Jurid.238—  252  375

Gedicht:  “Unthätig  und  in  halbem  Schlummer’,  5  Strophen.  Aus
dem  Besitze  von  J.  St.  Pütter.

Jurid.249  12  Stücke  in  fol,,  darunter  4  Drucke
18  Jahrh.

Akten  betrefiend  die  Vertretung  der  Reichsstädte  beim
Reichstag  1780-1782;  darunter  besonders  no.6  über  ceremonielle
Angelegenheiten  (Titulatur,  Fahren  in  einer  Carosse),  n0.8  über  die
Vertretung  sämtlicher  katholischen  Städte  durch  einen  Abgeordneten,
no.9  die  Reichsstadt  Wangen  an  den  Comitialgesandten  von  Cöln
und  Aachen  L.  v.  Winkelmann,  no.12  L.  v.  Winkelmann  gegen
eine  anonyme  Schrift  des  Hofraths  Reicharzer  in  Regensburg.
Aus  dem  Besitze  von  J.  St.  Pütter.

Jurid.2531  108Bl.  zu  15:20cm  17  Jahrh.

“Historische  Reimen  von  dem  Ungereimtem  Reichstage
Anno  1613  durch  einen  kurtzweiligen  Liebhaber  der  warheit  ans
liecht  bracht,  desselben  Jahres  in  der  Weinlese,  nach  der  Stro  Erndte’.
Satirische,  oft  sehr  derbe  Schilderung  des  Reichstags  von  Regensburg
im  Jahre  1613,  von  protestantischem  Standpunkt  aus  mit  sehr  scharfen
Ausfällen  gegen  die  katholische  Geistlichkeit,  besonders  die  Jesuiten
und  Khlesel.  Dieselbe  geht  oft  sehr  ins  Einzelne  und  ist  daher  für
die  Geschichte  dieses  Jahres  von  ziemlichem  Interesse.  Das  2574
Verse  umfassende  Gedicht,  von  dem  eine  andere  Abschrift  in  dem
cod.  Camerar.45  der  Münchener  Bibliothek  enthalten  ist  (hieraus
einige  kurze  Auszüge  gedruckt  bei  Hammer-Purgstall,  Khlesl’s  Leben
Bd.  IV,  Urkunden  8.358—363),  beginnt  Bl.2  nach  der  Überschrift
Historica  relatio  des  Reichstags  zu  Regenspurgk”  mit  den  Versen:

“Zu  Franckfurdt  an  den  Mayn  wurdt  im  Jahr  12  beschlossen,

Das  man  das  folgend  Jahr  sich  solte  unverdrossen

Gein  Nürmberg  -in  die  Stadt  uf  Ostern  alle  finden  ..’
und  schliesst,  nachdem  der  Poet  seine  Rückkehr  naclı  Hause  und
den  Empfang  durch  seine  Frau  geschildert  hat,  mit  einem  Epilogus,
dessen  letzte  Verse  sind:

“Herr  Gott  behüet  für  krieg,  wend  eins  ab  unser  schmertzen,

Troste  doch  mit  gnaden  alle  betrübte  hertzen,

Stercke  mit  deiner  krafft  welche  für  angst  verschmachten,

Lass  die  zu  schanden  werdn,  die  nach  ihrm  unglück  trachten,

Erhalte  deine  kirch  und  zerstrew  ihre  feinde,

Vermehre  uns  den  glaubn  und  sterck  deine  gemeinde,

So  werden  dan  die  frommn  hochloben  deinen  Nahmen,

Dieses  wunsch  Ich  von  hertzen,  drumb  sprech  ich  frolich  Amen’.
Hierauf  folgt  als  Subseriptio:  “Dominus  misereatur  nostri  et  sustentet
egenos”.  Am  Rande  stehen  von  erster  Hand  kurze  Inhaltsangaben.

Auf  dem  Vorsetzblatt  steht  als  einstiger  Eigeuthümer  der  Handschrift
  “Gerardus  (Wolter  Molanus)  Abbas  Luccensis’.

Jurid.252  2Bl.  18Jahrh.
Bericht  über  die  Feierlichkeiten  bei  Aussprechung  des  Bannes
über  die  Kurfürsten  Joseph  Clemens  von  Cöln  und  Max  Emanuel
von  Bayern  m  Wien,  1Mai  1706.