Jurid.  140  —  147  34T

bezüglichen  Aktenstücken.  Diesclbe  wurde  1767  aus  dem  Nachlasse
von  F.  H.  Reimers,  Sohn  des  Lüneburger  Bürgermeisters  Tob.  Reimers,
erworben.

Jurid.142  252Bl.  zu  32:2l1em  16  und  17  Jahrh.

Urtheilssprüche  des  Raths  von  Lüneburg  aus  den  Jahren
1491—-1619;  von  verschiedenen  Händen  geschrieben.  Die  chronologische
  Reihenfolge  ist  oft  durchbrochen.  Zu  Anfang  sind  nur  kurze
Inhaltsangaben,  weiterhin  die  Urtheile  vollständig  aufgeführt.  Dazwischen
  finden  sich  vereinzelt  Gutachten  der  Juristenfacultäten  zu
Leipzig,  Wittenberg,  Rostock,  Helmstedt,  Marburg;  Urtheilssprüche
der  Schöffen  in  Leipzig  und  Magdeburg;  eine  Reihe  von  Berichten,
die  Valentin  Chuden  in  Lüneburg  über  verschiedene  Rechtsfälle
diem  Rathe  erstattet;  die  (38)  Eddagsartikel  (Bl.116b);  ein  Gesuch
der  Tripmacher  in  Hamburg  vom  14.3.1599  und  die  infolgedessen
erneute  Tripmacherordnung  (Bl.216)  u.  a.

Die  ersten  Theile  der  Hs.  scheinen  in  der  2.  Hälfte  des  16  Jahrh.
dem  Privatgebrauch  eines  Lüneburger  Rathsherrn  gedient  zu  haben;
denn  einer  Reihe  von  Abschriften  dieser  Zeit  (bis  B1.198)  ist  von
anderer  Hand  “Concepi’  und  das  Datum  (bis  Ende  1589)  beigefügt.

Jurid.143  _  94Bl.  zu  33:201/,  cm  17  Jahrh.

Urtheilssprüche  des  Rathes  von  Lüneburg  aus  den
Jahren  1614  bis  1616.  Die  einzelnen  Urtheile  stehen  auf  besonderen
Bogen  und  sind  fast  alle  von  anderer  Hand  mit  dem  Vermerk
“Pronunetiatum’  und  dem  Datum  versehen,  so  dass  die  Schriftstücke
als  Originale  zu  betrachten  sind.

Jurid.144  272Bl.  zu  33:2l1em  17  Jahırh.

Urtheilssprüche  des  Rathes  vou  Lüneburg  aus  den
Jahren  1618  —1622  in  Abschriften;  dazwischen  hier  und  da  sonstige
Sehriftstücke  des  Rathes,  Gesuche  an  ihn  n.  a.  Auf  einem  vorgchefteten
  Zettel  hat  jemand  von  den  DUrtheilen  bemerkt  “Aller
Wahrscheinlichkeit  nach  sind  es  elaborationes  Dn.  Joh.  Melbeck,
Syndici  olim  Luneburgici”.

Jurid.145  259  Bl.  zu  33:20  em  17  Jalırh.

Urtheilssprüche  des  Rathes  von  Lüneburg  vom  Jahre  1623
an;  das  letzte  datirte  Aktenstück  (Bl.212)  ist  von  1626.

Jurid.146  523  Seiten  zu  3017  :19YyY,cem  17  Jalırh.
"Lüneburgische  Bedeneken  und  Urtheile  cum  ratiomibus
(leeidendi  im  1649.  und  denen  folgenden  Jaren  (bis  1655)  entworfen
und  in  gegenwärtige  Sammlung  gebracht  von  Henrich  Krolov  J.  U.
D.  Consiliario  und  folgends  Burgermeister  zu  Lüneburg”.

Jurid.147  ?228Bl.  zu  33:21em  16/17  Jahrh.

Gutachten  über  Lüneburger  Rechtsfälle,  dem  Ratlıe  meist
durch  Mitglieder  desselben  erstattet,  1581—16185;  zum  Theil  offenbar
eigenhändig.  Darunter  mit  Namen  des  Verfassers:   B1.31—42
Consilium  Georgii  Schumacheri  in  eausa  stupri  Mag.  Uiobi  Gigantis
21  Vebr.  1604.  B1.45—50  Joh.  und  Casp.  Borcholdt,  51  Lud.