon  au  jait  setzen  kann;  und  wenn  hiernächst
        <pb n="110" />
        —  108  —

Seine  Königlichen  Majestät  das  Geld  dazu  geben,  daß  der  Plan  sodann
um  so  besser  ausgeführet  werden  kann.  14)  Nach  einem  gemachten  Ueberschlage
  können  in  beiden  Departements  von  West-Preußen  noch  14000
neue  Familien  angesetzt  werden.  Dieserwegen  muß  sich  der  v.  Domhardt
  mit  der  Marienwerderschen  Kammer  näher  einverstehen,  wieviel
davon  in  jedem  Departement  zu  etabliren,  sodann  muß  der  Anfang  davon
bei  den  Aemtern  und  bei  den  städtischen  Gütern  gemacht  werden,  dagegen
bei  den  Edelleuten  darunter  noch  nichts  geschehen,  so  lange  sie  ihre  wilde
Wirthschaft  noch  so  fortführen  und  nicht  ordentlicher  werden.  15)  Hienächst
muß  er  auch  ein  Auge  haben  auf  die  Pächter  der  adlichen  Güter  solcher
Besitzer,  die  in  Polen  wohnen,  daß  sie  den  Edel-Leuten  die  Revenües
nicht  avanciren,  denn  diese  sind  gewöhnt,  ihre  Pächte  gleich  auf  einige
Jahre  im  Voraus  zu  nehmen,  und  solche  in  Polen  zu  verzehren,  dadurch
wird  das  Land  immer  ärmer,  das  muß  also  durchaus  nicht  gestattet  werden,
weshalben  auch  die  Westpreußische  Regierung  bereits  Ordre  hat,  solches
zu  verhüten  und  müssen  dergleichen  adliche  Pächter  die  Revenües  nicht
anders  als  guartaliter  bezahlen.  Dieses  ist  eine  Ursache  mit,  weshalben
  Seine  Königliche  Majestät  gern  sehen  werden,  wenn  gute  Leute
bürgerlichen  Standes  auszumitteln,  die  diesen  polnischen  Edelleuten  ihre
Güter  abkaufen.  Denn  obwohl  in  andern  Provinzen  es  wider  die  Gesetze
läuft,  Majestät  doch  in  Westpreußen  solches  accordiren,  um  nur  die  Polen
loß  zu  werden,  weil  ihnen  dorten  ein  guter  Bürger  lieber  ist,  wie  alles
das  volnische  Volk.  16)  Auf  die  Anpflanzung  des  Holzes  und  Verbesserung
  der  Forsten  muß  der  v.  Domhardt  ebenfalls  alle  Attention
haben,  es  ist  solches  zwar  die  Pflicht  und  Schuldigkeit  der  Forstbedienten,
allein  er  muß  doch  darnach  sehen,  daß  das  alles  so  geschiehet  und  befolget
wird  wie  es  befohlen  worden.  So  muß  er  auch  17)  mit  denen  Polen
keine  Complimente  machen,  denn  dadurch  werden  sie  nur  noch  mehr
verdorben,  sondern  er  muß  scharf  darauf  halten,  daß  sie  denen  Ordres
gehörig  nachleben,  ihre  Praestanda  zur  gesetzlichen  Zeit  richtig  und  prompt
abführen  und  ihnen  nicht  die  geringste  Nachsicht  gestatten,  sonsten  wenn
er  nicht  mit  der  Execution  gleich  dahinter  ist,  hilft  alles  nichts.  Hiernächst
18)  gibt  es  auch  dorten  einige  Wiesen  hin  und  wieder,  die  Torfgrund
haben,  da  muß  er  nun  untersuchen  was  besser  ist,  ob  Pferde  oder  Schafe
darauf  zu  ziehen:  sind  es  Pferde,  so  muß  er  dann  sehen,  die  Zucht  ordentlich
  einzurichten,  und  wenn  es  auch  nur  solche  Pferde  sind  für  die  Bauern
oder  die  bei  Kriegeszeiten  zu  Proviant=  und  Artilleriepferden  zu  gebrauchen.
19)  Gehet  Seiner  Königlichen  Majestät  Intention  auch  dahin,  daß  die
Bauern  freie  Leute  sein  sollen  und  keine  Selaven.  Einige  deutsche  Kolonien
dorten  sind  schon  frei,  aber  das  mehreste  polnische  Volk  sind  noch  wie  die
Sclaven  und  haben  auch  nicht  mal  rechte  Lust,  frei  zu  werden,  das  muß
er  nun  sehen  nach  und  nach  zu  bringen.  Es  können  zur  Beförderung
dieser  Absicht  auch  einige  Kammer-Vorwerker,  wo  keine  Brauereien  dabei
sind  und  wo  es  sonsten  auch  convenable  ist,  abgebauet  und  dergleichen
freie  Leute  darauf  angesetzt  werden.  Das  muß  nun  aber  alles  zuvor
        <pb n="111" />
        —  109  —

gründlich  beurtheilet  und  nicht  so  im  Ganzen  genommen,  sondern  von
einer  jeden  Sache  und  von  einem  jeden  Vorwerk  ein  aparter  Plan  ge—
machet  werden.  Damit  eines  nach  dem  andern  vorgenommen  und  ausgeführet
  werden  kann.  20)  Juden  müssen  so  wenig  wie  möglich  in  der
Provinz  geduldet  werden,  außer  solche,  die  einen  gewissen  Handel  und
ein  festes  Etablissement  in  Städten  haben  und  sich  auch  mit  Fabriquen-Sachen
  beschäftigen,  aber  alles  das  Bettel-Juden-Volk  auf  dem  Lande
muß  man  wegschaffen  und  suchen  dafür  Christen-Familien  anzusetzen.
21)  In  dem  monatlichen  Zeitungsbericht  muß  er  die  Vorfälle  in  der
Provinz,  was  da  fehlet,  wo  Feuer  und  Unglück  geschehen,  mit  anzeigen
und  zugleich  anführen  wie  das  wieder  gebauet  werden  soll,  und  denn
muß  er  auch  darauf  sehen,  daß  bessere  Häuser  wie  die  alten  sind  und
mit  Wellerwänden  gebauet  werden,  daß  die  Städte  ein  bischen  ordentlicher
  aussehen:  Bromberg  ist  jetzt  so  ziemlich,  aber  die  andern  kleinen
Städte  sind  noch  schlecht,  und  mehrentheils  mit  Fachwerk  gebauet,  es  wird
deoshalben  auch  alle  Jahr  ein  gewißes  zum  bessern  Ausbau  der  Städte
und  zu  Ansetzung  nützlicher  Fabriquanten  in  denselbigen  gegeben;  wie
denn  für  das  Jahr  für  die  kleinen  Städte  in  dem  Brombergschen  Departement
  zu  dem  Behuf  23,000  Thlr.  ausgesetzet  sind.  22)  Weilen  wir  auch
denen  Polen  alle  Waaren  die  wir  von  ihnen  nehmen  mit  Ducaten  bezahlen
  müssen,  so  ist  nichts  billiger,  daß  wir  uns  auch  für  unsere  Waaren,
die  wir  an  sic  verkaufen,  auch  wieder  Ducaten  bezahlen  lassen.  Worauf
er  also  sehen  muß.  Ferner  muß  er  Nachweisungen  anfertigen  lassen
vom  Getreide-Gewinst  in  der  Provinz  auf  drei  Jahre  im  Durchschnitt
zu  rechnen,  nehmlich  nach  guten,  mittlern  und  schlechtern  Jahren.  Wornach
man  wissen  kann,  wie  viel  in  guten  Jahren  übrig  und  außerhalb  zu  verkaufen
  ist;  wie  es  in  mittlern  Jahren  stehet  und  wie  viel  in  schlechten
Jahren  von  auswärts  nöthig  ist.  Der  Obstbau,  sowie  auch  die  Anpflanzung
von  Garten-Gewächsen,  Gemüsen  und  dergleichen  muß  ebenfalls  besser
befördert  werden,  sowie  auch  der  Hopfen-Bau.  Denn  dazu  haben  sie  die
beste  Gelegenheit  an  der  Netze  lang.  Ueberhaupt  muß  der  v.  Domhardt
auf  alles  Attention  nehmen,  woran  es  in  der  Provinz  fehlet,  daß  alles
nachgepflanzet  und  fleißig  cultiviret  wird,  damit  das  Geld  im  Lande
bleibt.  Da  sind  auch  die  Gegenden  zwischen  der  Netze  und  der  Tuchelschen
  Heide,  die  weiter  zu  nichts  zu  gebrauchen  sind;  da  müssen  die  Flecken
mit  Kiehn-Saamen  besäet,  und  auf  diese  Weise  brauchbar  gemacht  werden.
Denn  wenn  auch  dabei  weiter  nichts  herauskömmt  als  daß  etwas  krummes
Holz  gewonnen  wird,  so  wird  doch  der  Boden  dadurch  fest  gemacht  und
verhindert,  daß  die  Sandschollen  nicht  den  guten  Acker  verderben.  Sodann
ist  noch  ein  Artikel,  um  die  Brauerei  zu  befördern,  es  wird  nach  Polen,
ein  Haufen  englisch  Bier  eingeführt,  es  ist  also  darauf  zu  denken,  ob  wir
eine  dergleichen  Brauerei  von  englisch  Bier  dorten  anlegen  können,  da
würde  bei  Bromberg  die  beste  Gelegenheit  sein,  eine  dergleichen  englische
Bierbrauerei  zu  etabliren,  und  könnten  wir  sodann  dieses  englische
Bier  bis  nach  Warschau  hin  debitiren  und  ganz  Polen  damit  versorgen.
        <pb n="112" />
        —  110  —

Der  v.  Domhardt  muß  überhaupt  alle  die  Briefe  nachsehen,  wenn  er
nach  Bromberg  hinkömmt,  die  Seine  Majestät  an  den  vorigen  Direktor
v.  Gaudi  geschrieben  haben,  und  woraus  er  Höchst  Dero  Intention  und
Vorschriften  in  Ansehung  der  Verwaltung  der  Provinz  des  mehreren
ersehen  wird.  Er  muß  auch  sein  erstes  sein  lassen,  die  Provinz  ganz  zu
bereisen,  und  solche  sich  völlig  bekannt  machen.  Alle  diese  Sachen  auf
einmal  in  Ordnung  zu  bringen,  geht  nicht  an,  sondern  das  kann  nur
nach  und  nach  geschehen.  Und  darum  werden  ihm  drei  Monat  Zeit  gegeben,
um  alle  Sachen  recht  zu  beurtheilen,  und  vernünftige  Projecte  zu  machen.
Er  muß  also  nichts  eher  anfangen,  bis  er  alle  Sachen  wohl  untersucht
und  überlegt  hat,  und  denn  muß  er  sehen,  wie  die  Sachen  sind,  was
angehen  kann  oder  nicht.  Was  nicht  möglich  ist,  davon  muß  man  abstrahiren.
Hiernach  nun  hat  sich  der  Kammer-Direktor  v.  Domhardt  ganz  eigentlich
zu  richten,  und  was  er  außerdem  noch  zum  Besten  der  Provinz  zu  bemerken
  findet,  pflichtmäßig  anzuzeigen.
Berlin  den  4.  Januar  1782.
"  Friedrich.

An  die  Marienwerdersche  Kammer.
Wegen  Vermehrung  des  Schafstandes  in  Westpreußen.

Se.  Königl.  Maj.  haben  Dero  p.  Cammer  bereits  verschiedentlich
empfohlen,  die  Vermehrung  des  Schaafstandes  in  der  Provintz  sich  ernstlich
  angelegen  seyn  zu  lassen,  damit  mehr  Wolle,  und  so  viel,  wie  im
Lande  gebrauchet  wird,  gewonnen  werde,  und  man  keine  Pohlnische  Wolle
zur  hiesigen  Verarbeitung  mehr  nöthig  hat;  gegenwärtig  fehlt  es  indessen
noch  sehr  daran,  und  die  Tuchmacher,  besonders  in  den  Netz-Distrikten,
sind  noch  immer  genöthiget,  die  mehrste  Wolle  vor  ihre  Tücher  aus
Pohlen  zu  holen,  weil  sie  solche  nicht  hinreichend  im  Lande  kriegen  können.
Höchstdieselben  befehlen  demnach  der  Cammer  wiederholentlich,  nunmehr
mit  allem  Ernst  und  Fleiß  dahinter  her  zu  seyn,  und  die  Leute  dazu
zu  animiren,  auch  selbst  Anstalt  und  Vorkehrungen  zu  treffen,  daß  der
Schaafstand  durchgehends  in  der  Provintz  an  Orten,  wo  es  angehet,
vermehret  wird.  Es  gibt  dazu  Gelegenheiten  und  Hüthungen  genung,
und  können  sie  noch  eine  Menge  Schaafe  im  Lande  mehr  halten.  Es
liegt  nur  daran,  daß  die  Cammer  sich  besser  darum  bekümmert.  Selbige
hat  sich  daher  die  Sache  alles  Ernstes  angelegen  seyn  zu  lassen,  damit
mit  der  Zeit  soviel  Wolle  im  Lande  gewonnen  wird,  wie  nöthig  ist,  und
wir  keine  mehr  aus  Pohlen  gebrauchen.

Potsdam  den  25.  April  1782.

*  «  Friedrich.
An  die  Marienwerdersche  Kammer.
Wegen  Einrichtung  von  Korn=  und  Viehmärkten  in  Westpreußen.

Se.  Königl.  Maj.  haben  verschiedentlich  befohlen,  daß  in  West-Preußen,
  in  beyden  Departements,  von  Distrikten  zu  Distrikten,  ordent-
        <pb n="113" />
        ausgeiucher  werden,  Höchsddieselben.  een,  also  Derol  Marienwerderien
  Eammer  biedurch  in  Gnaden,  mit  der  Ztombera  shen  Cammerlund

  welche  Oerther  dazu  die  convenablesten  sind.  und  will.  ich  demnächst
den  Bericht  erwarten,  wie  das  alles  geschehen,  und  welche  Oerter  dazu  die
convenablesten  sind  und  zu  den  Korn-  auch  Vieh-Märkten  festgesetzt  und
ausgemacht  werden.
Potsdam  den  27.  April  1783.
Friedrich.

An  die  Westpreußischen  Kammerdirektoren
v.  Korckwitz  und  v.  Domhardt.

Kulturmaßregeln  für  Westpreußen.

Damit  in  Ansehung  der  höhern  Getreide-Preise  in  beyden  Departements
  von  Westpreußen  sichere  Maßregeln  getroffen  werden  können,  so
ist  erforderlich,  zuvor  einen  gantz  genauen  und  möglichst  accuraten  Ueberschlag
  anzufertigen,  wie  viel  Getreide  überhaupt  in  jedem  Departement
gewonnen  wird  in  guten,  mittlern  und  schlechten  Jahren,  wie  viel  die
gantze  Consumtion  für  Menschen  und  Vieh  an  Getreide  beträgt,  und  wie
viel  nach  Abzug  dessen,  an  allen  Getreide-Sorten  in  guten,  mittlern
und  schlechten  Jahren  übrig  bleibet,  oder  fehlet.  Alsdenn,  wenn  man  das
genau  weiß,  so  lassen  sich  desto  eher  Verfügungen  treffen,  wie  der  Korn-Preis
  hier  mehr  in  die  Höhe  zu  bringen.  Hierbey  habe  Ich  auch  noch
das  Bedenken,  weil  der  Getreide-Preis  hier  immer  so  niedrig  geblieben,
ob  nicht  die  Städte  Dantzig  und  Elbing,  wohin  so  viel  Pohln'sches  Getreide
  komt,  davon  einiges  ins  Land  absetzen  und  dadurch  den  Debit
des  einländischen  Getreides  verhindern,  worauf  genau  vigiliret  werden
muß,  damit  das  nicht  geschehen  kann.  Denn  habe  Ich  Euch  wegen  der
zu  holtenden  Vieh-Märkte  bemerken  wollen,  daß  darauf  kein  ausländisch
Vieh,  als  Pohlnsches  und  anderes,  zugelassen  werden  muß,  sondern  das
muß  alles  lauter  einländisch  Vieh  sehn,  und  davon  können  sie  auf  die
Märkte  hinbringen,  so  viel  sie  nur  wollen:  demnächst  ist  die  Qache  wegen
des  Debits  der  Butter,  ob  sie  nun  solche  nach  Warschau,  oder  sonsten
wohin  auswärts  verkaufen,  das  ist  ein  Thun,  oder  daß  sie  die  Butter
nach  Berlin  hinschicken;  nur  muß  Ich  wissen,  wie  viele  Butter  überhaupt
  im  Lande  gewonnen,  und  davon  zur  Consumtion  erfordert  wirb.
wie  viel  alsdenn  zum  Verkauf  noch  übrig  bleibet,  und  wohin  solche
        <pb n="114" />
        —  112  —

abgesetzt  wird.  Demnächst  muß  auch  darauf  raffiniret  werden,  was  bey
den  Wollen  und  Baum-Wollen  Manufacturen  noch  für  Verbesserungen
zu  machen;  besonders  werden  von  letztern  noch  mehr  Manufacturen  anzu—
legen  seyn,  da  sie  den  starken  Absatz  nach  Pohlen  davon  haben;  nur
müssen  solche  auch  in  der  Nähe  von  Pohlen  etabliret  werden.  Culm  und
die  Gegend  wird  sich  zum  besten  dazu  schicken,  indem  sie  daselbst  die
Baum-Wolle  zu  Wasser  bequem  und  mit  leichten  Transport-Kosten
kriegen  können,  und  zum  Absatz  der  Waaren  Pohlen  in  der  Nähe  haben;
desgleichen  ist  auch  auf  die  Vermehrung  des  Hanf-Baues  zu  denken,
theils  um  solche  grobe  Packleinwand,  die  sehr  viel  gebraucht  wird,  theils
auch  Segel-Tuch  und  andere  Arten  von  Leinwand  davon  zu  fabriciren;
und  muß  das  denn  ordentlich  überlegt  werden,  wo  nehmlich  zu  viel
Korn  gebauet  wird,  das  an  sich  nur  schlecht  geräth,  und  von  dem  der
Absatz  nicht  so  gut  ist,  daß  an  den  Orten  mehr  Hanf  gebauet  wird,
besonders  da,  wo  das  Korn  am  schlechtesten  geräth;  auch  können  sie  an
den  Orten  Farbe-Kräuter  bauen,  wo  zu  viel  Korn  ist,  das  nicht  zu
debitiren  stehet.  Da  auch  die  Pohlen  das  englische  Bier  sehr  gern  trinken
und  ein  Haufen  consumiren,  so  ist  es  sehr  gut,  wenn  in  einer  von
den  Städten  nach  Pohlen  zu  eine  englische  Bier-Brauerey  angelegt  wird,
da  sie  denn,  wenn  sie  zu  viel  Getreide  haben,  dergleichen  Bier  davon
brauen  können,  das  sey  nun  von  Gersten  oder  Weizen.  Ueberhaupt  ist
das  Bierbrauen  eine  Hauptsache,  sowohl  in  Ansehung  der  Consumtion  des
Getreides,  als  auch  um  die  Städte  dadurch  aufzuhelfen.  Und  weil  ich
die  Stadt  Culm  gerne  aufgeholfen  wissen  möchte,  so  würde  es  ein  vieles
dazu  beytragen,  wenn  daselbst  ein  paar  Brauereyen  angelegt  würden,
auf  Englische  Arth,  und  müßte  sodann  die  Vorsicht  gebraucht  werden,
das  Bier  überall  nach  englischer  Weise  zu  brauen  und  zu  behandeln,
auch  in  die  nemlichen  Gefässe  und  Bouteillen  zu  verschicken,  daß  es
durchgehends  als  würklich  englisches  Bier  passirte  und  nicht  den  Namen
von  Culm'schen  Bier  kriegte.  In  Ansehung  der  Glashütten  wird  eben
wohl  auch  was  zu  thun  seyn  und  werden  davon  noch  einige  hin  und
wieder  angeleget  werden  können,  auf  daß  wir  so  vieles  Glas  machen,
wie  wir  im  Lande  gebrauchen  und  alles  fremde  Glas  entbehren  können.
Es  müssen  jedoch  dazu  solche  Oerter  ausgesucht  werden,  wo  viel  Holzund
  gar  kein  anderer  Absatz  davon  ist.  Alle  diese  Sachen  nun  müsset
Ihr  wohl  und  reiflich  überlegen  und  darauf  denken,  wie  zur  Aufnahme
der  Euch  anvertrauten  Departements  der  beste  Gebrauch  davon  zu  machen
ist.  Besonders  aber  müsset  Ihr  Euch  angelegen  seyn  lassen,  alle  noch
ausstehende  Reste  endlich  mal  ohne  Anstand  einzutreiben,  damit  deshalben
  einmal  Richtigkeit  getroffen  werden  könne.  Was  die  80/m  Thlr.
alte  Reste  anlanget,  so  werde  Ich  solche  zu  Berlin  bezahlen,  und  können
solche  allhier  alsdenn  abgeschrieben  werden:  alle  übrige  Rückstände  hingegen
  müßt  Ihr  schlechterdings  beitreiben  und  abführen;  Ich  nehme  deshalben
  gantz  und  gar  keine  Entschuldigung  weiter  an,  sondern  halte  Ich
Mich  lediglich  an  Euch,  denn  Ihr  seyd  verbunden,  für  die  Richtigkeit
        <pb n="115" />
        —  113  —

der  Casse  zu  sorgen,  das  ist  die  erste  Sache,  dessentwegend  Ihr  da  seyd.
Zur  fernern  Etablirung  der  Würtenbergschen  Colonisten  gebe  Ich  das
Jahr  200/m  Thlr.,  und  was  denn  noch  nöthig  ist,  auf  künftiges  Jahr.
Was  aber  die  Aemter-Meliorations  anlanget,  dazu  kann  Ich  für  das
Jahr  weiter  nichts  anweisen,  sondern  das  muß  bleiben  bis  künftiges
Jahr.  Uebrigens  ist  nun  noch  die  Sache  wegen  Anlegung  einer  Färberey:
da  muß  Ich  erst  genau  wissen,  wie  viele  Stücken  Tücher  und  von  welchen
Städten  in  Pommern  werden  solche  nach  Elbing  und  zum  weitern  Absatz
nach  Pohlen  geschickt.  Zu  dem  Behuf  muß  eine  Färberey  zu  Elbing  ange—
legt  werden,  wozu  denn  eine  Summe  von  5/m  Thlr.  hinlänglich  seyn
wird.  Was  aber  diejenigen  Städte  sind,  die  ihre  Tücher  über  Stettin
und  so  auswärts  verschiffen,  die  können  solche  nicht  erst  nach  Elbing
zur  Färberey  schicken  und  denn  von  dorten  wieder  zurück  kommen  lassen,
das  würde  die  Waaren  sehr  vertheuern,  sondern  dafür  müssen  die  Färbereyen
bey  den  Städten  in  Pommern  selbst,  wo  die  mehresten  Tuch-Fabricanten
sind,  theils  neu  angelegt,  theils  die  schon  vorhandenen  verstärket  und
erweitert  werden.  Wornach  Ihr  Euch  zu  achten  habt.
Graudenz  den  7.  Juni  1783.
Friedrich.

An  die  Westpreußische  Regierung.
Wegen  besserer  Unterrichtung  der  Bauernsöhne  in  Westpreußen.

Se.  Königl.  Maj.  lassen  Dero  Westpreußischen  Regierung  auf  deren
Bericht  wegen  besserer  Unterrichtung  der  Jugend  dorten  auf  dem  Lande
hierdurch  zu  erkennen  geben,  wie  es  in  soweit  gantz  gut  ist,  daß  sie
sich  angelegen  seyn  lassen,  durch  einen  fleißigen  und  vernünftigen  Unterricht
  der  jungen  Leute  auf  die  moralische  Verbesserung  der  Nation  zu
wirken;  nur  müssen  sie  darauf  sehen,  daß  die  Söhne  von  denen  Bauern
ebenwmohl  ein  bischen  besser  instruirt  werden;  denn  wo  das  nicht  auf
eine  vernünftige  Art  geschiehet,  so  bleiben  solche  zu  roh  und  werden
halbwilde  Menschen  daraus.  Dieses  nun  ist  es,  worauf  die  Regierung
ihre  Aufmerksamkeit  wenden  und  darauf  sehen  muß,  daß  die  Landleute
ihre  Kinder  nicht  nur  fleißig  zur  Schule  schicken,  sondern  daß  sie  auch
darin  gehörig  und  ordentlich  unterrichtet  werden.  Wornach  sie  sich  zu
achten.

Berlin  den  5.  Januar  1785.

Friedrich.

An  den  Westpreußischen  Kammerdirektor  v.  Korckwitz.
Aemter-Meliorationen  und  Ankauf  von  Gütern  in  Westpreußen  behufs
Melioration  derselben.

Ich  habe  mit  Eurem  Bericht  vom  28.  vorigen  Monats  die  Nachweifung
  von  den  Revenues  erhalten,  welche  von  denen  auf  Aemter-Melio-8
        <pb n="116" />
        —  114  —

rationen  verwendeten  Geldern  aufkommen  werden,  und  bin  davon  gantz
wohl  zufrieden  gewesen.  Zum  Güter-Ankauf  werde  Ich  zwar  dieses  Jahr
nicht  schreiten,  sondern  solches  bis  künftiges  Jahr  anstehen  lassen.  In—
dessen  müßt  Ihr  die  deshalb  erforderliche  Untersuchungen  und  vorläufige
Arrangements  keineswegs  vernachlässigen;  zu  dem  Ende  mache  Ich  Euch
Meine  Meynung  dahin  bekannt,  daß  Ich  von  Leuten,  die  im  Lande  wohnen
und  ihren  beständigen  Aufenthalt  darin  haben,  die  Güter  gar  nicht
kaufen  will,  sondern  nur  von  solchen  Leuten,  die  in  Pohlen  sitzen,  den
Ertrag  ihrer  Güter  aus  dem  Lande  schleppen  und  auswärts  verzehren.
Dabey  geht  Mein  Augenmerk  vorzüglich  auf  die  Gegenden  von  der
Netze,  weil  daselbst  noch  große  Defrichements  und  weitläuftige  Brücher
uhrbar  zu  machen  stehen  mögten.  Diejenigen  Edelleute,  die  sich  selbst
damit  abgeben  wollen,  mögen  ihre  Güter  behalten,  und  Mir  soll  es
lieb  seyn,  wenn  sie  solches  dadurch  verbessern;  von  andern  und  auswärts
sich  aufhaltenden  hingegen  will  Ich  dergleichen  im  Distriet  an  der  Netze
gelegene  Güter  kaufen,  und  Ich  glaube,  daß  für  20/m  Thlr.  schon  ein
großes  Terrain  zu  erhalten  stehen  werde.  Ich  glaube,  daß  dergleichen
Besitzungen,  wenn  sie  erst  uhrbar  gemacht  und  eingerichtet  sind,  sehr
important  werden  können,  daß  sie  besonders  zu  Anlegung  großer  Holländercyen
  die  Gelegenheit  verschaffen,  und  sehr  viel  Kühe  darauf  können
gehalten  werden.  Indessen  schicken  sich  die  Pohlen  überhaupt  zu  Holländereyen
  nicht,  sondern  man  muß  zu  deren  Betreibung  entweder  Holländer
und  Hollsteiner,  oder  Leute  aus  solchen  Gegenden  kommen  lassen,  wo
sic  damit  umzugehen  und  gute  Butter  zu  machen  verstehen.  Die  Butter
kann  am  besten  nach  Warschau  gehen,  und  an  Debit  wird  es  daselbst
nicht  fehlen.  Wenn  solchergestalt  die  dortige  einländische  Butter  nach
Warschau  verkauft  wird,  so  ist  es  weiter  nicht  nachtheilig,  wenn  in  hiesiger
Gegend  wiederum  Butter  aus  Sachsen  dagegen  gekauft  wird.  Ihr  werdet
Euch  möglichst  befleißigen,  Meiner  Absicht  darunter  ein  Genüge  zu  leisten
Potsdam  den  3.  Juni  1786.
Friedrich.

An  den  Minister  v.  Gaudi.
Anordnungen  zur  weiteren  Hebung  der  Kultur  Westpreußens.

Aus  meiner  mündlichen  Unterredung  wisset  Ihr  bereits,  wohin  meine
Meinung  und  Absichten  in  Ansehung  der  Provinz  Westpreußen  und  der
daselbst  zu  machenden  Arrangements  und  Verbesserungen  eigentlich  gehet.
Um  deswillen  habe  Ich  hierdurch  nur  wiederholen  wollen,  daß  ich  von
Curer  besonderen  Aufmerksamkeit  auf  diese  Angelegenheiten  die  Erreichung
meines  Zwecks,  der  lediglich  die  Emporbringung  dieser  Provinz  zum
Grunde  hat,  erwarte.  Ich  habe  zwar  den  zu  dem  Ende  hieher  berufenen
Kammer-Direktor  von  Domhardt  vollständig  darüber  instruirt  und  die
dortigen  Collegia  haben  mir  auch  einige,  wirklich  gut  überlegte  Vorschläge
  gethan.  Im  Gantzen  aber  fehlt  es  doch  denen  dortigen  Cammer-
        <pb n="117" />
        —  115  —

Bedienten  noch  an  der  erforderlichen  Attention  und  Betriebsamkeit.  Ich
selbst  kann  mich  um  das  ganze  Detail  nicht  so  genau  bekümmern,  und  um
des  willen  habe  ich  es  Euch  besonders  auftragen  wollen,  Eure  Be—
mühungen  darauf  zu  wenden  und  die  dortige  Collegia  zu  mehrern  Fleiß
anzuhalten,  damit  dieselbe  die  Dienstangelegenheiten,  wie  sie  es  sind,
für  die  Hauptsache  halten  und  bei  ihren  Bereisungen  die  erforderte  Attention
  auf  die  Umstände  wenden,  worauf  sich  solide  Verbesserungsvorschläge
  gründen  lassen.  Solche  Verbesserungen  sind  in  Westpreußen  noch
ein  Haufen  zu  machen,  besonders  in  dem  an  der  Netze  und  da  herum
gelegenen  Gütern  solcher  polnischen  Edelleute,  die  ihren  Aufenthalt  in
Polen  haben,  sich  um  die  Meliorationen  ihrer  Güter  nicht  bekümmern
und  dazu  leicht  80,000  Thlr.  im  ganzen  betragende  Revenües  aus  dem
Lande  schleppen;  welches  zumal  für  eine  so  schlecht  beschaffene  neue  Provinz
  von  nachtheiligern  Folgen  ist,  als  wenn  aus  einem  eingerichteten
Lande  wie  Sachsen  50,000  Thlr.  jährlich  auswärs  gehen.  Aus  Sem  Grunde
bin  ich  auch  gewillet,  die  Güter  solcher  Polnischen  von  Adel,  besonders
wenn  sich  darin  Gelegenheit  zu  Verbesserungen  findet,  an  mich  zu  kaufen;
denn  von  Mir  enhält  das  Land  den  Ertrag  solcher  Güter  zurück,  und
dadurch  erhält  es  sich.  Meine  Absicht  geht  besonders  auf  die  Gegenden,
welche  mit  großen  und  weitläufigen  Brüchern  versehen  sind  und  auf
deren  Urbarmachung,  wenn  solche  füglich  abgelassen  und  Wiesen  daraus
gemacht  werden  können.  Die  darauf  zu  etablirenden  Holländereien  müssen
aber  ins  Große  gehen  und  viele  tausend  Kühe  enthalten,  damit  daraus
ein  beträchtlicher  Butter-Betrieb  nach  Warschau  bewirkt  und  davon  wieder
eben  so  viel  Geld  ins  Land  gezogen  werde,  als  die  hiesigen  Gegenden
für  Burter  nach  Sachsen  schicken.  Zur  Besorgung  solcher  Holländereien
taugen  aber  die  Pohlen  nicht,  sondern  es  müssen  dazu  Leute  aus  dem
Meklenburgischen  und  Holsteinischen  verschrieben  werden,  die  mit  der  Viehzucht
  und  dem  Buttermachen  recht  eigentlich  umzugehen  wissen.  Demnächst
  fangen  zwar  die  Preußen  an,  etwas  industriöser  und  aufgeklärter
zu  werden,  und  es  hat  mich  dies  sowohl  als  der  Fortgang  der  Fabrifken,
überhaupt  gefreut.  Vorzüglich  muß  man  dahin  sehen,  daß  die  neue
Tuch-Manufaktur  zu  Culm  in  Aufnahme  kommt,  damit  die  zeithero  aus
Polen  nach  Holland  verfahrene  und  daselbst  verarbeitete  Wolle  künftig
nach  Culm  gezogen  und  allda  genutzt  werde;  welches  um  so  thunlicher
ist,  da  an  letzterem  Orte  die  daraus  fabricirten  Tücher  wohlfeiler  gemacht
und  verkauft  werden  können  als  in  Holland.  Auch  die  Gerbereien  muß
man  in  Aufnahme  zu  bringen  suchen,  da  die  rohen  Felle  genugsam  aus
Polen  zu  haben  sind  und  dieses  Gewerbe  für  Preußen  große  Vortheile
verspricht.  Einer  ganz  besonderen  Aufsicht  bedürfen  die  Ziegelbrennereien,
deren  Einrichtung  mir  noch  keineswegs  gemacht  zu  sein  scheint,  so  wie
sie  die  Steine  (denn  auch)  noch  zu  verschiedenen  und  zu  hohen  Preisen
verkaufen,  auch  in  Ansehung  des  Holtzes  von  mancherley  Unterschleifen
den  Verdacht  erwecken.  Ein  großer  Fehler  in  der  Einrichtung  der  Provintz
  liegt  aber  auch  darin,  daß  die  Bauern  zum  Theil  zu  viel  und  zu
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weitläufige  Ländereyen  haben.  Auf  die  bey  einem  Gute  überflüssigen
Hufen  muß  der  2.  Sohn  angebaut  werden.  Allein  die  von  dem  Präsident
von  Goltz  dazu  verlangte  Kosten,  nemlich  200  Thlr.  zu  jedem  solchen
Abbau,  gehen  zu  sehr  ins  große,  als  daß  Ich  Mich  darauf  einlassen
könnte,  zumahl  da  die  Cammer  sich  selbst  von  der  Sache  nicht  zulänglich
unterrichtet  hat  und  außer  Stande  ist,  die  Anzahl  der  Güter  und  Huben
genau  anzugeben,  auf  welchen  dergleichen  Abban  statt  finden  kann.  Es
ist  nothwendig,  daß  Ich  davon  unterrichtet  werde,  um  das  gantze  übersehen
  zu  können,  und  um  deswillen  muß  Ich  davon  eine  Nachweisung
haben,  welche,  wie  von  mehreren  dergleichen  Sachen,  die  Cammer  schon
hätte  in  Bereitschaft  haben  sollen,  um  meinen  Nachfragen  ein  Genüge
leisten  zu  können.  Ich  habe  auch  bereits  an  diese  den  Befehl  gegeben,
daß  mit  dem  Leinsäen  Proben  gemacht  werden  sollen,  weil  Mir  lieb
sehn  würde,  wenn  man  in  Preußen  guten  Leinsamen  gewinnen  und
Schlesien  damit  versorgen  könnte,  bis  jetzt  aber  davon  n#d#  keine  Anzeige
  erhalten  Dieser  Inattention  und  Sorglosigkeit  der  Cammern  werdet
Ihr  also  durch  strenge  Aufsicht  abhelfen  und  Meiner  Erwartung  gemäß
überall  dafür  sorgen,  daß  Meinem  Willen  ein  Genüge  geschehe.  Im
Uebrigen  habe  Ich  Euch  noch  bekannt  machen  wollen,  daß  Mir  diejenige
7195  Thlr.  15  Ngr.,  welche  nach  den  Mir  vorgelegten  Geheimen  Kammer—
Cassen-Etat  von  denen  zu  Verpflegung  der  neuen  Frey-Regimenter  angewiesenen
  Geldern  überschießen,  in  Banco-Noten  eingeschickt  werden  sollen;
deshalb  habe  Ich  die  Geheime  Kammer-Casse  besonders  angewiesen.
Potsdam,  den  16.  Juni  1786.
Friedrich.

An  den  Kammerdirector  v.  Domhardt  zu  Bromberg.
Güter-Ankauf  und  Anlage  von  Holländereien  in  Westpreußen.

Um  Cuch  in  Verfolg  Meiner  unter  heutigem  Datum  an  Euch  erlassenen
  Ordre  von  Meiner  Idee  völlig  zu  unterrichten,  habe  Ich  Euch
hiedurch  fernerweit  bekannt  machen  wollen,  daß  Ihr  bey  dem  erhaltenen
Auftrage  zum  Güter-Ankauf  besonders  darauf  sehen  sollet,  daß  Ich  gutes,
zu  Wiesen  taugliches  und  kein  mooriges  Land  acquiriren  kann.  Es  ist
gar  nicht  nöthig,  daß  alles  an  einem  Orte  beysammen  liege,  sondern
dergleichen  gutes,  zu  nutzbaren  Holländereyen  schickliches  Wiesenland  kann
an  differenten  Orten  dergestalt  zusammen  gekauft  werden,  daß  an  einem
Orte  eine  Holländerey  von  500  Stück,  an  einem  andern  dergleichen  von
1000  Stück  angelegt  werden  kann.  Auf  allen  dergleichen  Flecken  zusammen
müssen  aber  wenigstens  10/m  Stück  Kühe  können  gehalten  werden,  wenn
Ich  solche  urbar  und  zu  Wiesen  machen  lasse.  Sobalde  es  dahin  gekommen,
muß  das  Vieh  angeschafft,  zugleich  müssen  aber  auch  die  Leute  engesetzt
werden,  die  es  warten  sollen,  und  dazu  müssen  der  Sache  kundige  Leute
aus  dem  Mecklenburgschen  und  Holsteinschen  engagiret  werden.  Fände
sich  Gelegenheit,  mit  dem  zu  Wiesen  tauglichen  Grunde  zugleich  Acker
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zu  kaufen,  so  wäre  das  um  so  besser,  weil  man  alsdenn  den  Mist  nützlich
anwenden,  auch  Bauer-Häuser  erbauen  und  das  Ackerland  sehr  gut  nutzen
könnte.  Ein  jedes  solches  Etablissement  müßte,  nach  Verhältniß  seiner
Größe,  höchstens  40/m  Thlr.  kosten.  Dagegen  müßt  Ihr  auch  einen
vernünftigen  Ueberschlag  von  dem  Betrage  der  davon  erfolgenden  Nutzung
machen;  es  sey  nun,  daß  die  Butter  nach  Warschau  verkauft  werden
kann,  oder  daß  solche,  wenn  es  daselbst  an  Absatz  fehlte,  nach  Berlin
gebracht  werden  müßte.  Dabey  müssen  die  Transport  und  alle  andern
Kosten  richtig  mit  zum  Anschlage  gebracht  und  nach  Abzug  derselben
der  reine  Nutzen  ausgemittelt  und  bestimmt  werden.  Wäre  die  Butter
nach  Warschau  nicht  zu  debitiren,  oder  könnte  solche,  da  zeithero  80/m
Thaler  jährlich  aus  hiesiger  Gegend  dafür  außer  Landes  gehen,  mit
mehrerm  Nutzen  nach  Berlin  gebracht  werden,  so  müßten,  nach  Abzug
aller  Kosten,  doch  wohl  40/m  Thlr.  reiner  Ueberschuß  dabey  heraus
kommen.  W.  aber  die  Butter  in  Warschau  und  der  Gegend  mit  mehrerm
Vortheil  abzusetzen,  so  würde  dadurch  eben  so  viel  und  mehr  Geld  wieder
ins  Land  gezogen  werden  können,  als  dafür  ausgehet,  und  solchergestalt
hätten  wir  die  Sächsische  Butter  in  der  Arth  umsonst,  daß  dafür  das
Land  kein  Geld  verliehret,  weil  solche  für  die  Preußische  Butter  aus
Warschau  zurück  kommen  würde.  Zur  Ausführung  dieser  Meiner  Idee
kommt  es  darauf  an,  ob  die  Edelleute,  denen  daran  gelegen  ist  ihre
Güter  zu  behalten,  dahin  disponiret  werden  können,  den  dabey  befindlichen
  Wiesen-Grund  zu  verkaufen,  welches  um  so  wahrscheinliechr  ist,  da
die  Pohlen  das  Buttermachen  nicht  verstehen;  und  aus  eben  dem  Grunde
wird  die  Preußische  Butter  auch  mit  größtem  Vortheil  in  Vohlen  abgesetzet
werden.  Ihr  müßt  bey  Besorgung  dieser  Angelegenheit  allerdings  sehr
in's  Detail  gehen,  und  ein  Haufen  specieller  und  detaillirter  Plans  entwerfen,
  dadurch  werdet  Ihr  aber  auch  sehen,  was  Ihr  darunter  auszurichten
  im  Stande  seyd,  und  wie  weit  man  damit  kommen  kann.  Ihr
müßt  dieserhalb  alle  Umstände  auf  das  sorgfältigste  überlegen,  und  Mir
melden,  wie  weit  Ihr  meinet,  daß  Ihr  Meine  Idee  auszuführen  Euch
im  Stande  befindet;  woran  um  so  mehr  gelegen  ist,  da  auf  alle  Fälle
dadurch  ein  Commerce  zwischen  West--Preußen  und  denen  hiesigen  Provintzen
  eröffnet  wird,  der  beyden  vortheilhaft  ist.
Potsdam,  den  27.  Juni  1786.
Friedrich.

An  den  Kammerdirektor  v.  Domhardt  in  Bromberg.
Flachsbau;  Ankauf  von  Gütern;  Urbarmachungen.

Wenn  die  Leute  allen  ihren  Leinsaamen  in  dortiger  Provintz  aussäen
  lassen,  so  kann  jeder  wenigstens  einen  Scheffel  säen,  denn  üstes
Terrain  haben  sie  dazu  genug:  Ihr  wisset  Euch  aber  nur  nicht  zu  helfen
und  um  deswillen  ist  der  Euch  aufgetragene  Versuch  unterblieben.  Hiernechst
  wisset  Ihr,  daß  Ich  gesonnen  bin,  von  denen  wüsten  Gütern
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an  der  Netze  herum,  oder  wo  es  sonst  ist,  für  einige  mal  Hundert  Tausend
Thaler  zu  kaufen,  um  darauf  den  Kuhstand  zu  vermehren  und  die  Butter
nach  Berlin  schicken  zu  lassen.  Daran  denkt  Ihr  aber  nicht.  Ich  habe
Euch  dahero  hiedurch  aufgeben  wollen,  baldigst  darüber  zu  berichten  und
zwar  müsset  Ihr  gehörig  darin  setzen,  wie  hoch  der  Einkaufs-Preiß  ist,
wie  viel  die  Urbarmachung  kostet,  was  der  Anbau  und  das  Etablissement
der  Leute  kostet,  die  das  Vieh  versorgen  sollen.  Ferner:  so  viel  Tausend
Kühe  können  darauf  gehalten  werden,  die  kosten  so  viel,  mithin  macht
das  gantze  so  viel  und  das  Product  sieben  oder  sechs  pro  Cent,  wie  es
nun  ausfalle:  wenn  sich  noch  viel  wüstes  Land  findet,  das  nicht  cultiviret
ist,  so  müßt  Ihr  übrigens  dafür  sorgen,  daß  solche  Stücken  genommen
und  da  Leinsaamen  ausgesäet  werde.  Wenn  sie  alsdenn  auch  ihren  Flachs
selbst  verarbeiten,  so  bleibt  doch  so  viel  Lein,  daß  sie  Schlesien  mit  dem
Saamen  versorgen  können.
Potsdam,  den  8.  August  1786.
Friedrich.
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