Jurid.636  —  644  i  439

Aus  der  Bibliothek  G.D.  v.  Ende’s  zu  Stade  1799  erkauft;  gehörte
  wohl  zusammen  mit  cod.  Hist.416  und  Jurid.645a  zu  no.12
des  Auktionskatalogs.

Jurid.643  130  Bl.  zu  32:21  em  1816

(G.  C.  v.  Scharnhorst)  "General  und  Speeial  Nachricht  .  .,  vgl.
Jurid.  6441.

Die  Vorrede  fehlt.  Schluss  Bl.130  nicht  dargethan’  (wie
Jurid.644).  Urkunden  sind  dem  Texte  nicht  eingefügt.

Diese  Abschrift  ist  1816  nach  dem  vom  Syndieus  Oesterley
crhaltenen  Originale  für  die  Bibliothek  gemacht  worden.

Jurid.644  3Bl.-+529  Seiten  zu  31:20  cm  1822

(G.  C.  v.  Scharnhorst)  "Generale  und  speciale  Nachricht.  .,
vgl.  Jurid.644i.   Vorn  im  Bande  steht  von  Bergmann’s  Hand  “Abgeschrieben
  von  einem  Exemplare,  welches  der  Hofrath  Rose  zu
Hannover  besitzt.  1822’.

Die  Hs.  hat  dieselben  Beilagen,  wie  Jurid.646b  Band  II  S.14ff,
ausser  den  Drucken  (BI.20,  21,  38,  109)  und  den  Stücken  auf
Bl.216—  217;  sie  sind  zum  Theil  fortlaufend  dem  Texte  eingefügt,
zum  Theil  nach  den  letzten  Worten  des  Textes  “nicht  dargethan’
S.515—529  angehängt.

1845  aus  F.  Bergmann’s  Bibliothek  erkautft.

Jurid.644i  240  Bl.  zu  34:20%,  cm  18  Jahrh.

(Gustav  C.  v.  Scharnhorst,  Vicedireetor  bei  den  Justizgerichten
und  Consistorio  zu  Stade)  “Generale  und  speciale  Nachricht  von  den
in  den  Hertzogthümern  Bremen  und  Verden  promulgirten  oder  sonst
befindlichen  Landes-Gesetzen,  sodann  von  besondern  vim  legis
habenden  Statutis  und  Gewohnheiten,  zusammengetragen  und  verfertiget
  Ao.1736”.  Auf  Bl.1  steht  "Das  Original  dieser  Nachricht
.  .ist  auf  k.  Cammer  befindlich,  und  aller  Vermutliung  nach  ist  deren
Verfasser  der  Regierungs-Secretair  und  Amtsadvocatus  Struve’;  Pratje
dagegen  (s.  u.)  schreibt  das  Werk  Scharnhorst  zu  und  vermuthet,  dass
es  auf  Ph.  A.  v.  Münchhausen’s  Veranlassung  verfasst  sei.

Diese  Abschrift  weist  mehrere  Versehen  auf.  Abschnitt  Il  7  "Jura
nobilium’  schliesst  Bl.128;  es  müssten  folgen  11  8  "Jura  civitatum’
Bl.175—192;  II  9  “Jura  der  Hausleute..  ..  Bl.192—204,  dann  B1.164
bis  174,  der  Schluss  des  Abselhmnittes  fehlt.  Abschnitt  II  10  beginnt
Bl.205  und  schliesst  Bl.236  mit  den  Worten  “htigiren  muss’;  cs
folgt  “Extract  k.  Schwed.  Resolution  d.  d.  Stockholm  26.  5.  1663  .  .,
Bl.239  “Extract  aus  der  Brem-Verdischen  Hofgerichts-  Ordnung’,
Bl.240b  Verzeichnis  der  Summe,  die  das  Bremische  jährlich  aufbringen
  muss,  Der  ganze  Abschnitt  U  11  fehlt  also  der  1Is.

Abgesehen  von  diesen  Fehlern  ist  die  Hs.  reichhaltiger,  als
Jurid.643—45  und  646b  II,  da  sie  zahlreiche  Urkunden  enthält,
welche  jenen  fehlen.  Sie  bietet  auch  mehr  Urkunden  als  die  Hs.
J.  H.  Pratje’s,  die  er  “Die  Herzogthümer  Bremen  und  Verden’,
9.Sammlung  (1761)  8.56—60  genauer  beschreibt.

Die  eingeschalteten  Urkunden  sind:  BIl.34  (am  Schluss  von  Abtheilung
  D  Carl  XII  von  Schweden  an  die  Stadt  Buxtehude,  Stockh.
8.  7.1683;  dann  B1.36—49  mehrere  Extracte  aus  dem  schwedischen