Jurid.768—-  769  03

der  Ritterschaft;  Bl.29b  königliche  Erläuterungen  zu  den  Privilegien:
alles  vom  20  Mai  1663  und  gedruckt  von  Pratje  in  “Die  Herzogth.
Bremen  und  Verden’,  III  Samml.  5.269—  329;  vgl.  auch  cod.  Jurid.  646
und  647.  Bl.40  Königliche  Resolution  auf  die  Beschwerden  der
gesamten  Stände  des  Herzogth.  Verden;  Bl.45  auf  das  Memorial
des  Amts,  der  Ritterschaft  und  der  alten  Stadt  Verden;  BI.47  auf
die  Beschwerden  der  Stände  gegen  die  Alt-  und  Süderstadt  Verden

in  puncto  exemptionis:  alles  ebenfalls  vom  20  Maı  1663.  Bl.48b
Der  alten  Stadt  Verden  Privilegiorum  Confirmatio,  15  Oct.,  und
Bl.55b  der  Süder-Stadt  Verden  Privilegia,  16  Oct.  1651.  Bl.59b

Königliche  Resolution  auf  die  Beschw  erden  der  Altstadt,  Bl.63  auf
die  der  Süderstadt  Verden:  20  Mai  1663.  Bl.66b  “Extract  aus
dem  Commissions-Recess  vom  20  Juli  1692,  so  viel  die  Verdenschen
Gravamina  belanget”.

Aus  der  Bibliothek  von  Fr.  Bergmann.

Jurid.768n  13Bl.in  fol.  18  Jahrh.

Wietzen-Mühlen-Recht.  Vgl.  G.  Mascov,  Notitia  iuris  et
indieiorum  Brunsvico  -  Luneb.  S.50,  und  E.W.  G  Schlüter,  Das
Wietzenmühlenrecht  (Stade,  ohne  Jahr).

Bl.2  “Wietzen  Mühlen  Recht  a.  1570.  Ordnung  und  Befehlig
wessen  sich  unsere  ...  Wilhelm  des  Jüngern  Hertzog  zu  Br.  und  L.
Voigte  im  Ambte  Zelle  gehalten  sollen’.  Mit  manchen  Correeturen
von  zweiter  Hand,  die  auch  am  Schlusse  hinzufügt  "Signatum  Zell
am  4  Jan.  a.84°.  Gedruckt  in  Hinüber’s  Beyträgen  zum  Braunschw.
und  Hildesh.  Staats-  und  Privatrechte  I  8.20.

Bl.4  ‘Artieuli  a.  1570  am  5  Tage  des  Monats  Juni  ..  zu  Winsen
an  der  Aller  gehalten  worden,  so  man  püleget  zu  Wietzen  Mühlen  zu
halten’;  gedr.  bei  Mascov,  S.22—39  der  Addenda.

Bl.8  "Das  Gerichte  zur  Wietzen  Mühlen  ist  gehalten  worden  zu
Winsen  auff  der  Aller  a.  70  am  Tage  Bonifacii  und  seyn  nachfolgende
Frage  und  Urthel  zu  recht  gefunden  .  .';  in  niederdeutscher  Fassung
gcdruckt  bei  Mascov  in  den  Addenda  S.1—21  und  in  Grimm’s  Weisthümern
  III  231.  Doch  fehlt  in  beiden  Drucken  die  letzte  Frage

&gt;

“Wenn  ein  Immeecker  seinen  Immen  ..’.

Jurid.769  „wischen  gedruckten  Stücken  46  Bl.  zu
171,,:14cm  von  verschiedenen  Händen  des  17  Jahrhunderts  geschrieben


Eidesformeln,  Rathsdeerete,  Gildenrecesse  der  Stadt  Braunschweig
  im  17  Jahrh.

Bl.1  Formula  des  Erbhuldigung  Eydes  .  .  Hertzogen  Rudolpho
Augusto  16  Jun.  1671  geschworen.  Bl.2b  Der  Stadt  Br.  Bürger

Eydt:  “Ihr  sollt  schweren  .  ..  dass  Ihr  nägst  dem  Huldigungs  Eyde,
so  Ihr  dem...  Herrn  Rudolph  Augusten  .  .  geschworen  .  ..

Bl.3b  Vormünder  Eydt.  Bl.6  Der  Bruche-Herrn  Eydt.  Bl.7
Rathsbeschluss  betr.  Hochzeiten,  20  Aug.  1608.  Bl.10b  Bürger
Eydt.  Bl.12  Warnunge  an  alle  so  unrechte  Eyde  schweren  und
was  Aufhebendt  der  Finger  bedeutet.  Bl.15b  Ratlısbesehluss

betr.  Hochzeiten,  20  Aug.  1608,  in  etwas  anderer  Form  als  BI.7.
Bl.18  desgleichen  vom  3  Juni  1610.  B1.20—22  Rathmans-,  Naubt-