Jurid.  712—-719  467

Jurid.714  A406  Bl.  zu  35:21em  18Jahrh.

“Kurtzgefassete  historische  Nachricht  von  den  Rechten  und  Gewohnheiten
  der  Stadt  Lüneburg,  insonderheit  den  daselbst  üblichen
Sächsischen  Rechten,  wie  weit  solche  mit  den  Statutis  überein
kommen  oder  worin  diese  von  Jenen  abgehen,  auch  was  vor  Authores
darüber  commentiret  haben?  mit  vorgefügten  historischen  Muhtmassungen
  von  dem  Alter  gedachter  Stadt  auf  gnädigen  Befehl
entworffen  von  F.H.  R(eimers),  1737’.  Abschrift.  Franz.  Heinr.
Reimers  war  Lüneburger  Archivar  und  wurde  öfter  von  G.  A.  v.  Münchhausen
  um  Gutachten  angegangen.  In  seinem  Auftrage  wird  auch
diese  Arbeit  verfasst  sein.  Auf  eine  kurze  Übersicht  über  den
Ursprung  Lüneburgs  und  die  Geschichte  seines  Stadtrechts  (Bl1.2—30)
folgen  (Bl.31—406)  Bemerkungen  zu  TheilH—VII  der  sog.  “Reformation’
  (Pufendorf,  Observ.  iuris  univ.  IV  App.  S.624ff).  Bemerkungen
  zu  TheilIX  sind  wohl  überhaupt  nicht  ausgearbeitet;
sie  fehlen  auch  in  Jurid.715  und  cod.  Boehmer.  24.

Jurid.715  270  Seiten  zu  341/,:2lem  18Jahrh.

Eine  andere  Abschrift  des  im  cod.  Jurid.714  enthaltenen  Werkes
von  F.H.  Reimers;  vgl.  auch  cod.  Boehmer.  24.  Geschrieben  von
derselben  Hand,  wie  Jurid.624.

Jurid.715b  28Bl.  ın  fol.  18Jahrh.

Ein  Theil  (Pars  VII  tit.  1—14)  des  im  cod.  Jurid.714  enthaltenen
Werkes  von  F.  H.  Reimers.

Jurid.716  43Seiten  zu  341/,:21em  18  Jahrh.

S.1—18  “Historische  Nachrichten  von  den  so  genandten  Eddages-Articuln
  und  der  Bursprache  als  einem  Theil  der  ersten  einfältigen
Rechte  der  Stadt  Lüneburg’.  Vgl.  Jurd.717  und  cod.  Boehmer.29
Bl.1ff.  S.19—43  enthalten  ein  Stück  aus  F.  H.  Reimers’  “kurzgefasster
  histor.  Nachricht  .  .  (vgl.  codd.  Jurid.714  und  715)  und
zwar  die  Erläuterungen  zu  Theil  VII  Tit.  1  $1--14  der  “Reformation”.

Jurid.717  11Bl.infol.  18Jahrh.

“Historische  Nachricht  von  den  so  genandten  Eddages-Articuln
..2,  dasselbe  Werk,  wie  Jurid.716  S.1—18  und  cod.  Boehmer.  29
Bl.1ff.

Jurid.718  2Bl.infol.  18Jahrh.

Die  “Buersprake’,  wie  sie  "Somntag  vor  Michaelis  Markt  um
ein  Uhr  der  aufm  Markte  versamlet  gewesenen  Burgerschafft  in
Luneburg  oben  von  der  Stube  uber  dem  Weinkeller  vorgelesen
worden’.  Vgl.  Jurid.710  Bl.57  und  Jurid.711  Bl.29b.  Die  niederdeutsche
  Fassung  unserer  Hs.  (23  Artikel)  stimmt  bis  auf  2  Artikel
(n0.6  und  13),  die  sie  mehr  hat,  mit  der  des  cod.  Jurid.710.

Jurid.719  XII  und  312  Bl.  zu  31:19!%,  cm   DBLI—XI
und  1—252  im  16/17  Jahrh.,  BEXU  wnd  XII  und  255—312  im
17  Jahrh.  geschrieben

Bl.1—252  Lüneburgische  Policey  Ordnung,  die  sog.  "Reformation’;
  gedr.  Pufendorf,  Observat.  iwris  univ.  T.IV  App.  8.624
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