Turid.  720—729  469

Jurid.723   20Bl.  in  fol.  1742

(J.D.  Gruber),  Gutachten  über  die  Entgegnung  des  Amtsadvocaten
Lubbe  zu  Celle  auf  eine  Vertheidigungsschrift  des  Landsyndicus
Bilderbeck  betr.  die  Jurisdictio  omnimoda  des  Klosters  St.  Michaelis
in  Lüneburg;  eigenhändiger  Entwurf,  2  Apr.  1742.  Voran  geht
(Bl.1)  das  Originalschreiben  der  Regierung,  in  dem  Gruber  zu  Erstattung
  des  Gutachtens  aufgefordert  wird.

Jurid.724  4Bl.in  fol.  1737

Stadt  Münden  an  die  Geheimbten  Räthe  in  Hannover  über  alte
Stadtrechte,  8  Aug.  1737.  Dabei  als  Beilage  eine  Abschrift  des
Rechtsbriefes  Herzog  Otto’s  von  Braunschweig  vom  7  März  1246
(gedruckt  z.  B.  bei  Gengler,  Deutsche  Stadtrechte  S.302).

Jurid.725  33  Seiten  zu  321/,:20%,cem  19  Jahrh.

Über  einen  nach  Aufhebung  des  Stapelrechts  mn  Münden  entstandenen
  Streitfall  zwischen  dem  Magistrat  und  einigen  Mündener
Holzhändlern  betr.  Zahlung  einer  Cämmereiabgabe.  1829  oder  bald
darauf.

Jurid.726  8Bl.  in  fol.  1737

Stadt  Münder  an  die  Regierung  in  Hannover,  24  Aug.  1737,
Abschrift.  Dabei  als  Anlage:  1)  “Der  Stadt  Münder  Statuta’
(1518—1613);  2)  "Ordnung  der  Wercken  Schützen  zu  Münder’.

Jurid.727  38  Bl.  zu  311/,  :201/,  cm  1737

“Der  Stadt  Nienburg  Ordenung  2.1569  am  6  Jun.  publieiret
worden’;  gedruckt  bei  Pufendorf,  Observ.  iuris  universi  Tom.  II  App.
3.322.  Dabei  Bl.37  Abschrift  eines  Schreibens  von  Bürgermeister
und  Rath  von  Nienburg,  mit  dem  sie  «die  Ordnung  der  Regierung
in  Hannover  übersenden,  4  Sept.  1737.

Jurid.727i  6Bl.in  fol.  18Jahrh.

Kurtze  Nachricht  von  der  Bestallung  des  Stadtcommissarli,  der
Bürgermeister  und  des  Syndiei  zu  Nienburg.  Nach  1729.

Jurid.725  &gt;5Bl.  in  fol.  1735

Zwei  Gutachten  betr.  das  Braurecht  der  Landleute  im  Amte
Nienburg;  das  erste  (1  Jun.  1735)  aus  dem  Besitze,  das  zweite  (Bl.5)
auch  von  der  Hand  J.  D.  Gruber’s.

Jurid.  729  138  Seiten  zu  31:20  cm  saubere  Reinschrift
  des  18  Jahrh.

Verordnungen  für  die  Stadt  Northeim.  S.1  Herzog  Georg
Ludwig’s  “Reglement  6  Febr.  1702’.  S.61  Desselben  “Resolutiones
gravaminum’,  auf  verschiedene  Beschwerden  der  Gilden  und  Gewerke,
8  Febr.  1702.  S.80  “Resolutio  aus  der  Geheimten  Raths  Stube
(zu  Hannover)  20  Mart.  1703’,  betr.  Beschwerden  der  Bürgerschaft.
S.85  "Reglement  den  20  Nov.  1731’,  von  der  Regierung  in  Hannover
erlassen.

Die  Hs.  ist  aus  einer  anderen  abgeschrieben.  deren  Seitenzahlen
hier  am  Rande  vermerkt  sind.  Auf  diese  bezieht  sich  auch  der
alphabetische  Index  zu  allen  Stücken  auf  S.115—138.