Jurid.548—  559  k  497

Abschrift,  die  B.  C.  Grasshoff  im  Auftrage  G.  A.  v.  Münchhausen’s
um  1738  besorgte.  Vgl.  Philos.145a,  Bl.3.

Jurid.554  15  Bl.  zu  321/,:21!/,  cm  1738

BlL1B.C.  Grasshoff  an  (G.  A.  v.  Münchhausen),  eigenhändig,
Mühlhausen  24.5.1738;  übersendet  Bl.2—15:  “‘Anmerckungen  von

dem  eigentlichen  Alter  der  ältesten  Statutorum  der  Reichs  Stadt
Mühlhausen’.

Jurid.555  14Bl.  zu  31:19),  em  18.  Jahrh.

“Consuetudines  et  constituta  laudabilis  eiuitatis  Molhusensis’.
Abschrift  der  Rathsstatuten  von  1311  in  einer  ältesten  Fassung
ohne  alle  späteren  Zusätze,  wie  die  bei  E.  Lambert,  Rathsgesetzgebung
  von  Mühlhausen  8.38  gedruckte  Fassung  sie  hat;
auch  die  Anordnung  der  Statuten  ist  oft  eine  andere.  Von  derselben
  Hand  wie  Jurid.553.

Jurid.556  121Bl.  zu  30:19!/,cm  16.  Jahrh.

Der  “Reichstadt  Mülhausen  inn  Düringen  Statuta  und  Wilköhr’,
25.8.1566.  Im  wesentlichen  übereinstimmend  mit  dem  Druck  von
1692;  doch  haben  die  einzelnen  Bücher  im  Druck  mehr  Capitel.
Die  Eide  sind  in  der  Hs.  nach  Buch  2  eingeschoben.  Auf  Bl.l
steht  von  der  Hand  des  Schreibers  “Reinhardt  Huboltt”.  1845  aus
der  Bibliothek  von  Fr.  Bergmann.

Jurid.558  741  Seiten  zu  19:16cem  18Jahrh.

“Jus  Foedale  Pomeranicum,  vetus  et  novum.  Vor  und  Hinter
Pommersches  altes  und  neues  Lehn-Recht’  u.  s.  w.  Verfasser  ist
Conrad  Friedlieb  a  Friedensberg  (7  1700).  Im  wesentlichen  übereinstimmend
  mit  dem  Abdruck  “e  codiee  MSCto  integrae  fidei’  bei
Westphalen,  Monum.  inedita  IL,  1809  ff.;  nur  hat  die  Hs.  durchschends
  auch  noch  latein.  Capitelüberschriften  und  weicht  die  Zahlung
der  $$  ın  Cap.  13  ab;  auch  ist  hier  die  Vorrede  in  deutscher  Fassung,
ebenso  wie  das  Sachregister,  das  am  Schlusse  steht  und  wesentlich
ausführlicher  ist,  Also  irrt  Reuss,  der  auf  dem  Vorsetzblatt  die
Hs.  Abschrift  des  Druckes  nennt.  1773  aus  Gebauer’s  Bibliothek.

Jurid.559  8388.  zu  52:20  em  18Jahrh.

"Summaria  .  .  des  Wendischen  in  Fürstenthum  Rügen  Rechtes
und  Gebrauches’  u.  s.  w.  Verfasser  ist  Matthäus  von  Normann.
Die  Hs.  stimmt  überein  mit  der  weiteren  Fassung,  die  1777  Gadebusch
  herausgegeben  hat,  nur  fehlen  der  Inhalt  der  Titel  und  die
Additionen,  auch  sind  die  Titel  selbst  nicht  numerirt.  Vorrede  und
alphabetisches  Register  sind  vorhanden.  Früher  ım  Besitz  von
J.  P.  v.  Ludewig,  der  vermerkt  hat:  “Accepi  ex  Pomerania  mense
Aug.  1738°.  Später  in  G.  L.  Böhmer’s  Bibliothek;  aus  dieser  1798.

Jurid.559k  103  Seiten  zu  31:19,  cm  18.  Jahrh.
"Gödings  Vrthele  oder  Landtrecht’,  in  11  Capitel  eingetheilt;  9.102
"Registrum  der  Capitulen  .
Es  sind  die  "Urtheile  des  Gödings  zur  Sandwelle  im  Hochstift
Münster’,  welche  Ch.  L.  Reinhold,  "Architectura  forensis  II  (1785)