Jurid.401—  408  403

gierung  3  Apr.  1573  er  öffnet.  Am  Schluss  “Eröfnet....  A%.63  (!).  Ulrich
Apfibekh,  Gerichtssecretar  y:  Bl.19  “Process  ..  in  den  extraordinary
Handlungen’.  Bl.30b  “Ordnung  wie  ..  die  Procuratores  ...  im
Rechten,  "desg  gleichen  in  Verhörr  und  Supplieationssachen  handlu  und
pr  ocetiern  sollen.   BI.34  ein  Regierungserlass  vom  11.  11.  1530  über
Processordnung.  Bl.34b  “Andere  Ordnung  wie.  .  die  Procuratores..
in  Rechtshandlen  procediern  sollen”.   BI.36  “Ordnung  wie  die  verordneten
  Commissarii  bey  der  N.O.  Cantzley  Zeugen  horren  sollen’.
Bl.38  “Sibschafft  Paumb’.  Bl.47b  “Tractat  von  den  Legitimationen
und  beweissung  der  Erbschaften  oder  Sibschaften’..  Dieser  Tractat
ist  vermuthlich  von  Bernhard  Walther,.ebenso  wie  die  auf  Bl.49-—95
folgenden  (dazu  Bl.10—13),  die  im  wesentlichen  mit  dem  Druck  der
Walther’schen  Traetate  im  Anhange  zu  Suttinger’s  Consuetudines
Austriacae,  Norimb.  1718,  übereinstimmen,  jedoch  in  der  Reihenfolge
abweichen  (vgl.  Jurid.  408  Bl.50b—  200)  und  überhaupt  stark,  verbunden
  und  nicht  alle  vollständig  sind.  Eine  vergleichende  Ubersicht
  der  Stücke  der  Hs.  und  des  Druckes  ist  der  Hs.  eingefügt.
Bl.95b—100  folgt  “ein  Tractat  von  denLechenguctter  nach  dem  Landtsbrauch’,
  der  auch  Jurid.  408  Bl.102b  stelıt,  den  aber  der  Druck  nicht
hat.  Hierauf  BIl.101  kaiserliche  Deeclaration  in  der  Sache  der
Universität  gegen  die  Stadt  Wien  (um  1510)  und  BIl.103b  vier
Lehensbegnadigungen  und  -Briefe  von  1509  bis  1528.  B1.107b
folgt  “Gerichts  Process  und  Ordnung  des  Landtrechtens’  von  1557;
Abschrift  eines  Druckes.  Bl.152b  "Grundtbuechordnung’,  nur
“Extraet.’  Bl.149—184  siehe  oben.  1792  aus  einer  Auktion  zu
Wernigerode.

Jurid.404  4Bände  zu  243,  225,  220  und  150  Seiten  zu
201/,:15cm  1830

Vorlesungen  des  Prof.  (Franz)  Fischer  zu  Prag  über  “Civil-Jurisdiktions-Norm’,
  von  J.K.Jechl  1830  nachgeschrieben.  Reinschrift
mit  Verbesserungen.  1852  von  E.  F.  Roessler  gekautt.

Jurid.408  II  +  209Bl.  zu  30:201/,  cm  1601

“Gründtliche  Beschreibung  ...  des  gantzen  Landt  Brauchs  dises...
Ertzhörtzogthumbs  Osterreich  unter  der  Ennis  .  ..  Zerfällt  in
zwei  Theile:  Bl.1—80  Landrecht  in  3  Büchern,  wohl  auf  der  Landgerichtsordnung
  von  1535  fussend,  im  dritten  Buch  mit  einer  Art  von
Consuetudinarium  verbunden.   B1l.80b—200  die  Tractate  des  Bernhard
  Walther  (F  1564),  zumeist  übereinstimmend  mit  dem  Druck  im
Anhang  zu  Suttinger,  Consuetudines  Austriacae,  Norimb.  1715;  jedoch
steht  in  der  Hs.  Bl.102b  ein  “Tractatus  von  den  Lehengücttern  nach
dem  Lanndts  Brauch.  ’,  den  der  Druck  nicht  hat;  der  Traetatus
  VIII  des  Druckes  fehlt  in  der  Hs.  Auch  ist  die  Reihenfolge
der  T'raetate  in  der  Hs.  vom  Druck  abweichend.  Eine  ausführliche
Beschreibung  der  Hs.  von  C.F.  Eichhorn’s  Hand,  12.  7.  1822,  ist
vorgebunden.

Nach  Bl.II  1601  von  Paulus  Treir  Oenipontanus  eigenhändig  abgeschrieben
  für  Term  L.  A.  Blücmut,  Pfleger  der  Nerrschaft  Spitz
"wegen  vil  erzeigter  grosser  Wohlthaten”  Aus  Schott’s  Bibliothek
  1794.

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