Einleitung

Bei  der  Beschreibung  der  Göttinger  Handschriften  kommt,
abgesehen  von  den  wenigen  Handschriften  der  Johanniskirche  und
des  Stadtarchives,  nur  die  Handschriftensammlung  der  Universitäts-Bibliothek
  in  Betracht.

Die  Eigenthümlichkeit  dieser  Sammlung  wird  am  leichtesten  gekennzeichnet
  durch  einen  Blick  auf  ihre  Geschichte.  Die  Göttinger
Bibliothek  ist  nicht  entstanden  wie  die  meisten  grossen  Bibliotheken:
sie  ist  weder  hervorgegangen  aus  einer  Hof-Bibliothek,  welche  ein
fürstlicher  Freund  der  Wissenschaften  oder  Künste  gegründet  oder
begünstigt  hatte,  noch  ist  sie  besonders  bereichert  worden  durch  die
alten  Bestände  von  Kloster-  oder  Schul-Bibliotheken.

Bei  der  Gründung  der  Universität  wurde  um  1735  die  kleine
Bibliothek  des  bisherigen  Gymnasiums  vereinigt  mit  der  aısehnlichen
  Bibliothek  des  Freiherrn  Joachim  Heinrich  von  Bülow;
darunter  befanden  sich  nicht  viele  werthvolle  Handschriften.

Gerlach  Adolph  von  Münchhansen,  der  eigentliche  Gründer  der
Universität,  überwachte  als  Kurator  derselben  bis  zu  seinem  Tode
(1770)  ihr  Gedeihen  mit  ebenso  viel  Weisheit  als  Liebe.  Er  sorgte
eifrig  auch  für  die  Bibliothek;  doch  hatte  er  dabei  natürlich  zunächst
im  Auge  die  Bedürfnisse  des  Spruchkollegiums  der  Juristenfakultät.
Desshalb  wurden  (um  1737)  möglichst  viele  Abschriften  der  deutschen
Land-  und  Stadtrechte  gesammelt  und  insbesondere  die  berühmte
Deduetionen-  und  Actensanmımlung  des  langjährigen  Assessors  am
Reichskammergericht  in  Wetzlar,  Georg  Melchior  von  Ludolf  (7  1740)
angekauft.  So  bewahrt  Göttingen  eine  anselinliche  Ergänzung  des
Archivs  des  Reichskammergerichts  m  Wetzlar.  Ausserdem  über-